Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Coinify: Proof of Source of Funds und Herkunft von Coins richtig belegen

Veröffentlicht am 21.08.2026 –

Ein Anleger möchte Kryptowährungen im Wert von 48.000 Euro über Coinify kaufen. Das Kapital stammt überwiegend aus Ersparnissen, die sich über mehrere Jahre auf einem Tagesgeldkonto angesammelt haben. Einige Monate später möchte er zusätzlich ältere Kryptowährungen verkaufen, die ursprünglich durch Mining entstanden sind. Plötzlich treffen zwei unterschiedliche Nachweisfragen aufeinander: Woher stammen die Euro für den Kauf – und woher stammen die Coins für den Verkauf?

Genau diese Unterscheidung ist beim Mittelherkunftsnachweis bei Coinify besonders wichtig. Coinify verwendet dafür ausdrücklich zwei verschiedene Prüfbereiche: den Proof of Source of Funds (PSOF) für die Herkunft eingesetzter Finanzmittel und den Proof of Source of Coins für die Herkunft von Kryptowährungen. Das ist für Betroffene hilfreich, weil sich dadurch relativ genau bestimmen lässt, welche Geschichte eigentlich dokumentiert werden muss.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft der Herkunft von Finanzmitteln und digitalen Vermögenswerten. Betroffene können ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Coinify erhalten.

Coinify fragt bereits beim KYC nach der Geldherkunft

Eine Besonderheit besteht darin, dass die Mittelherkunft bei Coinify nicht zwingend erst bei einer späteren Compliance-Prüfung auftaucht.

Coinify verwendet eine Declaration of Source of Funds bereits im Rahmen des KYC-Prozesses. Dabei werden zunächst Angaben dazu gemacht, woher die für den Handel verwendeten Gelder stammen.

Später kann aus dieser Selbstauskunft eine echte Beleganforderung werden. Dann verlangt Coinify einen Proof of Source of Funds, also Dokumente, mit denen die zuvor erklärte Geldquelle tatsächlich nachvollzogen werden kann.

Proof of Source of Funds kann durch das Handelsvolumen ausgelöst werden

Coinify erklärt, dass das Compliance-Team Herkunftsnachweise anfordern kann, wenn bestimmte aggregierte Handelsvolumina erreicht werden.

Der Nutzer erhält dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen und einer Möglichkeit zum Hochladen der Dokumente. Der konkrete Schwellenwert ist dabei nicht einfach als allgemeine Freigrenze zu verstehen.

Zusätzlich hängen Handelslimits von Zahlungsmethode und individueller Risikobewertung ab. Coinify weist darauf hin, dass höhere Limits unter anderem aufgrund der Vorlage eines Proof of Source of Funds ermöglicht werden können.

Persönliche Ersparnisse: Coinify nennt sechs Monate Kontoauszüge

Unser Anleger finanziert den Kauf aus langjährigen Ersparnissen. Hier macht Coinify vergleichsweise konkrete Vorgaben.

Für persönliche Ersparnisse nennt die Plattform einen Kontoauszug des Sparkontos für die vergangenen sechs Monate. Kontoinhaber, Kontonummer, Transaktionen und Kontostand sollen darauf sichtbar sein.

Das ist wesentlich konkreter als die pauschale Empfehlung „Kontoauszug einreichen“. Wer seine Mittel als Ersparnisse bezeichnet, sollte deshalb prüfen, ob die Dokumentation tatsächlich erkennen lässt, dass das Vermögen beim betreffenden Kunden vorhanden war und nachvollziehbar aufgebaut wurde.

Arbeitseinkommen verlangt andere Nachweise als Ersparnisse

Wer sein Coinify-Investment aus laufendem Einkommen finanziert, sollte nicht dieselben Unterlagen verwenden.

Coinify nennt für Arbeitseinkommen beispielsweise eine höchstens drei Monate alte Gehaltsabrechnung sowie persönliche Kontoauszüge, auf denen die entsprechenden Gehaltseingänge erkennbar sind.

Hier zeigt sich ein wichtiges Prinzip: Die behauptete Mittelherkunft bestimmt die Belege. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann helfen, wenn sich das eingesetzte Kapital aus mehreren Einkommens- und Vermögensquellen zusammensetzt.

Coinify erkennt sogar Kunst und Sammlerstücke als Investmentquelle an

Interessant sind die veröffentlichten Beispiele für Investmentverkäufe.

Coinify nennt ausdrücklich Einnahmen aus Investments wie Kunstwerken oder Sammlerstücken. Als mögliche Nachweise kommen Verträge und Zahlungsbelege mit Angaben zu Käufer und Verkäufer sowie entsprechende Bankunterlagen in Betracht.

Wer also eine wertvolle Uhrensammlung, Kunst oder andere Sammlerobjekte verkauft und anschließend Kryptowährungen erwirbt, sollte den tatsächlichen Verkauf dokumentieren. Der bloße spätere Kontostand erklärt die Herkunft des Geldes nicht.

Schenkung und Erbschaft: Zwei Seiten der Zahlung dokumentieren

Auch Schenkungen und Erbschaften können nach den veröffentlichten Coinify-Vorgaben als Mittelquelle belegt werden.

Coinify nennt unter anderem Dokumente des Schenkers, Kontoauszüge, ein Testament und persönliche Bankunterlagen, aus denen der Eingang des Geldes hervorgeht.

Gerade bei Schenkungen sollte deshalb nicht nur der Empfänger betrachtet werden. Je nach Fall kann auch die Dokumentation auf Seiten des Schenkers Bedeutung gewinnen. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise kann bei größeren familiären Vermögensübertragungen prüfen, welche Unterlagen für die konkrete Herkunftsfrage benötigt werden.

Immobilienverkauf: Vertrag und tatsächlichen Geldeingang verbinden

Für Verkaufserlöse aus Immobilien nennt Coinify beispielsweise einen Kaufvertrag beziehungsweise Unterlagen eines Rechtsanwalts oder Immobilienvermittlers.

Zusätzlich soll über persönliche Bankunterlagen erkennbar sein, dass der Verkaufserlös tatsächlich beim Nutzer eingegangen ist.

Das verdeutlicht erneut das Grundprinzip eines guten Herkunftsnachweises: Das Rechtsgeschäft erklärt, warum Geld gezahlt wurde. Der Kontoauszug zeigt, dass es tatsächlich gezahlt wurde.

Darlehen sind zulässige Herkunft – aber keine Ersparnisse

Auch ein Darlehen kann eine Finanzierungsquelle darstellen.

Coinify nennt hierfür Darlehensverträge zusammen mit Kontoauszügen, die die entsprechende Transaktion erkennen lassen.

Wer also 40.000 Euro geliehen bekommt und damit Kryptowährungen kauft, sollte diese Mittel nicht als „persönliche Ersparnisse“ deklarieren. Die richtige Bezeichnung der wirtschaftlichen Quelle verhindert Widersprüche zwischen Erklärung und Dokumenten.

Unternehmensgewinne und Dividenden gesondert behandeln

Bei Unternehmensgewinnen oder Dividenden verlangt die Herkunftsprüfung wiederum andere Unterlagen.

Coinify nennt unter anderem den aktuellen geprüften Unternehmensabschluss sowie persönliche Kontoauszüge, aus denen die Auszahlung hervorgeht.

Das ist gerade für Unternehmer relevant: Geld auf dem Unternehmenskonto ist nicht automatisch persönliches Vermögen des Gesellschafters. Der Übergang in die private Vermögenssphäre sollte bei einem privaten Coinify-Account nachvollziehbar sein.

Banküberweisung bei Coinify: Der Name muss exakt passen

Coinify formuliert für Bankkäufe eine besonders klare Regel. Die Überweisung muss von einem Bankkonto kommen, das auf den Namen des verifizierten Nutzers lautet.

Selbst eine Überweisung vom Konto des Ehepartners kann zurückerstattet werden. Dasselbe gilt nach den aktuellen Hinweisen grundsätzlich für Zahlungen von einem Unternehmenskonto oder über einen Money-Transfer-Service, sofern keine entsprechende zugelassene Unternehmenskonstellation vorliegt.

Für einen Mittelherkunftsnachweis bei Coinify ist das besonders praktisch: Zahlungsweg und Kontoinhaber sollten von Beginn an eindeutig zusammenpassen.

Eine Überweisung pro Trade – nicht mehrere Zahlungen zusammenwerfen

Coinify verlangt bei Bankkäufen außerdem grundsätzlich eine einzelne Banküberweisung je Trade.

Mehrere Banküberweisungen können nicht einfach zu einem einzelnen Kauf zusammengeführt werden. Zusätzlich muss der vorgegebene Referenztext verwendet werden, damit die Zahlung dem richtigen Trade zugeordnet werden kann.

Das klingt zunächst nach einem technischen Detail. Bei einer späteren Herkunftsprüfung erleichtert eine klare 1:1-Zuordnung zwischen Trade und Bankzahlung aber zugleich die Dokumentation.

Wenn der Mittelherkunftsnachweis fehlt, kann das Geld zurückgehen

Coinify beschreibt relativ deutlich, was passiert, wenn erforderliche PSOF-Dokumente nicht vorgelegt werden.

Bei einem Kauf per Banküberweisung kann das Geld zurückerstattet werden. Coinify nennt hierfür eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro. Außerdem kann das Konto deaktiviert bleiben, bis die erforderlichen Unterlagen hochgeladen und genehmigt wurden.

Eine Aufforderung sollte deshalb nicht ignoriert werden. Bei Unklarheiten über die geforderten Nachweise kann ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis und Kryptowährungen die Dokumentation vor der Einreichung prüfen.

Coinify prüft ausdrücklich auch die Herkunft der Coins

Hier unterscheidet sich Coinify besonders deutlich von vielen allgemein gehaltenen Herkunftsanfragen.

Wie andere Krypto-Plattformen auch, verlangt BISON klare Nachweise für Geld- und Kryptoherkunft.

Für Kryptowährungen veröffentlicht Coinify einen eigenen Proof of Source of Coins. Dabei geht es nicht darum, woher Euro oder anderes Fiat-Geld stammen, sondern wie die konkreten Kryptowährungen erworben wurden.

Unser Anleger mit selbst geschürften Coins benötigt deshalb eine andere Beweisführung als jemand, der Bitcoin auf Coinbase, Kraken oder einer anderen Börse gekauft und anschließend auf eine private Wallet übertragen hat.

Ähnliche Anforderungen bei der Unterscheidung von Fiat- und Krypto-Herkunft finden sich auch bei Swissquote.

Auf einer anderen Börse gekaufte Coins: Screenshot kann wichtig werden

Für Kryptowährungen, die über andere Broker oder Exchanges erworben wurden, nennt Coinify konkrete Nachweismöglichkeiten.

Dazu gehört beispielsweise ein Screenshot der Transaktionshistorie, auf dem die Auszahlung von der Börse an eine private Wallet sichtbar ist. Auch Kauf- beziehungsweise Auszahlungsbestätigungen per E-Mail können relevant sein.

Wichtig ist die Detailtiefe: Coinify verlangt nach seinen veröffentlichten Hinweisen, dass unter anderem die empfangende Wallet-Adresse und der Name beziehungsweise das Logo der Börse sichtbar sind.

Selbst erstellte Excel-Listen akzeptiert Coinify nicht

Das ist ein besonders wichtiger Unterschied zu einer bloßen privaten Vermögensaufstellung.

Coinify weist beim Proof of Source of Coins ausdrücklich darauf hin, dass eine selbst erstellte Excel-Liste nicht als Herkunftsnachweis akzeptiert wird.

Wie Mt Pelerin mit Herkunftsnachweisen für Kryptowährungen umgeht, lesen Sie in unserem separaten Artikel.

Eine eigene Tabelle kann trotzdem sehr nützlich sein, um den Fall intern zu strukturieren. Sie sollte aber nicht mit einem unabhängigen Beleg verwechselt werden. Eine Chronologie erklärt die Geschichte – Originaldaten und Fremdbelege stützen sie.

Mining: Coinify nennt eigene Belege für geschürfte Kryptowährungen

Unser Anleger besitzt Coins aus Mining. Auch dafür veröffentlicht Coinify konkrete Beispiele.

Als Nachweise nennt Coinify Screenshots der verwendeten Plattformen und Programme, Informationen zum Mining-Konto, Übersichten über Mining-Erträge beziehungsweise Rewards und Auszahlungsbelege.

Besonders wichtig ist wiederum die Wallet-Verbindung. Die Adresse, auf welche die Mining-Erträge ausgezahlt wurden, sollte nachvollziehbar sein. Bei jahrelangem Mining kann eine Kanzlei für Krypto-Mittelherkunft helfen, aus tausenden Einzelvorgängen eine verständliche Dokumentation zu entwickeln.

Coin-Verkauf kann zwei Herkunftsebenen gleichzeitig betreffen

Nehmen wir an, der Anleger verkauft bei Coinify Bitcoin im Wert von 60.000 Euro.

Dann kann einerseits die Herkunft der Bitcoin relevant sein: Kauf, Mining oder anderer Erwerb. Andererseits kann später bei der Bank die Frage entstehen, woher die eingehenden 60.000 Euro stammen.

Derselbe Vorgang kann deshalb zwei Perspektiven haben: Für Coinify muss gegebenenfalls die Source of Coins erklärt werden. Für die empfangende Bank kann der Coinify-Verkauf anschließend Teil des Mittelherkunftsnachweises für das Fiat-Geld werden.

Wie lange dauert die Prüfung bei Coinify?

Coinify gibt für die Prüfung sowohl beim Proof of Source of Funds als auch beim Proof of Source of Coins grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu zwei bis drei Geschäftstagen an.

Bei hoher Auslastung kann die Bearbeitung länger dauern.

Wer einen zeitkritischen Kauf oder Verkauf plant, sollte einen möglichen Compliance-Check deshalb einkalkulieren. Ein Mittelherkunftsnachweis lässt sich meist besser vorbereiten, bevor eine große Transaktion dringend durchgeführt werden muss.

Mittelherkunftsnachweis Coinify: So würde ich den Fall strukturieren

Bei unserem Anleger würde ich zwei vollständig getrennte Aktenbereiche bilden.

Für den Fiat-Kauf werden die über Jahre aufgebauten Ersparnisse anhand der Bankunterlagen dokumentiert. Für die später verkauften Mining-Coins werden Mining-Plattform, Rewards, Auszahlungen und Wallet-Adressen chronologisch zusammengeführt.

Erst am Ende werden beide Bereiche mit den jeweiligen Coinify-Trades verbunden. So ist sofort erkennbar: Hier liegt der Proof of Source of Funds – dort liegt der Proof of Source of Coins.

Mein wichtigster Tipp für Coinify-Nutzer

Lesen Sie genau, welchen Herkunftsnachweis Coinify tatsächlich verlangt. Ein Bankauszug kann ein guter PSOF-Beleg sein, hilft aber kaum dabei, zehn Jahre alte Mining-Coins zu erklären.

Umgekehrt beweist eine Blockchain- oder Mining-Historie nicht, woher das Geld für einen neuen Kryptokauf stammt. Fiat-Herkunft und Coin-Herkunft sollten deshalb konsequent getrennt werden.

Genau diese klare Zuordnung macht einen guten Mittelherkunftsnachweis bei Coinify aus: wirtschaftliche Geldquelle, tatsächlicher Bankfluss, ursprünglicher Krypto-Erwerb und Wallet- beziehungsweise Transaktionshistorie werden jeweils mit den dafür geeigneten Dokumenten belegt.

Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Coinify

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Dazu gehören Bankguthaben, Einkommen, Erbschaften, Schenkungen, Unternehmens- und Immobilienvermögen ebenso wie Bitcoin, Mining-Erträge, andere Kryptowerte, externe Wallets und Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Finanzmittel, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte. Gerade bei Coinify können Proof of Source of Funds, Proof of Source of Coins, historische Börsenkäufe und Mining in unterschiedlichen Kombinationen relevant werden.

Wer von Coinify zur Vorlage eines PSOF oder eines Nachweises über die Herkunft seiner Coins aufgefordert wurde, eine größere Krypto-Transaktion vorbereitet oder Schwierigkeiten hat, ältere Käufe, Mining-Erträge und Wallet-Bewegungen nachvollziehbar zusammenzuführen, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort steht eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner und Experten für Mittelherkunftsnachweise, Kryptowährungen und Vermögensherkunft zur Verfügung.