Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Russland: 100.000 Euro auf dem Konto eingefroren – welche Rechte haben Bankkunden bei Sanktionen und Vermögensprüfungen?

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Ihre Bank verweigert die Freigabe russischer Ersparnisse, hält einen Immobilienerlös zurück oder verlangt plötzlich umfangreiche Nachweise? Bei Vermögen mit Russlandbezug müssen drei Fragen getrennt beantwortet werden: Ist die Zahlung nach EU-Sanktionsrecht zulässig? Kann die rechtmäßige Herkunft belegt werden? Und bestehen Meldepflichten gegenüber deutschen Behörden?

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, spezialisiert auf Mittelherkunftsnachweise, Bankrecht und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schildern Sie mir Ihr Problem online oder per E-Mail.

Russische Staatsangehörigkeit: Darf die Bank mehr als 100.000 Euro annehmen?

Artikel 5b der EU-Verordnung 833/2014 beschränkt unter bestimmten Voraussetzungen die Entgegennahme von Einlagen oberhalb von 100.000 Euro je Kreditinstitut.

Entscheidend sind insbesondere Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Kontoinhaber. Für Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der EU gelten wichtige Ausnahmen.

Mein Rat: Legen Sie der Bank gegebenenfalls Ihren deutschen Aufenthaltstitel vor. Die russische Staatsangehörigkeit allein bedeutet nicht, dass sämtliche Kontoguthaben gesperrt werden müssen.

Russische Bank auf Sanktionsliste: Ist das Vermögen verloren?

Nein. Eine blockierte Zahlungsroute bedeutet nicht automatisch, dass der zugrunde liegende Vermögenswert rechtswidrig ist oder endgültig verloren geht.

Prüfen lassen sollten Sie die absendende Bank, beteiligte Korrespondenzbanken und mögliche Transaktionsverbote. Auch die Beteiligung sanktionierter Personen kann entscheidend sein.

Wichtig: Nutzen Sie keine Strohleute oder verschleierten Zahlungswege. Bei bestimmten Sachverhalten kommen behördliche Genehmigungen infrage, deren Voraussetzungen individuell geprüft werden müssen.

Wohnung in Moskau verkauft: Welche Nachweise überzeugen deutsche Banken?

Bei russischen Immobilienverkäufen können der Kaufvertrag, ein Auszug aus dem Immobilienregister EGRN und die dokumentierte Kaufpreiszahlung benötigt werden.

Wurde der Erlös zunächst auf ein russisches Konto eingezahlt, sollten auch dessen Kontobewegungen nachvollziehbar sein. Wechselkursabrechnungen helfen, Unterschiede zwischen Rubelbetrag und Eurogutschrift zu erklären.

Anwaltlich besonders relevant: Wer erhielt den Kaufpreis tatsächlich? Zahlungen über Angehörige oder Dritte erfordern eine zusätzliche rechtliche Erklärung.

5.000 bis 1 Million Euro: Welche Beträge lösen Prüfungen aus?

Bei 5.000, 10.000, 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro können bereits Herkunftsfragen entstehen. Eine allgemeine gesetzliche Freigrenze für Bankprüfungen existiert nicht.

Bei 50.000, 75.000, 100.000 oder 200.000 Euro sollten die Unterlagen möglichst vollständig vorliegen. Für 500.000 Euro oder eine Million Euro sind zusätzlich mögliche Sanktionsbeschränkungen sorgfältig zu prüfen.

Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG hängt von konkreten Verdachtsmomenten ab, nicht allein von der Zahlungshöhe.

Russische Erbschaft oder Schenkung: Was interessiert das Finanzamt?

Bei geerbtem Vermögen können russische Erbnachweise, notarielle Bescheinigungen und Kontoauszüge erforderlich werden.

Für Schenkungen von Eltern oder Geschwistern gelten je nach persönlicher Situation unterschiedliche Freibeträge. Eine steuerliche Anzeige kann nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten erforderlich sein.

Eigene Ersparnisse sind durch einen bloßen Kontowechsel grundsätzlich kein neues Einkommen. Bei russischen Immobilienerlösen müssen dagegen die steuerliche Ansässigkeit und das anwendbare Doppelbesteuerungsrecht geprüft werden.

AWV-Meldung: Wann muss die Bundesbank informiert werden?

Für bestimmte Zahlungen zwischen in Deutschland und im Ausland ansässigen Personen gilt nach § 67 AWV eine Meldeschwelle von mehr als 50.000 Euro.

Reine Umbuchungen zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen. Bei Schenkungen, Erbschaftszahlungen oder Verkaufserlösen ist der konkrete wirtschaftliche Vorgang entscheidend.

Eine AWV-Meldung ist keine steuerliche Erklärung und keine Genehmigung nach dem Sanktionsrecht. Versäumte Meldungen sollten zeitnah geklärt werden.

Bargeld oder Kryptowährungen als Alternative: Was ist erlaubt?

Bei der Einreise aus Russland in die EU müssen Barmittel ab 10.000 Euro grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich können Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen greifen.

Auch Kryptowerte bieten keinen rechtsfreien Ausweg. Für bestimmte russische Personen bestehen Beschränkungen bei Kryptodienstleistungen.

Meine Empfehlung: Prüfen Sie vor jeder Vermögensbewegung die Sanktionslage. Ein technisch möglicher Transfer ist nicht automatisch rechtlich zulässig.

Russische Vermögenswerte blockiert: Welche Schritte prüfe ich als Anwalt?

Ich unterscheide zwischen Sanktionsverbot, geldwäscherechtlicher Prüfung und bankvertraglicher Zahlungsverweigerung. Anschließend prüfe ich die vorhandenen Dokumente, mögliche Ausnahmen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Bei einer Kontoeinschränkung sollten Betroffene sämtliche Bankmitteilungen sichern und fehlende Herkunftsbelege systematisch zusammenstellen. Unkoordinierte neue Zahlungsversuche können die Situation verschärfen.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann beschäftige ich mich seit 2021 über mittelherkunftsnachweis.de intensiv mit Mittelherkunft, Vermögensnachweisen und Bankproblemen. Schildern Sie Ihren Russland-Fall für eine kostenfreie Ersteinschätzung – online oder per E-Mail.