Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank fragt: Woher ist das Geld? So reagieren Sie auf Fragen zur Geldherkunft

Veröffentlicht am 17.08.2026 –

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie verkaufen eine wertvolle Goldsammlung, die sich über Jahrzehnte in Ihrer Familie befunden hat. Der Händler überweist Ihnen 72.000 Euro. Kurz darauf erscheint eine Nachricht Ihrer Bank im Onlinebanking: „Bitte teilen Sie uns mit, woher die eingegangenen Geldmittel stammen und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.“

Das Geld ist legal. Trotzdem gibt es ein Problem: Die ältesten Goldstücke wurden vor mehr als 25 Jahren gekauft, einige stammen aus einer Schenkung und Rechnungen existieren längst nicht mehr. Was antwortet man jetzt der Bank – und wie weist man etwas nach, für das es keinen einzelnen perfekten Beleg gibt?

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Dokumentation von Vermögensherkunft. Wenn Ihre Bank fragt, woher das Geld stammt, können Sie Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort steht Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung durch mich als spezialisierten Rechtsanwalt für Mittelherkunft zur Verfügung.

Die wichtigste Frage zuerst: Warum will die Bank wissen, woher mein Geld kommt?

Banken müssen ihre Kunden nicht nur identifizieren. Sie haben nach dem Geldwäschegesetz auch die Aufgabe, Geschäftsbeziehungen laufend zu überwachen. Dabei geht es insbesondere darum, auffällige oder ungewöhnliche Geldbewegungen erkennen und einordnen zu können.

Deshalb kann eine Transaktion Nachfragen auslösen, obwohl das Geld aus einer vollkommen legalen Quelle stammt. Die Bank versucht dann beispielsweise zu verstehen, weshalb plötzlich ein Betrag auf dem Konto erscheint, der von den bisher üblichen Kontobewegungen erheblich abweicht.

Wie die HypoVereinsbank konkret mit solchen Anfragen umgeht, erläutern wir in unserem separaten Beitrag.

Die entscheidende Information lautet deshalb: Eine Frage nach der Geldherkunft ist zunächst eine Compliance-Prüfung und noch kein Beweis dafür, dass Ihnen Geldwäsche vorgeworfen wird. Trotzdem sollte die Anfrage sorgfältig beantwortet werden.

Unsere detaillierte Anleitung zeigt, wie Sie nach einer Mittelherkunftsanfrage konkret vorgehen sollten.

Was meint die Bank mit „Woher ist das Geld?“

Hier entstehen erstaunlich häufig Missverständnisse. Mit „Geldherkunft“ ist normalerweise nicht gemeint, von welchem Konto die Überweisung technisch abgeschickt wurde. Relevant ist vielmehr der wirtschaftliche Ursprung der Vermögenswerte.

Kommt eine Zahlung beispielsweise von einer Kryptobörse, beantwortet der Name der Börse die Herkunftsfrage noch nicht vollständig. Das Geld könnte ursprünglich aus angespartem Einkommen stammen, mit dem vor Jahren Bitcoin gekauft wurden. Erst der spätere Verkauf führte zur Auszahlung der Euro.

Ähnliches gilt für Gold, Wertpapiere oder Immobilien. Die Bank kann deshalb nicht nur wissen wollen, wer überwiesen hat, sondern aufgrund welcher wirtschaftlichen Vorgeschichte das Vermögen entstanden ist.

Wann fragen Banken besonders häufig nach der Geldherkunft?

Eine Nachfrage kann beispielsweise bei ungewöhnlich hohen Überweisungen, größeren Bargeldbewegungen, Auslandstransaktionen oder erheblichen Veränderungen des bisherigen Transaktionsverhaltens auftreten. Einen universellen Betrag, ab dem jede normale Überweisung automatisch einen Mittelherkunftsnachweis auslöst, sollte man daraus nicht ableiten.

Besondere Regeln bestehen allerdings bei Bargeldeinzahlungen. Die BaFin erläutert für Bareinzahlungen, dass Kreditinstitute bei Gelegenheitskunden bereits bei mehr als 2.500 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen müssen. Bei eigenen Kunden ist grundsätzlich bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ein geeigneter Beleg erforderlich. Banken dürfen nach der BaFin aber auch unterhalb dieser Beträge Nachweise verlangen, wenn ihnen eine Transaktion nicht plausibel erscheint.

Das zeigt einen wichtigen Grundsatz: Nicht nur die Höhe eines Geldbetrags entscheidet. Auch der konkrete Sachverhalt und die Risikobewertung der Bank können relevant sein.

Welche Nachweise können die Herkunft des Geldes belegen?

Es gibt kein amtliches Standardformular, das jeden Mittelherkunftsnachweis erledigt. Das richtige Dokument richtet sich danach, wie das Geld tatsächlich entstanden ist.

Bei einer Erbschaft können beispielsweise Testament, Erbschein und Nachlassunterlagen relevant sein. Bei einer Schenkung kommen Verträge, Überweisungsbelege und weitere Unterlagen zur damaligen Vermögensübertragung in Betracht. Ein Immobilienverkauf lässt sich wiederum typischerweise durch notarielle Unterlagen und Zahlungsbelege dokumentieren.

Die BaFin nennt bei Bargeldeinzahlungen unter anderem Kontoauszüge über Barauszahlungen, Sparbücher, Verkaufs- und Rechnungsbelege, letztwillige Verfügungen und Schenkungsverträge als Beispiele geeigneter Herkunftsnachweise. Welche Dokumente im Einzelfall genügen, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab.

Unser Gold-Fall zeigt ein typisches Problem

Zurück zu den 72.000 Euro aus der Einleitung. Eine Händlerabrechnung kann zunächst belegen, weshalb jetzt 72.000 Euro auf dem Bankkonto eingegangen sind. Sie beantwortet aber möglicherweise noch nicht vollständig die Frage, woher das verkaufte Gold ursprünglich kam.

Genau hier beginnt die eigentliche Arbeit am Herkunftsnachweis. Welche Goldstücke wurden selbst gekauft? Welche wurden verschenkt? Gibt es alte Kontoauszüge, Rechnungen, Fotos, Versicherungsunterlagen, Schriftverkehr oder Dokumente zur Schenkung? Können einzelne Stationen der Vermögensgeschichte noch nachvollzogen werden?

Fehlt ein ursprünglicher Kaufbeleg, sollte nicht einfach eine Geschichte „passend gemacht“ werden. Stattdessen ist zu prüfen, welche tatsächlichen Indizien und Ersatzunterlagen noch existieren. Bei einer solchen Konstellation kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, aus vorhandenen Informationen eine konsistente Dokumentation aufzubauen.

Bank fragt „Woher ist das Geld?“ – so würde ich praktisch vorgehen

Schritt 1: Identifizieren Sie die konkrete Transaktion. Prüfen Sie Betrag, Datum, Absender und den genauen Wortlaut der Bankanfrage. Antworten Sie nicht allgemeiner als erforderlich.

Schritt 2: Bestimmen Sie den wirtschaftlichen Ursprung. Verkauf, Schenkung, Erbschaft, Einkommen, Kapitalanlage, Kryptowährungen oder etwas anderes? Schritt 3: Zeichnen Sie den Zahlungsweg nach. Wenn mehrere Konten oder Zwischenstationen beteiligt waren, sollte deren Zusammenhang verständlich werden.

Schritt 4: Ordnen Sie jedem Abschnitt einen Beleg zu. Schritt 5: Erstellen Sie eine kurze Gesamterklärung. Die Bank sollte nicht selbst aus 40 Anhängen herausfinden müssen, welche Datei welchen Geldfluss erklärt.

Warum eine chronologische Darstellung häufig besser funktioniert

Stellen Sie sich einen Mittelherkunftsnachweis wie eine Kette vor. Jede Station sollte möglichst an die vorherige anschließen.

Ein einfaches Beispiel: 2017 wurden 15.000 Euro vom Girokonto auf eine Kryptobörse überwiesen. Davon wurden Bitcoin gekauft. Die Bitcoin wurden später auf eine eigene Wallet übertragen. 2026 wurden sie verkauft und 90.000 Euro auf das Bankkonto ausgezahlt.

Eine bloße Abrechnung über die Auszahlung von 90.000 Euro zeigt nur das Ende dieser Geschichte. Eine strukturierte Source-of-Funds-Dokumentation versucht dagegen, die wesentlichen Stationen miteinander zu verbinden. Gerade bei komplizierten Geldwegen kann eine auf Herkunftsnachweise spezialisierte Kanzlei für Mittelherkunft diese Struktur erarbeiten.

Was ist, wenn überhaupt keine alten Unterlagen mehr existieren?

Das gehört zu den schwierigsten Fällen. Vermögen kann Jahrzehnte alt sein. Banken wurden gewechselt, Verträge entsorgt, Unternehmen geschlossen oder Unterlagen nicht dauerhaft aufbewahrt.

Dann sollte zunächst systematisch nach sekundären Belegen gesucht werden. Denkbar sind beispielsweise Steuerunterlagen, alte Konto- oder Depotauszüge, notarielle Urkunden, E-Mails, Korrespondenz mit Finanzinstituten, Versicherungsunterlagen oder sonstige Dokumente, aus denen einzelne Tatsachen hervorgehen.

Steuerunterlagen zählen zu den wertvollen sekundären Belegen, wenn Originalrechnungen fehlen.

Mein praktischer Rat: Schreiben Sie nicht vorschnell „Nachweise gibt es nicht“. Prüfen Sie zuerst, ob sich die Vermögensentstehung aus mehreren unabhängigen Informationen zumindest teilweise rekonstruieren lässt.

Kann die Bank auch bei einer normalen Überweisung Fragen stellen?

Ja. Die bekannten Schwellenwerte für Bargeldeinzahlungen dürfen nicht mit einer allgemeinen Freigrenze für sämtliche Banktransaktionen verwechselt werden.

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken zur kontinuierlichen Überwachung ihrer Geschäftsbeziehungen. Nach § 10 GwG müssen sie sicherstellen, dass Transaktionen mit den vorhandenen Informationen über Kunden, Geschäftstätigkeit und Kundenprofil sowie – soweit erforderlich – über die Herkunft der Vermögenswerte übereinstimmen.

Deshalb kann theoretisch auch eine unbare Überweisung Fragen hervorrufen. Ob tatsächlich Nachweise verlangt werden, hängt von den Umständen und der Risikobeurteilung des Kreditinstituts ab.

Was sollte ich auf keinen Fall gegenüber der Bank tun?

Erfinden Sie keine Erklärung. Auch vermeintlich kleine Ungenauigkeiten können problematisch werden, wenn später Kontoauszüge oder andere Unterlagen etwas anderes zeigen.

Schicken Sie außerdem nicht reflexartig Ihr komplettes finanzielles Archiv. Viel Material bedeutet nicht automatisch einen guten Mittelherkunftsnachweis. Eine übersichtliche Erklärung mit passenden Anlagen kann wesentlich verständlicher sein als hunderte unsortierte Seiten.

Und ignorieren Sie gesetzte Fristen nicht. Wenn Sie die verlangten Unterlagen innerhalb der Frist nicht beschaffen können, sollte überlegt werden, wie gegenüber der Bank sinnvoll kommuniziert wird. Bei einer bereits eskalierten Auseinandersetzung kann die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Herkunftsnachweise und Geldwäscherecht sinnvoll sein.

Warum Banken beim Herkunftsnachweis genauer hinsehen können

Das Geldwäschegesetz kennt neben den allgemeinen auch verstärkte Sorgfaltspflichten. § 15 GwG sieht bei einem höheren Risiko zusätzliche Maßnahmen vor.

Dazu gehört in bestimmten Fällen ausdrücklich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann. Die Prüfung der Vermögensherkunft ist damit kein frei erfundenes Instrument einzelner Banken, sondern Bestandteil des gesetzlichen Systems zur Geldwäscheprävention.

Für Bankkunden bleibt trotzdem entscheidend, den konkreten Umfang einer Anfrage zu betrachten. Nicht jede Prüfung ist identisch und nicht jeder Herkunftsnachweis benötigt dieselben Unterlagen.

Wie endet unser Fall mit den 72.000 Euro?

Bei unserem Goldbesitzer liegt der Schlüssel nicht in einem einzigen Dokument. Die Händlerabrechnung erklärt zunächst den aktuellen Zahlungseingang. Die schwierigere Aufgabe besteht darin, die frühere Herkunft des Edelmetalls soweit wie tatsächlich möglich nachvollziehbar zu machen.

Dafür werden die vorhandenen Unterlagen zeitlich sortiert und die verschiedenen Erwerbswege getrennt betrachtet. Selbst erworbenes Gold wird anders dokumentiert als Gold, das innerhalb der Familie übertragen wurde.

Das ist ein wichtiger Grundsatz für jeden Nachweis der Geldherkunft: Eine überzeugende Dokumentation muss nicht zwingend aus einem einzigen perfekten Beleg bestehen. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Vermögensgeschichte verständlich und widerspruchsfrei dargestellt wird.

Bank fragt, woher das Geld ist: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt beim Herkunftsnachweis

Wenn Ihre Bank fragt „Woher ist das Geld?“, steckt dahinter häufig eine Frage zur Mittelherkunft, Geldherkunft oder Vermögensherkunft. Besonders bei älteren Vermögenswerten, Kryptowährungen, Edelmetallen, Schenkungen, Erbschaften oder komplexen Zahlungswegen kann die Antwort erheblich schwieriger sein, als es die kurze Frage der Bank vermuten lässt.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Fragen zur Vermögensherkunft gegenüber Banken, Finanzamt und im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören auch besondere Konstellationen rund um Kryptowährungen und Edelmetalle.

Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise benötigen, können Sie mir Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann zu ihrer Situation und den möglichen nächsten Schritten.