Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis SwissBorg: Level 3, Source of Wealth und Krypto-Herkunft richtig nachweisen

Veröffentlicht am 21.08.2026 –

Eine Selbstständige nutzt SwissBorg zunächst nur gelegentlich. Über zwei Jahre zahlt sie immer wieder kleinere Beträge ein. Später verkauft sie einen Teil ihrer Unternehmensbeteiligung und investiert zusätzlich. Gleichzeitig überträgt sie Ethereum von MetaMask zu SwissBorg. Irgendwann überschreiten ihre gesamten Einzahlungen 50.000 Euro. Jetzt verlangt SwissBorg eine weitergehende Verifizierung der Mittelherkunft beziehungsweise Source of Wealth. Plötzlich müssen Geschäftseinkünfte, Bankbewegungen und Kryptowährungen zusammenpassen.

Dieser Fall ist bei einem Mittelherkunftsnachweis für SwissBorg besonders interessant. SwissBorg arbeitet mit mehreren Verifizierungsstufen und veröffentlicht konkrete Schwellenwerte. Die entscheidende Frage lautet daher häufig nicht nur: Woher stammt eine einzelne Überweisung? Vielmehr soll nachvollziehbar werden, wie die investierten Mittel im Laufe der Zeit erworben wurden.

Ähnliche Verifizierungsstufen und Source-of-Wealth-Anforderungen finden sich auch bei anderen Kryptoplattformen wie Coinmetro.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft, Kryptowährungen und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen. Betroffene können ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei SwissBorg erhalten.

Ab wann verlangt SwissBorg einen Mittelherkunftsnachweis?

SwissBorg arbeitet aktuell mit verschiedenen Account-Stufen. Besonders relevant für größere Vermögen ist die sogenannte Stufe 3.

Wie Crypto.com mit Source-of-Funds-Prüfungen umgeht, erklären wir in unserem separaten Beitrag.

Die weitergehende Herkunftsprüfung kann nach den veröffentlichten SwissBorg-Angaben bereits proaktiv durchgeführt werden, sobald die kumulierten Einzahlungen 30.000 Euro überschreiten. Verpflichtend wird Level 3 grundsätzlich, wenn die gesamten Einzahlungen 50.000 Euro erreichen.

Eine weitere Schwelle betrifft Auszahlungen: Übersteigen die kumulierten Auszahlungen 1.000.000 Euro, kann Level 3 ebenfalls erforderlich werden. Zusätzlich kann SwissBorg die weitergehende Verifizierung unabhängig davon anfordern.

Warum die Summe aller Einzahlungen wichtig ist

Unsere Selbstständige hat nie 50.000 Euro auf einmal eingezahlt. Stattdessen waren es beispielsweise zunächst 8.000 Euro, später 15.000 Euro und danach mehrere kleinere Beträge.

Das schützt nicht vor einer Herkunftsprüfung. SwissBorg betrachtet bei der entsprechenden Schwelle die kumulierten Einzahlungen.

Mein Praxistipp lautet deshalb: Führen Sie bei regelmäßigen Einzahlungen selbst eine Übersicht. Wer bereits bei 30.000 oder 40.000 Euro weiß, aus welchen Quellen die bisherigen Investitionen stammen, wird von einer späteren Level-3-Prüfung wesentlich weniger überrascht.

Was passiert, wenn die 50.000-Euro-Grenze erreicht wird?

Hier gibt es eine SwissBorg-spezifische Besonderheit, die Anleger kennen sollten.

Wird der verpflichtende Schwellenwert erreicht, bevor die erforderliche Verifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde, können nach den aktuellen SwissBorg-Angaben weitere eingezahlte Beträge zunächst zurückgehalten werden, bis die Dokumentation geprüft wurde.

Wer absehen kann, dass größere Investitionen bevorstehen, sollte die Mittelherkunft deshalb nicht erst nach der nächsten Einzahlung organisieren. SwissBorg ermöglicht die proaktive Level-3-Verifizierung bereits vorher.

Angestellte brauchen mehr als nur eine Gehaltsabrechnung

SwissBorg veröffentlicht relativ konkrete Vorgaben für verschiedene Vermögensquellen. Bei Arbeitnehmern können beispielsweise eine Gehaltsbescheinigung oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen erforderlich sein.

Ähnliche Anforderungen zu Source of Wealth finden Sie auch bei anderen Kryptobörsen wie Bybit.

Damit allein ist die tatsächliche Geldbewegung jedoch noch nicht vollständig dokumentiert. Zusätzlich sieht SwissBorg einen Bankauszug vor, auf dem die Gehaltseingänge erkennbar sind.

Das zeigt ein wichtiges Prinzip beim Mittelherkunftsnachweis für SwissBorg: Ein Dokument erklärt die Einkommensquelle, ein weiteres kann zeigen, dass die entsprechenden Gelder tatsächlich beim Nutzer angekommen sind.

Selbstständige müssen Einkommen und Bankbewegung zusammenbringen

Bei unserer Unternehmerin ist die Situation anders. Sie erhält kein klassisches Monatsgehalt.

SwissBorg nennt für Selbstständige unter anderem die aktuelle Einkommensteuererklärung und einen Bankauszug der vergangenen drei Monate, aus dem Geschäftseinkünfte hervorgehen.

Gerade bei schwankenden Einkünften kann die richtige Zuordnung schwierig werden. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann insbesondere dann helfen, wenn betriebliche Einnahmen, Privatentnahmen, Rücklagen und spätere Krypto-Investitionen nicht unmittelbar aus einem einzigen Kontoauszug hervorgehen.

Unternehmer und Gesellschaftsinhaber bilden eine eigene Kategorie

Noch einmal anders kann die Prüfung bei einem Unternehmensinhaber aussehen.

SwissBorg nennt hierfür unter anderem die aktuelle Steuererklärung, Unterlagen über die Beteiligung beziehungsweise Eigentümerstellung sowie private oder geschäftliche Kontoauszüge, auf denen Gewinne oder Dividenden erkennbar sind.

Die Aussage „Das Geld stammt aus meiner Firma“ ist deshalb möglicherweise zu ungenau. Besser ist die konkrete Erklärung: Dividende, Gewinnausschüttung, Geschäftsführergehalt, Verkauf einer Beteiligung oder eine andere tatsächlich zutreffende Vermögensquelle.

Erbschaft bei SwissBorg: Rechtsgrund und Geldeingang dokumentieren

Auch eine Erbschaft kann als Herkunft größerer Investitionsmittel dienen.

SwissBorg nennt dafür Erbschaftsunterlagen zusammen mit einem Bankauszug, auf dem der Eingang der entsprechenden Mittel sichtbar wird.

Wieder zeigt sich dieselbe Logik: Das Erbschaftsdokument erklärt, warum der Betroffene Vermögen erhalten hat. Der Kontoauszug kann anschließend dokumentieren, dass und wann das Vermögen tatsächlich zugeflossen ist.

Level 3 kann später erneut aktualisiert werden

Ein bestandener Mittelherkunftsnachweis bedeutet nicht zwingend, dass das Thema für immer abgeschlossen ist.

SwissBorg weist darauf hin, dass im Rahmen der laufenden Überwachung gelegentlich aktualisierte Dokumente verlangt werden können.

Deshalb sollte die Dokumentation nach einer erfolgreichen Prüfung nicht gelöscht werden. Bewahren Sie die eingereichten Unterlagen und möglichst auch eine Kopie Ihrer damaligen Erklärung auf. Bei einer späteren Aktualisierung kann eine Kanzlei für Mittelherkunft und Vermögensherkunft dadurch wesentlich schneller an den bisherigen Sachverhalt anknüpfen.

Wohnsitznachweis beginnt bei SwissBorg schon deutlich früher

Nicht jede Dokumentenanfrage von SwissBorg betrifft bereits die Mittelherkunft. Die Verifizierungsstufen sollten auseinandergehalten werden.

Nach den aktuellen SwissBorg-Informationen wird ein Wohnsitznachweis erforderlich, sobald Einzahlungen von mehr als 5.000 Euro erreicht werden. Das entsprechende Dokument darf grundsätzlich nicht älter als 90 Tage sein.

Der eigentliche Source-of-Wealth- beziehungsweise Mittelherkunftsnachweis gehört dagegen zur höheren Verifizierungsstufe. Wer eine Anfrage erhält, sollte deshalb zunächst prüfen, welche Stufe tatsächlich betroffen ist.

Krypto-Einzahlung bei SwissBorg beginnt heute mit dem Adressbuch

Bei Kryptowährungen kommt eine zweite Prüfungswelt hinzu. SwissBorg verwendet inzwischen ein Adressbuch für externe Krypto-Adressen.

Externe Wallets müssen dort erfasst werden. Das betrifft sowohl Adressen anderer Kryptodienstleister als auch selbstverwahrte Wallets.

Wer erstmals Kryptowährungen einzahlt, kann deshalb aufgefordert werden, die entsprechende Wallet-Adresse zu registrieren. Wallet-Registrierung und Mittelherkunft sind jedoch unterschiedliche Prüfungen: Die Adresse beschreibt den Transferweg, während die Mittelherkunft die wirtschaftliche Entstehung des Vermögens betrifft.

Nicht verifizierte Krypto-Einzahlung kann 90 Tage ausstehen

Eine weitere SwissBorg-Besonderheit betrifft eingehende Kryptotransfers von noch nicht registrierten Wallets.

Nach Eingang einer solchen Transaktion kann der Nutzer aufgefordert werden, die Wallet zu verifizieren. Erfolgt diese Verifizierung nicht, weist SwissBorg darauf hin, dass die ausstehende Einzahlung nach 90 Tagen zurückerstattet werden kann.

Deshalb sollte man bei größeren Transfers nicht einfach Coins absenden und erst anschließend prüfen, welche Verifizierung erforderlich ist. Registrieren und verifizieren Sie wichtige Wallets möglichst vor dem Transfer.

Self-Hosted Wallets werden inzwischen per Signatur verifiziert

Für selbstverwahrte Wallets hat SwissBorg 2026 ein besonders relevantes Verfahren beschrieben.

Aufgrund der europäischen Travel-Rule-Vorgaben müssen Einzahlungen von Self-Hosted Wallets durch eine Transaktionssignatur verifiziert werden. Die Wallet wird hierfür mit SwissBorg verbunden und eine Signaturanfrage bestätigt.

Dabei wird nicht der Private Key an SwissBorg übermittelt. Vielmehr wird durch die Signatur nachgewiesen, dass der Nutzer tatsächlich Kontrolle über die betreffende Wallet besitzt.

MetaMask und andere Wallets: Eigentum ist noch keine Mittelherkunft

Unsere Unternehmerin kann auf diese Weise beispielsweise nachweisen, dass ihre MetaMask-Wallet tatsächlich von ihr kontrolliert wird.

Damit ist aber noch nicht erklärt, wie die Ethereum auf diese Wallet gelangt sind. Vielleicht wurden sie vor fünf Jahren gekauft. Vielleicht entstanden Teile des Bestands durch Swaps oder andere Kryptoaktivitäten.

Deshalb sollte man zwei Fragen getrennt beantworten: „Gehört mir die Wallet?“ und „Woher stammen die Kryptowährungen?“ Bei langen On-Chain-Historien kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Krypto-Mittelherkunft beide Ebenen zu einer verständlichen Dokumentation zusammenführen.

Travel Rule: Daten anderer Kryptobörsen müssen zu SwissBorg passen

Wer Kryptowährungen von einer anderen Exchange oder einem anderen Crypto Asset Service Provider zu SwissBorg sendet, muss ebenfalls mit zusätzlichen Prüfungen rechnen.

Der sendende Anbieter übermittelt im Rahmen der Travel Rule bestimmte Informationen über den Absender. SwissBorg gleicht diese mit den vorhandenen Kundendaten ab.

Passen die Informationen nicht zusammen oder fehlen notwendige Daten, kann der Transfer zurückgehalten und in bestimmten Fällen zurückgesendet werden. Deshalb sollten Name, Wohnadresse und weitere relevante Kontodaten bei den beteiligten Kryptoplattformen aktuell sein.

Wallet eines Freundes sollte nicht einfach ins Adressbuch

Hier ist SwissBorg besonders eindeutig. Das Adressbuch ist für Wallets vorgesehen, die unter dem Namen beziehungsweise der Kontrolle des Nutzers stehen.

SwissBorg erklärt ausdrücklich, dass die Wallet eines Freundes nicht einfach als eigene Adresse im Adressbuch hinterlegt werden darf. Verstöße gegen diese Vorgabe können erhebliche Konsequenzen für das Konto haben.

Wer tatsächlich Kryptowährungen von einer anderen Person erhält, sollte deshalb den wirklichen wirtschaftlichen Vorgang dokumentieren. Eine Schenkung ist eine Schenkung – keine Eigenübertragung zwischen zwei eigenen Wallets.

Bitcoin-Adressen können sich bei SwissBorg verändern

Auch ein technischer Punkt kann für die langfristige Dokumentation relevant werden.

SwissBorg weist darauf hin, dass sich die BTC-Einzahlungsadresse bei jeder neuen Einzahlung ändern kann. Nutzer sollen deshalb bei jeder Bitcoin-Einzahlung die aktuell angezeigte Adresse verwenden.

Für einen späteren Herkunftsnachweis bedeutet das: Nicht davon ausgehen, dass eine einzige alte SwissBorg-Bitcoin-Adresse sämtliche späteren Einzahlungen erklärt. Sichern Sie bei wichtigen Transfers zusätzlich Datum, Transaktions-ID und verwendete Adresse.

So würde ich den SwissBorg-Fall praktisch aufarbeiten

Bei unserer Unternehmerin würde ich zunächst sämtliche Fiat-Einzahlungen addieren und nach wirtschaftlicher Quelle gruppieren. Geschäftseinkommen und Erlös aus der Beteiligung werden getrennt dokumentiert.

Anschließend wird die Krypto-Seite bearbeitet. Dabei werden ursprünglicher Erwerb der Ethereum, wesentliche Wallet-Stationen, die Kontrolle über MetaMask und der abschließende Transfer zu SwissBorg dargestellt.

Am Ende sollte eine einfache Geschichte erkennbar sein: Wie wurde das Vermögen verdient oder erworben, wo befand es sich anschließend und auf welchem Weg gelangte es zu SwissBorg? Genau diese Logik verhindert, dass Steuerunterlagen, Bankauszüge und Blockchain-Daten wie drei voneinander unabhängige Geschichten aussehen.

Mittelherkunftsnachweis SwissBorg: Mein wichtigster Tipp

Warten Sie bei absehbar größeren Investitionen nicht auf die verpflichtende Level-3-Anfrage. SwissBorg ermöglicht eine proaktive Einreichung bereits oberhalb von 30.000 Euro kumulierten Einzahlungen.

Ordnen Sie gleichzeitig Ihre Krypto-Wallets. Externe Adressen, die Sie regelmäßig verwenden, sollten korrekt registriert werden. Für selbstverwahrte Wallets sollte klar sein, wer sie kontrolliert und wie der dort befindliche Krypto-Bestand entstanden ist.

So werden aus drei komplizierten Themen – Source of Wealth, Banktransaktionen und Blockchain-Historie – drei nachvollziehbare Teile eines einzigen Mittelherkunftsnachweises.

Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei SwissBorg

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft, Kryptowährungen und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Meine Tätigkeit umfasst Geld und Bankguthaben ebenso wie Bitcoin und andere Kryptowährungen, externe Wallets, Edelmetalle sowie Mittelherkunft gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunftsnachweisen für Finanzmittel, Krypto-Vermögen und komplexe Vermögenshistorien. Bei SwissBorg können insbesondere die Level-3-Verifizierung, verschiedene Einkommensquellen, hohe kumulierte Einzahlungen und externe Krypto-Wallets eine strukturierte Aufarbeitung erforderlich machen.

Wer von SwissBorg einen Source-of-Wealth- oder Mittelherkunftsnachweis vorlegen soll, die 50.000-Euro-Schwelle erreicht, Probleme mit einer Wallet-Verifizierung hat oder nicht weiß, wie Bankunterlagen und Krypto-Historie zusammengeführt werden sollten, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort ist eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Vermögensherkunft und Kryptowährungen möglich.