Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Coinmetro: Source of Wealth und Herkunft von Kryptowährungen belegen

Veröffentlicht am 21.08.2026 –

Ein deutscher Anleger hat über 15 Jahre ein beträchtliches Vermögen aufgebaut. Einen Teil erhielt er aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie, einen weiteren Teil erwirtschaftete er mit seinem Unternehmen. Als er innerhalb kurzer Zeit größere Beträge zu Coinmetro transferiert und später wieder auszahlen möchte, verlangt die Plattform zusätzliche Unterlagen. Überraschend ist vor allem der Umfang: Es geht nicht bloß um die letzte Überweisung. Coinmetro möchte die Source of Wealth – also die Entstehung des Vermögens – nachvollziehen.

Genau diese Situation macht den Mittelherkunftsnachweis bei Coinmetro besonders interessant. Coinmetro veröffentlicht vergleichsweise konkrete Vorgaben zur Vermögensherkunft und arbeitet dabei sogar mit länderabhängigen Schwellenwerten. Deutschland wird derzeit einer niedrigen Risikokategorie zugeordnet. Trotzdem kann Coinmetro auch unterhalb veröffentlichter Grenzen weitere Nachweise verlangen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft der Herkunft von Geld, Kryptowährungen, Edelmetallen und anderen Vermögenswerten. Betroffene können mir ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Coinmetro erhalten.

Coinmetro prüft nicht nur KYC, sondern auch KYT

Für das Verständnis einer Coinmetro-Prüfung ist zunächst eine Besonderheit wichtig. Die Plattform unterscheidet ausdrücklich zwischen verschiedenen Compliance-Verfahren.

Neben AML und klassischem Know Your Customer verwendet Coinmetro auch Know Your Transaction, kurz KYT. KYC beschäftigt sich unter anderem mit Identität, Geschäftsbeziehung und Herkunft der Gelder. KYT betrachtet zusätzlich, woher Vermögenswerte einer konkreten Transaktion kommen beziehungsweise wohin sie gehen.

Für Anleger bedeutet das: Eine erfolgreiche Identitätsprüfung erledigt nicht automatisch sämtliche späteren Fragen. Person, Vermögensherkunft und konkrete Transaktion können getrennt überprüft werden.

Coinmetro kann auch nach der Kontoeröffnung neue Dokumente verlangen

Ein häufiger Irrtum lautet: „Mein Konto wurde vor Jahren vollständig verifiziert, deshalb kann kein neuer Herkunftsnachweis notwendig sein.“

Coinmetro sieht das anders. Die aktuellen Nutzungsbedingungen erlauben ausdrücklich zusätzliche Informationsanforderungen auch nach dem Onboarding und während der laufenden Kundenbeziehung.

Wer eine solche Anfrage erhält, sollte deshalb zunächst genau feststellen, welcher Zeitraum und welche Vermögenswerte betroffen sind. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann insbesondere bei weit gefassten Anfragen prüfen, wie die verlangten Informationen sinnvoll strukturiert werden.

Deutschland gehört bei Coinmetro zur niedrigsten Risikokategorie

Coinmetro veröffentlicht eigene Source-of-Wealth-Richtlinien mit unterschiedlichen Ländergruppen. Deutschland wird dort aktuell der Kategorie 1 und damit der niedrigsten Risikoklasse zugeordnet.

Wie andere Krypto-Plattformen auch, verlangt Bitvavo ähnliche Proof-of-Source-of-Funds-Nachweise – lesen Sie hier, wie Sie diese strukturieren.

Für diese Kategorie nennt Coinmetro derzeit Schwellenwerte von 1,2 Millionen Euro pro Jahr, 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Tag für Ein- und/oder Auszahlungen, ab denen ein Vermögensnachweis erforderlich wird.

Diese Zahlen sollten jedoch nicht als Freigrenzen verstanden werden. Coinmetro weist ausdrücklich darauf hin, dass zusätzliche Unterlagen auch verlangt werden können, wenn ein genannter Schwellenwert noch nicht erreicht wurde.

Wohnsitzland ist nicht immer das einzige Land, das zählt

Die Coinmetro-Richtlinien enthalten eine weitere interessante Besonderheit.

Für die Risikoklassifizierung kann nicht nur der Wohnsitz des Kunden relevant sein. Auch das Land, in dem die vermögensbildende Tätigkeit stattfindet, kann berücksichtigt werden. Treffen unterschiedliche Risikokategorien aufeinander, soll nach den Richtlinien die höhere Kategorie maßgeblich sein.

Ein in Deutschland wohnender Unternehmer mit wesentlichen Einkünften aus einem anderen Staat sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass ausschließlich die deutsche Einstufung entscheidend ist.

Source of Wealth fragt nach der Entstehung des Vermögens

Bei der Source of Wealth geht es nicht lediglich um die letzte Einzahlung bei Coinmetro. Gefragt wird vielmehr, wodurch das Vermögen entstanden ist, das die entsprechenden Transaktionen wirtschaftlich ermöglicht.

Ähnlich wie Banken bei Vermögensherkunftsfragen vorgehen, prüft auch Coinmetro die wirtschaftliche Entstehung Ihrer Vermögenswerte.

Unser Anleger verfügt beispielsweise über Erlöse aus einem Immobilienverkauf und über unternehmerisch erwirtschaftetes Kapital.

Diese beiden Quellen sollten getrennt erklärt werden. Eine pauschale Aussage wie „langjährige Ersparnisse“ wäre wenig hilfreich, wenn tatsächlich konkrete große Vermögensereignisse dokumentiert werden können.

Immobilienverkauf: Nicht erst beim Bankkonto anfangen

Angenommen, 350.000 Euro stammen aus dem Verkauf einer vermieteten Wohnung.

Der Mittelherkunftsnachweis beginnt dann sinnvollerweise mit dem Verkauf selbst. Je nach Sachverhalt können Vertragsunterlagen und weitere Dokumente zum Verkauf sowie der tatsächliche Zahlungseingang den wirtschaftlichen Vorgang belegen.

Erst anschließend folgt der Transfer zu Coinmetro. Die verständliche Kette lautet: Immobilieneigentum – Verkauf – Kaufpreiszahlung – eigenes Bankkonto – Verwendung bei Coinmetro.

Unternehmensvermögen braucht eine eigene Erklärung

Der zweite Teil des Vermögens unseres Anlegers stammt aus seiner unternehmerischen Tätigkeit. Hier reicht ein hoher Kontostand allein regelmäßig nicht aus, um die wirtschaftliche Entstehung zu erklären.

Relevant können beispielsweise Jahresabschlüsse, Ausschüttungen, Einkommens- oder Steuerunterlagen und korrespondierende Bankbewegungen sein – abhängig davon, wie das Geld tatsächlich zum Anleger gelangt ist.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Gesellschaft und Privatperson. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise kann bei Unternehmern herausarbeiten, wie aus betrieblich erwirtschaftetem Vermögen tatsächlich privat verfügbares Kapital wurde.

Coinmetro verlangt grundsätzlich eigenes Geld

Eine besonders klare Vorgabe findet sich in den aktuellen Coinmetro-Nutzungsbedingungen: Kunden dürfen grundsätzlich nur Fiat-Geld und Kryptowährungen einzahlen, die ihnen selbst gehören.

Auch Bankeinzahlungen müssen von einem Bankkonto des Kunden stammen.

Das ist für die Herkunftsdokumentation praktisch wichtig. Zahlungen über das Konto eines Freundes, Geschäftspartners oder Familienmitglieds können zusätzliche Fragen aufwerfen und sollten nicht als normale Eigenüberweisung dargestellt werden.

Gemeinschaftskonto muss gesondert erklärt werden können

Coinmetro berücksichtigt ausdrücklich den Fall eines Gemeinschaftskontos.

Erfolgt die Einzahlung von einem gemeinsamen Bankkonto, kann Coinmetro einen Nachweis darüber verlangen, dass der andere Kontoinhaber mit der Einzahlung einverstanden ist.

Damit sollte bei einem Mittelherkunftsnachweis für Coinmetro nicht nur die Herkunft des Geldes, sondern gegebenenfalls auch die Kontoinhaberschaft sauber dokumentiert werden.

Geschäftskonto auf Privataccount kann zum Problem werden

Für institutionelle Kunden formuliert Coinmetro klare Anforderungen: Unternehmenskonten sollen mit Unternehmensmitteln und über das Bankkonto des Unternehmens finanziert werden.

Umgekehrt sollte bei einem Privatkonto sorgfältig geprüft werden, ob Gelder zuvor ordnungsgemäß aus einer Gesellschaft in das Privatvermögen gelangt sind.

Wer beispielsweise Dividenden oder eine Gewinnausschüttung erhalten hat, sollte genau diesen Vorgang dokumentieren. Firmenvermögen und Privatvermögen sind nicht dasselbe.

Externe Wallets: Coinmetro beschränkt Auszahlungen auf eigene Wallets

Auch bei Kryptowährungen enthält Coinmetro eine bemerkenswerte Regel.

Die aktuellen Nutzungsbedingungen sehen vor, dass digitale Vermögenswerte vom Coinmetro-Konto auf eine externe Wallet übertragen werden können, die dem Kunden selbst gehört.

Für Anleger mit Hardware-Wallets bedeutet das, dass eine klare Dokumentation der eigenen Wallets besonders sinnvoll ist. Notieren Sie bei größeren Beständen, welche Adressen beziehungsweise Wallets Ihnen zu welchem Zeitpunkt zugeordnet waren.

Alte Kryptowährungen separat vom neuen Geld behandeln

Nehmen wir an, unser Anleger besitzt zusätzlich Bitcoin, die er bereits 2017 erworben hat.

Diese Bitcoin haben mit dem heutigen Immobilienverkauf nichts zu tun. Sie sollten deshalb nicht künstlich in denselben Herkunftsnachweis gepresst werden.

Für den Krypto-Bestand entsteht eine eigene Chronologie: ursprünglicher Geldeinsatz – damaliger Bitcoin-Kauf – frühere Börse – eigene Wallet – spätere Coinmetro-Transaktion. Bei langen Historien kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Krypto-Mittelherkunft die entscheidenden Stationen herausarbeiten.

KYT macht den konkreten Transaktionsweg relevant

Hier kommt Coinmetros Know-Your-Transaction-Ansatz ins Spiel.

Auch OKX arbeitet mit Know-Your-Transaction-Prüfungen – wie Sie dort Krypto-Herkunft nachweisen, erklären wir hier.

Bei KYT geht es nach den eigenen Erläuterungen der Plattform darum, einen nachvollziehbaren Bezug dazu zu haben, woher die Vermögenswerte einer Transaktion kamen beziehungsweise wohin sie gehen. Auch der Zweck einer Transaktion kann relevant sein.

Für Krypto-Anleger bedeutet das: Die wirtschaftliche Vermögensherkunft und der technische Transaktionspfad ergänzen sich. Source of Wealth erklärt die Entstehung des Vermögens; KYT betrachtet stärker die konkrete Bewegung.

Original oder beglaubigte Kopie kann wichtig werden

Coinmetro macht in seinen Source-of-Wealth-Richtlinien ungewöhnlich konkrete Vorgaben zur Dokumentenqualität.

Danach sollen die relevanten Unterlagen grundsätzlich im Original oder als ordnungsgemäß beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Für eine Beglaubigung werden bestimmte Angaben des Beglaubigenden verlangt.

Bei umfangreichen Dokumenten kann zudem relevant sein, wie mehrere Seiten bestätigt wurden. Wer eine solche Aufforderung erhält, sollte deshalb genau prüfen, ob einfache Scans genügen oder eine formgerechtere Dokumentation verlangt wird.

Eine frühere Prüfung schützt nicht dauerhaft vor neuen Nachweisen

Hat Coinmetro die Vermögensherkunft bereits einmal geprüft, ist das Thema nicht zwingend für immer erledigt.

Die Plattform erklärt, dass bei späteren erheblichen Steigerungen der Ein- beziehungsweise Auszahlungen aktuellere Nachweise verlangt werden können.

Das ist praktisch nachvollziehbar: Ein Herkunftsnachweis über 100.000 Euro aus dem Jahr 2022 erklärt nicht automatisch zusätzliche 500.000 Euro, die Jahre später auf dem Konto erscheinen.

Nichtbeantworten kann erhebliche Folgen haben

Eine Anfrage zur Mittel- oder Vermögensherkunft sollte nicht einfach ignoriert werden.

Nach den aktuellen Nutzungsbedingungen kann Coinmetro ein Konto sperren, wenn erforderliche Informationen oder Dokumente im Rahmen der AML-Prüfung nicht bereitgestellt werden. Eine erhebliche Verletzung dieser Mitwirkungspflichten kann darüber hinaus Konsequenzen für die Kundenbeziehung haben.

Bei einer bereits bestehenden Kontoeinschränkung sollte deshalb überlegt und strukturiert reagiert werden. Ein Anwalt für Mittelherkunft und Kryptowährungen kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn bereits mehrere Nachreichungen erfolglos geblieben sind.

Nicht einfach das gesamte Privatleben hochladen

Eine Herkunftsprüfung sollte trotzdem nicht dazu führen, wahllos sämtliche verfügbaren Finanzunterlagen einzureichen.

Zunächst sollte festgestellt werden, welche Vermögensquelle erklärt werden muss. Danach werden diejenigen Dokumente ausgewählt, die Entstehung, Höhe und Geldfluss tatsächlich nachvollziehbar machen.

Mein Praxistipp: Jedes eingereichte Dokument sollte eine erkennbare Funktion haben. Ein unkommentiertes Paket aus 200 Seiten Bankunterlagen kann weniger verständlich sein als eine geordnete Chronologie mit gezielten Belegen.

So würde ich den Coinmetro-Fall strukturieren

Bei unserem Anleger würde ich zuerst eine Tabelle der wesentlichen Vermögensquellen erstellen. Immobilienverkauf und Unternehmensvermögen werden darin vollständig getrennt.

Danach werden die zugehörigen Dokumente und Bankbewegungen den jeweiligen Quellen zugeordnet. Historische Kryptowährungen erhalten einen eigenen dritten Abschnitt mit Börsen- und Wallet-Historie.

Am Ende sollte ein Außenstehender ohne Vorwissen erkennen können: Wie entstand das Vermögen, wann gelangte es zum Anleger und wie kam der betreffende Teil schließlich zu Coinmetro?

Mittelherkunftsnachweis Coinmetro: Mein wichtigster Tipp

Coinmetro veröffentlicht konkrete Source-of-Wealth-Schwellenwerte. Diese sind hilfreich, sollten aber nicht als Garantie verstanden werden, dass unterhalb dieser Beträge niemals Nachweise verlangt werden.

Bereiten Sie insbesondere bei größeren Vermögensbewegungen schon vor einer Anfrage die wesentlichen Unterlagen vor. Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich historische Börsendaten und eigene Wallet-Zuordnungen langfristig gesichert werden.

Ein überzeugender Mittelherkunftsnachweis bei Coinmetro verbindet deshalb drei Dinge: wirtschaftliche Vermögensentstehung, tatsächlichen Geldfluss und nachvollziehbaren Transaktionsweg.

Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Coinmetro

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören Bankguthaben, Unternehmens- und Immobilienvermögen ebenso wie Bitcoin und andere Kryptowerte, externe Wallets, Edelmetalle sowie Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Geld, Kryptowährungen und andere Vermögenswerte. Gerade bei Coinmetro können Source of Wealth, länderabhängige Schwellenwerte, KYT-Prüfungen, Unternehmenseinkünfte und externe Krypto-Wallets in einem einzigen Fall zusammentreffen.

Wer von Coinmetro zur Vorlage von Source-of-Wealth-Unterlagen oder anderen Nachweisen zur Mittelherkunft aufgefordert wurde, mit einer Kontoeinschränkung konfrontiert ist oder nicht weiß, wie sich ältere Kryptowährungen und größere Fiat-Vermögen nachvollziehbar dokumentieren lassen, kann seinen Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort steht eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Herkunftsnachweise und Kryptowährungen zur Verfügung.