Geldwäschegesetz und Krypto: Was Anleger bei Mittelherkunft und Nachweisen beachten müssen
Ein Anleger kauft seit 2018 regelmäßig Bitcoin und Ether. Zunächst nutzt er zwei Kryptobörsen, später überträgt er seine Bestände auf eine Hardware-Wallet. Nach mehreren Jahren sind aus rund 35.000 Euro Einsatz mehr als 300.000 Euro geworden. Als er 140.000 Euro verkauft und auf sein Girokonto auszahlen lässt, meldet sich die Bank: Sie möchte die Herkunft der Kryptowerte und des Geldes nachvollziehen.
Welche Belege 1822direkt konkret verlangt, erläutern wir in unserem separaten Beitrag zur Bank.
Genau an dieser Stelle treffen Geldwäschegesetz und Krypto aufeinander. Kryptowährungen sind zwar technisch auf einer Blockchain nachvollziehbar. Eine Blockchain erklärt aber nicht automatisch, welcher Anleger hinter einer Wallet steht, wie die ursprünglichen Käufe finanziert wurden und weshalb ein bestimmter Bitcoin-Bestand wirtschaftlich gerade dieser Person gehört. Bei Transfers von oder zu selbst gehosteten Krypto-Adressen sieht § 15a GwG mittlerweile sogar ausdrücklich besondere risikobasierte Maßnahmen vor, zu denen auch Ermittlungen zur Herkunft und zum Ziel der Kryptowerte gehören können.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Herkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken, Finanzinstituten und dem Finanzamt. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragen. Wenn Bank oder Kryptobörse einen Herkunftsnachweis für Bitcoin oder andere Kryptowährungen verlangt, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Warum spielt das Geldwäschegesetz bei Kryptowährungen eine so große Rolle?
Kryptowerte lassen sich schnell über Ländergrenzen hinweg übertragen. Gleichzeitig können Nutzer ihre Bestände außerhalb klassischer Bankkonten selbst verwahren.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Kryptotransaktionen außerhalb geldwäscherechtlicher Kontrollen stattfinden. Das deutsche Geldwäschegesetz enthält inzwischen ausdrücklich besondere Regelungen für Transfers von Kryptowerten von oder zu selbst gehosteten Adressen.
Für Anleger ist deshalb wichtig: Eine technisch erfolgreiche Blockchain-Transaktion beantwortet noch nicht jede Compliance-Frage eines Finanzinstituts.
Was ist eine selbst gehostete Wallet?
Eine selbst gehostete Adresse gehört vereinfacht zu einer Wallet, bei der der Nutzer seine Kryptowerte selbst kontrolliert und nicht lediglich ein Guthaben bei einer zentralen Handelsplattform verwahrt.
Dazu können beispielsweise Hardware-Wallets und andere Self-Custody-Lösungen gehören. Gerade solche Transfers können für Anbieter schwieriger einzuordnen sein, weil hinter einer Blockchain-Adresse nicht automatisch eine eindeutig identifizierte Person sichtbar wird.
§ 15a GwG sieht deshalb ausdrücklich risikobasierte Prüfungen bei Transfers von oder zu solchen Adressen vor.
Unser Fall: 140.000 Euro kommen von einer Kryptobörse
Die Bank sieht zunächst nur eine Überweisung über 140.000 Euro von einem Anbieter für Kryptowerte.
Damit ist der letzte Schritt des Geldflusses relativ einfach erklärt: Kryptowährungen wurden verkauft und der Euro-Erlös ausgezahlt.
Die weitergehende Frage kann jedoch lauten: Woher stammten die verkauften Kryptowerte? Genau hier beginnt der eigentliche Krypto-Mittelherkunftsnachweis.
Die Auszahlung von der Börse ist noch kein vollständiger Herkunftsnachweis
Eine Auszahlungsbestätigung beweist grundsätzlich, dass ein bestimmter Betrag von einer Kryptoplattform auf das Bankkonto übertragen wurde.
Sie erklärt aber nicht zwangsläufig, wann die Bitcoin ursprünglich erworben wurden und welches Geld hierfür verwendet wurde.
Eine gute Dokumentation kann deshalb deutlich früher beginnen: Fiat-Einzahlung → Kryptokauf → Transfers → Verwahrung → Verkauf → Auszahlung auf das Bankkonto.
Warum Wallet-Adressen allein häufig nicht ausreichen
Blockchain-Adressen sind zwar öffentlich nachvollziehbar. Die dahinterstehende Person ist daraus jedoch nicht ohne Weiteres erkennbar.
Auch das Bundesfinanzministerium weist in seinen aktuellen Vorgaben darauf hin, dass Blockchaininformationen pseudonymisiert sind und deshalb nicht automatisch erkennen lassen, welcher Steuerpflichtige hinter einer Adresse steht.
Für einen Herkunftsnachweis sollte deshalb nachvollziehbar sein, welche Wallets dem konkreten Anleger zuzurechnen sind.
Was kann die Bank bei einem Krypto-Herkunftsnachweis fragen?
Es gibt keinen universellen Fragenkatalog für jeden Fall.
Typische Punkte können der ursprüngliche Kapitaleinsatz, verwendete Börsen, eigene Wallets, größere Transfers und die spätere Veräußerung betreffen. Bei umfangreichen Beständen kann auch die längerfristige Vermögensentwicklung interessant werden.
Je klarer der Anleger diese Ebenen selbst vorbereitet, desto geringer ist das Risiko, dass aus einer einfachen Herkunftsanfrage mehrere schwer nachvollziehbare Nachreichungen entstehen.
Geldwäschegesetz und Hardware-Wallet: Warum die Besitzfrage wichtig wird
Stellen Sie sich vor, 3 Bitcoin werden von einer Hardware-Wallet auf eine Kryptobörse übertragen und anschließend verkauft.
Technisch kann die Blockchain zeigen, von welcher Adresse die Coins kamen. Offen kann jedoch bleiben, wer diese Wallet kontrollierte und wie die Bitcoins ursprünglich auf diese Adresse gelangten.
Bei Transfers von oder zu selbst gehosteten Adressen nennt § 15a GwG ausdrücklich unter anderem die Überprüfung der Identität sowie Maßnahmen zur Ermittlung von Herkunft und Ziel der übertragenen Kryptowerte als mögliche Risikominderungsmaßnahmen.
Eigenüberträge sollten eindeutig gekennzeichnet werden
Eine besonders häufige Fehlerquelle sind Transfers zwischen eigenen Wallets.
Der Anleger überträgt beispielsweise Bitcoin von Börse A auf seine Hardware-Wallet und zwei Jahre später von dort zu Börse B. Wirtschaftlich wurde dabei zunächst überhaupt nichts verkauft.
Wer diese Eigenüberträge nicht sauber kennzeichnet, produziert später möglicherweise scheinbar ungeklärte Ein- und Ausgänge. Bei komplexen Portfolios sollte ein Anwalt für Krypto-Mittelherkunft die Nachweiskette deshalb möglichst früh strukturieren.
Was ist mit alten Börsen, die heute nicht mehr genutzt werden?
Genau hier entstehen viele praktische Probleme.
Anleger wechseln Kryptobörsen, schließen Accounts oder verlieren Zugriff auf alte Transaktionshistorien. Das kann Jahre später schwierig werden, wenn die ursprünglichen Anschaffungskosten oder Transfers erklärt werden sollen.
Das BMF weist für steuerliche Zwecke ausdrücklich darauf hin, Transaktionsübersichten zentraler Handelsplattformen regelmäßig und vollständig zu sichern. Bei ausländischen Plattformen können erweiterte Mitwirkungspflichten bestehen.
Kryptobörse insolvent – sind fehlende Daten mein Problem?
Auch das ist keineswegs theoretisch. In der Kryptobranche sind in der Vergangenheit Anbieter verschwunden oder insolvent geworden.
Das BMF weist in seinen Vorgaben darauf hin, dass fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste bei ausländischen Plattformen – etwa durch Insolvenz oder Hackerangriffe – im Rahmen der steuerlichen Mitwirkung zulasten des Steuerpflichtigen gehen können.
Das ist ein guter Grund, Daten unabhängig von der Börse selbst zu archivieren.
Stablecoins machen die Kette häufig länger
Ein Anleger verkauft Bitcoin nicht zwingend sofort gegen Euro.
Vielleicht tauscht er BTC zunächst gegen USDT, später USDT gegen einen anderen Kryptowert und erst Wochen danach den Rest gegen Euro.
Dadurch entstehen mehrere Transaktionsstufen. Für einen verständlichen Herkunftsnachweis sollte deshalb nicht nur Anfang und Ende beschrieben werden. Die wirtschaftlich wesentlichen Zwischenschritte sollten ebenfalls nachvollziehbar bleiben.
Staking und andere Krypto-Erträge gesondert betrachten
Nicht jeder Tokenbestand wurde mit Euro gekauft.
Kryptowerte können beispielsweise aus Staking oder anderen kryptospezifischen Vorgängen entstanden sein. Auch das BMF behandelt unterschiedliche Entstehungsarten und hat seine Vorgaben zu Kryptowerten im März 2025 einschließlich umfangreicherer Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten aktualisiert.
Solche Bestände sollten deshalb nicht pauschal zusammen mit ursprünglich gekauften Coins als „Bitcoin-Investment“ dokumentiert werden.
Bankprüfung und Finanzamt verfolgen unterschiedliche Ziele
Dieser Unterschied ist wesentlich.
Das Finanzamt interessiert sich insbesondere für die steuerliche Behandlung und dafür, ob relevante Transaktionen nachvollziehbar erklärt wurden. Das aktuelle BMF-Schreiben enthält hierzu konkrete Vorgaben zu Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Dokumentationsfragen.
Bei einer Bank steht dagegen häufig die wirtschaftliche Mittelherkunft oder Vermögensherkunft im Mittelpunkt. Deshalb sollte man nicht automatisch denselben hundertseitigen Steuerreport ungeprüft an die Bank weiterleiten.
Muss ich meine komplette Krypto-Historie offenlegen?
Nicht jede Anfrage muss zwangsläufig sämtliche Kryptotransaktionen des gesamten Lebens betreffen.
Zunächst sollte festgestellt werden, welche Coins beziehungsweise welcher Auszahlungsbetrag konkret geprüft werden. Danach lässt sich beurteilen, wie weit die Herkunftsgeschichte sinnvoll zurückverfolgt werden muss.
Gerade bei sechsstelligen oder siebenstelligen Beträgen sollte eine spezialisierte Kanzlei für Krypto-Herkunftsnachweise die Bankanfrage zunächst einordnen, bevor wahllos große Datenmengen übermittelt werden.
Welche Unterlagen sollte ein Anleger sichern?
Besonders wichtig sind Unterlagen zur ursprünglichen Fiat-Einzahlung und zu den Käufen.
Hinzu kommen Börsenexporte, Wallet-Adressen, Transaktionshistorien und gegebenenfalls Transaktions-Hashes. Das BMF nennt gerade Wallet-Adressen und Blockchaininformationen ausdrücklich als mögliche Elemente der Überprüfung.
Schließlich sollten auch Verkaufs- und Auszahlungsnachweise dauerhaft aufbewahrt werden.
Fünf typische Fehler bei Krypto und Geldwäschegesetz
Erster Fehler: Nur den aktuellen Börsen-Screenshot einreichen. Zweiter Fehler: Eigenüberträge zwischen Wallets nicht kennzeichnen.
Dritter Fehler: Alte Börsen aus der Transaktionshistorie vergessen. Vierter Fehler: Unklare Eingänge nachträglich mit Vermutungen erklären.
Fünfter Fehler: Nach mehreren Rückfragen immer neue Unterlagen ungeordnet einreichen. Gerade dadurch kann eine eigentlich erklärbare Krypto-Historie zunehmend widersprüchlich wirken.
Sieben Schritte für einen Krypto-Mittelherkunftsnachweis
1. Identifizieren Sie den konkreten Auszahlungsbetrag. 2. Stellen Sie fest, welche Kryptowerte hierfür verkauft wurden.
3. Ordnen Sie die ursprünglichen Käufe beziehungsweise sonstigen Entstehungswege zu. 4. Erfassen Sie relevante Wallets und Eigenüberträge. 5. Sichern Sie Börsen- und Blockchainunterlagen.
6. Verbinden Sie Verkauf und Euro-Auszahlung mit dem Bankeingang. 7. Lassen Sie komplexe Wallet-Historien oder hohe Auszahlungen vor der Einreichung anwaltlich prüfen.
Was passiert, wenn der Herkunftsnachweis nicht überzeugt?
Dann können zusätzliche Fragen entstehen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de wird aus der Praxis darauf hingewiesen, dass Banken, Broker und Kryptobörsen bei fehlenden beziehungsweise nicht ausreichenden Herkunftsnachweisen Transaktionen ablehnen oder Konten beziehungsweise Accounts einschränken können.
Deshalb sollte die erste Antwort möglichst konsistent sein. Ein Spezialist für Mittelherkunftsnachweise bei Kryptowährungen kann insbesondere bei bereits entstandenen Dokumentationslücken helfen.
Wie endet unser Fall mit den 140.000 Euro?
Der Anleger aus der Einleitung schickt seiner Bank am Ende nicht lediglich den Auszahlungsbeleg der Kryptobörse.
Die ursprünglichen Käufe werden mit den damaligen Euro-Einzahlungen verbunden. Eigene Wallet-Transfers werden als solche gekennzeichnet. Anschließend werden die verkauften Kryptowerte und die Auszahlung von 140.000 Euro nachvollziehbar miteinander verknüpft.
Aus der zunächst abstrakten Aussage „Das Geld stammt aus Bitcoin“ wird damit eine strukturierte und überprüfbare Krypto-Vermögensgeschichte.
Geldwäschegesetz und Krypto: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Das Zusammenspiel von Geldwäschegesetz und Krypto wird zunehmend konkreter. Besonders deutlich zeigt dies § 15a GwG: Bei Transfers von Kryptowerten von oder zu selbst gehosteten Adressen müssen Verpflichtete Risiken bewerten und können unter anderem Maßnahmen zur Ermittlung der Herkunft und des Ziels der Kryptowerte treffen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Krypto-Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Dazu gehören Bitcoin, Ether, Stablecoins, Kryptobörsen, Hardware-Wallets, Self-Custody, internationale Plattformen und komplexe Transaktionsketten sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Kryptowährungen und finanziellen Herkunftsnachweisen. Wenn Sie einen Anwalt für Krypto-Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Bitcoin-Herkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschegesetz suchen, können Sie dort Ihren Fall online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie Ihre Krypto-Historie gegenüber Bank, Börse oder Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert werden sollte.