Mittelherkunftsnachweis bei Bybit: Was bei Source of Funds und Source of Wealth zu beachten ist
Ein Unternehmer verkauft nach vielen Jahren seine kleine Softwarefirma. Nach Steuern und verschiedenen Auszahlungen verbleiben ihm 280.000 Euro. Einen Teil investiert er über Bybit in Kryptowährungen. Zusätzlich überträgt er ältere Bitcoin von einer privaten Wallet. Einige Wochen später beginnt eine vertiefte Überprüfung: Bybit möchte wissen, woher die eingezahlten Gelder stammen und wie der Kunde sein Vermögen aufgebaut hat. Was zunächst wie eine einfache Frage klingt, betrifft plötzlich Unternehmensverkauf, Bankkonto und historische Bitcoin gleichzeitig.
Genau solche Situationen können einen Mittelherkunftsnachweis bei Bybit anspruchsvoll machen. Bybit unterscheidet bei seiner Enhanced Due Diligence ausdrücklich zwischen Source of Funds und Source of Wealth. Hinzu kommen gesonderte Prüfungen von Kryptotransfers und externen Wallets. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welche Ebene der eigenen Vermögensgeschichte überhaupt gefragt ist.
Ähnliche Anforderungen zu Source of Funds und EDD stellt auch Bitget an seine Nutzer.
Wie Kraken mit Source of Funds und Source of Wealth umgeht, lesen Sie in unserem separaten Beitrag.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft diesen Fragestellungen. Betroffene können ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Bybit erhalten.
Bybit führt bei bestimmten Fällen eine vertiefte EDD-Prüfung durch
Neben der gewöhnlichen Identitätsprüfung kennt Bybit eine Enhanced Due Diligence, kurz EDD. Dabei handelt es sich um eine weitergehende Compliance-Prüfung.
Eine solche Prüfung kann aufgrund bestimmter Kontoaktivitäten oder regulatorischer Anforderungen ausgelöst werden. Nach Darstellung von Bybit bedeutet das für sich genommen nicht, dass dem Nutzer ein Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Für Betroffene ist trotzdem wichtig, die Anfrage ernst zu nehmen. Bei einer EDD können insbesondere Source of Funds und Source of Wealth geprüft werden.
Source of Funds bei Bybit: Woher kommt das konkret eingesetzte Geld?
Source of Funds beantwortet die Frage nach den finanziellen Mitteln, mit denen Einzahlungen und Transaktionen durchgeführt werden.
Bybit nennt dafür beispielsweise Gehalt, Ersparnisse, Geschäftseinkünfte, Erlöse aus Vermögensverkäufen, Darlehensmittel oder Investmenterträge. Entscheidend ist also die konkrete liquide Geldquelle.
Unser Unternehmer würde deshalb nicht lediglich „eigenes Vermögen“ angeben. Für seine 180.000-Euro-Einzahlung wäre der Verkauf seines Unternehmens die wesentlich genauere Erklärung.
Source of Wealth: Bybit kann nach der gesamten Vermögensgeschichte fragen
Source of Wealth geht einen Schritt weiter. Hier interessiert nicht nur eine bestimmte Einzahlung, sondern die Frage, wie das Gesamtvermögen über die Jahre entstanden ist.
Bybit nennt als typische Beispiele langfristiges Arbeitseinkommen, erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit, Investments, Erbschaften oder Immobilienvermögen.
Das kann bei vermögenden Nutzern einen erheblichen Unterschied machen. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise sollte deshalb zunächst prüfen, ob nur ein bestimmter Geldbetrag oder tatsächlich die umfassendere Vermögensherkunft erläutert werden muss.
Unser Beispielfall braucht deshalb zwei unterschiedliche Erklärungen
Der Unternehmer besitzt heute mehrere Vermögenswerte. Der Verkauf seiner Firma hat ihm einen hohen Einmalbetrag verschafft. Die alten Bitcoin stammen dagegen aus Käufen, die bereits Jahre vorher durchgeführt wurden.
Für die aktuelle Fiat-Einzahlung lautet die Mittelherkunft daher: Unternehmensverkauf. Für die vorhandenen Bitcoin beginnt die Geschichte dagegen bei früheren Kryptokäufen.
Seine allgemeine Vermögensherkunft kann wiederum beide Bereiche umfassen. Ein Mittelherkunftsnachweis bei Bybit wird übersichtlicher, wenn diese Ebenen nicht vermischt werden.
Unternehmensverkauf als Source of Funds richtig darstellen
Bei einem Unternehmensverkauf sollte nicht mit dem Kontoauszug begonnen werden. Ausgangspunkt ist das Geschäft, das den Vermögenszufluss verursacht hat.
Je nach Gestaltung können beispielsweise Kaufvertrag, gesellschaftsrechtliche Dokumente, Abrechnungen und der tatsächliche Kaufpreiseingang wichtige Bestandteile der Dokumentation sein.
Danach wird der weitere Zahlungsweg dargestellt: Unternehmensverkauf – Kaufpreis – eigenes Bankkonto – Einzahlung bei Bybit. Eine solche Belegkette ist meist wesentlich verständlicher als mehrere unkommentierte Kontoauszüge.
SEPA-Einzahlung bei Bybit: Kontoinhaber und Geldherkunft unterscheiden
Bybit unterstützt für bestimmte EU-Nutzer Euro-Einzahlungen über SEPA. Dafür ist eine Identitätsverifizierung erforderlich.
Bei entsprechenden Zahlungswegen müssen die verwendeten Daten zum verifizierten Bybit-Konto passen. Je nach Zahlungsdienstleister kann außerdem eine virtuelle Kontoverbindung beziehungsweise eine bestimmte Referenz erforderlich werden.
Wichtig bleibt aber: Ein erfolgreich verifiziertes Bankkonto ist kein vollständiger Herkunftsnachweis. Es dokumentiert den Zahlungsweg. Die wirtschaftliche Entstehung des Guthabens kann trotzdem separat geprüft werden.
Warum komplizierte Zahlungsumwege vermieden werden sollten
Wer größere Beträge investieren möchte, sollte seinen Zahlungsweg möglichst einfach halten. Mehrere Zwischenkonten und verschiedene Zahlungsdienste können die spätere Dokumentation unnötig erschweren.
Stammt das Geld beispielsweise aus einem Immobilienverkauf, ist eine direkte Linie vom Verkaufserlös über das eigene Bankkonto zu Bybit meist leichter zu erklären als fünf spätere Eigenüberträge.
Das bedeutet nicht, dass Zwischenkonten verboten wären. Sie erzeugen nur zusätzliche Stationen, die bei einem Herkunftsnachweis der Finanzmittel möglicherweise nachvollzogen werden müssen.
Krypto-Einzahlung bei Bybit: Travel Rule kann zusätzliche Angaben auslösen
Für Kryptoeinzahlungen gelten bei Bybit inzwischen umfangreiche Travel-Rule-Vorgaben. Nutzer können bei einem Transfer angeben müssen, von welcher Art von Quelle die Kryptowährungen stammen.
Dabei unterscheidet Bybit beispielsweise zwischen einer anderen Kryptobörse beziehungsweise einem Kryptodienstleister und einer persönlichen Wallet.
Zusätzlich können Angaben zum Absender erforderlich werden. Bei einer privaten Wallet wird gefragt, wem diese Wallet gehört. Diese Informationen betreffen zunächst den Transfer – nicht zwingend die ursprüngliche Mittelherkunft der Coins.
Private Wallet: Wem gehören die Bitcoin wirklich?
Unser Unternehmer sendet zusätzlich alte Bitcoin aus einer eigenen Hardware-Wallet zu Bybit. Bei der Travel-Rule-Prüfung kann deshalb relevant sein, dass es sich tatsächlich um seine persönliche Wallet handelt.
Das beantwortet aber nur einen Teil der Geschichte. Die Kontrolle einer Wallet erklärt nicht, wie die darauf befindlichen Bitcoin ursprünglich erworben wurden.
Gerade bei alten Beständen sollte deshalb unterschieden werden: Wallet-Eigentum, Blockchain-Transaktion und wirtschaftliche Krypto-Herkunft sind drei verschiedene Informationen. Eine Kanzlei für Krypto-Mittelherkunft kann diese Ebenen verständlich zusammenführen.
Krypto von einer anderen Börse zu Bybit übertragen
Stammen Kryptowährungen von Coinbase, Kraken oder einer anderen Plattform, sollte auch diese Herkunft korrekt angegeben werden.
Wie Sie Kryptowährungen von anderen Plattformen nachweisen, zeigen wir auch am Beispiel Gate.io.
Bybit kann bei einer entsprechenden Travel-Rule-Prüfung den Namen des ursprünglichen Kryptodienstleisters sowie Informationen über den Absender verlangen.
Für eine tiefergehende Mittelherkunftsprüfung können zusätzlich ältere Exchange-Unterlagen wichtig sein. Handelsberichte, Kaufdaten und Fiat-Einzahlungen können zeigen, wie die Kryptowerte ursprünglich in das Vermögen des Nutzers gelangten.
Kryptogewinne sind keine ausreichende Erklärung, wenn der Ursprung offen bleibt
Ein häufig verwendeter Begriff lautet einfach „Kryptogewinne“. Das kann für einen fundierten Herkunftsnachweis zu ungenau sein.
Wer heute Bitcoin im Wert von 250.000 Euro besitzt, könnte ursprünglich nur 30.000 Euro investiert haben. Ein anderer Teil des Bestands könnte aus Umschichtungen oder späteren Erträgen entstanden sein.
Deshalb sollte eine Erklärung möglichst konkret werden: ursprünglicher Kapitaleinsatz, erworbene Kryptowerte, wesentliche spätere Veränderungen und heutiger Bestand. Bei größeren Summen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise und Kryptowährungen diese Entwicklung rekonstruieren.
Bybit verlangt weitere Informationen zur Einzahlung – was tun?
Eine Kryptoeinzahlung kann zunächst als ausstehend angezeigt werden, wenn noch Informationen für die Travel-Rule-Prüfung fehlen.
Dann sollte genau angegeben werden, ob die Einzahlung von einer Kryptoplattform oder einer persönlichen Wallet stammt. Bei einer anderen Person oder einem Unternehmen müssen die tatsächlichen Absenderinformationen korrekt eingetragen werden.
Mein Rat lautet: Nicht raten und keine fremde Wallet als eigene ausgeben. Widersprüchliche Angaben können aus einem lösbaren Dokumentationsproblem eine deutlich kompliziertere Prüfung machen.
Welche Unterlagen sollte ein Bybit-Nutzer dauerhaft sichern?
Bei Fiat-Geldern sollten außergewöhnliche Vermögenszuflüsse besonders gut dokumentiert werden. Dazu zählen Unternehmens- und Immobilienverkäufe, Erbschaften, Schenkungen, Abfindungen oder größere Investmenterlöse.
Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich Handelsverläufe, Exchange-Exports, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs gespeichert werden. Wichtig ist außerdem eine eigene Zuordnung der verwendeten Wallets.
Wer diese Informationen regelmäßig archiviert, kann später wesentlich leichter erklären, woher Geld und Kryptowährungen stammen und wie sie zu Bybit gelangten.
So würde ich einen Bybit-Mittelherkunftsnachweis strukturieren
Ich würde zunächst die Fiat-Seite vollständig von der Krypto-Seite trennen. Für den Unternehmensverkauf entsteht eine kurze wirtschaftliche Belegkette.
Danach wird der Bitcoin-Bestand betrachtet. Dabei werden ursprüngliche Käufe, relevante Börsenkonten und wesentliche Transfers zwischen eigenen Wallets herausgearbeitet.
Erst im letzten Schritt werden beide Teile zum heutigen Bybit-Konto geführt. Das Ergebnis sollte keine technische Abhandlung sein, sondern eine leicht verständliche Geschichte: Vermögensquelle – Erwerb – Transfer – heutiger Bestand.
Mittelherkunftsnachweis bei Bybit: Mein wichtigster Tipp
Versuchen Sie nicht, jede Form von Vermögen unter einem allgemeinen Begriff wie „Ersparnisse“ zusammenzufassen. Ein Unternehmensverkauf ist etwas anderes als Gehalt. Eine Erbschaft ist etwas anderes als ein Wertpapierverkauf. Und alte Bitcoin haben eine andere Geschichte als eine heutige Euro-Einzahlung.
Je genauer die tatsächliche Quelle bezeichnet wird, desto leichter lässt sie sich mit geeigneten Dokumenten belegen.
Ein guter Mittelherkunftsnachweis bei Bybit sollte deshalb vor allem drei Fragen beantworten: Woher stammt das Vermögen? Wie gelangte es zum Nutzer? Und über welche wesentlichen Stationen kam es schließlich zu Bybit?
Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Bybit
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören Fiat-Gelder, Bitcoin und andere Kryptowerte, externe Börsen und private Wallets ebenso wie Edelmetalle sowie Fragen zur Mittelherkunft gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunftsnachweisen für Geld, Kryptowährungen und komplexe Vermögensstrukturen. Gerade bei Bybit können Source of Funds, Source of Wealth, EDD-Prüfungen und externe Krypto-Transfers gleichzeitig relevant werden.
Wer von Bybit zur Vorlage zusätzlicher Informationen oder eines Mittelherkunftsnachweises aufgefordert wurde, Schwierigkeiten mit einer Krypto-Einzahlung hat oder nicht weiß, wie sich Fiat- und Krypto-Vermögensherkunft nachvollziehbar dokumentieren lassen, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort ist eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Kryptowährungen und Vermögensherkunft möglich.