Bank möchte Steuererklärung: Warum wird sie verlangt und was sollten Sie jetzt tun?
Eine Kundin erhält nach dem Verkauf ihrer Beteiligung 320.000 Euro auf ihr Konto. Zunächst fragt die Bank lediglich nach dem wirtschaftlichen Hintergrund der Zahlung. Der Beteiligungsvertrag wird eingereicht, die Überweisung erläutert – eigentlich scheint damit alles geklärt. Zwei Wochen später folgt jedoch eine weitere Nachricht: „Bitte reichen Sie zusätzlich Ihre aktuelle Steuererklärung ein.“ Nun wird die Kundin skeptisch. Was haben Krankheitskosten, Vermietungseinkünfte oder Angaben über ihren Ehepartner mit dem Verkauf ihrer Beteiligung zu tun?
Genau an diesem Punkt sollte man nicht vorschnell reagieren. Wenn eine Bank die Steuererklärung sehen möchte, können dahinter unterschiedliche Prüfungen stehen. Es kann um Einkommen und Kreditwürdigkeit gehen, aber ebenso um einen Mittelherkunftsnachweis, die Plausibilität des Vermögens oder eine geldwäscherechtliche Prüfung. Welche Unterlagen sinnvoll sind, hängt deshalb wesentlich vom konkreten Anlass ab.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Dokumentation von Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft der Herkunft von Finanzmitteln. Wenn Ihre Bank eine Steuererklärung verlangt, können Sie mir Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern. Für Betroffene steht eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.
Bank möchte Steuererklärung: Zuerst nach dem Grund fragen
Die wichtigste Frage lautet nicht sofort: „Muss ich das einreichen?“ Zunächst sollte geklärt werden, warum die Bank gerade dieses Dokument verlangt.
Bei einer Finanzierung kann die Bank Informationen über Einkommen, Ausgaben und sonstige wirtschaftliche Verhältnisse benötigen. Gerade bei Immobilien-Verbraucherdarlehen muss die Kreditwürdigkeit anhand notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen eingehend geprüft werden.
Bei einer bestehenden Kontoverbindung kann dagegen eine völlig andere Prüfung dahinterstehen. Dann kann beispielsweise die Herkunft eines ungewöhnlich hohen Vermögenswertes im Mittelpunkt stehen.
Steuererklärung für einen Kredit: Warum kann sie interessant sein?
Ein Arbeitnehmer mit gleichbleibendem Monatsgehalt kann sein aktuelles Einkommen häufig relativ übersichtlich dokumentieren. Bei Unternehmern, Freiberuflern und Personen mit verschiedenen Einkunftsarten sieht das anders aus.
Wer beispielsweise gleichzeitig Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Vermietung und Kapitalvermögen erzielt, besitzt kein einziges Dokument, das seine gesamte wirtschaftliche Situation so einfach abbildet wie eine Gehaltsabrechnung.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf die Bank Informationen zur Kreditwürdigkeit zudem erforderlichenfalls anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen kontrollieren. Die Anforderung steuerlicher Unterlagen kann daher im Finanzierungskontext einen anderen Zweck haben als bei einer Mittelherkunftsprüfung.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Prüfungen finden Sie in unserem Überblick zum Geldwäschegesetz.
Bei der Mittelherkunft ist die Steuererklärung etwas anderes
Eine Steuererklärung beantwortet nicht automatisch die Frage: Woher stammen genau diese 200.000 Euro?
Angenommen, jemand hat über Jahre hohe Einkünfte versteuert. Daraus lässt sich zwar ableiten, dass grundsätzlich entsprechendes Einkommen vorhanden war. Es folgt daraus aber nicht automatisch, dass ein heute vorhandener Geldbetrag genau aus diesen Einkünften stammt.
Gerade beim Mittelherkunftsnachweis sollte deshalb zwischen wirtschaftlicher Plausibilität und konkreter Herkunft unterschieden werden.
Warum Steuerdaten trotzdem nützlich sein können
Das bedeutet nicht, dass Steuerunterlagen wertlos wären. Sie können einen wichtigen Teil des Gesamtbildes liefern.
Erklärt beispielsweise ein Rechtsanwalt, Arzt oder Unternehmer, ein größeres Vermögen sei über 15 Jahre aus hohen beruflichen Einkünften entstanden, können Steuerinformationen diese Vermögensgeschichte unterstützen.
Sie sind dann aber möglicherweise eher ein Plausibilitätsbaustein als der eigentliche Beleg für eine konkrete Transaktion.
Unser Fall: Der Beteiligungsverkauf braucht einen anderen Schwerpunkt
Bei der Kundin aus der Einleitung stammen die 320.000 Euro aus dem Verkauf einer Unternehmensbeteiligung.
Für diese konkrete Geldherkunft können zunächst Unterlagen besonders aussagekräftig sein, die den Beteiligungsverkauf und den tatsächlichen Zahlungsweg dokumentieren. Die gesamte persönliche Steuererklärung beantwortet diese Frage möglicherweise nur indirekt.
Deshalb sollte geklärt werden, was der Bank nach Einreichung des Verkaufsvertrags noch fehlt. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis kann hier helfen, zwischen erforderlichem Herkunftsnachweis und einer sehr weitreichenden allgemeinen Informationsanforderung zu unterscheiden.
Steuererklärung oder Steuerbescheid – bitte nicht verwechseln
Banken verwenden Begriffe in Schreiben teilweise verkürzt. „Steuerunterlagen“ kann unterschiedliche Dokumente meinen.
Die Steuererklärung enthält die vom Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben. Der Steuerbescheid dokumentiert dagegen die steuerliche Festsetzung durch die Finanzverwaltung.
Deshalb sollte eine unklare Anfrage präzisiert werden. Wenn die Bank eigentlich nur bestimmte Einkommensinformationen benötigt, muss geklärt werden, welches Dokument sie hierfür konkret akzeptiert.
Warum die Steuererklärung besonders sensible Informationen enthält
Eine vollständige Steuererklärung kann einen weitreichenden Einblick in die wirtschaftliche und persönliche Situation geben.
Je nach Fall können darin Informationen über unterschiedliche Einkunftsquellen, Immobilien, Vorsorge, außergewöhnliche Belastungen und weitere finanzielle Sachverhalte enthalten sein. Bei Ehepaaren können außerdem Angaben über den anderen Ehepartner betroffen sein.
Deshalb würde ich Steuerunterlagen nicht wie einen gewöhnlichen Kontoauszug behandeln. Vor der Übermittlung sollte klar sein, welchen Zweck die Bank damit verfolgt.
Kann ich der Bank stattdessen einen anderen Nachweis geben?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Es hängt davon ab, was nachgewiesen werden soll.
Geht es beispielsweise um einen Immobilienverkauf, können notarielle und bankseitige Unterlagen den Vorgang möglicherweise wesentlich unmittelbarer dokumentieren. Bei einer Erbschaft kommen andere Dokumente in Betracht. Bei einem langfristig aufgebauten Unternehmensvermögen kann wiederum eine Kombination verschiedener Unterlagen sinnvoll sein.
Die richtige Herangehensweise lautet deshalb nicht: „Wie verhindere ich die Steuererklärung?“, sondern: „Welche Unterlagen belegen die tatsächlich gestellte Frage am besten?“
Bank möchte Steuererklärung nach einer hohen Überweisung
Ein großer Zahlungseingang kann eine neue Prüfung auslösen, obwohl die Geschäftsbeziehung schon seit vielen Jahren besteht.
Beispielsweise gehen 450.000 Euro auf dem Konto ein. Der Kunde erklärt, der Betrag stamme aus einer Gewinnausschüttung seiner Gesellschaft.
Dann können gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Beschlüsse und Zahlungsinformationen einen unmittelbaren Zusammenhang herstellen. Steuerliche Unterlagen können je nach Sachverhalt ergänzende Informationen liefern, sollten aber nicht mit der eigentlichen Zahlungskette verwechselt werden.
Bank möchte Steuererklärung wegen angespartem Vermögen
Anders kann die Situation aussehen, wenn gerade kein einzelnes Herkunftsereignis existiert.
Ein Kunde verfügt beispielsweise über 600.000 Euro, die nach seiner Darstellung über 25 Berufsjahre angespart wurden. Einen Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkungsvertrag gibt es naturgemäß nicht.
Hier können historische Einkommens- und Steuerinformationen deutlich relevanter werden. Sie können helfen zu zeigen, ob die behauptete langfristige Vermögensbildung wirtschaftlich überhaupt plausibel ist.
Einkommen erklärt nicht automatisch Sparvermögen
Dabei sollte aber eine einfache Rechnung vermieden werden: 100.000 Euro Jahreseinkommen mal zehn Jahre ergeben nicht automatisch eine Million Euro Vermögen.
Vom Einkommen werden Steuern, Lebenshaltungskosten und zahlreiche weitere Ausgaben bezahlt. Gleichzeitig kann bereits angelegtes Kapital Erträge und Wertsteigerungen erzielen.
Eine seriöse Darstellung der Vermögensherkunft muss deshalb die tatsächliche Entwicklung berücksichtigen und darf Einkommen und Vermögen nicht einfach gleichsetzen.
Was gilt bei Verlustjahren eines Unternehmers?
Auch das kann für eine Herkunftsprüfung interessant werden. Unternehmerische Einkünfte verlaufen selten vollkommen gleichmäßig.
Vielleicht weist die Steuerhistorie zwei schwache Jahre aus, obwohl heute erhebliches Privatvermögen vorhanden ist. Das ist nicht automatisch ein Widerspruch. Das Vermögen kann aus früheren Jahren, Beteiligungsverkäufen, Ausschüttungen oder anderen Quellen stammen.
Gerade deshalb ist eine chronologische Vermögensbiografie häufig aussagekräftiger als die isolierte Betrachtung eines einzigen Steuerjahres.
Was ist bei ausländischen Einkünften?
Komplexer kann es werden, wenn ein Teil des Vermögens während einer früheren Tätigkeit im Ausland entstanden ist.
Deutsche Steuerunterlagen bilden dann möglicherweise nicht die gesamte wirtschaftliche Vergangenheit ab. Der Kunde war beispielsweise mehrere Jahre in der Schweiz, den USA oder einem anderen Staat tätig und hat dort Vermögen aufgebaut.
In solchen Fällen sollte eine Kanzlei für Herkunftsnachweise prüfen, welche Dokumente aus den jeweiligen Zeiträumen vorhanden sind und wie sich der spätere Transfer des Vermögens nachvollziehbar darstellen lässt.
Bank fordert Steuererklärung nach Kryptowährungsgewinnen
Ein steuerlich erklärter Gewinn kann zwar für die Gesamtplausibilität relevant sein. Die tatsächliche Herkunft eines hohen Auszahlungsbetrags kann jedoch zusätzlich eine nachvollziehbare Verbindung zwischen ursprünglichem Kapital, Käufen, Wallets, Börsen und späterer Auszahlung erfordern.
Bei umfangreichen Kryptotransaktionen kann ein Spezialist für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen deshalb die tatsächliche Geld- und Transaktionskette strukturieren.
Muss ich meine gesamte finanzielle Vergangenheit erklären?
Nicht jede Bankanfrage bedeutet automatisch, dass sämtliche finanziellen Vorgänge des gesamten Lebens offengelegt werden müssen.
Entscheidend ist der Prüfungsgegenstand. Bei einem konkret bezeichneten Zahlungseingang kann der relevante Zeitraum deutlich enger sein als bei der Frage nach der Entstehung eines großen Gesamtvermögens.
Mein praktischer Rat lautet daher: Definieren Sie zuerst den Betrag, die Vermögensquelle und den relevanten Zeitraum. Erst danach sollten Dokumente zusammengestellt werden.
Darf ich sensible Stellen in der Steuererklärung schwärzen?
Hier sollte nicht nach Gefühl gehandelt werden.
Zu starke Schwärzungen können dazu führen, dass das Dokument für die konkrete Prüfung nicht mehr brauchbar ist. Andererseits kann eine Steuererklärung Informationen enthalten, die mit dem geprüften Sachverhalt überhaupt nicht zusammenhängen.
Wenn die Bank eine vollständige Offenlegung verlangt und erhebliche personenbezogene oder fremde Daten betroffen sind, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt für Mittelherkunft und Bankanfragen kann dabei insbesondere den konkreten Zweck der Anforderung berücksichtigen.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung einfach verweigere?
Auch davon würde ich ohne vorherige Prüfung abraten.
Wenn die Bank Informationen benötigt, um gesetzliche Sorgfalts- oder Kreditwürdigkeitsanforderungen zu erfüllen, kann eine pauschale Verweigerung praktische Folgen haben. Welche Konsequenzen tatsächlich in Betracht kommen, hängt allerdings vom Anlass und vom konkreten Vertragsverhältnis ab.
Sinnvoller ist es häufig, schriftlich zu klären, welche Information fehlt und weshalb gerade die Steuererklärung dafür benötigt wird.
Diese acht Schritte helfen bei einer Steueranfrage der Bank
1. Prüfen Sie, welche Steuererklärung und welches Jahr verlangt werden. 2. Ermitteln Sie den Anlass der Anfrage. 3. Unterscheiden Sie Kreditprüfung und Mittelherkunft.
4. Bestimmen Sie den konkreten Vermögenswert oder Zahlungseingang. 5. Prüfen Sie, ob direktere Herkunftsbelege existieren. 6. Achten Sie auf Daten von Ehepartnern und anderen Personen.
7. Reichen Sie Unterlagen nachvollziehbar geordnet und nicht als ungeklärten Dokumentenberg ein. 8. Holen Sie bei hohen Beträgen, komplizierter Vermögenshistorie oder wiederholten Nachforderungen anwaltliche Unterstützung ein.
Drei Fragen, die Sie der Bank stellen können
Wenn das Anforderungsschreiben sehr allgemein formuliert ist, kann eine Präzisierung hilfreich sein.
Fragen Sie erstens, welcher konkrete Sachverhalt geprüft wird. Fragen Sie zweitens, welchen Zeitraum die Bank benötigt. Und fragen Sie drittens, ob alternativ oder ergänzend andere objektive Nachweise akzeptiert werden.
Damit wird aus der pauschalen Aufforderung „Steuererklärung einreichen“ eine konkrete Aufgabe, die wesentlich zielgerichteter bearbeitet werden kann.
Wie endet unser Fall mit den 320.000 Euro?
Die Kundin aus der Einleitung betrachtet die Anfrage nicht als bloße Checkliste. Sie ordnet zunächst die tatsächliche Herkunft des Betrags.
Ausgangspunkt ist der Beteiligungsverkauf. Anschließend wird der Zahlungsweg vom Erwerber bis zum Konto nachvollzogen. Steuerinformationen werden nur dort in die Dokumentation eingeordnet, wo sie für die konkrete Prüfung tatsächlich eine zusätzliche Aussage liefern.
Damit entsteht keine Sammlung beliebiger Finanzunterlagen, sondern eine verständliche Belegkette zur Mittelherkunft.
Bank möchte Steuererklärung: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt beim Herkunftsnachweis
Wenn Ihre Bank eine Steuererklärung möchte, sollte zunächst festgestellt werden, weshalb sie angefordert wird. Bei einer Finanzierung können Einkommen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Vordergrund stehen. Bei einer ungewöhnlichen Transaktion oder einem größeren Vermögen kann es dagegen um Mittelherkunft, Herkunftsnachweis oder Vermögensherkunft gehen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen und Herkunftsnachweisen gegenüber Banken und dem Finanzamt. Zu meiner Tätigkeit gehören insbesondere Sachverhalte rund um Bankguthaben, Unternehmensvermögen, Bargeld, Kryptowährungen, Edelmetalle, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit der Herkunft finanzieller Mittel und der Dokumentation von Vermögensherkunft. Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie dort Ihren Fall online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie Sie auf die Forderung Ihrer Bank nach einer Steuererklärung strukturiert reagieren.