Mittelherkunftsnachweis bei MyCrypto: So lässt sich eine alte Ethereum-Historie nachvollziehbar belegen
Ein Anleger hat Ethereum schon früh über MyCrypto verwaltet. Einen Teil seiner ETH kaufte er 2017, später kamen ERC-20-Token hinzu. Einige Jahre lang nutzte er zusätzlich einen Ledger, führte Transaktionen über MyCrypto aus und wechselte irgendwann zu einer anderen Wallet. Heute sind die damaligen Bestände erheblich mehr wert. Als Ethereum im Gegenwert von 160.000 Euro an eine Kryptobörse übertragen werden sollen, verlangt diese plötzlich einen Mittelherkunftsnachweis.
Das Problem ist nicht der aktuelle Besitz der ETH. Viel schwieriger ist die Frage: Woher kamen die Kryptowährungen ursprünglich, welche Adressen gehörten dem Anleger selbst und welche Transaktionen waren echte Vermögenszuflüsse? Gerade bei alten MyCrypto-Historien muss häufig ein Zeitraum rekonstruiert werden, der viele Jahre zurückliegt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Vermögensherkunft von Kryptowährungen. Wenn eine Börse oder Bank Nachweise zu einer früher über MyCrypto verwalteten Wallet verlangt, können Sie mir Ihren Sachverhalt über mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Was war MyCrypto überhaupt?
MyCrypto war beziehungsweise ist eine offene Benutzeroberfläche zur Verwaltung und Nutzung von Ethereum-Accounts. Das Projekt reicht bis 2015 zurück und wurde insbesondere von frühen Ethereum-Nutzern verwendet.
MyCrypto sollte dabei nicht mit einem klassischen Börsenkonto verwechselt werden. Die Oberfläche ermöglichte es, mit eigenen Ethereum-Adressen zu arbeiten, Transaktionen zu erstellen und verschiedene Wallet- beziehungsweise Hardware-Lösungen anzubinden.
Das ist für einen Herkunftsnachweis wichtig: Die Tatsache, dass eine Transaktion „über MyCrypto“ ausgeführt wurde, erklärt noch nicht, woher die dafür verwendeten ETH oder Token wirtschaftlich stammten.
MyCrypto gehört seit 2022 zum MetaMask-Umfeld
Für alte Unterlagen ist außerdem die Entwicklung des Projekts relevant. MyCrypto wurde 2022 von Consensys übernommen und mit dem MetaMask-Team zusammengeführt.
Wer heute nach einer viele Jahre alten MyCrypto-Transaktion sucht, trifft deshalb auf ein anderes Produktumfeld als damals. Alte Screenshots oder Dokumente können weiterhin MyCrypto zeigen, während spätere Wallet-Aktivitäten möglicherweise über MetaMask fortgesetzt wurden.
Bei einem Mittelherkunftsnachweis für MyCrypto sollte deshalb nicht künstlich an einem Produktnamen festgehalten werden. Entscheidend sind die Ethereum-Adressen und deren tatsächliche Transaktionshistorie.
Unser Anleger findet seine alten Wallet-Adressen wieder
Im Beispielsfall existieren drei Ethereum-Adressen. Auf Adresse A lagen die ersten ETH-Käufe. Adresse B wurde später mit einem Ledger verwendet. Adresse C entstand einige Jahre danach.
Zwischen diesen Adressen wurden größere Mengen Ethereum bewegt. Für einen Außenstehenden sieht das zunächst wie eine Reihe verschiedener Zahlungseingänge aus.
Tatsächlich gehören alle drei Wallets derselben Person. Genau diese Eigenübertragungen müssen von echten Käufen, Einnahmen oder Zahlungen Dritter getrennt werden.
Eine signierte Nachricht kann Wallet-Kontrolle belegen
MyCrypto bot eine technisch interessante Funktion: Mit einer Ethereum-Adresse konnte eine Nachricht kryptografisch signiert werden.
Eine solche Signatur kann nachweisen, dass jemand Zugriff auf den privaten Schlüssel beziehungsweise die betreffende Adresse hat, ohne den privaten Schlüssel selbst offenzulegen. Die Nachricht wird dabei nicht als normale Transaktion auf die Blockchain geschickt.
Das kann bei einer Wallet-Zuordnung sehr hilfreich sein. Wichtig bleibt aber: Der Nachweis über die Kontrolle einer Adresse ist noch kein Mittelherkunftsnachweis. Er erklärt nicht, wie die darauf befindlichen Kryptowährungen erworben wurden.
Hardware Wallet und MyCrypto können zusammengehört haben
Viele Nutzer haben MyCrypto nicht als klassische Software-Wallet mit offenem Private Key verwendet, sondern mit Hardware-Wallets kombiniert.
Unter anderem konnten Ledger, Trezor und weitere Hardware-Lösungen mit MyCrypto verbunden werden. Die Hardware-Wallet hielt dabei die entscheidenden Schlüssel, während MyCrypto als Oberfläche für die Interaktion mit Ethereum diente.
Für eine Herkunftsprüfung bedeutet dies: Ein alter Ledger und eine frühere MyCrypto-Adresse können Teile derselben Wallet-Geschichte sein. Sie sollten nicht automatisch als zwei voneinander unabhängige Vermögensquellen behandelt werden.
Ein Hardware-Wechsel schafft kein neues Vermögen
Unser Anleger tauschte beispielsweise irgendwann seinen alten Ledger gegen ein neueres Gerät aus.
Wenn dieselbe Wallet über die ursprüngliche Wiederherstellungsinformation auf einem neuen Hardware-Gerät weiterverwendet wurde, entstand dadurch selbstverständlich kein neuer wirtschaftlicher Zufluss.
Auch das sollte bei einer langen Historie beachtet werden. Geräte, Wallet-Oberflächen und Vermögensherkunft sind drei unterschiedliche Ebenen.
Ethereum-Adressen bleiben öffentlich nachvollziehbar
Ein großer Vorteil bei der Rekonstruktion älterer MyCrypto-Bestände ist die Ethereum-Blockchain.
Auch viele Jahre später lässt sich nachvollziehen, wann eine bestimmte Adresse ETH empfangen oder versendet hat. Ebenso können zahlreiche Token-Transfers und Smart-Contract-Interaktionen untersucht werden.
Damit lassen sich technische Vorgänge häufig deutlich länger rekonstruieren als klassische Onlinekonten. Die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Vorgänge muss allerdings zusätzlich erklärt werden.
ERC-20-Token können die Historie komplizierter machen
MyCrypto wurde nicht nur für Ether verwendet. Auch zahlreiche ERC-20-Token konnten über die Ethereum-Adressen verwaltet werden.
Ein Anleger könnte beispielsweise zunächst ETH gekauft, anschließend einen Teil gegen einen Token getauscht und diesen Jahre später wieder in ETH umgewandelt haben.
Der heutige ETH-Bestand stammt dann wirtschaftlich nicht zwingend aus einem einzigen ETH-Kauf. Ein guter Krypto-Herkunftsnachweis bildet deshalb auch wesentliche Token-Umwandlungen ab.
Token-Eingänge sind nicht immer echtes Vermögen
Gerade ältere Ethereum-Adressen enthalten häufig zahlreiche Token, an deren Erwerb sich der Besitzer überhaupt nicht erinnert.
Ein Teil davon kann aus Airdrops oder unerwünschten Token-Zusendungen stammen. Manche Token haben keinerlei wirtschaftlichen Wert.
Für einen Mittelherkunftsnachweis sollte deshalb nicht jeder sichtbare Token zwangsläufig berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Vermögenswerte tatsächlich zur heutigen relevanten Position beigetragen haben.
MyCrypto war keine zentrale Verwahrstelle Ihrer Coins
Dieser Punkt ist für die rechtliche und tatsächliche Einordnung besonders wichtig. MyCrypto hatte nicht dieselbe Rolle wie eine zentrale Kryptobörse.
Die Oberfläche konnte öffentlich verfügbare Blockchain-Informationen anzeigen und Nutzern ermöglichen, Transaktionen mit ihren eigenen Wallets zu erstellen beziehungsweise zu signieren.
Wer heute eine alte MyCrypto-Historie rekonstruieren möchte, sollte daher in erster Linie mit Ethereum-Adressen, Blockchain-Daten und damaligen Kaufunterlagen arbeiten.
Wo beginnt der eigentliche Mittelherkunftsnachweis?
Nicht bei MyCrypto. Der Ausgangspunkt liegt meistens noch einen Schritt davor.
Nehmen wir an, unser Anleger überwies 2017 insgesamt 12.000 Euro von seinem Girokonto an eine Kryptobörse. Dort kaufte er ETH und überwies diese anschließend an eine Adresse, die er über MyCrypto verwaltete.
Dann lautet die wirtschaftliche Kette: Arbeitseinkommen oder Ersparnisse → Bankkonto → Kryptobörse → Ethereum-Kauf → eigene MyCrypto-Adresse.
Was tun, wenn die alte Börse verschwunden ist?
Das ist bei historischen MyCrypto-Fällen besonders realistisch. Manche Anbieter aus der frühen Kryptozeit existieren heute nicht mehr oder alte Accounts sind nicht mehr erreichbar.
Dann sollte geprüft werden, welche Ersatzbelege vorhanden sind. Alte Kontoauszüge, Kauf-E-Mails, steuerliche Aufzeichnungen und Blockchain-Transaktionen können unterschiedliche Teile derselben Vermögensgeschichte belegen.
Fehlt eine zentrale Station, bedeutet das nicht automatisch, dass der Herkunftsnachweis unmöglich geworden ist. Bei einem erheblichen Vermögenswert kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise prüfen, wie die vorhandene Beleglage sinnvoll zusammengesetzt werden kann.
Auch Gas-Transaktionen sollten nicht überbewertet werden
Bei Ethereum entstehen bei der Nutzung zahlreiche Transaktionen, die hauptsächlich technische Bedeutung haben.
Jede Smart-Contract-Interaktion kann beispielsweise Gas kosten. Wer über viele Jahre aktiv war, findet deshalb möglicherweise Hunderte Vorgänge in seiner Historie.
Für den Mittelherkunftsnachweis sind nicht alle davon gleich wichtig. Der Fokus sollte auf den Transaktionen liegen, die die wirtschaftliche Vermögensentwicklung tatsächlich erklären.
MyCrypto kann bei alten Wallets auch ein Identitätsproblem aufwerfen
Eine öffentliche Ethereum-Adresse trägt keinen Namen. Eine Börse sieht bei einem späteren Eingang also zunächst nur eine Adresse wie 0x….
Wenn nachgewiesen werden muss, dass eine ältere Adresse tatsächlich dem heutigen Nutzer gehörte, können mehrere Informationen zusammenspielen. Dazu zählen frühere Unterlagen, Wallet-Strukturen und gegebenenfalls eine kryptografische Signatur, sofern die Adresse weiterhin kontrolliert wird.
Bei komplexen Fällen kann eine Kanzlei für Mittelherkunft und Herkunftsnachweise technische Wallet-Zuordnung und wirtschaftliche Vermögensherkunft getrennt aufbereiten.
Was passiert bei der Übertragung zur Kryptobörse?
Für die Börse ist zunächst nur sichtbar, dass ein hoher Betrag von einer privaten Ethereum-Adresse eingegangen ist. Dass diese Adresse seit 2017 dem gleichen Anleger gehört, weiß sie nicht zwingend.
Genau an diesem Punkt kann ein Source-of-Funds- oder Source-of-Wealth-Nachweis verlangt werden. Die Dokumentation sollte deshalb idealerweise vor einem großen Transfer vorbereitet werden.
Nach dem Verkauf kann die Bank erneut prüfen
Nach erfolgreichem Verkauf überweist die Börse beispielsweise 150.000 Euro auf das Bankkonto.
Jetzt sieht die Bank einen hohen Geldeingang aus dem Kryptobereich. Sie kennt weder MyCrypto noch die Ethereum-Adresse oder die ursprünglichen Käufe.
Eine gute Herkunftsdokumentation sollte daher bis zum Anfang zurückreichen. Sie kann dann sowohl gegenüber der Kryptobörse als auch später gegenüber der Bank verwendet werden.
So würde ich eine alte MyCrypto-Historie rekonstruieren
Zuerst würde ich alle relevanten Ethereum-Adressen erfassen und prüfen, welche davon derselben Person gehörten.
Danach werden die größeren Ein- und Ausgänge zeitlich untersucht. Eigene Transfers werden von Käufen, Zahlungen Dritter und wirtschaftlich relevanten Token-Transaktionen getrennt.
Im letzten Schritt werden Blockchain-Daten mit Bankauszügen, Börsenunterlagen und sonstigen Nachweisen verbunden. Bei alten sechsstelligen Krypto-Vermögen sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise die Darstellung auf mögliche Lücken oder Widersprüche prüfen.
Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis bei MyCrypto
Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit MyCrypto betrifft heute häufig historische Ethereum-Bestände. Alte Wallet-Adressen, frühere Kryptobörsen, Hardware-Wallets, ERC-20-Token und jahrelange Eigenübertragungen müssen möglicherweise zu einer verständlichen Vermögensgeschichte zusammengeführt werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen, Geld und Edelmetalle sowie mit entsprechenden Fragestellungen gegenüber Kryptodienstleistern, Banken, Finanzamt und nach dem Geldwäschegesetz.
Wenn eine Kryptobörse, Bank oder ein anderer Finanzdienstleister wegen einer früheren MyCrypto-Wallet einen Mittelherkunftsnachweis, Ethereum-Herkunftsnachweis, Source-of-Funds-Nachweis oder Nachweis Ihrer Vermögensherkunft verlangt, können Sie mir den Sachverhalt auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Als Anwalt und Experte für Mittelherkunft kann ich prüfen, wie sich auch weit zurückreichende MyCrypto-, Ethereum- und Wallet-Historien strukturiert und nachvollziehbar dokumentieren lassen.