Geldwäschegesetz und Überweisung: Wann Banken nach der Herkunft des Geldes fragen
Eine Kundin verkauft eine kleine Unternehmensbeteiligung. Der Kaufpreis von 185.000 Euro wird ganz normal per Überweisung auf ihr privates Girokonto gezahlt. Absender, IBAN und Verwendungszweck sind sichtbar. Trotzdem meldet sich wenige Tage später die Bank: „Bitte erläutern Sie den wirtschaftlichen Hintergrund der Überweisung und reichen Sie Nachweise zur Mittelherkunft ein.“
Für viele Betroffene klingt das widersprüchlich. Eine Überweisung hinterlässt schließlich eine elektronische Spur. Doch genau hier liegt ein häufiges Missverständnis: Der Überweisungsweg zeigt, von welchem Konto das Geld kam. Er erklärt nicht automatisch, warum der Empfänger einen Anspruch auf das Geld hatte und wie die Vermögenswerte wirtschaftlich entstanden sind. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken zu einer risikoorientierten Überwachung ihrer Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft bei Banküberweisungen. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft der Herkunft von Finanzmitteln. Wenn Ihre Bank eine Überweisung hinterfragt, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Warum prüft eine Bank eine normale Überweisung?
Eine Überweisung ist zunächst nur ein Zahlungsinstrument. Auch ein vollkommen rechtmäßiger Geldbetrag kann ungewöhnlich hoch sein oder deutlich vom bisherigen Kontoverhalten abweichen.
Banken müssen laufende Transaktionen daraufhin überwachen, ob sie zu den vorhandenen Informationen über Kunde, Geschäftstätigkeit und Kundenprofil passen. Soweit erforderlich, gehört dazu auch der Abgleich mit Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte.
Deshalb kann selbst eine sauber bezeichnete Banküberweisung eine Herkunftsfrage auslösen. Die Anfrage bedeutet noch nicht automatisch, dass dem Kunden Geldwäsche vorgeworfen wird.
Gibt es eine feste Grenze für Überweisungen?
Gerade bei diesem Thema kursieren viele vermeintliche Schwellenwerte. Für gewöhnliche Überweisungen innerhalb einer bestehenden Bankbeziehung gibt es aber keine einfache Regel nach dem Muster: „Bis 10.000 Euro fragt die Bank nie, ab 10.000 Euro immer.“
Das GwG arbeitet grundsätzlich risikoorientiert. Bei der Risikobewertung können insbesondere Höhe der Vermögenswerte, Umfang der Transaktionen sowie Regelmäßigkeit und Dauer der Geschäftsbeziehung berücksichtigt werden.
Besonders wichtig: Bestehen Tatsachen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, greift die gesetzliche Verdachtsmeldepflicht unabhängig vom Wert des Vermögensgegenstands oder der Höhe der Transaktion.
Unser Fall: Was erklärt die Überweisung über 185.000 Euro?
Die Bank sieht lediglich, dass eine Gesellschaft der Kundin 185.000 Euro überwiesen hat. Das ist der technische Zahlungsweg.
Die wirtschaftliche Geschichte lautet dagegen: Die Kundin besaß eine Unternehmensbeteiligung, diese wurde verkauft, daraus entstand ein Kaufpreisanspruch und anschließend wurde dieser Kaufpreis überwiesen.
Ein sinnvoller Mittelherkunftsnachweis für die Überweisung verbindet genau diese Stationen miteinander. Entscheidend sind also nicht möglichst viele Unterlagen, sondern diejenigen Dokumente, die die wirtschaftliche Entstehung des Geldes erklären.
Was ist der Unterschied zwischen Absender und Mittelherkunft?
Angenommen, Ihnen überweist Ihr Bruder 100.000 Euro. Damit steht fest, von welchem Konto der Betrag kam.
Die eigentliche Herkunft bleibt trotzdem offen. Handelt es sich um eine Schenkung? Eine Darlehensrückzahlung? Ihren Anteil an einem gemeinsamen Immobilienverkauf? Oder verwahrt der Bruder lediglich Ihr Geld?
Deshalb reicht der Hinweis „Der Absender steht doch im Kontoauszug“ bei einer weitergehenden Geldwäscheprüfung möglicherweise nicht aus.
Eigenüberweisung zwischen zwei eigenen Konten
Noch deutlicher wird das bei einer Überweisung zwischen eigenen Konten.
Sie übertragen 250.000 Euro von Ihrem Konto bei Bank A auf Ihr neues Konto bei Bank B. Bank B erkennt zwar, dass das Absenderkonto ebenfalls Ihnen gehört.
Sie weiß aber noch nicht automatisch, wie die 250.000 Euro auf Bank A entstanden sind. Bei einer vertieften Prüfung kann deshalb die Frage eine Stufe zurückgehen: Woher stammt das Guthaben auf dem ursprünglichen Konto?
Welche Überweisungen können besonders erklärungsbedürftig sein?
Eine pauschale Liste gibt es nicht. Auffällig können insbesondere Vorgänge werden, die erheblich vom bisherigen wirtschaftlichen Profil abweichen oder keinen unmittelbar erkennbaren wirtschaftlichen Zweck besitzen.
Auch ungewöhnlich große oder komplexe Transaktionen können im Rahmen verstärkter Sorgfaltspflichten näher betrachtet werden. Das GwG sieht bei höherem Risiko zusätzliche Prüfmaßnahmen vor.
Das bedeutet nicht, dass eine hohe Überweisung verboten wäre. Hohe Vermögensbewegungen sollten aber nachvollziehbar erklärbar sein.
Überweisung aus einer Erbschaft
Eine Erbschaft kann einen plötzlichen sechsstelligen Zahlungseingang vollkommen nachvollziehbar erklären.
Trotzdem sieht die Bank auf ihrem Konto zunächst möglicherweise nur eine Überweisung vom Nachlasskonto, einem Miterben oder einem anderen Institut. Die erbrechtliche Vorgeschichte ist daraus nicht erkennbar.
Dann können Nachlassunterlagen und der tatsächliche Zahlungsweg gemeinsam einen Herkunftsnachweis für die Überweisung aus einer Erbschaft bilden.
Überweisung als Schenkung
Ähnlich verhält es sich bei Schenkungen. Eltern überweisen beispielsweise 150.000 Euro an ihr Kind.
Für die Bank ist sichtbar, wer überwiesen hat. Wirtschaftlich sollte jedoch korrekt erklärt werden, dass es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung handelt.
Bei umfangreicheren Herkunftsprüfungen kann zusätzlich die Vermögensherkunft beim Schenker relevant werden. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann dann die Herkunft beim Empfänger und die vorgelagerte Vermögensquelle sauber voneinander trennen.
Überweisung nach Immobilienverkauf
Bei einem Immobilienverkauf lässt sich die Mittelherkunft häufig vergleichsweise klar strukturieren.
Ein notarieller Kaufvertrag dokumentiert den wirtschaftlichen Vorgang. Die spätere Überweisung zeigt, dass der Kaufpreis tatsächlich geflossen ist.
Soll der Erlös anschließend auf ein neues Konto übertragen oder für eine andere größere Investition verwendet werden, sollten diese Unterlagen möglichst zusammen aufbewahrt werden.
Überweisung aus Kryptowährungen
Eine Auszahlung von einer Kryptobörse kann wesentlich erklärungsbedürftiger sein.
Die Bank sieht beispielsweise 220.000 Euro von einem Krypto-Dienstleister. Damit ist klar, woher die aktuelle Euro-Überweisung kommt. Offen kann bleiben, wann die verkauften Kryptowährungen gekauft wurden und welches ursprüngliche Kapital dafür eingesetzt wurde.
Ein Spezialist für Krypto-Mittelherkunft kann in solchen Fällen Käufe, Wallet-Transfers, Verkauf und Auszahlung zu einer nachvollziehbaren Belegkette verbinden.
Überweisungen aus dem Ausland
Auch eine grenzüberschreitende Überweisung ist nicht automatisch problematisch. Allerdings können zusätzliche Informationen für Zahlungsdienstleister und die Risikoeinordnung relevant werden.
Die europäische Geldtransferverordnung verlangt bei Geldtransfers bestimmte Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger. Dazu gehören beispielsweise Name und Zahlungskonto; die Verordnung soll die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers für Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung verbessern.
Bei fehlenden oder unvollständigen Pflichtangaben müssen Zahlungsdienstleister risikobasierte Verfahren vorhalten, nach denen ein Transfer unter Umständen ausgeführt, zurückgewiesen oder ausgesetzt wird.
Warum fragt die Bank nach dem „wirtschaftlichen Hintergrund“?
Diese Formulierung begegnet Bankkunden häufig.
Gemeint sein kann beispielsweise: Was ist der Rechtsgrund der Zahlung? Warum erhält gerade diese Person diesen Betrag? Welche Beziehung besteht zwischen Absender und Empfänger?
Eine gute Antwort lautet deshalb nicht nur „Überweisung von Herrn Müller“, sondern beispielsweise: „Kaufpreiszahlung aufgrund des Verkaufs meiner Geschäftsanteile.“
Was kann als Nachweis für eine Überweisung dienen?
Das hängt vollständig vom wirtschaftlichen Grund ab.
Bei einem Verkauf kann ein Vertrag entscheidend sein. Bei einer Erbschaft kommen Nachlassunterlagen infrage. Bei einer Schenkung ist die Dokumentation der Vermögensübertragung relevant. Bei einem Darlehen können Darlehensvertrag und frühere Auszahlung eine Rolle spielen.
Der Kontoauszug bildet anschließend die letzte Station: Er zeigt, dass der wirtschaftlich erklärte Betrag tatsächlich überwiesen wurde.
Muss ich sämtliche Kontoauszüge offenlegen?
Nicht automatisch sollte jedes Dokument ungefragt an die Bank geschickt werden.
Zunächst ist zu verstehen, welche Überweisung und welche Herkunftsfrage konkret geprüft werden. Danach können die relevanten Unterlagen zusammengestellt werden.
Wenn eine Bank immer umfassendere Informationen verlangt oder die Kommunikation bereits festgefahren ist, kann eine Kanzlei für Herkunftsnachweise prüfen, wie der Sachverhalt zielgerichtet dargestellt werden sollte.
Warum widersprüchliche Erklärungen gefährlich sind
Ein typischer Fehler entsteht durch übereilte Antworten.
Heute wird eine Überweisung als Darlehensrückzahlung bezeichnet. Eine Woche später heißt es, das Geld sei geschenkt worden. Später wird wieder von einem Verkauf gesprochen.
Selbst wenn der wahre Sachverhalt harmlos ist, entstehen dadurch zusätzliche Fragen. Deshalb sollte vor der Antwort zunächst eindeutig geklärt werden: Was ist wirtschaftlich tatsächlich passiert?
Was passiert bei einem echten Geldwäscheverdacht?
Bestehen Tatsachen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer Straftat stammen könnte oder eine Transaktion mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängt, sieht § 43 GwG eine unverzügliche Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vor.
Die Meldepflicht ist dabei nicht auf besonders hohe Überweisungen begrenzt. Maßgeblich ist der konkrete Verdachtsanlass.
Für Bankkunden folgt daraus vor allem: Der Satz „Der Betrag liegt doch unter einer bestimmten Grenze“ beantwortet eine geldwäscherechtliche Frage nicht.
Sieben Schritte nach einer Nachfrage zu einer Überweisung
1. Identifizieren Sie die genaue Überweisung. 2. Bestimmen Sie den tatsächlichen Rechtsgrund und wirtschaftlichen Hintergrund.
3. Trennen Sie den letzten Zahlungsweg von der ursprünglichen Mittelherkunft. 4. Stellen Sie bei mehreren Herkunftsquellen jeden Teilbetrag separat dar.
5. Ordnen Sie die wichtigsten Belege chronologisch. 6. Vermeiden Sie Vermutungen und widersprüchliche Angaben. 7. Lassen Sie sechsstellige, internationale oder bereits beanstandete Sachverhalte gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Wie endet unser Fall mit den 185.000 Euro?
Die Kundin aus unserem Ausgangsfall schickt der Bank nicht ihre gesamte finanzielle Vergangenheit.
Sie stellt zunächst kurz dar, dass die Überweisung aus dem Verkauf ihrer Unternehmensbeteiligung stammt. Anschließend werden die dafür wesentlichen Unterlagen dem tatsächlichen Zahlungseingang zugeordnet.
Damit erkennt die Bank nicht nur, von welchem Konto 185.000 Euro kamen, sondern auch, warum diese Zahlung entstanden ist und weshalb die Kundin wirtschaftlich Anspruch darauf hatte.
Geldwäschegesetz und Überweisung: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Beim Thema Geldwäschegesetz und Überweisung sollten drei Dinge auseinandergehalten werden: der technische Zahlungsweg, der wirtschaftliche Grund der Transaktion und die ursprüngliche Vermögensherkunft. Eine Überweisung kann vollständig elektronisch nachvollziehbar sein und trotzdem weitere Fragen zur Mittelherkunft auslösen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz und Vermögensherkunft. Dazu gehören insbesondere große Überweisungen, Eigenüberträge, Auslandszahlungen, Schenkungen, Erbschaften, Immobilien- und Unternehmensverkäufe, Kryptowährungen und Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Vermögensherkunft und finanziellen Herkunftsnachweisen. Wenn Ihre Bank eine Überweisung hinterfragt und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Geldherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschegesetz suchen, können Sie dort Ihren Fall online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie die betreffende Überweisung und ihre Geldherkunft nachvollziehbar dokumentiert werden sollten.