Mittelherkunftsnachweis UBS: Herkunft von Geld und Vermögen gegenüber der UBS nachvollziehbar erklären
Ein langjähriger Anleger löst Teile seines Vermögens bei mehreren Finanzinstituten auf und überträgt anschließend 465.000 Euro zur UBS. Auf den ersten Blick handelt es sich lediglich um eine Übertragung des eigenen Vermögens. Tatsächlich setzt sich die Summe jedoch aus ganz unterschiedlichen Quellen zusammen: Ein Teil stammt aus fällig gewordenen Anleihen, ein weiterer aus dem Verkauf von Mitarbeiteraktien und der Rest aus über Jahre angesammelten Dividenden und Kapitalerträgen.
Wird nun ein Mittelherkunftsnachweis von der UBS verlangt, hilft die einfache Aussage „Das ist mein Anlagevermögen“ möglicherweise nur begrenzt. Interessant kann vielmehr sein, wie die heutige Summe entstanden ist und weshalb die eingereichten Dokumente genau zu diesem Vermögensverlauf passen.
Gerade bei länger aufgebautem Vermögen sollte deshalb nicht ausschließlich die letzte Überweisung betrachtet werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist und Experte mit Mittelherkunftsnachweisen, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken und Finanzinstituten. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen.
Wenn die UBS einen Mittelherkunftsnachweis verlangt, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.
Bei der UBS kann die Vermögensgeschichte wichtiger sein als die letzte Überweisung
Bei größeren Vermögen besteht häufig ein grundlegendes Missverständnis.
Der Kunde zeigt einen Kontoauszug seiner bisherigen Bank und sagt:
„Hier sieht man doch, woher das Geld kommt.“
Der Kontoauszug kann tatsächlich beweisen, dass beispielsweise 465.000 Euro von Bank A zur UBS überwiesen wurden. Er beantwortet jedoch nicht zwangsläufig die Frage, wodurch dieses Guthaben bei Bank A entstanden ist.
Genau hier beginnt die eigentliche Arbeit an einem Herkunftsnachweis.
Drei Fragen statt eines Stapels Unterlagen
Bei umfangreicheren Fällen kann die Vorbereitung mit drei einfachen Fragen beginnen:
Was besitze ich heute?
Durch welchen wirtschaftlichen Vorgang habe ich dieses Vermögen erhalten?
Welche Unterlagen können diesen Vorgang objektiv nachvollziehbar machen?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, sollte entschieden werden, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden.
Unser Fall: 465.000 Euro Anlagevermögen
Der Anleger aus der Einleitung hat keinen einzelnen Vermögenszufluss über 465.000 Euro erhalten.
Sein heutiges Kapital ist das Ergebnis mehrerer Entwicklungen.
Vor Jahren erwarb er Anleihen. Zusätzlich erhielt er über seinen Arbeitgeber Aktien. Außerdem wurden Ausschüttungen aus verschiedenen Kapitalanlagen teilweise wieder angelegt.
Der heutige Kontostand ist damit das Endergebnis einer Vermögensentwicklung und keine einzelne historische Zahlung.
Fällige Anleihen als Mittelherkunft
Anleihen können einen besonders interessanten Herkunftsfall darstellen.
Ein Anleger erwirbt beispielsweise vor einigen Jahren Schuldverschreibungen. Nach Ablauf werden diese zurückgezahlt.
Auf dem Konto erscheint anschließend ein größerer Betrag.
Der Zahlungseingang ist jedoch nicht automatisch neues Einkommen. Wirtschaftlich kann es sich im Wesentlichen um die Rückzahlung zuvor investierten Kapitals handeln.
Zinsen und Kapitalrückzahlung voneinander unterscheiden
Bei der Rückzahlung einer Anleihe können verschiedene Bestandteile zusammentreffen.
Ein Teil kann auf das investierte Kapital entfallen, ein anderer auf Zinsen oder sonstige Erträge.
Für einen strukturierten Mittelherkunftsnachweis gegenüber der UBS kann es deshalb sinnvoll sein, ursprüngliche Investition und daraus entstandenen Ertrag gedanklich voneinander zu trennen.
Mitarbeiteraktien als Vermögensquelle
Eine weitere bislang weniger betrachtete Vermögensquelle sind Aktienprogramme des Arbeitgebers.
Ein Mitarbeiter erhält beispielsweise über viele Jahre Unternehmensaktien. Manche werden vergünstigt erworben, andere im Rahmen eines Vergütungsprogramms übertragen.
Nach zehn oder fünfzehn Jahren kann daraus ein erheblicher Depotwert entstanden sein.
Wer diese Aktien später verkauft, erhält möglicherweise einen sechsstelligen Betrag, obwohl niemals eine entsprechende sechsstellige Summe in das Depot eingezahlt wurde.
Restricted Stock Units und andere Vergütungsmodelle
Noch komplexer können aktienbasierte Vergütungsmodelle sein.
Bei sogenannten Restricted Stock Units oder vergleichbaren Programmen kann der wirtschaftliche Erwerb der Aktien an bestimmte Bedingungen und Zeitpunkte geknüpft sein.
Der spätere Verkaufserlös sollte deshalb nicht automatisch als gewöhnlicher Börsengewinn dargestellt werden.
Die Entstehung kann vielmehr eng mit dem früheren Arbeitsverhältnis verbunden sein.
Dividenden über Jahre ansammeln
Auch Dividenden können langfristig einen erheblichen Vermögensbestand erzeugen.
Wer über zwanzig Jahre regelmäßig Ausschüttungen erhält und diese nicht verbraucht, baut damit zusätzliches Kapital auf.
Werden die Erträge wiederum investiert, entsteht ein Zinseszinseffekt beziehungsweise eine fortlaufende Kapitalentwicklung.
Bei älterem Anlagevermögen sollte deshalb nicht erwartet werden, dass jeder heutige Euro auf eine einzelne ursprüngliche Einzahlung zurückgeführt werden kann.
Wiederanlage verändert die Herkunftsgeschichte
Stellen wir uns vor, ein Anleger erhält 8.000 Euro Dividende.
Er kauft damit weitere Wertpapiere. Diese steigen später im Wert und werden für 13.000 Euro verkauft.
Der heutige Betrag von 13.000 Euro besteht wirtschaftlich aus einer Kette:
Kapitalanlage → Dividende → Wiederanlage → Wertentwicklung → Verkauf.
Solche Kreisläufe sind bei langjährigem Vermögen vollkommen normal.
Mittelherkunft UBS bei einem Depotübertrag
Ein Depotübertrag ist ebenfalls keine neue Vermögensentstehung.
Wenn Wertpapiere von einem bisherigen Institut zur UBS übertragen werden, dokumentiert der Übertrag lediglich den Wechsel des Verwahrorts.
Die Frage, wie die Wertpapiere ursprünglich erworben wurden, bleibt davon getrennt.
Bei einer vertieften Herkunftsprüfung kann deshalb die Historie vor dem Depotübertrag relevant werden.
Ein neuer Fall: Vermögen aus Aktienoptionen
Auch Aktienoptionen können erhebliche Vermögenswerte erzeugen.
Ein Mitarbeiter erhält während seiner beruflichen Tätigkeit Optionsrechte. Jahre später werden diese ausgeübt oder wirtschaftlich verwertet.
Dadurch kann ein hoher Vermögenszufluss entstehen, dessen Ursprung weder ein klassischer Aktienkauf noch eine gewöhnliche Gehaltszahlung ist.
Für den Herkunftsnachweis sollte das tatsächliche Vergütungsmodell verständlich beschrieben werden.
Geld aus einem Unternehmens-Buyback
Ein weiterer besonderer Fall kann der Rückkauf eigener Anteile durch eine Gesellschaft sein.
Ein Gesellschafter verkauft seine Beteiligung nicht an einen externen Erwerber, sondern im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Struktur.
Auch dadurch kann ein erheblicher Betrag entstehen.
Die bloße Erklärung „Unternehmensverkauf“ wäre möglicherweise zu ungenau. Entscheidend bleibt der konkrete wirtschaftliche Vorgang.
Mittelherkunft nach einem Börsengang
Noch einmal anders kann die Situation bei einem IPO aussehen.
Ein Gründer oder früher Mitarbeiter hält bereits vor dem Börsengang Anteile. Nach Ablauf bestimmter Fristen verkauft er einen Teil davon.
Auf seinem Konto erscheinen anschließend beispielsweise 700.000 Euro.
Die heutige Zahlung stammt aus dem Aktienverkauf. Die weitergehende Vermögensgeschichte kann jedoch bis zur Unternehmensgründung oder früheren Beteiligungsgewährung zurückreichen.
UBS und Vermögensherkunft: Source of Wealth
Bei größeren Vermögensverhältnissen kann neben der konkreten Mittelherkunft auch die umfassendere Vermögensherkunft – Source of Wealth – relevant werden.
Hier geht es nicht nur um die Frage:
Woher kommen diese 300.000 Euro?
Sondern möglicherweise:
Wie ist das wesentliche Vermögen dieser Person wirtschaftlich entstanden?
Das ist eine deutlich weitergehende Betrachtung.
Source of Funds und Source of Wealth nicht vermischen
Ein einfaches Beispiel zeigt den Unterschied.
Eine Unternehmerin besitzt fünf Millionen Euro Vermögen.
Sie überweist 250.000 Euro aus dem Verkauf eines Wertpapierdepots.
Die Source of Funds der konkreten 250.000 Euro kann der Wertpapierverkauf sein.
Die Source of Wealth der Unternehmerin kann dagegen überwiegend aus dem Aufbau und späteren Verkauf eines Unternehmens stammen.
Beides kann zusammenhängen, ist aber nicht dasselbe.
Mittelherkunft aus Carried Interest
Bei Investmentmanagern kann eine weitere ungewöhnliche Vermögensquelle auftreten: erfolgsabhängige Beteiligungen an Investmentergebnissen.
Solche Zahlungen können erheblich sein und sich wirtschaftlich von normalem Arbeitslohn unterscheiden.
Gerade bei komplexeren Vergütungsstrukturen sollte nicht versucht werden, sämtliche Einnahmen unter den Sammelbegriff „Gehalt“ zu stellen.
Auszahlung einer stillen Beteiligung
Auch eine stille Beteiligung kann irgendwann beendet werden.
Der Anleger erhält möglicherweise sein Kapital zurück und zusätzlich einen Gewinnanteil.
Hier können wiederum zwei Komponenten zusammentreffen:
Rückführung des eingesetzten Kapitals und Ertrag aus der Beteiligung.
Diese Trennung kann die wirtschaftliche Herkunft wesentlich verständlicher machen.
Mittelherkunft aus einem Management-Buy-out
Führungskräfte können außerdem im Rahmen eines Management-Buy-outs oder ähnlicher Transaktionen Beteiligungen erwerben und später wieder veräußern.
Zwischen Einstieg und Verkauf können viele Jahre liegen.
Bei der späteren Auszahlung sollte die gesamte wirtschaftliche Entwicklung nicht auf den letzten Zahlungseingang reduziert werden.
Was gilt für Family-Holding-Strukturen?
Vermögende Familien halten Beteiligungen teilweise über Gesellschaften.
Eine Auszahlung an eine Privatperson kann dann mehrere gesellschaftsrechtliche Stationen durchlaufen.
Es sollte deshalb genau geprüft werden, ob es sich beispielsweise um eine Ausschüttung, Darlehensrückzahlung, Kapitalrückführung oder einen Veräußerungserlös handelt.
Die Aussage „Das Geld kommt aus unserer Familiengesellschaft“ beschreibt noch keinen konkreten Herkunftsvorgang.
Mittelherkunft aus einem Verkauf mit Treuhandkonto
Bei größeren Transaktionen kann der Kaufpreis zunächst auf ein Treuhand- oder Abwicklungskonto fließen.
Später erfolgt die Auszahlung an den wirtschaftlich Berechtigten.
Der Treuhänder ist dann zwar möglicherweise der unmittelbare Absender der Banküberweisung. Er ist aber nicht die wirtschaftliche Quelle des Geldes.
Die Herkunft liegt weiterhin im zugrunde liegenden Geschäft.
Ein Treuhandkonto darf die Belegkette nicht unterbrechen
Eine nachvollziehbare Darstellung könnte deshalb lauten:
Vermögenswert → Kaufvertrag → Kaufpreis → Treuhandkonto → Auszahlung → UBS.
Damit wird sofort verständlich, warum der Name des Überweisenden möglicherweise nicht mit dem eigentlichen Käufer übereinstimmt.
Verkaufserlös in Fremdwährung
Bei internationalem Vermögen können zusätzlich Wechselkurse eine Rolle spielen.
Ein Anleger verkauft beispielsweise Wertpapiere für 400.000 US-Dollar. Nach Umrechnung und Gebühren kommen 337.000 Euro auf dem Konto an.
Die unterschiedlichen Zahlen sind kein Widerspruch.
Sie müssen lediglich zeitlich und wirtschaftlich miteinander in Verbindung gebracht werden.
Mittelherkunft aus einer ausländischen Pensionszahlung
Ein international tätiger Manager kann außerdem Ansprüche aus verschiedenen Altersversorgungssystemen besitzen.
Eine größere Kapitalauszahlung aus einem ausländischen Pensionsplan kann deshalb Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Hier sollte die Zahlung nicht fälschlicherweise als aktuelles Gehalt bezeichnet werden.
Die wirtschaftliche Herkunft liegt im früher aufgebauten Versorgungsanspruch.
Vermögen nach Rückkehr aus dem Ausland
Ein weiterer typischer internationaler Fall:
Eine Person lebt zwanzig Jahre in Singapur, der Schweiz oder den USA, arbeitet dort und baut Vermögen auf. Später zieht sie nach Deutschland und überträgt einen Teil ihrer Anlagen.
Der heutige Transfer ist dann lediglich der letzte Schritt.
Die Vermögensherkunft kann auf jahrzehntelangem ausländischem Erwerbseinkommen, Investitionen und Kapitalerträgen beruhen.
Erbschaft eines Wertpapierdepots
Nicht jede Depotposition wurde vom heutigen Eigentümer selbst gekauft.
Ein Anleger kann ein vollständiges Wertpapierdepot erben.
Verkauft er die Positionen später, lautet die unmittelbare Mittelherkunft Wertpapierverkauf. Die vorgelagerte Vermögensherkunft liegt jedoch in der Erbschaft des Depots.
Bei einer noch tieferen Prüfung könnte wiederum die frühere Vermögensentstehung beim Erblasser relevant werden.
Was tun, wenn die UBS alte Vermögensentstehung nachvollziehen möchte?
Dann sollte nicht versucht werden, zwanzig oder dreißig Jahre Finanzgeschichte in einer ungeordneten Dokumentensammlung abzubilden.
Sinnvoller ist häufig eine zeitliche Gliederung in Vermögensphasen.
Beispielsweise:
1998–2008: Aufbau durch Berufseinkommen
2008–2016: Wertpapierinvestitionen
2016–2023: Beteiligungen und Wiederanlagen
ab 2023: Umschichtung und Übertragung
Eine solche Struktur macht lange Vermögensgeschichten deutlich verständlicher.
Nicht jeder historische Euro braucht eine eigene Zeile
Bei über Jahrzehnte aufgebautem Vermögen ist eine lückenlose Einzeltransaktionsliste häufig weder praktisch noch aussagekräftig.
Entscheidend ist vielmehr, welche wesentlichen Vermögensquellen die heutige Größenordnung plausibel erklären.
Ein Spezialist für Vermögensherkunft kann insbesondere bei größeren Vermögen helfen, wesentliche und unwesentliche Stationen voneinander zu unterscheiden.
Widersprüche zwischen Vermögenshöhe und erklärter Herkunft
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Zahlen nicht zusammenpassen.
Wer beispielsweise erklärt, sein Vermögen ausschließlich aus Arbeitseinkommen aufgebaut zu haben, sollte berücksichtigen, ob Einkommen, Sparzeitraum und heutige Vermögenshöhe zumindest nachvollziehbar zusammenpassen.
Gleiches gilt bei Unternehmensverkäufen, Kapitalanlagen oder Erbschaften.
Eine gute Vermögensdarstellung muss nicht nur Dokumente enthalten – sie sollte auch wirtschaftlich konsistent sein.
Fehlende Unterlagen bei sehr altem Vermögen
Gerade bei jahrzehntealten Investments können Kaufabrechnungen fehlen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Herkunft nicht mehr dargestellt werden kann.
Je nach Fall können alte Steuerunterlagen, Depotübersichten, Jahresauszüge, Arbeitgeberunterlagen oder andere objektive Dokumente einzelne Vermögensphasen stützen.
Wichtig ist, vorhandene Belege ehrlich von nicht mehr dokumentierbaren historischen Details zu unterscheiden.
Keine nachträgliche „Verbesserung“ alter Unterlagen
Fehlt ein historisches Dokument, darf kein Ersatz erfunden werden.
Insbesondere sollten keine Verträge rückdatiert, Kontoauszüge verändert oder angebliche Schenkungen konstruiert werden.
Ein Mittelherkunftsnachweis für die UBS sollte immer auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorgängen beruhen.
Eine sinnvolle Struktur für umfangreiche UBS-Herkunftsnachweise
Bei größeren Vermögen kann folgende Reihenfolge besonders übersichtlich sein:
Erstens: heutiger Vermögensbetrag.
Zweitens: wichtigste Vermögensquellen.
Drittens: zeitliche Entwicklung dieser Quellen.
Viertens: relevante Zwischenstationen.
Fünftens: heutige Übertragung beziehungsweise Anlage bei der UBS.
Wie Tomorrow mit Herkunftsnachweisen umgeht, erfahren Sie in unserem separaten Beitrag.
Erst danach werden die einzelnen Belege zugeordnet.
So liest sich die Dokumentation wie eine nachvollziehbare Vermögensgeschichte und nicht wie ein ungeordnetes Archiv.
Unser Anleger mit 465.000 Euro: So wird der Fall verständlich
Der Anleger aus der Einleitung versucht nicht, eine einzelne historische Einzahlung über 465.000 Euro zu finden.
Eine solche Zahlung gab es nie.
Stattdessen werden die fälligen Anleihen als erste Vermögensquelle dargestellt. Danach folgen die Mitarbeiteraktien einschließlich ihres späteren Verkaufs. Schließlich werden angesammelte Ausschüttungen und Wiederanlagen als dritte Entwicklungslinie berücksichtigt.
Die einzelnen Vermögensbestandteile werden anschließend mit der Übertragung zur UBS verbunden.
Damit entsteht eine schlüssige Erklärung:
langfristiger Vermögensaufbau → unterschiedliche Kapitalanlagen → Erträge und Wertentwicklung → Verkäufe beziehungsweise Fälligkeiten → Zusammenführung → 465.000 Euro.
Mittelherkunftsnachweis UBS – Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Wenn die UBS einen Mittelherkunftsnachweis oder Angaben zur Vermögensherkunft verlangt, können insbesondere länger aufgebaute, internationale oder aus mehreren Quellen zusammengesetzte Vermögen eine sorgfältige Aufbereitung erfordern.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Source of Funds, Source of Wealth, Geldherkunft und Vermögensherkunft gegenüber Banken und Finanzinstituten.
Dazu gehören unter anderem Wertpapier- und Depotvermögen, Anleihen, Mitarbeiteraktien, Aktienoptionen, Unternehmensbeteiligungen, Fondsstrukturen, Ausschüttungen, Treuhandzahlungen, ausländische Pensionsvermögen, Erbschaften, Schenkungen, Immobilien, Kryptowährungen, Edelmetalle sowie grenzüberschreitende Vermögensbewegungen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit Mittelherkunft, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen.
Wenn die UBS wissen möchte, woher Ihr Geld oder Ihr Vermögen stammt, weitere Dokumente angefordert wurden oder ein bisheriger Nachweis nicht ausgereicht hat und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Source of Wealth oder eine Kanzlei für Vermögensherkunft suchen, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern.
Ähnliche Anforderungen stellt auch die HypoVereinsbank – lesen Sie unseren Ratgeber dazu.
Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Dabei kann insbesondere geklärt werden, ob die konkrete Mittelherkunft oder eine umfassendere Vermögensherkunft betroffen ist, welche Vermögensphasen tatsächlich relevant sind und wie sich auch komplexes oder über Jahrzehnte entstandenes Vermögen gegenüber der UBS nachvollziehbar, konsistent und wahrheitsgemäß darstellen lässt.