Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank verlangt Herkunftsnachweis: Was Sie jetzt tun sollten

Veröffentlicht am 17.08.2026 –

Der Verkauf einer kleinen Firma ist abgeschlossen. 175.000 Euro werden auf das private Girokonto überwiesen. Das Geld stammt aus einem ordnungsgemäßen Vertrag, Steuern und Buchhaltung sind geklärt. Trotzdem erscheint zwei Tage später eine Nachricht der Bank: „Bitte reichen Sie geeignete Unterlagen zur Herkunft der Vermögenswerte ein.“ Zusätzlich wird eine Frist gesetzt.

Viele Betroffene reagieren auf eine solche Aufforderung zunächst mit Unverständnis. Schließlich ist der Absender der Überweisung sichtbar und das Geld wurde rechtmäßig erworben. Für die Bank geht es jedoch häufig um eine andere Frage: Kann nachvollziehbar dokumentiert werden, wie der konkrete Vermögenswert wirtschaftlich entstanden ist? Banken müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen risikoorientiert überwachen und dabei – soweit erforderlich – auch Informationen über die Herkunft von Vermögenswerten berücksichtigen.

Neben Herkunftsnachweisen verlangen Banken häufig auch Ausweiskopien – erfahren Sie hier, welche Anforderungen rechtmäßig sind.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft gegenüber Banken und anderen Stellen. Wenn Ihre Bank einen Herkunftsnachweis verlangt, können Sie mir Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort steht Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.

Was bedeutet es, wenn die Bank einen Herkunftsnachweis verlangt?

Ein Herkunftsnachweis soll erklären, aus welcher wirtschaftlichen Quelle Geld oder anderes Vermögen stammt. Dabei können Begriffe wie Mittelherkunftsnachweis, Geldherkunft, Vermögensherkunft, Source of Funds oder Source of Wealth verwendet werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zahlungsweg und Geldherkunft. Dass 100.000 Euro von Konto A auf Konto B überwiesen wurden, zeigt zunächst nur, woher die aktuelle Überweisung technisch kommt.

Die eigentliche Herkunft könnte beispielsweise ein Unternehmensverkauf, eine Erbschaft, jahrelang angespartes Einkommen, ein Immobiliengeschäft, eine Schenkung, Wertpapiervermögen oder der Verkauf von Kryptowährungen sein.

Warum verlangt meine Bank plötzlich einen Herkunftsnachweis?

Banken prüfen nicht jede Transaktion identisch. Entscheidend ist eine risikoorientierte Betrachtung. Das Geldwäschegesetz nennt unter anderem die Höhe der Vermögenswerte, den Umfang von Transaktionen, den Zweck eines Kontos und die Dauer einer Geschäftsbeziehung als Faktoren, die bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Welche Betragsgrenzen dabei eine Rolle spielen, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Grenzen beim Mittelherkunftsnachweis.

Besonders umfangreiche Prüfungen können beispielsweise bei ungewöhnlich großen oder komplexen Transaktionen, auffälligen Transaktionsmustern oder Vorgängen ohne offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck relevant werden.

Eine Herkunftsanfrage bedeutet deshalb nicht automatisch einen Geldwäschevorwurf. Sie sollte aber ernst genommen werden, weil die Bank ihre eigenen gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten erfüllen muss.

Die wichtigste Regel: Erst erklären, dann Unterlagen schicken

Viele Betroffene machen genau das Gegenteil. Sie suchen sämtliche Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre zusammen und übermitteln der Bank einen riesigen Dokumentenordner.

Das kann neue Fragen erzeugen. Besser ist es, zunächst selbst zu verstehen, welche Geschichte der Geldbetrag tatsächlich hat. Danach werden nur die Unterlagen ausgewählt, die diese Geschichte nachvollziehbar belegen.

Ich empfehle häufig eine einfache Reihenfolge: Entstehung des Vermögens – wichtige Zwischenschritte – aktuelle Transaktion – dazugehörige Nachweise. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann vor allem bei hohen Beträgen prüfen, ob Erklärung und Dokumentation zusammenpassen.

Unser Fall mit den 175.000 Euro: Der Kaufvertrag allein ist nicht alles

Kommen wir zu unserem Unternehmer zurück. Er verkauft seine Gesellschaftsanteile für 175.000 Euro. Die Bank sieht anschließend einen ungewöhnlich hohen Zahlungseingang.

Ein Beteiligungskaufvertrag kann den wirtschaftlichen Anlass der Zahlung dokumentieren. Ergänzend können beispielsweise Zahlungsunterlagen und geeignete gesellschaftsrechtliche Dokumente den Vorgang nachvollziehbarer machen.

Entscheidend ist nicht, möglichst viel Material vorzulegen. Die Dokumentation sollte einen einfachen Zusammenhang herstellen: Beteiligung vorhanden – Beteiligung verkauft – Kaufpreis vereinbart – Kaufpreis erhalten.

Welche Unterlagen können einen Herkunftsnachweis bilden?

Es gibt kein einziges Dokument, das für jeden Herkunftsnachweis geeignet wäre. Welche Nachweise sinnvoll sind, hängt vollständig von der Vermögensquelle ab.

Bei einem Verkauf können Verträge und Zahlungsbelege helfen. Bei einer Erbschaft kommen Testament, Erbschein, Nachlassunterlagen und Kontoauszüge infrage. Bei einer Schenkung können Schenkungsunterlagen und die tatsächliche Vermögensübertragung wichtig sein.

Bei Arbeitseinkommen sind wiederum andere Dokumente relevant als bei Kapitalanlagen. Genau deshalb sollte ein Herkunftsnachweis immer individuell nach der tatsächlichen Vermögensentstehung aufgebaut werden.

Was ist der Unterschied zwischen Source of Funds und Source of Wealth?

Diese Begriffe begegnen Bankkunden zunehmend auch in deutschsprachigen Compliance-Anfragen. Source of Funds meint vereinfacht die Herkunft der Mittel, die bei einer bestimmten Transaktion eingesetzt werden.

Source of Wealth betrifft stärker die Entstehung des gesamten Vermögens einer Person. Das kann eine wesentlich längere Vermögensgeschichte erfordern.

Ein Unternehmer könnte beispielsweise ein Gesamtvermögen von zwei Millionen Euro besitzen. Für eine einzelne Überweisung von 300.000 Euro kann trotzdem gefragt werden, woher gerade diese 300.000 Euro stammen. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Ebene die Bank tatsächlich nachvollziehen möchte.

Was tun, wenn das Geld aus mehreren Quellen stammt?

Das ist ausgesprochen häufig. Nehmen wir an, 120.000 Euro setzen sich aus 50.000 Euro angespartem Einkommen, 40.000 Euro aus einer Erbschaft und 30.000 Euro aus Wertpapierverkäufen zusammen.

Dann würde ich davon abraten, alles pauschal als „Ersparnisse“ oder „Privatvermögen“ zu bezeichnen. Besser ist es, die drei Herkunftsquellen getrennt darzustellen.

Für jede Quelle entsteht eine eigene kleine Belegkette. Anschließend werden die Teilbeträge zur Gesamtsumme zusammengeführt. Eine Kanzlei für Herkunftsnachweise kann gerade bei solchen gemischten Vermögensstrukturen helfen, die Darstellung verständlich aufzubauen.

Was passiert, wenn alte Dokumente fehlen?

Ein lückenloses Archiv über Jahrzehnte besitzen die wenigsten Menschen. Banken wurden gewechselt, Verträge entsorgt, Konten geschlossen oder frühere Unterlagen sind nicht mehr zugänglich.

Wie Sie fehlende Belege systematisch rekonstruieren, behandeln wir ausführlich in unserem Ratgeber zu Herkunftsnachweisen ohne vollständige Dokumentation.

Dann sollte systematisch geprüft werden, welche anderen objektiven Nachweise noch existieren. Steuerunterlagen, alte Kontoauszüge, Depotdokumente, notarielle Urkunden, Verträge, Versicherungsunterlagen oder andere Aufzeichnungen können einzelne Stationen belegen.

Wichtig ist: Eine Lücke sollte niemals durch eine erfundene Erklärung geschlossen werden. Wenn etwas nicht mehr vollständig dokumentierbar ist, muss geprüft werden, wie sich die tatsächliche Vermögensgeschichte mit den noch vorhandenen Informationen nachvollziehbar rekonstruieren lässt.

Herkunftsnachweis bei Kryptowährungen: Warum es häufig schwieriger wird

Kryptowährungen können die Dokumentation erheblich komplizieren. Ein Anleger hat beispielsweise 2016 für 8.000 Euro Bitcoin gekauft und verkauft Jahre später einen Teil seines Bestands für 150.000 Euro.

Die aktuelle Auszahlung einer Kryptobörse zeigt dann nur das Ende einer langen Transaktionsgeschichte. Für eine umfassendere Mittelherkunft können ursprüngliche Einzahlungen, Exchange-Historien, Wallet-Adressen, Transaktionen und spätere Verkäufe relevant werden.

Gerade ältere Krypto-Vermögen können über mehrere Börsen und eigene Wallets bewegt worden sein. Hier sollte ein spezialisierter Anwalt für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen möglichst früh prüfen, welche Dokumentationskette technisch und wirtschaftlich aufgebaut werden kann.

Was sollte ich der Bank konkret schreiben?

Eine gute Antwort ist häufig kürzer als erwartet. Sie sollte zunächst den wirtschaftlichen Ursprung des fraglichen Geldbetrags nennen.

Danach folgen Betrag, Zeitraum beziehungsweise Datum und die wichtigsten Stationen. Abschließend kann kurz erläutert werden, welche Anlagen welche Aussage belegen.

Vermeiden würde ich lange Verteidigungsreden. Der Satz „Ich habe nichts Illegales gemacht“ erklärt noch keine Geldherkunft. Besser ist eine sachliche Darstellung, aus der die Bank selbst erkennen kann, warum der Betrag plausibel entstanden ist.

Welche Fehler sollte ich bei einem Herkunftsnachweis vermeiden?

Der erste Fehler sind widersprüchliche Angaben. Wer gegenüber der Bank zunächst von einer Schenkung spricht und später erklärt, das Geld sei ein Darlehen gewesen, kann zusätzliche Fragen auslösen.

Der zweite Fehler ist eine unklare zeitliche Reihenfolge. Dokumente aus verschiedenen Jahren sollten nicht ohne Erklärung nebeneinanderstehen. Der dritte Fehler ist die ungeprüfte Übersendung von unnötigen Informationen.

Besonders problematisch sind geschätzte oder erfundene Angaben. Wenn ein Datum oder Betrag nicht sicher bekannt ist, sollte dies vor der Antwort aufgearbeitet werden. Plausibilität entsteht durch Konsistenz – nicht durch möglichst selbstbewusst formulierte Behauptungen.

Sieben Schritte, wenn Ihre Bank einen Herkunftsnachweis verlangt

1. Frist notieren. Prüfen Sie zuerst, wann die Bank eine Antwort erwartet. 2. Identifizieren Sie den genauen Geldbetrag oder Vermögenswert, auf den sich die Anfrage bezieht.

3. Bestimmen Sie die wirtschaftliche Herkunft. 4. Teilen Sie mehrere Herkunftsquellen getrennt auf. 5. Erstellen Sie eine kurze Zeitleiste und ordnen Sie jedem wichtigen Vorgang einen Nachweis zu.

6. Prüfen Sie Ihre Erklärung auf Widersprüche. 7. Holen Sie bei hohen Beträgen, fehlenden Unterlagen oder einer bereits kritischen Bankkommunikation anwaltliche Unterstützung ein. Gerade dann sollte ein Spezialist für Herkunftsnachweise prüfen, bevor weitere Angaben gemacht werden.

Muss die Bank meinen Herkunftsnachweis akzeptieren?

Ob ein bestimmtes Dokument ausreicht, lässt sich nicht abstrakt für jeden Fall beantworten. Entscheidend ist die konkrete Anfrage und die tatsächliche Vermögensgeschichte.

Ein Vertrag kann beispielsweise beweisen, dass ein Verkauf vereinbart wurde. Er belegt aber nicht zwangsläufig allein, wann und wie der Kaufpreis tatsächlich bezahlt wurde. Umgekehrt zeigt ein Kontoauszug den Zahlungseingang, aber möglicherweise nicht den zugrunde liegenden Rechtsgrund.

Deshalb besteht ein überzeugender Mittelherkunftsnachweis häufig aus mehreren aufeinander abgestimmten Belegen. Jedes Dokument übernimmt dabei eine bestimmte Funktion.

Was tun, wenn die Bank weitere Unterlagen nachfordert?

Eine Nachforderung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Herkunftsnachweis gescheitert ist. Häufig ist lediglich eine einzelne Station noch nicht verständlich.

Fragen Sie deshalb genau: Welcher Punkt ist aus Sicht der Bank offen? Geht es um die ursprüngliche Vermögensbildung, einen Zwischenübertrag oder den aktuellen Geldeingang?

Danach sollte gezielt auf diese Lücke reagiert werden. Wenn sich die Anforderungen ständig verändern, umfangreiche Kontounterlagen verlangt werden oder bereits Einschränkungen bestehen, sollte eine auf Mittelherkunft spezialisierte Kanzlei die Kommunikation übernehmen oder vorbereiten.

Was wurde aus den 175.000 Euro unseres Unternehmers?

Der Unternehmer aus unserem Beispiel beantwortet die Anfrage am Ende nicht mit zwanzig Jahren privater Kontoauszüge.

Stattdessen dokumentiert er genau den Vorgang, aus dem die 175.000 Euro entstanden sind. Die Beteiligung, deren Verkauf, die Kaufpreisvereinbarung und der tatsächliche Geldeingang werden als zusammenhängender Vorgang dargestellt.

Damit ist der zentrale Gedanke eines guten Herkunftsnachweises erfüllt: Die Bank erhält nicht möglichst viele Informationen, sondern die richtigen Informationen in einer nachvollziehbaren Reihenfolge.

Bank verlangt Herkunftsnachweis: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt

Wenn Ihre Bank einen Herkunftsnachweis verlangt, sollten Sie nicht einfach wahllos Dokumente einreichen. Zunächst muss geklärt werden, welche Mittelherkunft oder Vermögensherkunft tatsächlich nachgewiesen werden soll und welche Unterlagen dafür eine nachvollziehbare Belegkette bilden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und geldwäscherechtlichen Bankanfragen. Dabei geht es unter anderem um Geld und Bankguthaben, Kryptowährungen, Edelmetalle, Erbschaften, Schenkungen sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können anschließend entscheiden, wie der von der Bank verlangte Herkunftsnachweis sinnvoll aufgebaut und beantwortet werden sollte.