Mittelherkunftsnachweis Bitcoin.de: So belegen Sie alte Bitcoin-Käufe und die Herkunft Ihrer Kryptowährungen
Ein Anleger registriert sich bereits 2013 bei Bitcoin.de. Damals kostet ein Bitcoin nur einen Bruchteil des heutigen Werts. Über mehrere Jahre kauft er immer wieder kleine Mengen – teilweise für 300 Euro, teilweise für 2.000 Euro. Die Kaufpreise werden direkt an unterschiedliche Handelspartner überwiesen. Später transferiert er Bitcoin auf eigene Hardware-Wallets und wieder zurück. Heute besitzt er ein erhebliches Krypto-Vermögen. Dann soll er plötzlich erklären, woher die Bitcoin stammen und wie die Mittelherkunft über mehr als zehn Jahre nachvollzogen werden kann.
Gerade ein Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin.de kann bei sehr alten Kryptobeständen eine besondere Herausforderung sein. Denn Bitcoin.de funktioniert in wichtigen Bereichen anders als viele klassische Kryptobörsen. Historisch wurden Kaufpreise auf dem Marktplatz direkt zwischen Käufer und Verkäufer über deren Bankkonten abgewickelt. Deshalb können alte Kontoauszüge, Bitcoin.de-Transaktionen und Blockchain-Daten gemeinsam eine wichtige Rolle spielen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Bitcoin, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 intensiv mit Herkunftsnachweisen für Geld und digitale Vermögenswerte. Betroffene können mir ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin.de erhalten.
Warum Bitcoin.de bei der Mittelherkunft eine Besonderheit ist
Bei vielen Kryptoplattformen zahlt ein Kunde zunächst Euro auf ein Verrechnungskonto ein und kauft anschließend Kryptowährungen. Auf dem Bitcoin.de-Marktplatz erfolgt die Bezahlung eines Kaufs dagegen grundsätzlich direkt zwischen Käufer und Verkäufer.
Der Käufer erhält die verifizierten Bankdaten des Verkäufers und überweist den vereinbarten Kaufpreis. Nach bestätigtem Zahlungseingang werden die erworbenen Kryptowährungen dem Käufer zugeordnet.
Für alte Herkunftsnachweise kann diese Struktur sogar hilfreich sein. Banküberweisung und Kryptokauf können sich zeitlich miteinander verbinden lassen, selbst wenn der Vorgang viele Jahre zurückliegt.
Alte Kontoauszüge können plötzlich extrem wertvoll werden
Unser Anleger hat im Jahr 2013 beispielsweise 1,8 Bitcoin erworben und dafür 900 Euro überwiesen. Die heutige Vermögenshöhe hat mit diesem ursprünglichen Überweisungsbetrag kaum noch etwas gemeinsam.
Genau deshalb ist ein alter Kontoauszug interessant. Er kann zeigen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich Geld für einen Bitcoin-Kauf verwendet wurde.
Zusammen mit der damaligen Bitcoin.de-Handelshistorie entsteht daraus ein deutlich stärkerer Nachweis: Euro-Zahlung und Erwerb der Kryptowährung passen zeitlich und betragsmäßig zusammen.
Bitcoin.de stellt eine eigene Transaktionshistorie bereit
Ein besonders wichtiger Tipp für langjährige Nutzer lautet: Sichern Sie Ihre vorhandenen Bitcoin.de-Kontodaten.
Bitcoin.de ermöglicht es, bisherige Käufe, Verkäufe, Einzahlungen in das Krypto-Wallet und Auszahlungen an andere Wallets im eigenen Kontoauszug einzusehen. Die Daten können außerdem als CSV-Datei heruntergeladen werden.
Gerade für einen Mittelherkunftsnachweis für alte Bitcoin-Bestände kann ein solcher Export sehr wertvoll sein. Anstatt Jahre später einzelne Transaktionen aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, steht eine strukturierte historische Datenquelle zur Verfügung.
Heute hoher Bitcoin-Wert bedeutet nicht früher hohe Einzahlung
Dieser Punkt verursacht in der Praxis immer wieder Missverständnisse. Wer heute Bitcoin im Wert von 300.000 Euro besitzt, muss nicht irgendwann 300.000 Euro dafür überwiesen haben.
Ein Anleger könnte ursprünglich beispielsweise insgesamt nur 25.000 Euro investiert haben. Die heutige Vermögenshöhe ist dann überwiegend durch die Wertentwicklung entstanden.
Ein professioneller Herkunftsnachweis für Bitcoin sollte genau das deutlich machen: ursprünglicher Kapitaleinsatz, erworbene Bitcoin-Menge, weitere Transaktionen und heutiger Bestand. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann insbesondere bei großen Wertsteigerungen helfen, diese Entwicklung verständlich und widerspruchsfrei aufzubereiten.
Bankkonto-Verifizierung ist noch kein Mittelherkunftsnachweis
Für den Handel auf Bitcoin.de wird ein eigenes Bankkonto benötigt. Das Konto muss auf den Namen des Nutzers laufen und wird verifiziert.
Hierfür sieht Bitcoin.de eine Bankkontoverifikation vor, bei der unter anderem kontrolliert wird, ob Nutzer und Kontoinhaber übereinstimmen.
Diese Prüfung sollte nicht mit der Vermögensherkunft verwechselt werden. Ein bestätigtes Bankkonto beweist, dass die betreffende Person Kontoinhaber ist. Es erklärt nicht automatisch, ob das für Käufe eingesetzte Geld beispielsweise aus Gehalt, einer Erbschaft oder anderen Vermögensquellen stammte.
Von Bitcoin.de auf die eigene Hardware-Wallet: Die Geldspur endet nicht
Viele Anleger lassen langfristig gehaltene Bitcoin nicht dauerhaft auf einer Plattform. Sie übertragen sie auf Ledger, BitBox, Trezor oder andere selbstverwaltete Wallets.
Damit beginnt eine weitere Ebene der Dokumentation. Die Bitcoin sind nicht verschwunden, sondern lediglich auf eine neue Blockchain-Adresse gewechselt.
Für einen späteren Herkunftsnachweis ist deshalb hilfreich, eigene Wallet-Transfers ausdrücklich als Eigenübertragungen zu dokumentieren. So wird deutlich, dass kein Verkauf und kein neuer Erwerb stattgefunden haben, sondern lediglich die Verwahrung geändert wurde.
Bitcoin.de fragt bei Einzahlungen nach dem Absender
Durch die europäischen Vorgaben zur Travel Rule werden Kryptotransfers inzwischen stärker einer bestimmten Person beziehungsweise einem bestimmten Anbieter zugeordnet.
Bitcoin.de kann deshalb nach einer Krypto-Einzahlung fragen, wer der Absender der Transaktion war. Dabei wird unterschieden, ob die Coins beispielsweise von einem anderen Bitcoin.de-Nutzer, einer anderen Kryptoplattform oder einer selbstverwalteten Wallet stammen.
Das ist für die Dokumentation wichtig. Die Herkunftsadresse einer Transaktion sollte nicht geraten werden. Wer die Coins selbst gesendet hat, sollte genau diese tatsächliche Konstellation angeben.
Eigene Wallet bei Bitcoin.de mit Satoshi-Test nachweisen
Stammen Kryptowährungen von einer selbstverwalteten Wallet, kann die Kontrolle über die Absenderadresse nachgewiesen werden.
Bitcoin.de sieht hierfür unter anderem einen sogenannten Satoshi-Test vor. Dabei wird eine vorgegebene Transaktion verwendet, um die Verfügungsmacht über die betreffende Adresse technisch zu bestätigen.
Ein solcher Wallet-Nachweis beantwortet aber wiederum nur eine Teilfrage. Er zeigt: Diese Wallet wird von mir kontrolliert. Er zeigt noch nicht automatisch, wo und wann die darauf liegenden Bitcoin ursprünglich gekauft wurden.
Digitale Signatur als Alternative beim Wallet-Nachweis
Neben einem Satoshi-Test kann bei bestimmten Wallet-Konstellationen auch ein Signaturverfahren eingesetzt werden.
Dabei wird mit dem privaten Schlüssel einer Wallet eine Nachricht kryptografisch signiert. Auf diese Weise lässt sich technisch belegen, dass der Nutzer Zugriff auf die betreffende Adresse besitzt, ohne den privaten Schlüssel offenzulegen.
Für komplexe Vermögenshistorien können solche technischen Nachweise ein wichtiger Baustein sein. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen kann anschließend Wallet-Eigentum, Blockchain-Transaktionen und wirtschaftliche Entstehung der Coins zu einer verständlichen Dokumentation verbinden.
Was passiert bei Bitcoin von Coinbase, Binance oder Bitpanda?
Kryptowährungen können natürlich auch von einer anderen Kryptoplattform zu Bitcoin.de gelangen.
Bei solchen Transfers wird im Rahmen der Travel-Rule-Prüfung berücksichtigt, welcher Kryptodienstleister als Absender beteiligt ist. Bitcoin.de nennt dafür beispielsweise Plattformen wie Coinbase oder Bitpanda als mögliche VASPs.
Für die vollständige Mittelherkunft kann trotzdem ein zusätzlicher Schritt erforderlich sein. Wurden Bitcoin zuvor bei einer anderen Börse gekauft, sollten Kaufhistorien, Fiat-Einzahlungen und dortige Auszahlungen möglichst aufbewahrt werden.
Bitcoins von einer anderen Person sind kein Eigenübertrag
Besondere Vorsicht ist bei Coins von Familienangehörigen, Freunden oder Geschäftspartnern angebracht.
Überträgt beispielsweise der Vater seinem Sohn einen Bitcoin, handelt es sich nicht um eine Bewegung zwischen zwei eigenen Wallets. Wirtschaftlich kann vielmehr eine Schenkung vorliegen.
Die Erklärung sollte dann genau das widerspiegeln. Fremde Wallets sollten niemals nachträglich als eigene Wallets dargestellt werden. Bei größeren Kryptoschenkungen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt zusätzlich prüfen, welche steuerlichen und geldwäscherechtlichen Fragen neben dem Mittelherkunftsnachweis auftreten können.
Verkauf auf Bitcoin.de: Bankeingang gut dokumentieren
Auch der umgekehrte Weg kann später wichtig werden. Verkauft ein Nutzer Kryptowährungen auf dem Bitcoin.de-Marktplatz, überweist der Käufer den Kaufpreis grundsätzlich direkt auf das verifizierte Bankkonto des Verkäufers.
Dadurch kann eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Kryptoverkauf und späterem Euro-Guthaben entstehen.
Wer beispielsweise nach einem Bitcoin-Verkauf 80.000 Euro auf seinem Bankkonto erhält und dieses Geld später bei einer Bank anlegt, sollte deshalb auch die zugehörige Bitcoin.de-Verkaufshistorie langfristig sichern.
So rekonstruiere ich einen sehr alten Bitcoin.de-Bestand
Bei unserem Anleger aus dem Jahr 2013 würde ich zunächst sämtliche noch vorhandenen Bitcoin.de-Daten exportieren. Danach werden historische Bankkonten und relevante Überweisungen gesucht.
Im nächsten Schritt werden Auszahlungen auf externe Wallets betrachtet. Über die Blockchain kann nachvollzogen werden, wie Bitcoin zwischen verschiedenen Adressen bewegt wurden. Eigene Wallet-Wechsel werden dabei klar als solche gekennzeichnet.
Das Ziel ist keine hundertseitige technische Analyse. Der Kern sollte einfach verständlich bleiben: Geld vorhanden – Bitcoin gekauft – Bitcoin auf eigene Wallet übertragen – später erneut bewegt oder zu Bitcoin.de zurückgeführt.
Welche Unterlagen sollte man jetzt sofort sichern?
Wer Bitcoin.de seit vielen Jahren nutzt, sollte nicht warten, bis tatsächlich ein Herkunftsnachweis verlangt wird.
Laden Sie den verfügbaren Kontoauszug und insbesondere den CSV-Export Ihrer Transaktionshistorie herunter. Sichern Sie außerdem alte Kontoauszüge, Kauf- und Verkaufsdaten sowie wichtige Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
Je älter ein Bitcoin-Bestand wird, desto wertvoller kann diese Dokumentation werden. Eine heute leicht zugängliche Information kann in zehn Jahren nur noch schwer beschaffbar sein.
Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Bitcoin.de
Der Anleger aus unserem Eingangsbeispiel muss am Ende nicht jeden einzelnen Euro seit 2013 rekonstruieren. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Erwerbsvorgänge und der weitere Weg der Bitcoin nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Bitcoin, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Dazu gehören alte Kryptobestände, externe Wallets und Börsen ebenso wie Edelmetalle, Bankguthaben, Fragen gegenüber dem Finanzamt und Herkunftsnachweise nach dem Geldwäschegesetz.
Die geldwäscherechtlichen Grundlagen für solche Nachweise haben wir hier umfassend dargestellt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunftsnachweisen für Bitcoin und der Rekonstruktion historischer Krypto-Vermögen. Wer bei Bitcoin.de einen Herkunftsnachweis erbringen muss, alte Bitcoin-Käufe nicht mehr vollständig dokumentieren kann oder Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Wallets und Transaktionen hat, kann seinen Fall dort online oder per E-Mail schildern. Eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen ist möglich.