Mittelherkunftsnachweis bei Uphold: So lassen sich Geld und Kryptowährungen nachvollziehbar belegen
Ein Anleger verkauft nach dem Tod seiner Eltern eine geerbte Kunstsammlung. Auf seinem Bankkonto gehen 125.000 Euro ein. Davon zahlt er über mehrere Monate Geld bei Uphold ein und kauft unterschiedliche Kryptowährungen. Zusätzlich transferiert er ältere Bitcoin von einer privaten Hardware-Wallet. Eines Tages erscheint in der Uphold-App eine Aufforderung zum Proof of Funds. Nun soll er nicht einfach seinen Kontostand zeigen, sondern erklären, woher das verwendete Vermögen tatsächlich stammt.
Ein Mittelherkunftsnachweis bei Uphold kann verschiedene Bestandteile umfassen. Uphold kann Unterlagen zur Herkunft von Finanzmitteln verlangen, führt turnusmäßige KYC-Überprüfungen durch und kann bei europäischen Nutzern zusätzlich die Eigentümerschaft an selbstverwahrten Wallets prüfen. Wer Fiat-Geld und Kryptowährungen gleichzeitig nutzt, sollte diese Prüfungen auseinanderhalten.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Themen. Betroffene können ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Uphold erhalten.
Uphold kann ausdrücklich einen Proof of Funds verlangen
Uphold bezeichnet die Prüfung selbst als Proof of Funds beziehungsweise Prüfung der Herkunft von Geldern. Nach den aktuellen Informationen wird eine solche Anforderung innerhalb der App angezeigt.
Die Dokumente sollen dabei helfen, die wirtschaftliche Herkunft der verwendeten Mittel und das für Einzahlungen verwendete Konto nachvollziehbar zu machen. Welche Nachweise benötigt werden, hängt von der angegebenen Einkommens- oder Vermögensquelle ab.
Deshalb sollte nicht vorschnell irgendein Kontoauszug hochgeladen werden. Die erste Frage lautet vielmehr: Welche konkrete Geldquelle soll mit dem Dokument erklärt werden?
Gehalt: Uphold nennt eine ungewöhnlich kurze Aktualitätsfrist
Stammt das Kapital aus Arbeitseinkommen, nennt Uphold beispielsweise aktuelle Gehaltsunterlagen als mögliche Nachweise.
Dabei sind die veröffentlichten Anforderungen relativ konkret: Eine Gehaltsabrechnung oder ein entsprechender Kontoauszug soll grundsätzlich aus den vergangenen 60 Tagen stammen. Auch eine Mitteilung des Arbeitgebers über einen Bonus kann relevant sein.
Wer einen größeren Betrag über Jahre angespart hat, sollte jedoch zwischen aktuellem Einkommen und langfristigem Sparvermögen unterscheiden. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann helfen, wenn ein aktuelles Gehaltsdokument allein den tatsächlichen Vermögensaufbau nicht ausreichend erklärt.
Verkauf von Vermögenswerten: Nicht nur Bankguthaben betrachten
Unser Anleger hat 125.000 Euro aus einer Kunstsammlung erhalten. Wirtschaftlich stammt das Kapital deshalb aus einem Vermögensverkauf und nicht einfach aus „Ersparnissen“.
Bei einem solchen Sachverhalt würde ich zunächst den Verkauf dokumentieren. Je nach Gestaltung können Verkaufsvereinbarungen, Abrechnungen und der tatsächliche Zahlungseingang wichtige Bestandteile sein.
Anschließend wird der Weg zu Uphold nachvollzogen. Die einfache Beweiskette lautet: Vermögenswert verkauft – Kaufpreis erhalten – eigenes Bankkonto – Einzahlung bei Uphold.
Proof of Funds und Source of Wealth sind nicht dasselbe
Eine einzelne Einzahlung und das gesamte Vermögen einer Person sind zwei verschiedene Betrachtungsebenen.
Beim Proof beziehungsweise Source of Funds kann es darum gehen, wie beispielsweise die aktuell verwendeten 70.000 Euro entstanden sind. Source of Wealth betrachtet dagegen umfassender, wodurch der Nutzer sein Vermögen insgesamt aufgebaut hat.
Uphold berücksichtigt diese Unterscheidung insbesondere auch bei Geschäftskonten. Dort werden Source of Funds und Source of Wealth ausdrücklich separat abgefragt. Für komplexe Privatvermögen ist dieselbe gedankliche Trennung häufig hilfreich.
Uphold führt auch später noch KYC-Überprüfungen durch
Ein bereits verifiziertes Konto bedeutet nicht, dass der Kunde nie wieder Informationen bereitstellen muss.
Uphold führt nach eigenen Angaben regelmäßige KYC-Reviews durch. Dabei können etwa Adresse, berufliche Situation und finanzielle Verhältnisse aktualisiert werden. Auch Angaben zur Einkommensquelle, Art der Transaktionen und Source of Wealth können erneut abgefragt werden.
Eine solche turnusmäßige Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestimmte Transaktion beanstandet wird. Trotzdem sollte sie ernst genommen werden. Bei fehlender Mitwirkung kann Uphold nach eigenen Angaben das Konto einschränken oder die Kundenbeziehung beenden.
Warum alte Angaben zur Einkommensquelle problematisch werden können
Finanzielle Verhältnisse verändern sich. Ein Kunde kann sich beispielsweise bei Uphold registrieren, als sein Vermögen ausschließlich aus Arbeitseinkommen besteht.
Fünf Jahre später besitzt er vielleicht zusätzlich Immobilienvermögen, eine Unternehmensbeteiligung oder eine größere Erbschaft. Eine heutige sechsstellige Transaktion lässt sich dann nicht zwangsläufig sinnvoll mit den ursprünglichen Angaben erklären.
Mein Tipp: Beschreiben Sie immer den tatsächlichen aktuellen Sachverhalt. Vermögensquellen sollten nicht deshalb vereinfacht werden, weil bei der ursprünglichen Kontoeröffnung etwas anderes angegeben wurde.
EUR-Einzahlung bei Uphold: SEPA ist nur der Übertragungsweg
Für europäische Kunden unterstützt Uphold Euro-Einzahlungen über SEPA. Dabei können Nutzer eine individuelle Kontoverbindung beziehungsweise einen entsprechenden Einzahlungsvorgang innerhalb der App verwenden.
Auch andere Fintech-Anbieter wie Monese verlangen bei SEPA-Einzahlungen Nachweise zur Geldherkunft.
Bei bestimmten Einzahlungswegen muss ein Referenzcode korrekt angegeben werden. Fehlt dieser, kann sich die Zuordnung beziehungsweise Gutschrift verzögern.
Für die Mittelherkunft ist aber eine andere Frage entscheidend: Woher stammen die Euro vor der SEPA-Überweisung? Das technische Einzahlungssystem von Uphold beantwortet diese wirtschaftliche Frage nicht.
Bankkonto und Geldherkunft sauber auseinanderhalten
Auf einem Bankkonto können sehr unterschiedliche Vermögensquellen zusammenlaufen. Gehalt, Verkaufserlös, Erbschaft und Investmentgewinne können schließlich denselben Kontostand bilden.
Deshalb ist die Aussage „Das Geld kam von meinem Konto“ häufig nur eine Erklärung des letzten Transfers. Der wirtschaftliche Ursprung kann mehrere Schritte früher liegen.
Bei größeren Beträgen sollten deshalb außergewöhnliche Zuflüsse getrennt archiviert werden. Eine Kanzlei für Mittelherkunft und Herkunftsnachweise kann insbesondere bei vermischten Kontoguthaben nachvollziehen, welcher Teilbetrag welcher Quelle zugeordnet werden kann.
Kryptowährungen brauchen bei Uphold eine eigene Dokumentation
Unser Anleger besitzt zusätzlich alte Bitcoin. Diese stammen nicht aus dem Verkauf der Kunstsammlung und sollten deshalb separat behandelt werden.
Bei älteren Kryptobeständen kann die Herkunft beispielsweise aus einem früheren Börsenkauf stammen. Dann sind Kaufhistorien, Fiat-Einzahlungen, Wallet-Adressen und wesentliche Blockchain-Transaktionen wichtige Bausteine.
Eine sinnvolle Kette kann lauten: Bankeinzahlung bei früherer Kryptobörse – Bitcoin-Kauf – Auszahlung auf eigene Hardware-Wallet – späterer Transfer zu Uphold.
Travel Rule bei Uphold: Für europäische Nutzer gilt sie für alle Kryptotransfers
Für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum setzt Uphold die europäischen Travel-Rule-Vorgaben um. Nach den aktuellen Informationen betreffen diese sämtliche Kryptotransaktionen unabhängig von ihrer Höhe.
Bei Transfers zwischen Kryptodienstleistern werden Angaben zu Sender und Empfänger erfasst beziehungsweise ausgetauscht. Bei selbstverwahrten Wallets können ebenfalls zusätzliche Informationen erforderlich werden.
Das ist vom eigentlichen Mittelherkunftsnachweis zu unterscheiden. Die Travel Rule beantwortet vor allem, wer sendet und empfängt. Der Herkunftsnachweis kann zusätzlich fragen, wie die Vermögenswerte erworben wurden.
Krypto-Einzahlung kann zunächst auf „pending“ bleiben
Überträgt ein Nutzer Kryptowährungen von einer anderen Börse zu Uphold, sollten die erforderlichen Travel-Rule-Daten zusammen mit dem Transfer übermittelt werden.
Fehlen Informationen zum Absender oder sind diese unvollständig, kann die Einzahlung nach den aktuellen Uphold-Regeln zunächst ausstehend bleiben. In bestimmten Fällen können weitere Angaben angefordert werden.
Kann die regulatorisch erforderliche Information nicht beschafft oder verifiziert werden, kann eine Einzahlung auch zurückgewiesen werden. Deshalb sollte man bei größeren Transfers vorab prüfen, von welcher Börse oder Wallet die Coins tatsächlich kommen.
Self-Custody-Wallet: Uphold kann Eigentum technisch prüfen
Besonders interessant ist die Behandlung privater Hardware- und Software-Wallets. Für europäische Kunden kann Uphold verlangen, dass die Kontrolle über eine selbstverwahrte Wallet bestätigt wird.
Dafür arbeitet Uphold mit unterschiedlichen technischen Verfahren. Genannt werden insbesondere kryptografische Signaturen und Mikrotransaktionen beziehungsweise Satoshi-Tests.
Eine erfolgreiche Wallet-Verifizierung beweist jedoch nur die Verfügungsmacht über die Adresse. Sie ersetzt keinen Nachweis darüber, wie die Bitcoin, Ethereum oder sonstigen Kryptowährungen ursprünglich erworben wurden.
Signature Proof: Private Key niemals herausgeben
Bei einer kryptografischen Signatur wird eine Nachricht mit dem privaten Schlüssel der Wallet signiert. Der Private Key selbst muss dafür nicht an Uphold übertragen werden.
Das ist eine wichtige Sicherheitsregel. Ebenso wenig gehört eine Seed- oder Recovery-Phrase in einen Mittelherkunftsnachweis.
Zur Rekonstruktion einer Krypto-Historie werden solche geheimen Zugangsdaten nicht benötigt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Krypto-Mittelherkunft kann Blockchain- und Transaktionsdaten analysieren, ohne Zugriff auf den Private Key zu benötigen.
Geschäftskonto bei Uphold: Mittelherkunft wird noch umfassender
Bei Business Accounts stellt Uphold besonders konkrete Fragen. Das Unternehmen verlangt Informationen zur Source of Funds und Source of Wealth des Unternehmens.
Bei Source of Funds soll erklärt und dokumentiert werden, woher die Mittel zur Finanzierung des Uphold-Kontos stammen. Die Source of Wealth beschreibt dagegen, wodurch das Unternehmensvermögen insgesamt entstanden ist – beispielsweise durch Geschäftseinnahmen, Investments oder andere wirtschaftliche Quellen.
Zusätzlich werden Angaben zum Geschäftsmodell und zur vorgesehenen Nutzung des Uphold-Kontos verlangt. Bei Gesellschaftsstrukturen kann eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise deshalb besonders sinnvoll sein.
Was tun, wenn Uphold weitere Nachweise verlangt?
Zunächst sollte die genaue Anfrage gespeichert und in einzelne Fragen zerlegt werden. Was möchte Uphold über die Einkommensquelle wissen? Geht es zusätzlich um ein Bankkonto oder eine bestimmte Kryptotransaktion?
Danach wird für jede Frage der passende Beleg ausgewählt. Ein Gehaltsnachweis hat eine andere Funktion als ein Kaufvertrag. Eine Wallet-Signatur wiederum beantwortet eine völlig andere Frage als ein Bankauszug.
Wer nach mehreren Nachreichungen weiterhin nicht weiterkommt, sollte nicht immer größere Dokumentenmengen senden. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann zunächst prüfen, welche Informationslücke tatsächlich noch besteht.
Mittelherkunftsnachweis Uphold: Mein wichtigster Praxistipp
Unser Anleger sollte den Verkauf der Kunstsammlung und seine alten Bitcoin nicht zu einer einzigen Vermögensgeschichte vermischen.
Die 125.000 Euro erhalten einen eigenen Nachweisstrang über Verkauf und Bankzahlung. Die Kryptowährungen werden über ihre frühere Erwerbshistorie und die eigene Hardware-Wallet rekonstruiert. Die Travel-Rule- beziehungsweise Wallet-Verifizierung wird lediglich als zusätzlicher technischer Prüfbereich behandelt.
Genau darin liegt der Kern eines guten Mittelherkunftsnachweises bei Uphold: wirtschaftliche Vermögensquelle, Zahlungsweg, Krypto-Historie und Wallet-Eigentum müssen unterschieden und anschließend nachvollziehbar miteinander verbunden werden.
Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Uphold
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft, Kryptowährungen und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören Bankguthaben und Vermögensverkäufe ebenso wie Bitcoin, andere Kryptowerte, externe Börsen, Self-Custody-Wallets und Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Geld, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte. Bei Uphold können Proof of Funds, KYC-Reviews, Source of Wealth, Travel Rule und die Verifizierung externer Wallets in einem einzigen Sachverhalt zusammentreffen.
Wer von Uphold zur Vorlage eines Proof of Funds beziehungsweise Mittelherkunftsnachweises aufgefordert wurde, eine KYC-Überprüfung beantworten muss oder Schwierigkeiten mit der Herkunft älterer Kryptowährungen und externen Wallets hat, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort steht eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Kryptowährungen und Vermögensherkunft zur Verfügung.