Mittelherkunftsnachweis Consorsbank: Herkunft des Geldes nachweisen – was ist zu tun?
Die Consorsbank meldet sich und möchte wissen, woher ein größerer Geldbetrag stammt. Vielleicht wurde Geld eingezahlt, ein ungewöhnlich hoher Betrag überwiesen oder Vermögen aus einer bislang anderen Struktur auf das Konto übertragen. Plötzlich steht die Frage nach einem Mittelherkunftsnachweis für die Consorsbank im Raum.
Die ING stellt ähnliche Fragen – praktische Tipps zum Umgang mit solchen Anfragen finden Sie hier.
Wie sollte man darauf reagieren?
Wichtig ist zunächst, zwei Dinge auseinanderzuhalten: Woher wurde das Geld unmittelbar überwiesen – und wodurch ist es wirtschaftlich entstanden? Diese Fragen können dieselbe Antwort haben, müssen es aber nicht.
Nehmen wir einen neuen Beispielsfall: Ein Kunde erhält 165.000 Euro aus der Auflösung eines über viele Jahre aufgebauten privaten Investmentvermögens. Die ursprünglichen Einzahlungen waren erheblich niedriger. Ein Teil des heutigen Betrags beruht auf Kursgewinnen, ein anderer auf wiederangelegten Erträgen. Außerdem wurden zwischenzeitlich Wertpapiere von einem anderen Institut übertragen.
Wer hier lediglich den letzten Kontoauszug vorlegt, dokumentiert zwar die Auszahlung. Die eigentliche Vermögensentwicklung bleibt jedoch möglicherweise offen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen.
Wenn die Consorsbank einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.
Bei der Consorsbank kann der Herkunftsnachweis ganz praktisch werden
Gerade bei Bargeld gibt es bei der Consorsbank konkrete Vorgaben.
Bareinzahlungen auf das Girokonto werden über Filialen der Reisebank abgewickelt. Nach den aktuellen Angaben der Consorsbank sind dort Einzahlungen zwischen 1.000 und 25.000 Euro möglich.
Besonders relevant für das Thema Mittelherkunft: Bei Einzahlungen von mehr als 2.500 Euro soll die Herkunft des Bargeldes nachgewiesen werden.
Das zeigt, dass der Begriff Herkunftsnachweis bei der Consorsbank keineswegs nur eine abstrakte Compliance-Frage ist.
Welche Herkunftsbelege nennt die Consorsbank selbst?
Interessant ist, dass die Consorsbank für Bargeldeinzahlungen konkrete Beispiele nennt.
Dazu gehören etwa ein Kontoauszug, aus dem eine vorherige Barauszahlung hervorgeht, eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank, ein Sparbuch mit entsprechender Auszahlung sowie Verkaufs- oder Rechnungsbelege.
Auch Unterlagen zu einer Erbschaft sowie Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen nennt die Consorsbank als mögliche Herkunftsnachweise.
Damit wird ein Grundprinzip sehr deutlich:
Der richtige Beleg hängt davon ab, wodurch das Geld tatsächlich entstanden ist.
Bei höheren Bareinzahlungen gibt es eine weitere Besonderheit
Bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro sieht die Consorsbank aktuell einen zusätzlichen Ablauf vor.
Eine solche Einzahlung soll vorher beim Kundenservice angekündigt werden. Außerdem wird bereits bei der Einzahlung ein Herkunftsnachweis benötigt. Nach der Einzahlung kann zusätzlich eine schriftliche Anfrage der Consorsbank folgen, auf die der Herkunftsnachweis nochmals an die Bank übermittelt werden soll.
Wer einen größeren Bargeldbetrag einzahlen möchte, sollte sich daher nicht erst am Schalter Gedanken über die Dokumentation machen.
Unser Ausgangsfall hat mit Bargeld aber gar nichts zu tun
Die 165.000 Euro unseres Kunden stammen aus Kapitalanlagen.
Und genau das ist wichtig: Die konkreten Bargeldregeln dürfen nicht einfach auf sämtliche Überweisungen übertragen werden.
Bei einer anderen Transaktion kann eine Herkunftsanfrage aus einem völlig anderen Anlass entstehen. Deshalb sollte immer die tatsächliche Anfrage der Bank geprüft werden.
Mittelherkunft aus Wertpapieren: Der heutige Betrag hat eine Geschichte
Bei einem über Jahre aufgebauten Depot können viele Vorgänge zusammenkommen.
Der Kunde hat beispielsweise zunächst 55.000 Euro investiert. Später wurden weitere Beträge eingezahlt. Dividenden wurden wiederangelegt. Einige Positionen verloren an Wert, andere stiegen erheblich.
Nach Jahren beträgt das Vermögen 165.000 Euro.
Der Herkunftsnachweis darf deshalb nicht so behandelt werden, als hätte der Kunde irgendwann 165.000 Euro auf einmal eingezahlt.
Ein Depotübertrag ist noch keine Vermögensentstehung
Das gilt besonders, wenn Wertpapiere von einer anderen Bank zur Consorsbank übertragen wurden.
Der Depotübertrag erklärt, wie die Wertpapiere zur Consorsbank gelangt sind. Er erklärt aber nicht zwingend, wie sie ursprünglich erworben wurden.
Bei einer weitergehenden Prüfung kann deshalb zwischen Depotweg und wirtschaftlicher Vermögensherkunft unterschieden werden.
Was ist, wenn die Wertpapiere schon sehr alt sind?
Dann entsteht ein typisches Dokumentationsproblem.
Manche Anleger besitzen Aktien seit zwanzig oder dreißig Jahren. Banken wurden gewechselt, Depots übertragen und Unternehmen möglicherweise umfirmiert oder übernommen.
Eine perfekte lückenlose Dokumentation ist dann nicht immer vorhanden.
Das bedeutet aber nicht, dass man einfach irgendeine Erklärung abgeben sollte. Vielmehr sollte geprüft werden, welche historischen Abrechnungen, Steuerinformationen, Depotaufstellungen oder sonstigen Unterlagen noch existieren.
Mittelherkunft aus einem Aktiensparplan
Auch Sparpläne sind ein interessantes Beispiel.
Wer über fünfzehn Jahre monatlich investiert hat, besitzt später möglicherweise ein erhebliches Wertpapiervermögen. Es existiert dann gerade keine einzelne Ursprungszahlung, welche den heutigen Gesamtwert erklärt.
Der Herkunftsnachweis muss stattdessen die langfristige Entstehung plausibel machen.
Das unterscheidet solche Fälle deutlich von einem einmaligen Immobilienverkauf oder einer einmaligen Schenkung.
Consorsbank fragt nach Bargeld aus einem Autoverkauf
Hier wird es besonders konkret.
Die Consorsbank nennt Verkaufs- und Rechnungsbelege ausdrücklich als mögliche Nachweise für Bargeldherkunft und führt beispielhaft auch einen Autoverkauf an.
Wer also ein Fahrzeug verkauft und den Kaufpreis bar erhält, sollte entsprechende Unterlagen aufbewahren.
Der Verkaufsbeleg erklärt dann, warum der Bargeldbetrag überhaupt vorhanden ist.
Goldverkauf als Herkunft des Bargeldes
Auch den Goldverkauf nennt die Consorsbank ausdrücklich als Beispiel.
Das ist besonders interessant, weil bei Edelmetallen zwei unterschiedliche Herkunftsfragen entstehen können.
Die erste lautet:
Woher stammt das Bargeld?
Antwort: aus dem Goldverkauf.
Die zweite kann – bei einer weitergehenden Prüfung – lauten:
Woher stammte ursprünglich das Gold?
Dann können gegebenenfalls ältere Kauf-, Schenkungs- oder Erbunterlagen relevant werden.
Erbschaft als Herkunftsnachweis bei der Consorsbank
Auch Nachlassvermögen kann die Herkunft größerer Geldbeträge erklären.
Die Consorsbank nennt bei ihren Informationen zur Bargeldeinzahlung einen durch das Nachlassgericht bestätigten Erbnachweis als mögliches Dokument.
Daneben hat die Bank eigene Abläufe zur Nachlassabwicklung und kann weitere Nachlassunterlagen prüfen.
Für einen Mittelherkunftsnachweis bei der Consorsbank sollte dennoch immer unterschieden werden zwischen dem Nachweis der Erbenstellung und der Frage, welcher konkrete Vermögenswert aus dem Nachlass stammt.
Was gilt bei einer Schenkung?
Auch hier ist die Consorsbank vergleichsweise konkret.
Schenkungsverträge und Schenkungsanzeigen werden als mögliche Belege zur Bargeldherkunft genannt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das bloße Wort „Schenkung“ jeden denkbaren Fall abschließend erklärt.
Bei größeren oder komplexeren Vermögensübertragungen kann es darauf ankommen, den tatsächlichen Vorgang und gegebenenfalls weitere Herkunftsebenen nachvollziehbar zu machen.
Eine interessante Besonderheit: Verkauf einer privaten Sammlung
Stellen wir uns einen Kunden vor, der über drei Jahrzehnte Münzen gesammelt hat.
Er verkauft einen größeren Teil der Sammlung für insgesamt 48.000 Euro. Die Verkäufe erfolgen an mehrere Händler und private Käufer.
Hier existiert möglicherweise kein einzelner Vertrag über 48.000 Euro.
Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis kann dann prüfen, wie einzelne Verkaufsbelege, Zahlungsnachweise und vorhandene Informationen zum früheren Besitz sinnvoll zusammengeführt werden können.
Geld aus einer Depotabfindung oder Kapitalmaßnahme
Auch Wertpapiervermögen kann unerwartete Einmalzahlungen erzeugen.
Denkbar sind beispielsweise Abfindungen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen oder andere Kapitalmaßnahmen.
Dann sollte der Zahlungseingang nicht pauschal als „Wertpapierverkauf“ bezeichnet werden, wenn wirtschaftlich ein anderer Vorgang zugrunde liegt.
Eine präzise Bezeichnung verbessert die Nachvollziehbarkeit erheblich.
Consorsbank und Informationen zur finanziellen Situation
Bei Bankprüfungen können neben einzelnen Transaktionen auch allgemeine Finanzinformationen eine Rolle spielen.
Die Consorsbank erläutert in ihren Datenschutzinformationen, dass abhängig von Produkt und Geschäftsbeziehung unter anderem wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche Informationen verarbeitet werden können. Als Beispiele nennt sie unter anderem Gehalt, andere Einkommen und den Wert des Vermögens.
Zudem beschreibt die Bank ausdrücklich Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.
Für Kunden zeigt das: Eine Bank betrachtet bei regulatorischen Prüfungen möglicherweise nicht ausschließlich einen isolierten Kontoumsatz.
Was bedeutet das für einen ungewöhnlich hohen Zahlungseingang?
Angenommen, auf einem bislang überwiegend für kleinere private Zahlungen verwendeten Konto gehen plötzlich 280.000 Euro ein.
Der Betrag kann völlig legal sein.
Trotzdem sollte man im Fall einer Nachfrage konkret erklären können, welches wirtschaftliche Ereignis diesen Vermögenszufluss verursacht hat.
Das kann beispielsweise ein Beteiligungsverkauf, eine Kapitalanlage, eine Abfindung, eine Erbschaft oder eine andere Vermögensquelle sein.
Mittelherkunft und Vermögensherkunft nicht vermischen
Diese Unterscheidung spart häufig viel unnötige Arbeit.
Die Mittelherkunft kann beispielsweise lauten:
„Die 90.000 Euro stammen aus der Auflösung meines Wertpapierdepots.“
Die weitergehende Vermögensherkunft fragt dagegen:
„Wie wurde das Kapital aufgebaut, das sich später in diesem Depot befand?“
Wer diese beiden Ebenen erkennt, kann wesentlich gezielter auf Nachfragen reagieren.
Nicht jeder Kontoauszug beweist dasselbe
Ein Kontoauszug kann eine Überweisung dokumentieren.
Ein Kaufvertrag kann den Rechtsgrund einer Zahlung erklären.
Eine Wertpapierabrechnung kann einen Verkauf belegen.
Ein Erbnachweis kann den Vermögensübergang aufgrund eines Todesfalls dokumentieren.
Deshalb sollte nicht gefragt werden: „Welches Dokument ist der beste Mittelherkunftsnachweis?“
Die bessere Frage lautet: „Welchen Teil meiner Herkunftsgeschichte muss dieses Dokument beweisen?“
Was tun, wenn die Consorsbank nach dem ersten Nachweis erneut fragt?
Dann sollte nicht reflexartig ein zweiter großer Dokumentenstapel verschickt werden.
Lesen Sie die neue Anfrage genau.
Vielleicht wurde der aktuelle Verkauf nachgewiesen, aber nicht erklärt, wie der verkaufte Vermögenswert in Ihren Besitz kam. Vielleicht stimmen zwei Beträge nicht überein. Oder die Bank möchte inzwischen ausdrücklich eine weitergehende Vermögensherkunft nachvollziehen.
Eine Kanzlei für Herkunftsnachweise kann solche Nachforderungsrunden systematisch auseinandernehmen.
Fehlende Unterlagen sind anders zu behandeln als widersprüchliche Angaben
Dieser Unterschied ist wichtig.
Ein Dokument aus dem Jahr 2003 kann heute fehlen. Das ist zunächst ein tatsächliches Dokumentationsproblem.
Problematischer kann es werden, wenn der Kunde unterschiedliche Geschichten zur selben Zahlung erzählt.
Deshalb sollte vor einer ausführlichen Antwort zunächst intern geklärt werden, was tatsächlich passiert ist.
Niemals einen fehlenden Herkunftsnachweis erfinden
Alte Quittung verschwunden? Kaufvertrag nicht mehr auffindbar? Frühere Bankunterlagen nicht mehr vorhanden?
Dann sollte genau das offen behandelt werden.
Nicht zulässig und nicht sinnvoll wäre es, Verträge nachträglich rückzudatieren, Belege zu verändern oder eine andere Herkunft zu behaupten, weil sie leichter dokumentierbar erscheint.
Ein belastbarer Mittelherkunftsnachweis muss vor allem wahr und konsistent sein.
So kann eine strukturierte Antwort an die Consorsbank aussehen
Bei komplexeren Fällen bietet sich eine einfache Logik an:
Ausgangspunkt: Welcher Betrag wird geprüft?
Ursprung: Welcher wirtschaftliche Vorgang hat das Geld geschaffen?
Entwicklung: Hat sich das Vermögen zwischenzeitlich verändert?
Zahlungsweg: Über welche Konten oder Depots gelangte es zum heutigen Konto?
Belege: Welches Dokument unterstützt welche Station?
Diese Struktur ist häufig verständlicher als eine bloße Sammlung von Anhängen.
Zurück zu unseren 165.000 Euro
Unser Anleger stellt zunächst fest, dass der heutige Betrag nicht aus einer einzigen Einzahlung stammt.
Er rekonstruiert deshalb den langfristigen Depotaufbau. Frühere Einzahlungen werden von späteren Erträgen und Wertentwicklungen getrennt. Der Depotübertrag von einem anderen Institut wird als Zwischenstation eingeordnet. Schließlich wird die Auflösung des Vermögens mit dem aktuellen Zahlungseingang verbunden.
Aus der einfachen Aussage
„Das Geld kommt aus meinem Depot“
wird damit eine nachvollziehbare Vermögenskette:
ursprüngliches Kapital → laufende Anlagen → Wertentwicklung → Depotübertrag → Veräußerung → Auszahlung von 165.000 Euro.
Mittelherkunftsnachweis Consorsbank – Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Wenn die Consorsbank einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, lohnt sich zunächst eine genaue Analyse der Anfrage. Bei Bargeldeinzahlungen veröffentlicht die Consorsbank selbst konkrete Vorgaben und Beispiele geeigneter Herkunftsnachweise. Bei anderen Vermögensbewegungen sollte dagegen der individuelle wirtschaftliche Hintergrund im Mittelpunkt stehen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken.
Dabei können insbesondere Depotvermögen, langjährige Sparpläne, Bargeld, Gold- und Autoverkäufe, private Sammlungen, Erbschaften, Schenkungen, Unternehmensvermögen, Auslandsvermögen, Kryptowährungen und andere größere Vermögensbewegungen relevant werden.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft.
Wenn die Consorsbank wissen möchte, woher Ihr Geld stammt, bereits zusätzliche Unterlagen angefordert hat oder ein bisher eingereichter Herkunftsnachweis nicht ausgereicht hat und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern.
Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Dabei kann geklärt werden, welche Herkunftsebene die Consorsbank tatsächlich nachvollziehen möchte, welche vorhandenen Unterlagen für Ihren konkreten Sachverhalt geeignet sind und wie sich die Mittelherkunft strukturiert, plausibel und widerspruchsfrei darstellen lässt.