Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Crypto.com: Was tun bei einer Source-of-Funds-Prüfung?

Veröffentlicht am 21.08.2026 –

Ein Anleger hat vor Jahren Ethereum gekauft, später einen Teil davon in andere Kryptowährungen getauscht und zusätzlich regelmäßig Euro bei Crypto.com eingezahlt. Dann verkauft er ein Grundstück und möchte weitere 160.000 Euro investieren. Kurz darauf fordert Crypto.com zusätzliche Unterlagen an. Jetzt reicht es nicht mehr, nur zu sagen: „Das Geld ist meines.“ Crypto.com möchte nachvollziehen können, aus welchen Quellen die neuen Euro und die bereits vorhandenen Kryptowerte tatsächlich stammen.

Eine solche Source-of-Funds-Prüfung bei Crypto.com kann sowohl klassische Bankgelder als auch Kryptowährungen betreffen. Crypto.com weist selbst darauf hin, dass bei größeren Krypto-Einzahlungen zusätzlich erklärt werden kann, wie und wann die digitalen Vermögenswerte erworben wurden. Deshalb sollte ein Mittelherkunftsnachweis möglichst zwei Dinge verbinden: die wirtschaftliche Entstehung des Vermögens und den späteren Weg zu Crypto.com.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Herkunftsnachweisen für Geld, Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte. Betroffene können ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Crypto.com erhalten.

Was versteht Crypto.com unter Source of Funds?

Source of Funds bezeichnet die Herkunft der Mittel, mit denen ein Crypto.com-Konto finanziert wurde. Die Frage lautet also nicht nur, von welcher Bank oder Wallet das Vermögen unmittelbar kam.

Wie andere Kryptobörsen auch verlangt Bitvavo ähnliche Proof-of-Source-of-Funds-Nachweise.

Entscheidend kann vielmehr sein, wodurch der Kunde das Geld oder die Kryptowährungen ursprünglich erworben hat. Das können beispielsweise Arbeitseinkommen, Immobilienerlöse, Erbschaften, Unternehmensgewinne oder frühere Investments sein.

Bei großen Krypto-Beständen kann die Prüfung noch weitergehen. Dann kann relevant werden, wann die Coins gekauft wurden, wo der Kauf stattfand und mit welchen Mitteln dieser ursprüngliche Erwerb finanziert wurde.

Der wichtigste Schritt: Fiat und Kryptowährungen getrennt betrachten

Unser Anleger besitzt zwei grundsätzlich unterschiedliche Vermögensbereiche. Einerseits möchte er 160.000 Euro aus einem Grundstücksverkauf einzahlen. Andererseits befinden sich bereits seit Jahren Kryptowährungen in seinem Portfolio.

Diese beiden Bereiche sollten nicht vermischt werden. Für die Euro-Einzahlung beginnt die Nachweiskette beim Grundstücksgeschäft. Für die älteren Coins beginnt sie beim damaligen Kryptokauf.

Erst am Ende werden beide Bereiche zusammengeführt. Diese Trennung verhindert, dass ein Mittelherkunftsnachweis für Crypto.com unnötig kompliziert wird.

EUR-Einzahlungen müssen grundsätzlich vom eigenen Bankkonto kommen

Für Euro-Einzahlungen per SEPA sieht Crypto.com vor, dass das verwendete Bankkonto auf denselben rechtlichen Namen wie das Crypto.com-Konto läuft.

Damit kann Crypto.com zunächst nachvollziehen, dass die Bankverbindung tatsächlich dem Nutzer zugeordnet ist. Bei neuen Bankkonten kann außerdem eine zusätzliche Verifizierung erforderlich werden.

Das beantwortet jedoch nicht die gesamte Herkunftsfrage. Eigenes Konto bedeutet nicht automatisch eigene erwirtschaftete Mittel. Auf dem Bankkonto können sich beispielsweise Schenkungen, Verkaufserlöse oder geerbtes Vermögen befinden.

Grundstücksverkauf: So würde ich die 160.000 Euro erklären

Bei unserem Anleger stammt das neue Kapital aus einem Grundstücksverkauf. Ausgangspunkt des Herkunftsnachweises sollte deshalb dieser Verkauf sein.

Denkbar sind etwa der Kaufvertrag beziehungsweise notarielle Unterlagen und der dazugehörige Zahlungseingang. Wurde ein Teil des Verkaufserlöses anschließend weiterüberwiesen, wird auch dieser Schritt dokumentiert.

Die logische Reihenfolge lautet: Grundstücksverkauf – Kaufpreis – Bankkonto – SEPA-Überweisung – Crypto.com. Bei hohen Beträgen oder mehreren Zwischenkonten kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, diese Kette übersichtlich darzustellen.

Große Krypto-Einzahlungen können eine eigene Erklärung benötigen

Crypto.com weist ausdrücklich darauf hin, dass bei größeren Einzahlungen von Kryptowährungen Nachweise und Erklärungen darüber verlangt werden können, wie und wann die Kryptowerte erworben wurden.

Auch bei OKX müssen Krypto-Einzahlungen mit detaillierten Herkunftsnachweisen belegt werden.

Wer beispielsweise 5 Bitcoin auf Crypto.com überträgt, sollte deshalb nicht ausschließlich die letzte Blockchain-Transaktion betrachten.

Der entscheidende Ursprung kann Jahre zurückliegen. Wurden die Bitcoin 2018 bei einer anderen Kryptobörse gekauft, können historische Handelsdaten, damalige Fiat-Einzahlungen und spätere Wallet-Transfers für die Krypto-Mittelherkunft relevant werden.

Wallet-Besitz und Krypto-Herkunft sind nicht dasselbe

Diese Unterscheidung wird durch die europäischen Travel-Rule-Vorgaben besonders wichtig. Crypto.com verlangt bei bestimmten Transfers zusätzliche Informationen zu externen Wallets.

Zusätzlich sollten Sie die neuen Meldepflichten für Kryptowährungen ab 2026 kennen, um vollständig vorbereitet zu sein.

Bei einer nicht verwahrten, also selbst kontrollierten Wallet, kann ab bestimmten kumulierten Transaktionen ein technischer Eigentumsnachweis notwendig werden. Crypto.com verwendet hierfür unter anderem einen sogenannten Satoshi-Test.

Damit wird geprüft, ob der Nutzer tatsächlich Kontrolle über die Wallet besitzt. Der Satoshi-Test beweist jedoch nicht, wie die darauf liegenden Bitcoin oder anderen Coins ursprünglich erworben wurden.

Mehr als 1.000 Euro zu einer Self-Custody-Wallet können zusätzliche Prüfung auslösen

Für EU-Nutzer sieht Crypto.com bei Transfers an nicht verwahrte Wallets eine wichtige Grenze vor. Überschreiten die kumulierten Transaktionen zu einer solchen Wallet 1.000 Euro, kann ein Wallet-Eigentumsnachweis mittels Satoshi-Test erforderlich werden.

Bei der Übertragung werden außerdem Informationen über den Begünstigten und den Wallet-Typ abgefragt. Handelt es sich um eine Wallet bei einem anderen Kryptodienstleister, kann zusätzlich dessen Name benötigt werden.

Diese Prüfungen gehören zur regulatorischen Zuordnung des Transfers. Ein vollständiger Herkunftsnachweis für Kryptowährungen bei Crypto.com kann daneben weiterhin die frühere Entstehung des Bestands betreffen.

Alte Ethereum- und Bitcoin-Käufe richtig rekonstruieren

Bei unserem Anleger liegen die ersten Ethereum-Käufe bereits mehrere Jahre zurück. Einige Coins wurden später getauscht, andere auf externe Wallets übertragen.

Ich würde zunächst die ursprünglichen Käufe isolieren. Welche Börse wurde verwendet? Welche Menge wurde erworben? Welche Fiat-Zahlungen stehen damit in Zusammenhang?

Danach werden nur die wesentlichen späteren Transfers aufgenommen. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen kann insbesondere bei vielen Wallets und Börsen helfen, Eigenübertragungen von wirtschaftlich relevanten Erwerbs- und Verkaufsvorgängen zu unterscheiden.

Tausch von Ethereum in andere Coins ist nicht automatisch neue Mittelherkunft

Ein Anleger kauft beispielsweise Ethereum für 20.000 Euro. Zwei Jahre später tauscht er einen Teil davon in Bitcoin und Solana.

Dadurch ändern sich die Vermögenswerte, aber nicht zwingend die ursprüngliche wirtschaftliche Herkunft des investierten Kapitals. Der Ursprung kann weiterhin beim ursprünglichen Ethereum-Kauf liegen.

Für eine verständliche Dokumentation kann deshalb dargestellt werden: Euro eingesetzt – Ethereum gekauft – teilweise getauscht – heutige Kryptowerte entstanden. Dadurch muss nicht jede einzelne Order wie eine völlig neue Vermögensquelle behandelt werden.

Crypto.com stellt formale Anforderungen an Source-of-Funds-Dokumente

Auch die Form der Unterlagen ist wichtig. Crypto.com akzeptiert für Source-of-Funds-Nachweise bestimmte gängige PDF- und Bildformate.

Die Unterlagen sollten vollständig sichtbar und gut lesbar sein. Name, Datum des Dokuments und relevante Transaktionsdaten müssen erkennbar sein.

Wer lediglich einen stark zugeschnittenen Screenshot ohne Namen oder Zusammenhang hochlädt, kann damit weitere Rückfragen auslösen. Vollständige Originalunterlagen sind für einen Mittelherkunftsnachweis regelmäßig besser als einzelne Bildausschnitte.

KYC-Verifizierung ersetzt keinen Herkunftsnachweis

Crypto.com verlangt bereits bei der Kontoeröffnung eine Identitätsprüfung. Dazu gehören unter anderem der vollständige amtliche Name, ein Ausweisdokument und ein Selbstporträt.

Diese KYC-Prüfung beantwortet die Frage, wer der Nutzer ist. Sie beantwortet aber nicht, warum dieser Nutzer beispielsweise über 500.000 Euro oder 10 Bitcoin verfügt.

Deshalb kann auch ein längst vollständig verifiziertes Crypto.com-Konto später mit einer Source-of-Funds-Anfrage konfrontiert werden. Bei Unsicherheit kann ein spezialisierter Rechtsanwalt zunächst prüfen, welche Ebene der Verifizierung tatsächlich betroffen ist.

Cash-Guthaben aus Kryptoverkäufen richtig erklären

Eine weitere Besonderheit entsteht, wenn Kryptowährungen innerhalb von Crypto.com verkauft werden und anschließend Euro auf dem EUR-Konto liegen.

Der Eurobetrag wurde dann nicht direkt von einer externen Bank eingezahlt. Wirtschaftlich entstand er aus dem Verkauf der Kryptowerte.

Bei einer tiefergehenden Herkunftsfrage führt der Weg deshalb rückwärts: EUR-Guthaben – Kryptoverkauf – vorheriger Krypto-Bestand – ursprünglicher Erwerb. Genau deshalb kann eine vollständige Krypto-Historie auch bei späteren Fiat-Auszahlungen wichtig werden.

Netzwerke und Transaktions-IDs unbedingt dokumentieren

Crypto.com unterstützt für verschiedene Kryptowerte mehrere Blockchain-Netzwerke. Bei einer Einzahlung muss das verwendete Netzwerk zur externen Plattform beziehungsweise Wallet passen.

Für einen Herkunftsnachweis sollten größere Transfers daher nicht nur nach Coin und Betrag dokumentiert werden. Auch Netzwerk, Wallet-Adresse und Transaktions-ID können hilfreich sein.

Mein Tipp: Speichern Sie diese Informationen bei wichtigen Krypto-Bewegungen unmittelbar. Eine Transaktions-ID lässt sich später wesentlich leichter einordnen, wenn gleichzeitig bekannt ist, welche eigene Wallet oder Börse dahinterstand.

Welche Fehler sollte man bei Crypto.com vermeiden?

Erfinden Sie keine Wallet-Zuordnungen. Stellen Sie fremde Kryptowährungen nicht als eigenen historischen Bestand dar und ändern Sie die tatsächliche Vermögensquelle nicht, nur weil ein anderer Nachweis einfacher wäre.

Ebenso sollten Unterlagen nicht widersprüchlich sein. Wenn erklärt wird, dass 160.000 Euro aus einem Grundstücksverkauf stammen, sollten Vertrag, Zahlungseingang und spätere Überweisung rechnerisch zueinander passen.

Bei fehlenden Unterlagen gilt: Lücken transparent rekonstruieren statt sie künstlich zu verdecken. Gerade bei hohen Vermögenswerten kann anwaltliche Unterstützung verhindern, dass eine unklare erste Erklärung später weitere Probleme verursacht.

Mittelherkunftsnachweis Crypto.com: Meine Empfehlung

Unser Anleger sollte seine Situation nicht als eine einzige große „Krypto-Prüfung“ behandeln. Die 160.000 Euro werden anhand des Grundstücksverkaufs dokumentiert. Die alten Kryptowährungen erhalten eine separate historische Rekonstruktion.

Zusätzlich werden externe Wallets korrekt zugeordnet und wichtige Blockchain-Transaktionen dokumentiert. Dadurch entstehen mehrere verständliche Teilbereiche statt einer unübersichtlichen Sammlung aus Bankauszügen und Wallet-Screenshots.

Genau darin liegt für mich der Kern eines guten Mittelherkunftsnachweises bei Crypto.com: Geldquelle, Kryptokäufe, Wallets und aktuelle Transaktionen müssen wirtschaftlich und zeitlich zusammenpassen.

Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Crypto.com

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören Fiat-Gelder, Bitcoin und andere Kryptowerte, Self-Custody-Wallets und historische Börsenkonten ebenso wie Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen und Finanzmittel. Gerade größere Crypto.com-Einzahlungen, viele ältere Wallet-Transfers oder eine Kombination aus Fiat- und Krypto-Vermögen können eine strukturierte rechtliche und technische Aufbereitung sinnvoll machen.

Wer von Crypto.com zur Vorlage eines Source-of-Funds- oder Mittelherkunftsnachweises aufgefordert wurde, Probleme mit einer Wallet-Verifizierung hat oder nicht weiß, wie alte Kryptokäufe und heutige Vermögenswerte zusammengeführt werden können, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort ist eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Kryptowährungen und Vermögensherkunft möglich.