Spanien: Verkaufserlös von der Costa Blanca, gesperrtes Konto und offene Steuerfragen – was Eigentümer wissen müssen
Ihre Ferienimmobilie in Spanien ist verkauft, aber die deutsche Bank stellt Fragen zum Kaufpreis? Oder liegt eine größere Summe auf einem spanischen Konto, die Sie nach Deutschland holen möchten? Bei solchen Vorgängen müssen Eigentumsnachweise, steuerliche Abzüge und die tatsächlichen Kontobewegungen zusammenpassen. Gerade bei spanischen Immobiliengeschäften entstehen dabei vermeidbare Schwierigkeiten.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann, spezialisiert auf Mittelherkunftsnachweise, Vermögensherkunft und Bankprüfungen. Mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht unterstütze ich Betroffene bei solchen Sachverhalten. Auf mittelherkunftsnachweis.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schildern Sie Ihren Fall online oder per E-Mail.
Immobilie in Spanien verkauft: Warum fehlen plötzlich mehrere Tausend Euro?
Verkaufen Sie als steuerlich nicht in Spanien ansässige Person eine spanische Immobilie, muss der Käufer grundsätzlich 3 % des Kaufpreises einbehalten und über das Formular Modelo 211 an die spanische Steuerverwaltung abführen.
Der verbleibende Kaufpreis kann deshalb niedriger sein als der notarielle Vertragsbetrag. Für die deutsche Bank sollte dieser Unterschied anhand der Abrechnung nachvollziehbar sein.
Meine Empfehlung: Sichern Sie die spanische Verkaufsurkunde (escritura pública), den Zahlungsbeleg und den Nachweis über den Steuerabzug.
Modelo 210: Welche Steuerunterlagen sollten Verkäufer aufbewahren?
Nichtansässige Verkäufer müssen regelmäßig prüfen, ob eine Erklärung über einen Veräußerungsgewinn mittels Modelo 210 erforderlich ist.
Auch Rechnungen über bestimmte Erwerbs- und Veräußerungskosten können für die steuerliche Berechnung wichtig sein.
Wichtig: Der spanische Steuerabzug bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche steuerlichen Pflichten in Deutschland erledigt sind.
Spanische Bank zahlt nicht aus: Welche Informationen helfen?
Fragen Sie nach, ob die Zahlung wegen einer internen Prüfung, fehlender Unterlagen oder einer Kontobeschränkung verzögert wird.
Besonders hilfreich sind die vollständige Zahlungsreferenz, die Empfänger-IBAN und eine Bestätigung über den tatsächlich angewiesenen Betrag.
Bei einer dauerhaften Verzögerung prüfe ich, welche Informationen die Bank verlangen darf und ob vertragliche Ansprüche auf Ausführung oder Auszahlung bestehen.
Spanien: Erbschaft oder Schenkung – warum zählt die Region?
Spanische Erbschaft- und Schenkungsteuern unterscheiden sich je nach zuständiger autonomer Gemeinschaft. Regelungen in Andalusien können deshalb anders ausfallen als in Katalonien oder Valencia.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sind unter anderem die spanischen Formulare Modelo 650 und bei Schenkungen Modelo 651 relevant.
Ich empfehle, vor einer Auszahlung die spanische Steuererklärung, die deutsche Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG und mögliche Doppelbelastungen zu prüfen.
5.000 bis 1 Million Euro: Wann verlangen Banken eine Erklärung?
Schon bei 5.000, 10.000, 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro können Banken Fragen zur wirtschaftlichen Herkunft stellen. Eine allgemeine Freigrenze für solche Prüfungen gibt es nicht.
Bei 50.000, 75.000, 100.000 oder 200.000 Euro sollten sämtliche Belege vorliegen. Das gilt ebenso für 500.000 Euro oder eine Million Euro.
Entscheidend ist nicht allein der Betrag. Auch ungewöhnliche Zahlungsketten oder widersprüchliche Angaben können eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz auslösen.
AWV-Meldung bei Spanien: Welche Beträge sind betroffen?
Bei bestimmten Zahlungen zwischen in Deutschland und im Ausland ansässigen Personen von mehr als 50.000 Euro kann nach § 67 AWV eine Bundesbankmeldung erforderlich sein.
Bei eigenen Konten ist eine bloße Umbuchung grundsätzlich ausgenommen. Bei Verkaufserlösen, Schenkungen oder Nachlasszahlungen muss der wirtschaftliche Vorgang geprüft werden.
Eine Meldung an die Bundesbank ist von steuerlichen Erklärungen und Banknachweisen zu unterscheiden.
Spanisches Bargeld oder mehrere Teilzahlungen: Was vermeiden?
Wer innerhalb der EU mit mindestens 10.000 Euro Barmitteln nach Deutschland einreist, muss diese auf Befragen des deutschen Zolls anzeigen. Spanische nationale Erklärungspflichten sind zusätzlich zu beachten.
Mehrere künstlich aufgeteilte Zahlungen können neue Fragen aufwerfen. Eine solche Aufteilung beseitigt keine gesetzlichen Pflichten.
Bei älteren Ersparnissen sollten Sie spanische Steuerbescheide, Kontoauszüge und Unterlagen über die ursprünglichen Einnahmen sichern.
Deutsche Bank fordert Herkunftsbelege: Wie gehe ich anwaltlich vor?
Ich prüfe zunächst, ob die Bank den Ursprung des Vermögens, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten oder lediglich einzelne Kontobewegungen nachvollziehen möchte.
Anschließend werden spanische Urkunden, steuerliche Erklärungen und Zahlungsnachweise zu einer widerspruchsfreien Darstellung zusammengeführt. Bei einer ungerechtfertigten Kontoeinschränkung kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht.
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht beschäftige ich mich seit 2021 über mittelherkunftsnachweis.de vertieft mit Mittelherkunft, Vermögensherkunft und Bankproblemen. Schildern Sie Ihren Fall online oder per E-Mail für eine kostenfreie Ersteinschätzung.