Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis (Oktober 2022)

Der Mittelherkunftsnachweis bereitet Betroffenen große Sorgen. Denn nicht immer ist klar, welche Stelle konkret welche Nachweise anfordert. Doch hier erhalten Sie Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die mittlerweile über die vorliegende Website eingehen, haben wir uns dazu entschieden, öffentliche Antworten bereitzustellen. Wer weitergehende Beratung benötigt, kann sich unkompliziert über das Kontaktformular melden. Sie können eine kostenfreie Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts anfordern. 

  1. Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis benötigt?
  2. Fragen Sie uns im unten stehenden Kommentarbereich.
  3. Unverzügliche Antwort und erste Hilfestellungen.
  4. Gern können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
  5. Auf Wunsch kann Ihr konkreter Einzelfall zur Mittelherkunft anwaltlich begleitet werden.


Aktuell treten vermehrt Banken, Kryptobörsen und Broker damit in Erscheinung, dass der Herkunftsnachweis für Bargeld, Überweisungen, Kryptowährungen oder Geldeingänge darzulegen ist. Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis erhalten Sie sowohl im unten stehenden Kommentarbereich, als auch über die Informationsseiten auf dieser Website.

Bei Problemen mit der Mittelherkunft können Sie sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt einholen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anwalts darauf, dass dieser sich auf den Mittelherkunftsnachweis als rechtliches Phänomen spezialisiert hat.

Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis
Anwalt für Mittelherkunft, finanzieller Herkunftsnachweis und Geldwäscherecht.

24 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    anbei eine möglichst kurze Beschreibung meines Problems. Thematik: Steuerhinterziehung & Geldwäsche mit Krypto und Edelmetallen.

    – Kryptokäufe seit Ende 2017 auf Bitpanda. Später auf anderen Exchanges.
    – Steuerlich nicht angegebene Kryptoerlöse (Mining, Staking) in 2018, 2019, 2020 (Summe vermutlich unter 5.000 Euro) Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie Steuererklärung für 2021 sind in Vorbereitung zusammen mit Steuerberater.
    – Zusätzlich hohe Steuerzahlung für 2021. Steuerberater ermittelt gerade Gewinne (evtl. ca. 200.000 Euro, noch schwer abschätzbar, da schlecht dokumentiert und Trading auf verschiedenen Plattformen).

    – Befürchtung, dass ich Steuer(nach)zahlung nicht leisten kann, da ich den
    Mittelherkunftsnachweis für Bitpanda nicht lückenlos dokumentieren kann. Dies betrifft vor allem nicht angegebene Miningerlöse aus dem Jahr 2018, für das ich nicht mehr alle umfassenden, detaillierten Belege habe, da das Mining größtenteils von einem Partner im Ausland gemanaged wurde und ich lediglich als Investor einen Teil der Miningerlöse bekam (insgesamt ca. 800 Euro in 2019 und 2020).
    – Teil der Kryptogewinne aus 2021 floß Ende des Jahres in Edelmetalle (physisch sowie physische Hinterlegte Produkte auf Bitpanda und Kinesis. Käufe via Krypto, noch kein Auscashen der Kryptos in Euro zu diesem Zeitpunkt )
    – Anfang 2022: Nach Verkauf von Edelmetallen in Euro auf Bitpanda und erfolgreicher Überweisung auf Sparkassen-Konto erfolgte Bitte nach Mittelherkunftsnachweis aller jemals eingezahlten Fiat und Kryptomittel seitens Bitpanda.
    – Befürchtung von Geldwäsche meinerseits wegen nicht versteuertem oder verdecktem Mining und Edelmetallkäufen (?)
    – Einige Dokumente für Mittelherkunftsnachweis bei Bitpanda bereits eingereicht. Prüfung ist noch im Gange. Jedoch Befürchtung, dass ich nicht alles lückenlos nachweisen kann und Bitpanda endgültig Konto sperrt und Verdacht auf Geldwäsche meldet.

    – Letztendlich ist meine größte Befürchtung, dass ich im Falle von Steuer(nach)zahlung (diese ist ja garantiert) + evtl. Geldstrafe die Summe nicht aufbringen kann, da ich aufgrund von evtl. Geldwäsche und nicht erbringbarem Mittelherkunftsnachweis nicht mehr an mein Krypto- und Edelmetallvermögen (ca. 140.000 Euro) herankomme da ich nicht in Euro umtauschen kann. Hoffnung, dass dieses Vermögen als Plan B womöglich pfändbar wäre(?), um noch irgendwie heil aus der Geschichte herauszukommen.

    Ich hoffe, ich konnte meine komplexe Situation halbwegs verständlich schildern. Bislang nur Erstkontakt mit Steuerberater. Noch kein Rechtsanwalt zusätzlich eingeschaltet, jedoch hätte ich gerne jemanden, der auf Geldwäsche und Mittelherkunftsnachweis spezialisiert ist. Über eine Einschätzung, ob Sie mir weiterhelfen könnten, gerne auch telefonisch, würde ich mich sehr freuen.

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Fallschilderung. Aufgrund der Komplexität des Anliegens ist es wohl ratsam, dass wir uns einmal in Ruhe austauschen.

      Sie erhalten gleich eine Mail von mir.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  2. Hallo,

    ich musste vor kurzem einen KYC-Prozess und source of funds (Mittelherkunft) bei Binance durchlaufen und habe meiner Meinung nach alle Unterlagen wahrheitsgemäß dort hin übermittelt.

    Erst stand eine Info mit Datum und Uhrzeit da, wann ich die KYC abgeschlossen habe und es überprüft wird, jetzt, ca. 3 Tage später, geht nichts mehr. Kann mein Geld nicht mehr abheben, EUR nicht in USDT wechseln, nur Saving und Staking ist noch möglich. Es scheitert anscheinend am Mittelherkunftsnachweis oder meinen KYC-Daten bei Binance.

    Es befinden sich dort in FIAT „nur“ 1200€ und ein paar Kryptos; Wert ca. 300€. Die hätte ich schon ganz gerne wieder. Ich kann auch den Herkunftsnachweis bei Binance jederzeit dafür einreichen. Über den Support ist ja überhaupt kein Vorankommen möglich, eine Email-Adresse, an die man sich wenden kann, gibt es auch nicht.

    Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen, sprechen Sie mich bitte an.

    Danke und bis bald,
    Berthold R.

  3. Sehr geehrter Herr Wehrmann,

    leider habe ich ein Problem mit der Comdirect und dem Herkunftsnachweis für Geld/Überweisung. Die Comdirect hat mein Konto gesperrt und ich denke, es geht um den Verdacht der Geldwäsche, weil ich mehrere große Beträge in den letzten drei Monaten von meinem ING-Konto auf das Comdirect-Konto überwiesen habe.

    Da es sich jeweils um Gehaltszahlungen handelt, ist der Verdacht eigentlich unproblematisch zu wiederlegen. Ich wüsste nicht einmal, was der Mittelherkunftsnachweis hier soll.

    Doch offenbar hat die Bank eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht und hier müsste ich nun Kontakt aufnehmen, ob sich meine Vermutung der Anzeige bestätigt und letztlich die Anzeige auch widerlegen zu können.

    Bitte kontaktieren Sie mich, gerne würde ich das weitere Vorgehen mit Ihnen durchgehen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Lennart Bahl

    1. Sehr geehrter Herr Bahl,

      der Mittelherkunftsnachweis bei der Bank kann problematisch sein. Die ING und die Comdirect fragen, wie Sie erfahren mussten, durchaus bezüglich der Herkunft der Gelder nach. Sie teilen mit, dass Gehaltsabrechnungen als Herkunftsnachweis vorhanden sind.

      Dann sollten wir das in den Griff bekommen können. Ich melde mich bei Ihnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  4. Sehr geehrter Herr Wehrmann,

    ich habe ihre Seite bei der Suche im Netz zum Herkunftsnachweis (Vermögen) gefunden. Ich bin chin. Staatsbürgerin und lebe mit Mann und Familie seit 2006 bei München. Zuvor haben wir 1999-2006 in Guangxi/Südchina nicht weit von HongKong gelebt.

    Wir haben Probleme mit der Mittelherkunft bei der Bank. Es geht um Nachweise für Bargeld und mehr.

    Während der Zeit bis 2006 war mein Mann auf Entsendung durch deutschen Arbeitgeber dort und hat gem. Entsendungsrichtlinie seiner Firma (nicht frei wählbar) einen sehr großen Teil seines Gehaltes im Gastland ohne Mittelherkunftsnachweis ausbezahlt bekommen, ohne das dies zur Deckung der Ausgaben dort nötig gewesen wäre. Beim Wegzug waren die vielen aufgrund billiger Preise unverbrauchten Renmimbi nicht exportierbar, daher haben wir nachdem die Firma das Ende der Entsendung angekündigt hatte, in Guangxi Eigentum gekauft.

    Ab 2017 haben wir angefangen, dieses abzuverkaufen, um uns in Europa für die Zeit nach der Rente eine Existenz aufzubauen. Dann kam ein Schreiben der Commerzbank, in dem Nachweise zur Herkunft der Gelder gefordert werden, die durch über die Jahre sehr viele Bargeldmitnahmen bis 10.000 Euro aus China (ich und Ehemann und 2 erw. Söhne), 2. von meinem Konto in China, 3. Konto in HongKong („VISA Payments“ ist statt Standard Chartered Ltd auf dem Zahlungsbeleg), nach Deutschland kamen.

    Kann ich dies in dieser Form an die Commerzbank geben und auf Einstellung der Untersuchung hoffen? Ist das für einen Mittelherkunftsnachweis bei der Bank genug?

    Ich wäre für kurze Auskunft dazu sehr dankbar
    mit freundlichen Grüßen,
    Y. P.

    1. Sehr geehrte Frau P.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zum Mittelherkunftsnachweis bei der Commerzbank. Grundsätzlich ist Bargeld nicht verboten, muss aber entsprechend im Einzelfall nachgewiesen werden.

      Dass die Commerzbank bei höheren Bareinzahlungen die Herkunft der Gelder abfragt, ist daher nicht ungewöhnlich. Hierzu haben wir einen gesonderten Beitrag erstellt:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/bank/commerzbank-comdirect/

      Ihr Fall hat jedoch einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Dazu erhalten Sie sogleich eine Mail von mir mit weiteren Hinweisen.

      Gern kann ich Ihnen helfen, hier bestmöglich die Mittelherkunft für das Bargeld zu belegen, soweit dies gemäß Ihrer Unterlagen umsetzbar ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    für eine in Aussicht stehende Baufinanzierung wurde mir durch meine Mutter im Rahmen einer Schenkung ein Betrag i.H.v. 12.000,- € zur Verfügung gestellt, welche ich in bar auf mein bei der ING-DiBa AG befindliches Konto eingezahlt habe. Den Betrag hat sie gespart, um mich bei der Realisierung einer Baufinanzierung zu unterstützen.

    Am heutigen Tage erreichte mich ein Schreiben meiner Bank, in dem ich um Übersendung eines Nachweises für die Herkunft des Geldes aufgefordert wurde. Am 24.09.2022 habe ich mit meiner Mutter einen Schenkungsvertrag unterzeichnet, den ich der Bank am heutigen Tage als Nachweis übersandt habe.

    Für mich stellt sich hierbei die Frage, inwieweit ein weiterer Nachweis durch meine Mutter zur Verfügung gestellt werden müsste und in welcher Form dies ggf. geschehen sollte. Auf telefonische Nachfrage erwiderte eine Mitarbeiterin meiner Bank, dass mein Vorhaben (Übersendung des Schenkungsvertrages) ausreichend sein dürfte und keinerlei Nachweise mehr nötig seien. Ob dies am Ende tatsächlich der Fall sein wird, ist noch abzuwarten.

    Meine Mutter ist etwas besorgt, dass sie aufgrund ihrer netten Hilfeleistung nun „Ärger“ bekommen könnte, falls kein geeigneter Nachweis gelingt. Ich möchte selbstverständlich tunlichst vermeiden, dass Sie nur aufgrund ihrer elterlichen Unterstützung für Ihre Tochter etwaigen Schwierigkeiten ausgesetzt ist und würde mich daher über eine Ersteinschätzung freuen, inwiefern ein weiterer Nachweis tatsächlich möglich sein könnte und welche Schritte im weiteren Verlauf unternommen werden sollten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadja H.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit ca. 8 Wochen drangsaliert mich Bitpanda, durch Sperrung meines Kontos mit immer weitergehenden Forderungen zum Mittelherkunftsnachweis.

    Hintergrund ist eine Überweisung von 3 BTC, vom Konto meiner Frau zum meinem Konto bei Bitpanda. Diese Überweisung wurde von der Uphold Bank angewiesen und meinem Bitpanda Konto gutgeschrieben. Mittlerweile habe ich bereits alle notwendigen Screenshots, Überweisungshashes, settlement times und transaction fees nachgewiesen.

    Trotzdem will Bitpanda noch umfangreicher den Herkunftsnachweis und fordern alles Mögliche bei mir an. Mir scheint hier der Datenschutz sträflich vernachlässigt. Aus meiner Sicht ist Bitpanda keine stellvertretende Ermittlungsbehörde und der Verbleib und Umgang mit den persönlichen Daten nicht gesichert.

    Ich wäre ihnen für einen fachlichen Rat, oder aber Unterstützung dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Freddy

    1. Guten Tag,

      Bitpanda gilt als eher strenge Börse, was die Herkunft der Bitcoins, Kryptowährungen und die Herkunft der Gelder anbelangt. Die Mittelherkunft muss bei Bitpanda erfahrungsgemäß sehr umfangreich eingereicht werden. Doch auch hier gibt es (rechtliche) Grenzen, die einzuhalten sind:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/kryptowaehrungen/

      Gern melde ich mich bei Ihnen per Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe ein Problem mit der Kryptobörse BitPanda.

    Sie forderten von mir einen Mittelherkunftnachweis zu Bitcoin und Kryptowährungen, und ich habe alle Unterlagen dazu eingereicht – also woher das Geld stammt. Trotzdessen haben sie sich dazu entschieden, mein Konto zu deaktivieren. Ich konnte mein Fiat auszahlen, jedoch meine Kryptowährungen soll ich erst in Euro umwandeln und erst dann auszahlen.

    Ich möchte aber nichts in Euro auszahlen, da ich erstens im Verlust bin und zweitens wegen der steuerlichen Haltefrist von 1 Jahr.

    Bitpanda hat mir nur 3 Tage Zeit gegeben, alles auszuzahlen. Übermorgen ist der letzte Tag.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ibrahim C.

    1. Sehr geehrter Herr C.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Sie aufgrund der Haltefrist Ihre Kryptowährungen nicht für einen Mittelherkunftsnachweis verkaufen wollen, ist mehr als verständlich. Ich schicke Ihnen eine Mail und kann Ihnen vermutlich beim Herkunftsnachweis auf Bitpanda sehr gut weiterhelfen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  8. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 20.9.2022 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Am 17.10.1022 habe ich eine Bareinzahlung über 20.000 Euro getätigt. Das Bargeld stammt aus dem Erbe meiner 2018 verstorbenen Mutter. Es gibt dafür keinen Beleg oder Herkunftsnachweis.

    Ab August 2021 gilt ja erst die Verordnung, dass bei Einzahlungen ab 2500 Euro Belege über die Herkunft des Geldes vorgelegt werden müssen. Meine Einzahlungen von Oktober bis Dezember lagen unter diesem Wert.

    Ich hoffe, die Angelegenheit zufriedenstellend beantwortet zu haben. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, ob die ING mir behilflich sein kann, einen weiteren größeren Betrag aus diesem Erbe auf mein Konto zu transferieren.

    Danke für eine Antwort!
    Angelika Wesel

    1. Sehr geehrte Frau Wesel,

      Ihre Probleme scheinen sich auf die ING zu beziehen? Bei der ING wird durchaus die Mittelherkunft abgefragt. Allerdings gilt die ING als sehr kundenfreundliche Bank, die recht schnell etwaige Unklarheiten beantworten kann.

      Falls es weiterhin zu Schwierigkeiten bei dem Mittelherkunftsnachweis und der ING kommt, können Sie uns gern per Mail kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  9. Hallo,

    ich stecke in einem Mittelherkunftsnachweis-Verfahren bei Bitpanda.

    Folgende Frage an euch.

    Meine ersten Investitionen waren Anfang 2016, total 3800.- CHF aus meinem Sparschwein, also ohne Mittelherkunftsnachweis im Einzelnen.

    Damit kaufte ich mir erst ein ETH-Paperwallet von Privat. 2000.- CHF (kein Name oder Beleg ausser dem Paperwallet). Und ein BTC-Paperwallet aus einem BTC-ATM Automaten 1800.- CHF (Paperwallet vorhanden).

    Kann ich das als Mittelherkunftnachweis vorbringen, oder ist das absolut ausichtslos?

    Freundliche Grüsse
    Berthold D. E.

    1. Guten Tag,

      zu Ihren Käufen aus 2016 dürften dennoch Mittelherkunftsnachweise vorliegen. Manchmal braucht es ein wenig Recherchearbeit, um den Herkunftsnachweis für solch „alte“ Bitcoins und anderen Kryptowährungen dennoch ordnungsgemäß erbringen zu können.

      Sie erhalten sogleich eine Mail von mir, mit einem Vorschlag zu einer möglichen Vorgehensweise bezüglich der Mittelherkunft bei Bitpanda.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  10. Sehr geehrter Herr Anwalt Wehrmann!

    Bitpanda verlangt von mir einen Herkunftsnachweis für Bitcoin. Dabei habe ich aber das meiste Geld von einer Schenkung und einem Darlehensvertrag.

    Bitpanda hat mir aber geschrieben, das Geld von dritten Parteien nicht unterstützt wird, also kein Darlehensvertrag. Aber auf deren Website steht sehr wohl, dass das geht. Wie soll ich jetzt also mein Geld nachweisen?

    Und außerdem, was soll ich tun, reicht die Beglaubigung eines Notars bei der Schenkung? Und beim Darlehensvertrag, was muss ich da machen, weil ich das Geld von meiner Mutter einfach so von der Bank ausbezahlt in Bar bekommen habe?

    Lg B. G.

    1. Guten Tag,

      Bitpanda ist recht fleißig damit, den Mittelherkunftsnachweis (sowohl für Geld, als auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen) abzufragen.

      Erst einmal gilt, was wir bereits hier veröffentlicht haben:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/bitpanda/
      https://mittelherkunftsnachweis.de/bitpanda-konto-gesperrt/
      https://mittelherkunftsnachweis.de/bitpanda-zahlt-nicht/

      Zu Ihrer speziellen Frage: bei einem Darlehensvertrag ist ja der Darlehensvertrag an sich Teil der Mittelherkunft für die erhaltene Summe. Eine Schenkung hingegen ist etwas gänzlich anderes als ein Darlehen. Auch zur Schenkung und Mittelherkunftsnachweis haben wir bereits berichtet.

      Ich schlage vor, dass wir uns einmal genauer in einem Telefontermin austauschen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  11. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich gefragt, ob das Gesetz auch in Kraft tritt, wenn man die 10 000 € in bestimmten Zeitabschnitten in kleinerer Form auf sein Konto überweist.

    Liebe Grüße
    Sahin Celiy

    1. Guten Tag Frau Celiy,

      Ihre Frage ist berechtigt. Dazu haben wir einen eigenen Artikel verfasst:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/bargeld-teilbetraege-einzahlen-zeitraum/

      Ich kann Ihnen nicht dazu raten, das zu „versuchen“. Denn diese absichtliche Aufstückelung der einzuzahlenden Summen, explizit um dem Mittelherkunftsnachweis zu umgehen, kann erst Recht verdächtig wirken. Die Mittelherkunft nachzuweisen ist teilweise schwierig, aber machbar. Daher bedarf es keiner solchen „Tricks“.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihren ausschlussreichen Artikel zur Beschreibung, wann eine Mittelherkunft nachzuweisen ist.

    So wie ich es verstehe, muss ich bei Verkauf eines Goldbarrens den Kaufbeleg als Mittelherkunftsnachweis vorlegen, auch wenn das Geschäft schon Jahre zurückliegt. Ist das korrekt?

    Des Weiteren wurde mir berichtet, dass diese Anordnung zum Herkunftsnachweis bei Gold schon wieder gekippt wurde. Hierzu kann ich im Internet und auch bei Ihnen nichts finden. Haben Sie hierzu Informationen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüssen
    Dipl.-Ing. Richard Fehder, Düsseldorf

    1. Sehr geehrter Herr Fehder,

      vielen Dank für Ihre Frage zur Mittelherkunft.

      Zum Mittelherkunftsnachweis bei Gold haben wir mittlerweile weitere Artikel veröffentlicht:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/geerbtes-gold-verkaufen/
      https://mittelherkunftsnachweis.de/gold-verkaufen-finanzamt/
      https://mittelherkunftsnachweis.de/gold-verkaufen-bank/

      Diesen Artikel hatten Sie vermutlich gelesen:

      https://mittelherkunftsnachweis.de/gold/

      Der Herkunftsnachweis bei Gold und Edelmetallen ist erst einmal unabhängig vom Kaufzeitpunkt zu werten. Grundsätzlich ist es richtig, dass der Kaufbeleg zur Mittelherkunft genutzt werden kann (z.B. Rechnung oder Quittung vom Goldhändler).

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Martin Wehrmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert