Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Bank will wissen, woher Geld kommt: Was tun bei Fragen zur Geldherkunft?

Veröffentlicht am 18.08.2026 –

Ein Kunde verkauft über mehrere Jahre aufgebaute Kapitalanlagen. Rund 190.000 Euro werden anschließend von einem anderen Finanzinstitut auf sein Girokonto überwiesen. Einen Tag später ist das Geld verfügbar. Wenige Tage danach kommt allerdings eine Nachricht seiner Hausbank: Die Bank will wissen, woher das Geld kommt. Gefordert werden Unterlagen zur Herkunft des Betrags und eine Erklärung des wirtschaftlichen Hintergrunds.

Der Kunde ist überrascht. Das Geld wurde schließlich von einem Konto auf seinen eigenen Namen überwiesen. Trotzdem beantwortet der Absender einer Überweisung nicht zwingend die entscheidende Frage. Für die Bank kann relevant sein, wie die 190.000 Euro ursprünglich entstanden sind. Genau hier beginnt die Prüfung der Mittelherkunft beziehungsweise Vermögensherkunft.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Dokumentation von Vermögensherkunft gegenüber Banken. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesem Thema. Wenn Ihre Bank wissen will, woher Ihr Geld kommt, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern. Betroffene erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Warum will die Bank wissen, woher mein Geld kommt?

Banken unterliegen dem Geldwäschegesetz. Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen überwachen und insbesondere prüfen, ob Transaktionen zum jeweiligen Kundenprofil und zu den vorhandenen Informationen passen.

Dabei kann – soweit erforderlich – auch die Herkunft der Vermögenswerte eine Rolle spielen. Deshalb kann ein Zahlungseingang Rückfragen auslösen, obwohl das Geld vollkommen legal erworben wurde.

Eine Herkunftsanfrage ist daher nicht automatisch der Vorwurf einer Geldwäsche. Zunächst handelt es sich um eine Prüfung, für die die Bank nachvollziehbare Informationen benötigt.

Was bedeutet „Woher kommt das Geld?“ eigentlich?

Diese Frage lässt sich auf mehreren Ebenen beantworten. Genau daraus entstehen in der Praxis viele Missverständnisse.

Was Mittelherkunft genau bedeutet und welche Quellen zählen, erklären wir in unserem Grundlagenartikel.

„Das Geld kommt von meinem Depot“ beschreibt lediglich die letzte Station. „Das Geld stammt aus Wertpapieren, die ich seit 2014 aus meinem Arbeitseinkommen erworben habe“ beschreibt dagegen bereits die wirtschaftliche Entstehung.

Zur Dokumentation von Arbeitseinkommen verlangen Banken häufig Einkommensteuererklärungen – unser separater Beitrag erklärt, wann Sie diese vorlegen müssen.

Bei einem Mittelherkunftsnachweis kann deshalb nicht nur der letzte Überweisungsschritt, sondern die tatsächliche Quelle der Mittel entscheidend sein.

Ein eigenes Konto ist noch keine Geldquelle

Das wird besonders häufig übersehen. Ein Kunde überweist 100.000 Euro von seinem Konto bei Bank A auf sein Konto bei Bank B.

Auf die Herkunftsfrage antwortet er: „Von meinem anderen Konto.“ Damit ist zwar der unmittelbare Zahlungsweg erklärt, aber nicht zwangsläufig die wirtschaftliche Herkunft.

Bank A war lediglich Verwahrstelle. Die 100.000 Euro können ursprünglich beispielsweise aus Arbeitseinkommen, einem Verkauf, einer Erbschaft oder einer Kapitalanlage stammen.

Unser Fall: Woher stammen die 190.000 Euro wirklich?

Beim Kunden aus der Einleitung lässt sich die Vermögensgeschichte weiter zurückverfolgen.

Er hatte über Jahre regelmäßig ETFs und einzelne Aktien gekauft. Die Investments wurden teilweise mit Arbeitseinkommen finanziert, später wurden Erträge reinvestiert. Nach dem Verkauf entstand der größere Geldbetrag.

Ein sinnvoller Herkunftsnachweis würde deshalb nicht nur die letzte Überweisung betrachten. Entscheidend kann vielmehr die nachvollziehbare Verbindung zwischen Vermögensaufbau, Anlagevermögen, Verkauf und Auszahlung sein.

Warum fragt die Bank gerade jetzt?

Nicht jede Zahlung passt automatisch zum bisherigen Kontoverhalten.

Wer normalerweise monatliche Zahlungseingänge von einigen Tausend Euro erhält und plötzlich einen sechsstelligen Betrag bekommt, verändert das bisher sichtbare Transaktionsbild deutlich.

Das bedeutet nicht, dass die Transaktion unzulässig ist. Es erklärt aber, warum die Bank möglicherweise zusätzliche Informationen benötigt, um den Vorgang einzuordnen.

Welche Geldquellen kommen typischerweise vor?

Die Herkunft kann sehr unterschiedlich sein. Häufig stammen größere Beträge aus angespartem Einkommen, Unternehmensgewinnen, Wertpapierverkäufen, Immobiliengeschäften, Erbschaften oder Schenkungen.

Daneben kommen beispielsweise Kryptowährungen, Edelmetalle, Versicherungsleistungen, Abfindungen oder die Rückzahlung privater Darlehen in Betracht.

Der richtige Nachweis hängt deshalb immer von der tatsächlichen Geldquelle ab. Einen universellen „Mittelherkunftsnachweis“ für alle Fälle gibt es nicht.

Geld aus einem Immobilienverkauf

Ein Immobilienverkauf lässt sich grundsätzlich anders dokumentieren als jahrelang angespartes Bargeld.

Bei einem Verkauf existiert ein konkretes wirtschaftliches Ereignis. Es gibt regelmäßig einen notariellen Vertrag und nachvollziehbare Zahlungsbewegungen.

Für die Bank kann damit eine relativ klare Belegkette entstehen: Immobilieneigentum, Verkauf, Kaufpreisforderung und tatsächlicher Zahlungseingang werden miteinander verbunden.

Geld aus einer Erbschaft

Bei einer Erbschaft sollte der Betrag nicht einfach als „Familiengeld“ bezeichnet werden.

Wesentlich aussagekräftiger ist die konkrete Darstellung, dass Vermögen aus einem Nachlass auf den Kunden übergegangen ist. Je nach Fall können Nachlassunterlagen und Konto- beziehungsweise Überweisungsnachweise den Vorgang dokumentieren.

Besonders bei älteren Erbschaften kann die Herausforderung darin bestehen, die damalige Vermögensübertragung mit dem heute noch vorhandenen Vermögen zu verbinden.

Geld aus einer Schenkung

Auch eine Schenkung bildet eine eigenständige Herkunftskategorie.

Erhält eine Tochter beispielsweise 150.000 Euro von ihren Eltern, stammt der Betrag wirtschaftlich nicht aus ihrem eigenen Arbeitseinkommen. Der Herkunftsnachweis sollte diese Vermögensübertragung korrekt darstellen.

Bei umfangreicheren Prüfungen kann zusätzlich die Frage auftauchen, woher der Schenker über das verschenkte Vermögen verfügte. Dann reicht möglicherweise die bloße Aussage „Geschenk meiner Eltern“ nicht aus.

Geld aus einer Unternehmensbeteiligung

Komplexer kann die Situation bei Unternehmern werden.

Ein Gesellschafter erhält beispielsweise eine größere Ausschüttung oder verkauft seine Beteiligung. Auf dem Privatkonto erscheint anschließend ein Betrag von mehreren Hunderttausend Euro.

Hier können gesellschaftsrechtlicher Hintergrund und Zahlungsweg zusammenspielen. Die persönliche Einkommensteuererklärung allein ist dann nicht zwangsläufig der beste Beleg für den wirtschaftlichen Ursprung des Geldes.

Geld aus einem privaten Darlehen

Ein interessanter Sonderfall ist die Darlehensrückzahlung.

Angenommen, jemand hat einem Bekannten vor sechs Jahren 80.000 Euro geliehen. Nun werden die 80.000 Euro zurücküberwiesen. Der aktuelle Zahlungseingang stammt damit unmittelbar vom Darlehensnehmer.

Für einen tiefergehenden Mittelherkunftsnachweis kann aber auch relevant werden, wie das ursprünglich verliehene Kapital entstanden war. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann gerade bei solchen mehrstufigen Sachverhalten helfen, die erforderliche Nachweistiefe einzuordnen.

Was gilt bei Kryptowährungen?

Bei Kryptowährungen kann die Herkunftsdokumentation deutlich technischer werden.

Eine Auszahlung von einer Kryptobörse zeigt zunächst, dass dort digitale Vermögenswerte verkauft oder transferiert wurden. Sie erklärt nicht zwangsläufig, wann und mit welchem Kapital die ursprünglichen Kryptowährungen erworben wurden.

Je nach Fall können deshalb Börsenunterlagen, Transaktionshistorien, Walletbewegungen, ursprüngliche Einzahlungen und spätere Auszahlungen miteinander verbunden werden müssen. Hier kann eine spezialisierte Kanzlei für Mittelherkunft und Kryptowährungen unterstützen.

Was gilt bei Gold und anderen Edelmetallen?

Auch bei Edelmetallen gibt es Besonderheiten. Gold kann Jahrzehnte lang außerhalb eines Bankkontos gehalten worden sein.

Wird es später verkauft und ein hoher Betrag auf das Konto eingezahlt oder überwiesen, sieht die Bank lediglich den aktuellen Erlös. Die frühere Besitzgeschichte ist daraus nicht erkennbar.

Vorhandene Kauf- und Verkaufsunterlagen können deshalb wichtig werden. Fehlen alte Dokumente, sollte die Herkunft nicht durch erfundene oder nachträglich verfälschte Belege „verbessert“ werden.

Was bedeutet „angespartes Geld“ für die Bank?

„Ersparnisse“ ist eine plausible Vermögensquelle, aber häufig noch keine vollständige Erklärung.

Wer beispielsweise behauptet, 250.000 Euro über 20 Jahre angespart zu haben, muss nicht zwingend für jeden einzelnen Euro einen separaten Beleg besitzen. Trotzdem sollte die Vermögensentwicklung insgesamt nachvollziehbar sein.

Einkommenshistorie, frühere Kontobewegungen und Anlageentwicklungen können je nach Fall ein Gesamtbild ergeben. Dabei gilt: Plausibilität ist wichtig, ersetzt aber nicht automatisch vorhandene objektive Nachweise.

Warum reicht mein Kontoauszug manchmal nicht?

Ein Kontoauszug beweist sehr gut, dass eine bestimmte Zahlung stattgefunden hat.

Er kann aber die Ursache der Zahlung offenlassen. Der Text „Überweisung 175.000 Euro“ erklärt noch nicht, ob ein Kaufpreis, eine Schenkung, eine Darlehensrückzahlung oder etwas anderes dahintersteht.

Deshalb besteht eine gute Herkunftsdokumentation häufig aus mehreren Ebenen: wirtschaftlicher Grund, dazugehörige Unterlagen und tatsächlicher Geldfluss.

Die Bank will wissen, woher Bargeld kommt

Bei Bargeld fehlt zusätzlich die durchgehende elektronische Zahlungsspur.

Für Bareinzahlungen finden Sie in unserem Ratgeber eine praktische Vorlage und konkrete Dokumentationstipps.

Deshalb können größere Bareinzahlungen besonders erklärungsbedürftig sein. Bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro sollen Kreditinstitute nach den einschlägigen BaFin-Hinweisen grundsätzlich geeignete Herkunftsnachweise verlangen; auch unterhalb dieser Schwelle können im Einzelfall Fragen entstehen.

Mögliche Quellen reichen vom Fahrzeugverkauf bis zu langjährigen Bargeldersparnissen. Entscheidend ist immer der tatsächliche Sachverhalt.

Was sollte ich auf keinen Fall antworten?

Sehr allgemeine Aussagen führen häufig zu neuen Fragen.

„Privates Geld“, „Vermögen“, „Ersparnisse“ oder „Geld aus der Familie“ beschreiben keine konkrete wirtschaftliche Quelle. Ebenso problematisch sind Erklärungen, die sich im Laufe der Kommunikation verändern.

Besser ist eine klare Struktur: Welcher Betrag? Welche Quelle? Welcher Zeitraum? Welcher Zahlungsweg? Welche Unterlagen existieren?

Sollte ich einfach alle Dokumente an die Bank schicken?

Davon rate ich regelmäßig ab.

Ein ungeordnetes Paket mit 300 Seiten Kontoauszügen, Steuerunterlagen und Verträgen zwingt die Bank dazu, die Herkunftsgeschichte selbst zu rekonstruieren. Gleichzeitig werden möglicherweise zahlreiche irrelevante persönliche Informationen offengelegt.

Eine gute Antwort sollte deshalb nachvollziehbar aufgebaut sein. Bei größeren Beträgen kann ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis die Unterlagen nach Herkunftsquellen und Zahlungswegen strukturieren.

Was tun, wenn wichtige alte Belege fehlen?

Das kommt häufig vor und bedeutet nicht automatisch, dass die Herkunft nicht mehr dargestellt werden kann.

Bei Vermögen, das vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren entstanden ist, existiert möglicherweise nicht mehr jedes Originaldokument. Dann sollte geprüft werden, welche objektiven Informationen noch vorhanden sind und welche Schlussfolgerungen daraus seriös gezogen werden können.

Entscheidend ist, Dokumentationslücken offen zu behandeln. Fehlende Nachweise dürfen niemals erfunden oder manipuliert werden.

Die Bank akzeptiert meinen Nachweis nicht – was nun?

Dann sollte die nächste Antwort nicht wieder aus einem zufälligen Dokumentenstapel bestehen.

Fragen Sie möglichst konkret, welcher Punkt aus Sicht der Bank noch ungeklärt ist. Fehlt die ursprüngliche Vermögensquelle? Ist der Zahlungsweg nicht nachvollziehbar? Oder passt ein Betrag nicht zu den eingereichten Unterlagen?

Gerade wenn bereits mehrere Nachforderungen erfolgt sind, kann eine Kanzlei für Herkunftsnachweise und Vermögensherkunft die Kommunikation und Dokumentation strukturieren.

Sieben Schritte, wenn die Bank nach der Geldherkunft fragt

1. Identifizieren Sie den konkreten Betrag, um den es geht. 2. Bestimmen Sie die tatsächliche wirtschaftliche Quelle des Geldes.

3. Unterscheiden Sie Geldquelle und letzten Zahlungsweg. 4. Teilen Sie mehrere Herkunftsquellen sauber auf. 5. Ordnen Sie jeder Quelle die vorhandenen Unterlagen zu.

6. Vermeiden Sie widersprüchliche oder spekulative Angaben. 7. Lassen Sie komplexe Sachverhalte mit hohen Beträgen, Kryptowährungen, Edelmetallen oder mehreren Vermögensstufen gegebenenfalls anwaltlich prüfen.

Eine einfache Struktur für Ihre Antwort an die Bank

Bei überschaubaren Fällen hilft häufig eine chronologische Darstellung.

Beginnen Sie mit der ursprünglichen Geldquelle. Erläutern Sie anschließend, wie sich daraus der heute vorhandene Betrag entwickelt hat. Zum Schluss stellen Sie die Verbindung zur konkreten Einzahlung oder Überweisung her.

So entsteht eine verständliche Kette: Entstehung des Vermögens → Entwicklung beziehungsweise Verwahrung → Veräußerung oder Auszahlung → Eingang auf dem Bankkonto.

Wie endet unser Fall mit den 190.000 Euro?

Der Anleger aus der Einleitung antwortet schließlich nicht nur: „Das Geld kommt von meinem anderen Konto.“

Er ordnet die ursprünglichen Investitionen, das Wertpapiervermögen und die späteren Verkäufe zeitlich ein. Anschließend werden die Verkaufserlöse mit der Überweisung auf das neue Konto verbunden.

Damit kann die Bank nicht nur sehen, woher die letzte Überweisung kam, sondern erhält eine nachvollziehbare Darstellung, wie die 190.000 Euro wirtschaftlich entstanden sind.

Bank will wissen, woher Geld kommt: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt

Wenn Ihre Bank wissen will, woher Ihr Geld kommt, sollten Sie zwischen dem unmittelbaren Zahlungsweg und der eigentlichen Mittelherkunft beziehungsweise Vermögensherkunft unterscheiden. Gerade bei über Jahre aufgebautem Vermögen reicht die Information über das zuletzt verwendete Konto häufig nicht aus.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Bargeld, Kryptowährungen, Edelmetalle, Wertpapiere, Unternehmensvermögen, Immobilien, Erbschaften und Schenkungen sowie Herkunftsnachweise gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis und der Herkunft finanzieller Mittel. Wenn Ihre Bank die Geldherkunft hinterfragt und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie die Herkunft Ihres Geldes gegenüber der Bank nachvollziehbar dokumentiert werden kann.