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und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis comdirect: Wenn die Herkunft des Geldes belegt werden soll

Veröffentlicht am 19.08.2026 –

Manchmal beginnt eine Herkunftsprüfung nicht mit einer spektakulären Auslandsüberweisung oder einem Millionenvermögen. Ein alltäglicher Vorgang kann genügen: Ein comdirect-Kunde zahlt einen größeren Bargeldbetrag auf sein Girokonto ein. Wenige Tage später erhält er Post und soll erklären, woher das eingezahlte Geld stammt.

Bei comdirect ist dieses Beispiel besonders greifbar. Die Bank informiert selbst darüber, dass bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro ein Herkunftsnachweis verlangt wird. Für den Kunden stellt sich damit eine sehr praktische Frage: Welches Dokument beweist die Herkunft meines Geldes tatsächlich?

Die ING handhabt Bareinzahlungen nach vergleichbaren Regeln – wie Sie dort richtig reagieren, erklären wir in unserem Ratgeber.

Die Antwort hängt vollständig davon ab, wie das Geld entstanden ist.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen.

Wenn comdirect einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.

Bei comdirect gibt es einen besonders konkreten Fall: Bareinzahlungen

comdirect weist darauf hin, dass bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis erforderlich ist.

Wie Sie bei Bareinzahlungen konkret vorgehen, erklären wir in unserem Ratgeber zu Nachweisen über Einzahlungen.

Bei einer Einzahlung am Automaten kann die Aufforderung zur Vorlage des Nachweises erst einige Tage später per Post eintreffen.

Das ist praktisch wichtig: Wer einen größeren Bargeldbetrag einzahlt, sollte die Herkunftsdokumentation nicht erst dann rekonstruieren, wenn die Bank bereits nachfragt.

Welche Dokumente kommen bei comdirect in Betracht?

comdirect nennt selbst verschiedene Beispiele.

Dazu gehören etwa aktuelle Kontoauszüge eines anderen Bankkontos, Barauszahlungsquittungen einer Bank oder Sparkasse und Sparbücher, aus denen eine Auszahlung hervorgeht.

Auch Verkaufs- und Rechnungsbelege können geeignet sein. comdirect nennt dabei ausdrücklich beispielsweise Unterlagen zu Auto-, Waren- oder Edelmetallverkäufen sowie zum Verkauf von Dienstleistungen.

Bei Erbschaften können entsprechende Nachlassunterlagen in Betracht kommen. Bei Schenkungen können Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen relevant sein.

Entscheidend ist allerdings ein Zusatz, den comdirect selbst hervorhebt: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob der vorgelegte Nachweis ausreicht und die Herkunft plausibel darstellt.

Genau deshalb gibt es nicht „den“ Mittelherkunftsnachweis

Ein Kontoauszug kann perfekt geeignet sein – oder nahezu wertlos.

Das hängt davon ab, was bewiesen werden soll.

Wer 15.000 Euro einige Tage zuvor von seinem eigenen Konto abgehoben und anschließend wieder eingezahlt hat, kann möglicherweise gerade mit dem früheren Auszahlungsvorgang eine wichtige Verbindung herstellen.

Wer dagegen erklärt, das Bargeld über Jahrzehnte zu Hause angespart zu haben, kann naturgemäß keinen einzelnen Kontoauszug über den gesamten Betrag vorlegen.

Gleicher Geldbetrag, völlig andere Nachweissituation.

Ein neuer Praxisfall: Bargeld aus langjährigem Trinkgeld

Nehmen wir einen bislang noch nicht betrachteten Sachverhalt.

Ein Gastronomiemitarbeiter hat über viele Jahre einen Teil seiner Trinkgelder zurückgelegt. Das Geld wurde nicht vollständig auf dem Konto gehalten, sondern teilweise zu Hause verwahrt.

Irgendwann möchte er 18.500 Euro einzahlen.

Nun entsteht ein Dokumentationsproblem: Es existiert kein Verkauf, keine Erbschaft und keine einzelne frühere Barauszahlung über 18.500 Euro.

In einem solchen Fall muss sehr genau zwischen einer plausiblen Erklärung und einem objektiv belegbaren Herkunftsnachweis unterschieden werden.

Bargeld über Jahre angespart – reicht die Erklärung?

Nicht automatisch.

Die Aussage „Das habe ich über zehn Jahre gespart“ beschreibt zunächst nur den behaupteten Sachverhalt.

Für eine Bank kann zusätzlich relevant sein, ob die finanzielle Situation überhaupt zu einer solchen Ansparung passt und ob es objektive Unterlagen gibt, die Teile dieser Geschichte stützen.

Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis kann in solchen Fällen prüfen, welche vorhandenen Unterlagen tatsächlich hilfreich sind, ohne einen Nachweis zu versprechen, der objektiv nicht existiert.

Bargeld aus dem Verkauf einer Maschine

Ein anderer Fall kann wesentlich einfacher sein.

Ein Privatmann besitzt seit Jahren eine hochwertige Werkstattmaschine und verkauft sie für 13.500 Euro gegen Barzahlung.

Anschließend wird das Bargeld eingezahlt.

Hier können Verkaufsunterlagen eine unmittelbare Verbindung herstellen:

Eigentum an der Maschine → Verkauf → Barzahlung → Einzahlung bei comdirect.

Das ist eine völlig andere Beweissituation als beim über Jahre angesparten Bargeld.

Edelmetallverkauf als Mittelherkunft

comdirect nennt auch Belege über Edelmetallverkäufe als mögliches Beispiel für Herkunftsnachweise.

Dabei können allerdings zwei verschiedene Fragen entstehen.

Die erste lautet:

Woher stammen die eingezahlten 20.000 Euro Bargeld?

Antwort: aus dem Verkauf von Gold.

Eine weitergehende Frage könnte dagegen lauten:

Wie kam der Kunde ursprünglich an das verkaufte Gold?

Dann wäre nicht mehr nur die Herkunft des Bargeldes, sondern gegebenenfalls eine frühere Ebene der Vermögensherkunft betroffen.

Der entscheidende Unterschied: Herkunft des Geldes oder Herkunft des Vermögens?

Dieser Unterschied wird häufig unterschätzt.

Ein Kunde verkauft eine Sammlung für 75.000 Euro.

Der Verkauf kann die unmittelbare Mittelherkunft des heutigen Geldbetrags erklären.

Wenn dagegen zusätzlich geklärt werden soll, wie die Sammlung erworben oder aufgebaut wurde, geht die Prüfung weiter zurück.

Dann nähert man sich der Vermögensherkunft.

Deshalb sollte bei jeder Anfrage zunächst festgestellt werden, welche dieser Ebenen comdirect tatsächlich beantwortet haben möchte.

comdirect und Bargeld aus einem Sparbuch

Auch klassische Sparformen können relevant werden.

comdirect nennt ausdrücklich ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, als mögliches Beispiel für einen Herkunftsnachweis.

Der wirtschaftliche Vorgang ist hier vergleichsweise leicht verständlich:

Sparguthaben → Barauszahlung → spätere Bareinzahlung.

Wichtig ist allerdings, dass Beträge und zeitlicher Ablauf sinnvoll zueinander passen.

Was passiert bei einer größeren zeitlichen Lücke?

Angenommen, 25.000 Euro wurden vor zwei Jahren bar abgehoben und erst heute wieder eingezahlt.

Der alte Auszahlungsvorgang kann ein wichtiger Bestandteil der Erklärung sein.

Trotzdem entsteht eine zusätzliche Frage: Was geschah mit dem Bargeld während der zwei Jahre?

Je länger die zeitliche oder wirtschaftliche Distanz zwischen Ausgangsbeleg und heutiger Einzahlung ist, desto wichtiger kann eine nachvollziehbare Gesamterklärung werden.

Mittelherkunft aus dem Verkauf eigener Dienstleistungen

Interessant ist auch, dass comdirect bei ihren Beispielen nicht ausschließlich Warenverkäufe nennt.

Auch Rechnungsbelege über verkaufte Dienstleistungen können grundsätzlich eine Rolle spielen.

Für Selbstständige kann das relevant werden, wenn betriebliche Einnahmen teilweise bar vereinnahmt wurden.

Hier sollte allerdings sauber zwischen geschäftlichen Einnahmen, privaten Mitteln und der tatsächlichen Kontonutzung unterschieden werden.

Bargeldeinzahlung ist nicht die einzige denkbare Herkunftsfrage

Der Begriff Mittelherkunft darf nicht auf Bargeld reduziert werden.

Auch bei anderen ungewöhnlichen Vermögensbewegungen kann eine Bank aufgrund ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten zusätzliche Informationen benötigen.

comdirect weist selbst darauf hin, dass Kundendaten während einer laufenden Geschäftsbeziehung regelmäßig geprüft und aktualisiert werden müssen. Als Rechtsgrundlage nennt die Bank die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes.

Neben Herkunftsnachweisen verlangen Banken auch andere Unterlagen – etwa Ausweiskopien, deren rechtliche Grundlagen wir hier erklären.

Deshalb sollte eine konkrete Anfrage immer vollständig gelesen werden, bevor entschieden wird, welche Informationen einzureichen sind.

Ein neuer Fall: Auszahlung einer stillen Beteiligung

Stellen wir uns einen Kunden vor, der sich vor zwölf Jahren mit 40.000 Euro still an einem Unternehmen beteiligt hat.

Die Beteiligung wird nun beendet. Aufgrund der vertraglichen Entwicklung erhält er 63.000 Euro zurück.

Hier wäre die bloße Erklärung „Geld aus einem Unternehmen“ wenig präzise.

Sinnvoller kann eine Kette sein:

ursprüngliche Beteiligung → Beteiligungsverhältnis → Beendigung → Abrechnung → Auszahlung von 63.000 Euro.

Auszahlung aus einem Wettbewerbsverbot

Auch ungewöhnliche berufliche Zahlungen können eine legitime Mittelherkunft darstellen.

Ein ehemaliger Geschäftsführer erhält beispielsweise aufgrund einer vertraglichen Wettbewerbsvereinbarung eine größere Karenzentschädigung.

Ein solcher Betrag ist weder ein normaler Verkaufserlös noch eine Schenkung.

Die konkrete rechtliche und wirtschaftliche Grundlage sollte deshalb korrekt bezeichnet werden.

Geld aus einer Patent- oder Markenrechtsübertragung

Auch immaterielle Vermögenswerte können erhebliche Erlöse erzeugen.

Ein Unternehmer oder Erfinder überträgt beispielsweise bestimmte Rechte und erhält dafür 95.000 Euro.

Dann können die zugrunde liegende Vereinbarung und die Zahlung gemeinsam den Ursprung erklären.

Solche Fälle zeigen, warum Standardformulierungen wie „private Ersparnisse“ oder „sonstige Einnahmen“ häufig zu ungenau sind.

Auszahlung einer Rückdeckungsversicherung

Auch betriebliche Vorsorgestrukturen können später größere Geldbeträge hervorbringen.

Hier muss genau geprüft werden, wer Anspruchsinhaber war, auf welchem Rechtsgrund die Auszahlung erfolgte und an wen das Geld wirtschaftlich geleistet wurde.

Gerade bei komplexeren Vorsorge- und Unternehmensstrukturen kann ein Spezialist für Vermögensherkunft die verschiedenen Ebenen auseinanderhalten.

Einzahlungen von Ehegatten nicht vorschnell als Eigenmittel bezeichnen

Ein weiterer wichtiger Fall betrifft Ehepartner.

Überweist der Ehepartner 70.000 Euro auf das Konto des anderen, ist damit zunächst nur der Geldfluss dokumentiert.

Wirtschaftlich kann dahinter eine Schenkung, eine Darlehensrückzahlung, die Verteilung gemeinsamen Vermögens oder ein anderer Vorgang stehen.

Der Familienstand ersetzt deshalb keine Erklärung der Mittelherkunft.

Was gilt bei Gemeinschaftskonten?

Auch hier sollte genau hingeschaut werden.

Ein Betrag wird von einem Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto bei comdirect übertragen.

Die technische Herkunft ist klar: Gemeinschaftskonto.

Die wirtschaftliche Zuordnung des Guthabens kann dagegen eine andere Frage sein.

Je nach Sachverhalt kann relevant werden, welcher Kontoinhaber das Vermögen ursprünglich eingebracht hat und weshalb es nun übertragen wird.

comdirect und ausländische Wertpapierbestände

Bei Wertpapieren kann eine ganz andere Art von Dokumentationsproblem auftreten.

Wer ein Depot aus dem Ausland übertragen hat, verfügt möglicherweise nicht über dieselbe Datengrundlage wie bei einem durchgehend in Deutschland geführten Depot.

comdirect weist selbst darauf hin, dass ausländische Banken nicht generell zur Übermittlung steuerlicher Anschaffungsdaten verpflichtet sind.

Das ist zwar zunächst eine steuerliche Frage, zeigt aber ein praktisches Grundproblem: Bei älteren internationalen Vermögensketten können historische Erwerbsinformationen fehlen.

Fehlende Anschaffungsdaten sind nicht dasselbe wie ungeklärte Herkunft

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Dass eine Bank bestimmte historische Anschaffungsdaten nicht vorliegen hat, bedeutet nicht automatisch, dass ein Vermögenswert illegaler Herkunft wäre.

Ebenso bedeutet ein fehlender alter Kontoauszug nicht automatisch, dass eine Mittelherkunft nicht erklärt werden kann.

Es muss geprüft werden, welche Frage tatsächlich offen ist und welche alternativen Unterlagen vorhanden sind.

Die Belegkette sollte nicht länger sein als nötig

Ein häufiger Fehler besteht darin, aus Angst vor einer Rückfrage viel zu weit zurückzugehen.

Aus einer Frage zu 30.000 Euro werden plötzlich zwanzig Jahre Finanzgeschichte und 300 Seiten Kontoauszüge.

Das kann die eigentliche Erklärung sogar unübersichtlicher machen.

Eine bessere Vorgehensweise lautet:

So weit zurück wie erforderlich – aber nicht wahllos weiter.

Drei Dokumente können besser sein als dreißig

Angenommen, jemand verkauft einen hochwertigen Gegenstand.

Dann können unter Umständen drei Unterlagen den Kern des Vorgangs abbilden:

Dokument 1: Nachweis des zugrunde liegenden Geschäfts.

Dokument 2: Dokumentation des vereinbarten Betrags.

Dokument 3: Nachweis der tatsächlichen Zahlung beziehungsweise Einzahlung.

Weitere Unterlagen sollten einen erkennbaren Zweck erfüllen.

Was tun, wenn comdirect den ersten Herkunftsnachweis nicht akzeptiert?

Zunächst sollte festgestellt werden, was konkret noch fehlt.

Vielleicht wurde ein Verkauf belegt, aber die Zahlungssumme stimmt nicht mit dem Vertrag überein.

Vielleicht wurde eine Barauszahlung nachgewiesen, aber zwischen Auszahlung und Wiedereinzahlung liegen mehrere Jahre.

Oder die Bank fragt inzwischen nach einer tieferen Vermögensherkunft.

Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise kann die bisherige Kommunikation und Dokumentation daraufhin prüfen, an welcher Stelle die Beweiskette unterbrochen ist.

Keine künstlichen Erklärungen konstruieren

Besonders bei Bargeld ist die Versuchung groß, nachträglich irgendeinen möglichst einfach belegbaren Ursprung zu suchen.

Davon ist dringend abzuraten.

Ein fehlender Herkunftsbeleg darf nicht durch erfundene Kaufverträge, rückdatierte Schenkungen oder manipulierte Kontoauszüge ersetzt werden.

Die Darstellung muss den tatsächlichen Vorgang wiedergeben.

Eine praktische Vier-Fragen-Methode

Bei einer Anfrage von comdirect können vier Fragen helfen:

1. Welches Geld möchte die Bank erklärt haben?

2. Welcher tatsächliche Vorgang hat dieses Geld hervorgebracht?

3. Welche Stationen liegen zwischen diesem Vorgang und dem heutigen Kontoeingang?

4. Welche vorhandenen Unterlagen beweisen genau diese Stationen?

Damit lässt sich häufig schnell erkennen, ob tatsächlich ein Dokument fehlt oder lediglich die bisherige Erklärung zu ungenau war.

Mittelherkunftsnachweis comdirect bei Bargeld: Vorbereitung ist besonders wichtig

Wer bereits weiß, dass er einen größeren Bargeldbetrag einzahlen möchte, sollte vorhandene Herkunftsunterlagen vorher zusammensuchen.

Gerade weil comdirect für Bareinzahlungen ab 10.000 Euro ausdrücklich einen Herkunftsnachweis vorsieht, lässt sich eine spätere hektische Suche nach alten Dokumenten dadurch vermeiden.

Die entscheidende Frage lautet dabei nicht:

„Welchen Beleg möchte eine Bank normalerweise?“

Sondern:

„Welcher Beleg passt zu meiner tatsächlichen Geldherkunft?“

Mittelherkunftsnachweis comdirect – Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt

Wenn comdirect einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, kann die Ausgangslage sehr unterschiedlich sein. Bei einer größeren Bareinzahlung bestehen konkrete Anforderungen an die Dokumentation. In anderen Fällen können Überweisungen, Wertpapiervermögen, Beteiligungen oder ungewöhnliche Vermögenszuflüsse Gegenstand einer weitergehenden Prüfung sein.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken.

Dabei können insbesondere Bargeldbestände, frühere Barauszahlungen, Sparguthaben, Waren- und Edelmetallverkäufe, selbstständige Einnahmen, Beteiligungen, immaterielle Vermögenswerte, Gemeinschaftsvermögen, Wertpapierbestände, Erbschaften und Schenkungen eine Rolle spielen.

Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen.

Wenn comdirect wissen möchte, woher Ihr Geld stammt, Sie zur Vorlage weiterer Belege aufgefordert wurden oder Ihr bisheriger Nachweis nicht ausgereicht hat und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern.

Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Dabei kann insbesondere geprüft werden, was comdirect tatsächlich nachgewiesen haben möchte, welche vorhandenen Dokumente für Ihren konkreten Fall geeignet sind und wie sich auch eine ungewöhnliche oder länger zurückliegende Mittelherkunft nachvollziehbar, wahrheitsgemäß und strukturiert darstellen lässt.