Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Wie kann ich meiner Bank glaubhaft nachweisen, dass mein Geld aus einer Schenkung oder einem Geldgeschenk stammt?

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Wenn Sie Ihrer Bank nachweisen müssen, dass Ihr Geld aus einer Schenkung stammt, benötigen Sie möglichst einen schriftlichen Schenkungsnachweis, den Zahlungsbeleg und gegebenenfalls Unterlagen zur ursprünglichen Vermögensherkunft des Schenkers. Entscheidend ist, dass die Bank nachvollziehen kann, wer Ihnen das Geld geschenkt hat, wann die Schenkung erfolgte und woher die Mittel ursprünglich stammen. Ein Schenkungsvertrag allein genügt deshalb nicht immer.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von der Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen und dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de können Betroffene ihren Fall für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern, wenn Banken Geldgeschenke oder Schenkungen nicht als Herkunftsnachweis akzeptieren.

Warum verlangt meine Bank bei einer Schenkung überhaupt einen Herkunftsnachweis?

Ein hypothetischer Fall: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter 75.000 Euro als Eigenkapital für einen Immobilienkauf. Das Geld stammt aus jahrzehntelangen Ersparnissen. Kurz vor dem Notartermin fordert die Bank plötzlich einen Mittelherkunftsnachweis und Unterlagen über die finanziellen Verhältnisse der Mutter.

Was zunächst wie übertriebene Bürokratie erscheint, hat einen gesetzlichen Hintergrund. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Banken Transaktionen überwachen und erforderlichenfalls die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte untersuchen.

Die Erklärung „Das Geld ist ein Geschenk meiner Mutter“ beantwortet nur einen Teil der Herkunftsfrage. Die Bank kann zusätzlich wissen wollen, wie die Mutter die 75.000 Euro erwirtschaftet hat.

Welche Unterlagen beweisen eine Geldschenkung gegenüber der Bank?

Besonders hilfreich sind ein schriftlicher Schenkungsvertrag, Kontoauszüge des Schenkers und des Beschenkten sowie eine eindeutige Zuordnung der Überweisung. Daraus sollten Betrag, Datum, Beteiligte und der unentgeltliche Charakter der Zuwendung hervorgehen.

Ein Schenkungsvertrag sollte außerdem festhalten, dass keine Rückzahlung vereinbart wurde. Das unterscheidet die Schenkung von einem privaten Darlehen. Eine bereits vollzogene Geldschenkung ist grundsätzlich auch ohne notariellen Schenkungsvertrag wirksam; § 518 Abs. 2 BGB ist hierbei besonders relevant.

Ich empfehle, sämtliche Unterlagen chronologisch zusammenzustellen. Bei der Schenkung über 75.000 Euro wären dies beispielsweise die schriftliche Vereinbarung, der Kontoauszug der Mutter mit der Abbuchung und der entsprechende Zahlungseingang bei der Tochter.

Muss auch der Schenker die Herkunft seines Geldes nachweisen?

Ja, unter bestimmten Umständen kann die Bank zusätzliche Informationen über die ursprüngliche Vermögensherkunft des Schenkers verlangen. Das gilt insbesondere bei größeren Beträgen, ungewöhnlichen Transaktionen oder erhöhten Geldwäscherisiken.

Hat der Schenker das Geld angespart, können Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder ältere Kontoauszüge hilfreich sein. Stammt es aus einem Immobilienverkauf, kommen notarielle Kaufverträge und Zahlungsnachweise infrage.

Ich rate allerdings davon ab, ungefragt die gesamte finanzielle Lebensgeschichte des Schenkers offenzulegen. Zunächst sollte geklärt werden, welche konkreten Herkunftsinformationen die Bank zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Prüfpflichten benötigt.

Wie weise ich eine Schenkung nach, wenn das Geld bar übergeben wurde?

Bargeldschenkungen bereiten besondere Schwierigkeiten, weil der direkte Zahlungsweg nicht durch eine Banküberweisung dokumentiert ist. Eine nachträglich erstellte Erklärung kann helfen, ersetzt aber keinen objektiven Nachweis der tatsächlichen Geldherkunft.

Wichtig sind insbesondere frühere Bargeldabhebungen des Schenkers, vorhandene Unterlagen zur Vermögensbildung und eine wahrheitsgemäße Bestätigung der Übergabe. Diese sollte Datum, Betrag, Beteiligte und Anlass der Schenkung enthalten.

Mein praktischer Rat: Erstellen Sie keine rückdatierten Verträge. Eine nachträgliche Bestätigung muss auch als solche erkennbar sein. Bei größeren Bargeldgeschenken empfehle ich eine anwaltliche Prüfung der verfügbaren Ersatznachweise.

Reicht eine Schenkungsanzeige beim Finanzamt als Mittelherkunftsnachweis?

Nicht unbedingt. Eine Schenkungsanzeige dokumentiert zunächst, dass eine Zuwendung gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde. Sie beweist jedoch nicht automatisch, woher das verschenkte Geld ursprünglich stammt.

Nach § 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) müssen steuerpflichtige Erwerbe grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Anzeigepflicht kann auch bei Schenkungen unterhalb persönlicher Freibeträge bestehen.

Bei Schenkungen von Eltern an Kinder gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Dieser steuerliche Freibetrag befreit allerdings nicht von geldwäscherechtlichen Herkunftsprüfungen.

Was mache ich, wenn meine Bank den Schenkungsnachweis nicht akzeptiert?

Fordern Sie zunächst eine konkrete schriftliche Erklärung, welche Informationen oder Dokumente noch fehlen. Häufig liegt das Problem nicht in der Schenkung selbst, sondern in einer nicht ausreichend dokumentierten Herkunftskette.

Im Beispiel der Mutter könnte die Bank zusätzlich Nachweise darüber verlangen, wie die 75.000 Euro angespart wurden. Dann wäre zu prüfen, ob vorhandene Steuerbescheide, historische Kontoauszüge oder andere Unterlagen die Vermögensbildung plausibel erklären.

Kann die Bank ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf sie nach § 10 Abs. 9 GwG bestimmte Transaktionen grundsätzlich nicht durchführen oder die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen. Deshalb sollte eine Zurückweisung nicht unbeantwortet bleiben.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Schenkungen und Mittelherkunft einschalten?

Anwaltliche Unterstützung ist insbesondere sinnvoll, wenn der Schenker keine vollständigen Unterlagen mehr besitzt, die Bank immer neue Nachweise fordert oder eine Überweisung beziehungsweise ein Immobilienkauf gefährdet ist.

Bei der rechtlichen Prüfung kommt es darauf an, ob die Schenkung ausreichend dokumentiert ist, welche Herkunftsbelege tatsächlich benötigt werden und ob alternative Nachweise zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss zwischen steuerrechtlichen Erklärungspflichten und geldwäscherechtlichen Prüfungen unterschieden werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen für Geld, Schenkungen, Kryptowährungen und Edelmetalle sowie Herkunftsprüfungen durch Banken und Finanzbehörden. Meine Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Einordnung und nachvollziehbaren Dokumentation ihrer Vermögensherkunft.

Auf mittelherkunftsnachweis.de, das ich seit 2021 dem Thema Mittelherkunft widme, können Sie mir Ihren Fall für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern. Entscheidend ist, eine echte Schenkung nicht nur zu behaupten, sondern ihren wirtschaftlichen Hintergrund mit möglichst aussagekräftigen Dokumenten zu belegen.