Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Wie kann ich die Herkunft meiner Bitcoin nachweisen, wenn ich sie vor zehn Jahren gekauft habe und die damalige Kryptobörse nicht mehr existiert?

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Auch wenn die Kryptobörse, auf der Sie vor zehn Jahren Bitcoin gekauft haben, nicht mehr existiert, können Sie die Herkunft Ihrer Kryptowährungen gegenüber Ihrer Bank nachweisen. Entscheidend ist, dass sich der ursprüngliche Erwerb, die anschließende Verwahrung und der heutige Verkauf möglichst lückenlos nachvollziehen lassen. Dafür kommen alte Banküberweisungen, E-Mails, Wallet-Adressen, Blockchain-Transaktionen und historische Steuerunterlagen infrage.

Mein Rat: Rekonstruieren Sie die gesamte Transaktionskette, bevor Sie größere Bitcoin-Bestände verkaufen und den Erlös auf Ihr Bankkonto überweisen. Ein Blockchain-Nachweis allein beweist nämlich nicht automatisch, dass Sie die Bitcoin ursprünglich rechtmäßig erworben haben.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Gerade bei frühen Bitcoin-Investitionen besteht die Schwierigkeit darin, dass die Blockchain dauerhaft Transaktionen dokumentiert, während die dazugehörigen Handelsplattformen, Kundenkonten und Zahlungsbelege längst verschwunden sein können.

Wie kann ich zehn Jahre alte Bitcoin-Käufe ohne die ursprüngliche Kryptobörse belegen?

Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den ursprünglichen Kauf mit Ihrer heutigen Verfügungsgewalt über die Bitcoin zu verbinden.

Ein hypothetischer Fall: Ein Anleger kauft im März 2016 insgesamt 8 Bitcoin über eine ausländische Kryptobörse. Den Kaufpreis von rund 3.200 Euro überweist er von seinem deutschen Girokonto.

2017 überträgt er die Bitcoin auf eine private Wallet. Die Börse stellt später ihren Geschäftsbetrieb ein. Im Oktober 2026 möchte der Anleger 3 Bitcoin verkaufen und den Erlös auf sein Bankkonto überweisen.

Die Bank fordert einen Mittelherkunftsnachweis. Der Anleger besitzt zwar noch seine Wallet, aber keine Handelsabrechnung der ursprünglichen Börse.

In dieser Situation würde ich nicht allein den heutigen Bitcoin-Bestand dokumentieren, sondern zunächst die Zahlung von 2016 und die damalige Übertragung auf die private Wallet untersuchen.

Welche Unterlagen helfen, wenn eine Kryptobörse geschlossen wurde?

Auch ohne Handelsabrechnung können mehrere unabhängige Belege zusammen einen überzeugenden Herkunftsnachweis ergeben.

Ich empfehle, gezielt nach folgenden Unterlagen zu suchen:

Besonders wichtig ist die Übereinstimmung von Datum, Betrag und Transaktionsverlauf.

Mein Rat: Fordern Sie historische Kontoauszüge bei Ihrer damaligen Bank an. Selbst wenn diese nicht mehr verfügbar sind, sollte die Anfrage dokumentiert werden.

Kann ich die Herkunft meiner Bitcoin allein mit der Blockchain beweisen?

Nein. Die Blockchain dokumentiert Transaktionen, aber grundsätzlich nicht die Identität der wirtschaftlich beteiligten Personen oder den Rechtsgrund des ursprünglichen Erwerbs.

Ein Blockchain-Explorer kann beispielsweise zeigen, dass am 18. April 2017 eine bestimmte Bitcoin-Menge auf eine Wallet-Adresse übertragen wurde.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass diese Adresse Ihnen gehörte oder dass die Bitcoin zuvor von Ihnen gekauft wurden.

Bei der anwaltlichen Prüfung unterscheide ich deshalb drei Beweisfragen: Woher stammen die Bitcoin? Wie gelangten sie in Ihre Verfügungsgewalt? Und wie lassen sich die späteren Transfers erklären?

Ich empfehle, Transaktions-IDs, Wallet-Adressen und Zeitpunkte in einer chronologischen Tabelle miteinander zu verknüpfen. Ungeklärte Zwischenschritte sollten ausdrücklich gekennzeichnet werden.

Wie beweise ich, dass eine alte Bitcoin-Wallet tatsächlich mir gehört?

Die Kontrolle über eine Wallet lässt sich technisch nachweisen. Sie ist aber nicht mit dem Nachweis des ursprünglichen Erwerbs gleichzusetzen.

Bei geeigneten Wallets kann beispielsweise eine kryptografisch signierte Nachricht belegen, dass Sie den zugehörigen privaten Schlüssel kontrollieren.

Ob diese Methode im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, hängt von der Wallet-Technologie ab.

Mein Rat: Stimmen Sie technische Eigentums- beziehungsweise Kontrollnachweise vorab mit der Bank ab. Geben Sie niemals private Schlüssel oder Seed-Phrases an die Bank, vermeintliche Prüfdienstleister oder sonstige Dritte weiter.

Was passiert, wenn meine Bitcoin über mehrere Wallets verschoben wurden?

Jede zusätzliche Wallet-Übertragung verlängert die nachzuweisende Transaktionskette.

Im hypothetischen Beispiel könnte der Anleger seine Bitcoin zunächst auf einer Software-Wallet, später auf einer Hardware-Wallet und schließlich auf einer regulierten Handelsplattform verwahrt haben.

Die Bank sieht beim späteren Verkauf möglicherweise nur die letzte Einzahlung auf die Handelsplattform.

Ich empfehle deshalb eine Transaktionsübersicht mit Datum, Ausgangsadresse, Zieladresse, Bitcoin-Menge, Transaktions-ID und Erklärung des jeweiligen Vorgangs.

Besonders sorgfältig müssen Transfers über andere Blockchains, sogenannte Bridges, oder über Dienste untersucht werden, bei denen sich die ursprüngliche Transaktionskette nicht unmittelbar fortsetzt.

Muss meine Bank alte Bitcoin-Bestände ohne Kaufbelege akzeptieren?

Nein. Es besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, dass die Bank eine bloße Erklärung über einen Bitcoin-Kauf aus dem Jahr 2016 als ausreichenden Mittelherkunftsnachweis anerkennt.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Banken Geschäftsbeziehungen überwachen und erforderlichenfalls die Herkunft von Vermögenswerten untersuchen.

Bei erhöhten Risiken können nach § 15 GwG zusätzliche Prüfmaßnahmen erforderlich sein.

Kann eine Bank ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 9 GwG Einschränkungen der Geschäftsbeziehung folgen.

Mein Rat: Fragen Sie die Bank konkret, ob ihr der ursprüngliche Erwerb, ein späterer Wallet-Transfer oder die wirtschaftliche Plausibilität des heutigen Vermögenswerts unklar erscheint.

Sind Bitcoin nach zehn Jahren automatisch steuerfrei?

Nicht automatisch. Bei privat gehaltenen Bitcoin kann ein Verkauf außerhalb der einjährigen Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich außerhalb der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft liegen.

Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte sowie die steuerliche Einordnung des Einzelfalls. Bei gewerblicher Tätigkeit oder zwischenzeitlichen Tauschvorgängen können andere Ergebnisse entstehen.

Ich empfehle, steuerliche Haltefristen und geldwäscherechtliche Mittelherkunftsnachweise getrennt zu prüfen.

Eine mögliche Steuerfreiheit ersetzt keinen Herkunftsnachweis gegenüber der Bank.

Was kann ich tun, wenn meine Bank den Bitcoin-Verkaufserlös sperrt?

Fordern Sie zunächst eine möglichst konkrete Benennung der fehlenden Informationen an und reichen Sie eine geordnete Dokumentation der Transaktionskette ein.

Ich empfehle, sämtliche Nachfragen, eingereichten Belege und Kontoeinschränkungen schriftlich festzuhalten.

Bei der anwaltlichen Prüfung kann ich bewerten, welche Teile der Herkunftskette bereits nachvollziehbar sind, welche Nachweise noch beschafft werden können und ob die Anforderungen der Bank im konkreten Fall rechtlich gerechtfertigt erscheinen.

Über mittelherkunftsnachweis.de, das ich als Rechtsanwalt seit 2021 betreibe, biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Mein Fazit: Eine verschwundene Kryptobörse macht den Mittelherkunftsnachweis nicht unmöglich. Entscheidend ist, den historischen Bitcoin-Kauf und die anschließenden Wallet-Transfers mit möglichst vielen überprüfbaren Belegen zu rekonstruieren – und bestehende Dokumentationslücken offen zu benennen.