Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Meldepflicht Überweisung: Wann Banken Überweisungen prüfen oder melden

Veröffentlicht am 18.08.2026 –

Ein Privatkunde verkauft eine seit Jahren gehaltene Beteiligung. Wenige Tage später gehen 240.000 Euro auf seinem Girokonto ein. Absender ist eine deutsche Gesellschaft, im Verwendungszweck steht „Kaufpreis“. Trotzdem meldet sich die Bank und bittet um Unterlagen. Der Kunde fragt sich: Gibt es für Überweisungen ab einer bestimmten Höhe eine Meldepflicht? Wird eine große Überweisung automatisch an Behörden weitergegeben?

Genau bei dieser Frage kursieren viele falsche Vorstellungen. Eine allgemeine Regel „Jede Überweisung ab 10.000 Euro wird automatisch als Geldwäscheverdacht gemeldet“ gibt es nicht. Das Geldwäschegesetz arbeitet grundsätzlich risikoorientiert. Gleichzeitig müssen Banken Verdachtsfälle unabhängig von der Höhe der Überweisung melden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft bei Banktransaktionen. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft der Herkunft von Finanzmitteln. Wenn Ihre Bank eine Überweisung hinterfragt, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern. Betroffene erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Gibt es eine allgemeine Meldepflicht für Überweisungen?

Der wichtigste Punkt zuerst: Die Höhe einer normalen Überweisung allein entscheidet nicht darüber, ob eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung erfolgt.

Nach § 43 GwG müssen Verpflichtete einen Sachverhalt melden, wenn bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass etwa ein Vermögensgegenstand aus einer relevanten Straftat stammen könnte oder ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung besteht. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass diese Meldepflicht unabhängig vom Wert des Vermögensgegenstandes oder von der Höhe der Transaktion gilt.

Deshalb können theoretisch sowohl 5.000 Euro als auch 500.000 Euro Gegenstand einer Prüfung sein. Die bloße Summe beantwortet die Frage nicht.

Warum werden hohe Überweisungen trotzdem häufiger hinterfragt?

Eine Bank muss ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fortlaufend überwachen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob Transaktionen zum bekannten Profil und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden passen.

Warum Banken auch nach Ihrem Beruf fragen, erklären wir in unserem separaten Beitrag zur KYC-Prüfung.

Das Geldwäschegesetz nennt bei der Risikobetrachtung unter anderem die Höhe eingezahlter Vermögenswerte, den Umfang ausgeführter Transaktionen sowie die Regelmäßigkeit und Dauer einer Geschäftsbeziehung.

Eine ungewöhnlich hohe Überweisung kann deshalb Anlass für Rückfragen sein, ohne dass dadurch bereits feststeht, dass die Bank einen Geldwäscheverdacht hat.

Meldepflicht und Herkunftsnachweis sind nicht dasselbe

Dieser Unterschied ist für Bankkunden besonders wichtig.

Wenn eine Bank nach einem Mittelherkunftsnachweis fragt, bedeutet das nicht automatisch, dass sie bereits eine Verdachtsmeldung abgegeben hat. Zunächst kann sie lediglich versuchen, den wirtschaftlichen Hintergrund einer Transaktion zu verstehen.

Wie Sie bei der ING konkret reagieren sollten, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Wie Sie auf solche Anfragen richtig reagieren, zeigen wir Ihnen in unserem Leitfaden zur Mittelherkunft-Anfrage.

Die Frage lautet dann beispielsweise: Warum erhalten Sie 240.000 Euro? Aus welchem Geschäft stammt der Betrag? Welche Vermögensquelle steht dahinter?

Unser Fall: Warum reicht „Kaufpreis“ nicht unbedingt?

Der Kunde aus unserem Ausgangsfall sieht auf seinem Konto den Verwendungszweck „Kaufpreis“. Für ihn scheint damit alles erklärt.

Die Bank kennt dadurch aber noch nicht zwingend das zugrunde liegende Geschäft. Es könnte sich um den Verkauf einer Unternehmensbeteiligung, einer Immobilie oder eines anderen Vermögenswertes handeln.

Ein strukturierter Herkunftsnachweis verbindet deshalb wirtschaftlichen Rechtsgrund, dazugehörige Unterlagen und tatsächliche Überweisung miteinander.

Was kann bei einer ungewöhnlichen Überweisung geprüft werden?

Bei erhöhtem Risiko kann die Bank den Hintergrund und Zweck einer Transaktion genauer untersuchen. Das GwG sieht für bestimmte höher riskante Sachverhalte verstärkte Sorgfaltspflichten vor.

Praktisch kann daher gefragt werden: Wer ist der Absender? In welchem Verhältnis stehen Sender und Empfänger? Warum wurde gerade dieser Betrag überwiesen? Welcher wirtschaftliche Vorgang liegt zugrunde?

Die Antworten sollten zum tatsächlichen Sachverhalt passen. Allgemeine Formulierungen wie „Privatvermögen“ helfen häufig wenig.

Überweisung zwischen eigenen Konten: Muss man die Herkunft erklären?

Auch das kann vorkommen. Angenommen, Sie übertragen 350.000 Euro von Ihrem eigenen Konto bei Bank A auf Ihr neues Konto bei Bank B.

Bank B erkennt den unmittelbaren Zahlungsweg. Sie sieht, dass das Geld von einem anderen Konto auf Ihren Namen kommt.

Damit ist aber noch nicht unbedingt die ursprüngliche Vermögensherkunft geklärt. Bei einer weitergehenden Prüfung kann die Bank wissen wollen, wodurch das Guthaben auf Bank A entstanden ist.

Überweisung aus einer Schenkung

Bei einer größeren Schenkung sollte der wirtschaftliche Vorgang richtig bezeichnet werden.

Überweisen Eltern ihrem Kind beispielsweise 150.000 Euro, kann der Kontoauszug zwar Absender und Betrag zeigen. Er erklärt aber nicht automatisch, ob es sich um eine Schenkung, ein Darlehen oder eine andere Vermögensübertragung handelt.

Je nach Prüfung kann zusätzlich die Frage nach der Herkunft beim Schenker entstehen. Gerade bei hohen Familienübertragungen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis die verschiedenen Ebenen strukturiert darstellen.

Überweisung aus einer Erbschaft

Auch Erbschaften können große Zahlungseingänge erklären.

Der Betrag kann beispielsweise von einem Nachlasskonto, einem Testamentsvollstrecker oder nach dem Verkauf eines geerbten Vermögensgegenstandes überwiesen werden.

Für einen Herkunftsnachweis können deshalb Erbnachweise, Dokumente zum Nachlass und der eigentliche Geldfluss miteinander verbunden werden. Die bloße Angabe „Erbe“ ist bei einem komplexeren Sachverhalt möglicherweise zu knapp.

Überweisung nach einem Goldverkauf

Ein weiterer typischer Fall: Ein Kunde verkauft geerbte oder selbst erworbene Goldbarren. Der Edelmetallhändler überweist anschließend 95.000 Euro.

Die Händlerabrechnung erklärt den unmittelbaren Geldeingang. Bei einer tieferen Vermögensprüfung kann zusätzlich relevant werden, wie der Kunde ursprünglich an das Gold gelangte.

Dann entsteht eine Kette aus Goldherkunft – Verkauf – Händlerabrechnung – Überweisung – Bankkonto.

Überweisung nach Kryptowährungsverkauf

Ähnlich kann es bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen aussehen.

Die Bank sieht beispielsweise eine sechsstellige Überweisung einer Kryptobörse. Daraus erkennt sie, dass Kryptowerte verkauft wurden.

Eine weitergehende Prüfung kann jedoch den ursprünglichen Kapitaleinsatz, Käufe, Walletbewegungen und den späteren Verkauf betreffen. Ein Spezialist für Krypto-Mittelherkunft kann hier insbesondere bei langen oder komplizierten Transaktionshistorien unterstützen.

Gibt es besondere Schwellenwerte außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung?

Hier muss genau unterschieden werden. § 10 GwG enthält für bestimmte Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ausdrücklich Schwellenwerte. Bei Geldtransfers nennt das Gesetz beispielsweise einen Betrag von mindestens 1.000 Euro. Für bestimmte andere Einzeltransaktionen gilt eine Grenze von 15.000 Euro.

Diese Regelungen dürfen aber nicht in die falsche Aussage übersetzt werden, jede normale Überweisung eines bestehenden Bankkunden über 1.000 oder 15.000 Euro werde automatisch gemeldet.

Es handelt sich um unterschiedliche gesetzliche Tatbestände.

Was passiert bei einer echten Verdachtsmeldung?

Bestehen die Voraussetzungen des § 43 GwG, muss der Verpflichtete den Sachverhalt an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden.

Seit März 2026 gelten außerdem die Vorgaben der neuen GwG-Meldeverordnung für Form und erforderliche Angaben elektronischer Meldungen. Eine Meldung kann umfangreiche Informationen zu Konten, Beteiligten und Transaktionen enthalten.

Für den Bankkunden folgt daraus aber gerade nicht, dass jede interne Nachfrage bereits eine solche Meldung darstellt.

Sollte ich große Überweisungen vorher bei meiner Bank ankündigen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, jede hohe Überweisung vorab anzukündigen, lässt sich daraus nicht ableiten.

Praktisch kann bei besonders außergewöhnlichen Vermögensbewegungen trotzdem sinnvoll sein, die notwendigen Herkunftsunterlagen bereits vorbereitet zu haben.

Wer beispielsweise weiß, dass demnächst 750.000 Euro aus einem Unternehmensverkauf eingehen, ist besser aufgestellt, wenn Kaufvertrag und Zahlungsstruktur geordnet vorliegen, statt erst nach einer Bankanfrage mit der Dokumentensuche zu beginnen.

Was sollte ein Mittelherkunftsnachweis zur Überweisung enthalten?

Ich empfehle einen einfachen Aufbau.

Zuerst wird erklärt, welcher wirtschaftliche Vorgang den Zahlungsanspruch geschaffen hat. Danach folgen die wesentlichen Belege. Schließlich wird die konkrete Überweisung diesem Vorgang zugeordnet.

Aus „240.000 Euro Zahlungseingang“ wird beispielsweise: Beteiligungsbesitz – Verkauf der Beteiligung – Kaufpreisforderung – Überweisung des Kaufpreises – Eingang auf dem Girokonto.

Was tun, wenn die Bank immer neue Unterlagen verlangt?

Dann sollte nicht jede neue Anfrage mit einem immer größeren Dokumentenpaket beantwortet werden.

Zunächst muss festgestellt werden, welcher Punkt für die Bank noch offen ist. Ist der Zahlungsgrund unklar? Fehlt die ursprüngliche Geldquelle? Oder möchte die Bank inzwischen nicht nur die Mittelherkunft, sondern die gesamte Vermögensherkunft verstehen?

Spätestens wenn mehrere Nachforderungsrunden entstehen, kann eine Kanzlei für Herkunftsnachweise die bisherige Kommunikation und die vorhandene Belegkette prüfen.

Sieben Schritte bei einer auffälligen oder hohen Überweisung

1. Bestimmen Sie den konkreten Zahlungseingang oder Zahlungsausgang. 2. Klären Sie den wirtschaftlichen Rechtsgrund.

3. Unterscheiden Sie Absenderkonto und ursprüngliche Mittelherkunft. 4. Stellen Sie bei mehreren Geldquellen die Teilbeträge getrennt dar.

5. Ordnen Sie Verträge, Nachlass-, Schenkungs-, Verkaufs- oder Anlageunterlagen gezielt zu. 6. Geben Sie keine Vermutungen als Tatsachen aus.

7. Lassen Sie sechsstellige, grenzüberschreitende oder bereits beanstandete Mittelherkunftsnachweise gegebenenfalls vor einer weiteren Antwort anwaltlich prüfen.

Wie endet unser Fall mit den 240.000 Euro?

Der Unternehmer aus unserem Beispiel antwortet nicht lediglich: „Das ist eine normale Überweisung.“

Er dokumentiert den Besitz und Verkauf seiner Beteiligung, ordnet den vereinbarten Kaufpreis dem Zahlungseingang zu und erklärt kurz den wirtschaftlichen Hintergrund.

Damit ist für die Bank nicht nur sichtbar, wer die 240.000 Euro überwiesen hat, sondern auch, weshalb der Betrag wirtschaftlich entstanden ist. Genau diese Unterscheidung kann bei einer Herkunftsprüfung entscheidend sein.

Meldepflicht Überweisung: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt

Beim Thema Meldepflicht Überweisung sollte zwischen einer normalen Bankprüfung, der Aufforderung zum Mittelherkunftsnachweis und einer echten geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung unterschieden werden. Eine pauschale automatische Meldegrenze für jede gewöhnliche Überweisung gibt es nicht. Liegen dagegen die Voraussetzungen des § 43 GwG vor, ist eine Verdachtsmeldung unabhängig von der Höhe der betreffenden Transaktion vorgesehen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz und Vermögensherkunft. Dazu gehören große Überweisungen, Eigenüberträge, Erbschaften, Schenkungen, Unternehmens- und Immobilienverkäufe, Kryptowährungen, Edelmetalle und internationale Vermögensbewegungen sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Geldherkunft und Vermögensherkunft. Wenn Ihre Bank eine Überweisung hinterfragt und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Überweisungen und Geldherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschegesetz suchen, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie die betreffende Überweisung nachvollziehbar dokumentiert werden sollte.