Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Syrisches Familienvermögen auf deutschem Konto: Was tun bei Bankproblemen?

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

50.000 Euro von Verwandten aus Syrien, 100.000 Euro aus einem Hausverkauf oder 200.000 Euro aus früheren Ersparnissen: Solche Vermögenswerte können grundsätzlich nach Deutschland gelangen. In der Praxis scheitern Zahlungen jedoch häufig an fehlenden Herkunftsbelegen, eingeschränkten Bankverbindungen oder ungeklärten Beteiligten.

Besonders schwierig wird es, wenn Dokumente im Krieg verloren gingen oder Geld über mehrere Familienmitglieder weitergegeben wurde.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Seit 2021 befasse ich mich auf mittelherkunftsnachweis.de mit internationalen Vermögensnachweisen. Dort können Sie eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

Syrien-Sanktionen: Sind private Überweisungen wieder erlaubt?

Die EU hat im Mai 2025 die meisten wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien aufgehoben. Das bedeutet aber keine uneingeschränkte Zahlungsfreiheit.

Personenbezogene Vermögenssperren und bestimmte sicherheitsbezogene Beschränkungen bestehen weiterhin.

Vor einer Zahlung empfehle ich deshalb, Absender, Empfänger und beteiligte Banken zu überprüfen. Eine Bankablehnung sollte nicht vorschnell als allgemeines Syrien-Verbot verstanden werden.

Die deutsche Bank verlangt Nachweise – welche zuerst?

Bereits bei 5.000, 10.000 oder 25.000 Euro können Banken Rückfragen stellen. Es gibt keinen Betrag, unterhalb dessen Herkunftsprüfungen ausgeschlossen sind.

Bei 75.000, 500.000 Euro oder einer Million Euro sollten Sie die Unterlagen möglichst vorab abstimmen.

Für syrisches Vermögen sind insbesondere folgende Dokumente hilfreich:

Mein Rat: Erläutern Sie ausdrücklich, welche Originale kriegsbedingt fehlen und welche Ersatzbelege vorhanden sind.

Überweisung blockiert: Sollten Angehörige das Geld weiterleiten?

Wenn eine syrische Bank keine direkte Zahlung ausführen kann, erscheint die Weiterleitung über Angehörige im Ausland verlockend.

Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Fragen: Wem gehörte das Geld ursprünglich? Warum zahlt eine dritte Person? Liegt eine Schenkung oder lediglich eine Weiterleitung vor?

Ich rate davon ab, Zahlungswege zu verschleiern oder Beträge künstlich aufzuteilen. Dokumentieren Sie stattdessen jede beteiligte Person und den rechtlichen Grund der Weiterleitung.

AWV-Meldung: Was gilt bei 50.000 oder 100.000 Euro?

Nach § 67 AWV müssen in Deutschland ansässige Personen bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen von mehr als 50.000 Euro der Bundesbank melden.

Maßgeblich sind unter anderem der Wohnsitz der Beteiligten und der Zahlungsgrund, nicht allein die Staatsangehörigkeit.

Reine Überträge zwischen eigenen Konten sind grundsätzlich ausgenommen. Eine erforderliche Meldung kann bei gelegentlichen privaten Zahlungen nach den Bundesbankvorgaben auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Eine versäumte Meldung sollte zeitnah geklärt werden. Die AWV-Pflicht ersetzt keine Herkunftsprüfung.

Finanzamt: Sind syrische Ersparnisse steuerpflichtig?

Eigene Ersparnisse werden durch den Transfer nach Deutschland grundsätzlich nicht erneut besteuert.

Bei Schenkungen, Erbschaften und Immobiliengewinnen können dagegen deutsche Steuerpflichten entstehen. Schenkungen und Erbfälle mit deutschem Steuerbezug sind nach § 30 ErbStG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, sofern keine Ausnahme greift.

Wer Bargeld aus Syrien über eine EU-Außengrenze einführt, muss Barmittel ab 10.000 Euro beim Zoll anmelden.

Meine Empfehlung bei fehlenden syrischen Unterlagen

Erstellen Sie zuerst eine chronologische Darstellung: ursprünglicher Eigentümer, Vermögenserwerb, spätere Veräußerung und tatsächlicher Zahlungsempfänger.

Lassen Sie arabische Dokumente bei Bedarf fachgerecht übersetzen. Reichen Sie keine nachträglich konstruierten Nachweise ein.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstütze ich Sie bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, wenn syrisches Vermögen gegenüber einer deutschen Bank erklärt werden muss.

Auf mittelherkunftsnachweis.de können Sie Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung anfordern.