Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei BSDEX: So weisen Anleger die Herkunft von Euro und Kryptowährungen nach

Veröffentlicht am 21.08.2026 –

Ein Anleger möchte 90.000 Euro bei der Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) investieren. Das Kapital stammt aus Dividenden, einem privaten Darlehen, das zurückgezahlt wurde, und dem Verkauf älterer Wertpapiere. Gleichzeitig sollen Bitcoin von einer externen Kryptobörse zur BSDEX übertragen werden. Kurz darauf werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Jetzt müssen plötzlich zwei unterschiedliche Geschichten nachvollziehbar sein: die Herkunft der Euro und die Herkunft der Kryptowährungen.

Genau hier liegt die Besonderheit eines Mittelherkunftsnachweises bei BSDEX. Die Plattform erklärt selbst, dass geldwäscherechtliche Anforderungen sowohl Fiat- als auch Krypto-Einzahlungen betreffen. Wird ein angeforderter Herkunftsnachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht, können erhebliche Folgen bis zur Sperrung oder Kündigung des Kontos entstehen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit Herkunftsnachweisen für Geld und digitale Vermögenswerte. Dort können Betroffene ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei BSDEX erhalten.

Welche Mittelherkunftsnachweise akzeptiert BSDEX für Euro?

BSDEX nennt selbst zahlreiche mögliche Herkunftsquellen für Fiat-Gelder. Dazu gehören beispielsweise Gehalt, Rente, Erbschaften, angespartes Vermögen, Verkäufe von Wertgegenständen oder Wertpapieren sowie Einnahmen aus Vermietung.

Auch Ausschüttungen aus Unternehmensbeteiligungen, Darlehen und Schenkungen können grundsätzlich als Vermögensquellen in Betracht kommen. Entscheidend ist dabei immer, dass der eingereichte Beleg tatsächlich zur angegebenen Geldquelle passt.

Wer beispielsweise 70.000 Euro aus einem Wertpapierverkauf investiert, sollte deshalb nicht lediglich den aktuellen Kontostand zeigen. Die Verkaufsabrechnung und der entsprechende Zahlungseingang können den wirtschaftlichen Ursprung wesentlich deutlicher machen.

BSDEX akzeptiert nur Einzahlungen vom eigenen Bankkonto

Für Euro-Einzahlungen gilt bei BSDEX eine klare Vorgabe: Das Geld muss von einem persönlichen, SEPA-fähigen Euro-Bankkonto des Nutzers kommen.

Der dort hinterlegte Name muss mit den Identitätsdaten übereinstimmen. Überweisungen von fremden Konten können zurückgewiesen werden.

Das ist praktisch wichtig, ersetzt aber keinen Herkunftsnachweis. Dass das Geld von Ihrem eigenen Konto kommt, beweist zunächst die Kontoinhaberschaft – nicht automatisch die Entstehung des Vermögens.

Aktuelle Einzahlungslimits sollten Anleger kennen

BSDEX nennt derzeit konkrete Grenzen für Euro-Einzahlungen. Verifizierte Kunden können pro Überweisung maximal 20.000 Euro und innerhalb eines Kalendermonats insgesamt maximal 200.000 Euro einzahlen.

Wer einen größeren Betrag investieren möchte, kann deshalb mehrere Überweisungen vornehmen müssen. Das sollte jedoch nicht mit einem Umgehen von Herkunftsprüfungen verwechselt werden.

Auch mehrere einzelne Überweisungen können wirtschaftlich zu demselben Vermögensbetrag gehören. Beim Mittelherkunftsnachweis für BSDEX sollte deshalb immer die tatsächliche Quelle des gesamten relevanten Kapitals betrachtet werden.

Unser Beispielfall: Drei Euro-Quellen getrennt erklären

Die 90.000 Euro unseres Anlegers stammen nicht aus einem einzigen Vorgang. 35.000 Euro wurden durch den Verkauf von Wertpapieren frei, 30.000 Euro resultieren aus einer Darlehensrückzahlung und 25.000 Euro stammen aus angesparten Dividenden und sonstigen Kapitalerträgen.

Genau diese Aufteilung sollte sich auch in der Dokumentation wiederfinden. Eine pauschale Erklärung wie „Ersparnisse“ wäre unnötig ungenau.

Für jeden Teilbetrag wird deshalb eine eigene Belegkette aufgebaut. Bei mehreren Vermögensquellen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, die einzelnen Beträge rechnerisch und zeitlich sauber zusammenzuführen.

Darlehensrückzahlung als Mittelherkunft richtig dokumentieren

Private Darlehen werden bei Herkunftsnachweisen häufig übersehen. Dabei kann eine zurückgezahlte Forderung zu erheblichen Zahlungseingängen führen.

Existiert ein Darlehensvertrag, lässt sich der Rechtsgrund der Zahlung häufig gut dokumentieren. Hinzu kommt der tatsächliche Eingang der Rückzahlung auf dem Bankkonto.

Wichtig ist die korrekte Bezeichnung: Eine Darlehensrückzahlung ist weder Gehalt noch Schenkung. Je genauer die Vermögensquelle beschrieben wird, desto besser passen Erklärung und Dokumente zusammen.

Mittelherkunft bei Krypto-Einzahlungen: BSDEX nennt konkrete Nachweise

BSDEX veröffentlicht auch für Kryptowährungen konkrete Beispiele geeigneter Herkunftsdokumentationen. Wurden Coins auf einer anderen Kryptobörse gekauft, können etwa Kaufbestätigungen, Screenshots des Handels oder Transaktionsreports relevant sein.

Wie XTB Herkunftsnachweise bei Kryptotransfers handhabt, erfahren Sie in unserem separaten Beitrag.

Zusätzlich können Kontoauszüge wichtig werden, aus denen hervorgeht, wie die ursprünglichen Euro für den Kryptokauf auf die andere Plattform gelangten.

Das zeigt eine Besonderheit von Krypto-Herkunftsnachweisen: Nicht nur der Coin-Transfer kann relevant sein. Auch die ursprüngliche Finanzierung des Kryptokaufs kann Teil der Mittelherkunft sein.

Transaktionsreport einer früheren Kryptobörse kann entscheidend sein

Unser Anleger hat seine Bitcoin beispielsweise ursprünglich auf einer anderen Handelsplattform gekauft. Danach wurden die Coins jahrelang dort gehalten und später zu BSDEX transferiert.

BSDEX nennt für solche Konstellationen ausdrücklich Transaktionsreports der früheren Handelsplattform als mögliche Nachweise. Dafür können teilweise auch CSV- oder Excel-Dateien verwendet werden.

Ähnliche Anforderungen bei anderen großen Kryptobörsen wie Kraken haben wir hier ausführlich behandelt.

Deshalb sollten Anleger Handelsdaten alter Kryptobörsen langfristig sichern. Ein Export, der heute mit wenigen Klicks verfügbar ist, kann Jahre später erheblichen Aufwand ersparen.

Wie Sie alte Bitcoin-Käufe auf Bitcoin.de dokumentieren, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber.

Proof-of-Ownership ist nicht dasselbe wie Mittelherkunft

Seit Ende 2024 gelten für Kryptotransfers zusätzliche europäische Vorgaben. Bei BSDEX kann deshalb bei selbstverwahrten Wallets ein Proof-of-Ownership, also ein Eigentumsnachweis, erforderlich werden.

Ab einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro müssen Nutzer bei entsprechenden Transfers nachweisen, dass ihnen die betreffende Wallet tatsächlich gehört. Auch mehrere kleinere Transfers können zusammengerechnet werden.

Das ist jedoch nicht identisch mit dem Mittelherkunftsnachweis. Proof-of-Ownership beantwortet: „Gehört mir diese Wallet?“ Mittelherkunft beantwortet: „Wie habe ich die Coins auf dieser Wallet erworben?“

Wie funktioniert der Wallet-Eigentumsnachweis bei BSDEX?

BSDEX bietet abhängig von Wallet und Kryptowährung unterschiedliche technische Verfahren. Dazu gehören unter anderem eine Mikrotransaktion beziehungsweise ein sogenannter Satoshi-Test und eine digitale Signatur.

Bei der digitalen Signatur wird eine vorgegebene Nachricht mit dem privaten Schlüssel der Wallet signiert. Dadurch kann technisch nachgewiesen werden, dass die betreffende Person tatsächlich Kontrolle über die Wallet besitzt.

Ein solcher Nachweis kann für bestimmte Zeiträume gültig bleiben. Trotzdem sollte zusätzlich die historische Entstehung größerer Krypto-Bestände dokumentiert werden.

Warum Krypto-Transfers bei BSDEX abgelehnt werden können

BSDEX nennt mehrere Gründe, weshalb ein Kryptotransfer nicht verarbeitet werden kann. Problematisch können beispielsweise fehlende Daten der sendenden Kryptoplattform oder widersprüchliche Angaben zum Ursprung beziehungsweise Ziel einer Blockchain-Adresse sein.

Auch Transfers von Wallets, bei denen der BSDEX-Nutzer nicht wirtschaftlich berechtigt ist, können Schwierigkeiten verursachen. Ebenso kann ein fehlender Eigentumsnachweis relevant sein.

Mein Rat lautet daher: Benutzen Sie für größere Transfers möglichst eindeutig dokumentierte eigene Wallets und eigene Börsenkonten. Fremde Zwischenstationen machen die spätere Herkunftserklärung oft unnötig kompliziert.

Travel Rule bei BSDEX: Was Anleger wissen sollten

Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die europäische Transfer of Funds Regulation auch für Kryptotransaktionen. Häufig wird diese Regelung als Travel Rule bezeichnet.

Bei Transfers müssen zusätzliche Informationen über Absender und Empfänger erhoben, gespeichert und zwischen beteiligten Kryptodienstleistern übermittelt werden. Bei selbstverwahrten Wallets kommen gegebenenfalls Eigentumsnachweise hinzu.

Für Anleger bedeutet das vor allem: Krypto-Transfers werden stärker einer konkreten Person und Wallet zugeordnet. Die wirtschaftliche Herkunft der Coins kann daneben weiterhin separat geprüft werden.

BSDEX kann weitere persönliche Unterlagen verlangen

Nicht jede zusätzliche Dokumentenanfrage ist automatisch ein Mittelherkunftsnachweis. BSDEX kann beispielsweise auch aufgrund einer Änderung persönlicher Daten oder einer turnusmäßigen Aktualisierung der Kundendaten zusätzliche Dokumente benötigen.

Die Plattform überprüft unter anderem Namen, Adresse, Telefonnummer und Steuer-ID. Dabei kann ebenfalls ein aktuelles Ausweisdokument verlangt werden.

Deshalb sollte eine Anfrage zunächst genau eingeordnet werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise kann insbesondere dann helfen, wenn nicht klar ist, ob eine Identitäts-, Transaktions- oder Herkunftsprüfung vorliegt.

Dokumente nicht unverschlüsselt per E-Mail verschicken

Auch die Art der Übermittlung ist wichtig. BSDEX weist darauf hin, sensible Dokumente wie Gehaltsabrechnungen oder Ausweiskopien nicht einfach unverschlüsselt per E-Mail zu versenden.

Stattdessen stellt BSDEX einen gesicherten Uploadweg über das Kontaktformular zur Verfügung. Unterlagen können in bestimmten Fällen alternativ postalisch übersandt werden.

Beachten Sie außerdem etwaige Fristen. Ein geeigneter Herkunftsnachweis hilft nur, wenn er rechtzeitig und über einen akzeptierten Übermittlungsweg eingereicht wird.

So würde ich einen BSDEX-Mittelherkunftsnachweis strukturieren

Bei unserem Anleger würde ich zuerst Fiat- und Kryptowährungen vollständig voneinander trennen. Für die 90.000 Euro entstehen drei Herkunftsblöcke: Wertpapierverkauf, Darlehensrückzahlung und Kapitalerträge.

Für die Bitcoin wird dagegen der ursprüngliche Kauf auf der anderen Börse dokumentiert. Danach folgen der damalige Euro-Transfer, Kaufhistorie, wichtige Krypto-Transfers und schließlich die Einzahlung bei BSDEX.

So entsteht eine klare Struktur: Geldquelle – Erwerb – Transfer – heutiger Bestand. Eine solche Darstellung ist für Außenstehende regelmäßig verständlicher als ein großer Ordner mit ungeordneten Kontoauszügen und Blockchain-Screenshots.

Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei BSDEX

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Meine Tätigkeit umfasst neben Bankguthaben insbesondere alte Bitcoin- und Krypto-Bestände, externe Börsen, selbstverwahrte Wallets, Edelmetalle sowie Mittelherkunft gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen und Finanzmittel. Besonders komplex werden Fälle häufig dann, wenn Euro und Krypto gleichzeitig geprüft werden, mehrere Börsen beteiligt waren oder historische Belege fehlen.

Wer von BSDEX zur Vorlage eines Mittelherkunftsnachweises aufgefordert wurde, Schwierigkeiten mit einem Proof-of-Ownership hat oder seine frühere Krypto- und Geldhistorie nicht mehr vollständig nachvollziehen kann, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunft, Kryptowährungen und Herkunftsnachweise.