Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangen Banken meine Vermögensherkunft?

Veröffentlicht am 19.10.2026 –

Banken verlangen einen Mittelherkunftsnachweis insbesondere auf Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG). Entscheidend sind § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sowie § 15 GwG bei erhöhten Geldwäscherisiken. Banken dürfen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, woher eingezahltes oder überwiesenes Geld stammt. Sie dürfen aber nicht jede beliebige Information ohne sachlichen Bezug verlangen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf meinem seit 2021 betriebenen Fachportal mittelherkunftsnachweis.de können Sie Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen. Besonders wichtig ist mir, dass Betroffene ihre gesetzlichen Pflichten kennen, aber auch wissen, welche Anforderungen einer Bank rechtlich überprüft werden können.

Darf meine Bank einfach fragen, woher mein Geld stammt?

Stellen Sie sich folgenden fiktiven Fall vor: Eine Frau verkauft ihre geerbte Eigentumswohnung für 280.000 Euro. Der Kaufpreis wird ordnungsgemäß auf ihr Girokonto überwiesen. Wenige Tage später verlangt die Bank einen Mittelherkunftsnachweis und kündigt an, die Kontonutzung möglicherweise einzuschränken.

Die Betroffene ist verunsichert. Schließlich liegt ein notarieller Kaufvertrag vor. Warum möchte die Bank zusätzlich wissen, wie sie ursprünglich Eigentümerin der Wohnung geworden ist?

Mein Rat: Klären Sie zunächst, welche Herkunftsebene geprüft wird. Der Kaufvertrag erklärt den Verkaufserlös. Die Erbschaftsunterlagen erklären den ursprünglichen Eigentumserwerb. Fragen Sie schriftlich, welche Informationen konkret fehlen, bevor Sie umfangreiche zusätzliche Unterlagen übermitteln.

Welche Vorschrift im Geldwäschegesetz erlaubt die Herkunftsprüfung?

Die wichtigste Vorschrift ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG. Danach müssen Verpflichtete Geschäftsbeziehungen einschließlich der durchgeführten Transaktionen kontinuierlich überwachen. Dabei ist erforderlichenfalls auch zu prüfen, woher die eingesetzten Vermögenswerte stammen.

Das bedeutet nicht, dass Banken bei jeder einzelnen Überweisung die vollständige Vermögensgeschichte eines Kunden untersuchen müssen. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach den Umständen und dem jeweiligen Geldwäscherisiko.

Ich empfehle deshalb, eine Bankanfrage nicht allein anhand der Höhe des Betrags zu bewerten. Entscheidend ist, ob die konkrete Zahlung ungewöhnlich ist, welche Informationen bereits vorliegen und welche zusätzlichen Nachweise zur Klärung erforderlich sein können.

Was bedeutet die risikoorientierte Prüfung nach § 10 GwG?

Das Geldwäschegesetz verlangt keine identische Prüfung sämtlicher Kunden. Nach § 10 Abs. 2 GwG richtet sich der konkrete Umfang der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem jeweiligen Risiko. Banken müssen ihre Maßnahmen entsprechend ausgestalten.

Ein langjähriger Kunde mit regelmäßigem Gehaltseingang kann deshalb anders geprüft werden als jemand, der plötzlich größere Beträge von einer ausländischen Kryptobörse erhält. Allerdings beweist auch eine ungewöhnliche Transaktion für sich genommen keine Geldwäsche.

Mein anwaltlicher Hinweis: Stellen Sie den wirtschaftlichen Hintergrund einer auffälligen Zahlung nachvollziehbar dar. Eine kurze Erklärung, warum die Transaktion gerade jetzt erfolgt, kann ebenso wichtig sein wie der eigentliche Kaufvertrag oder Kontoauszug.

Wann dürfen Banken nach § 15 GwG zusätzliche Unterlagen verlangen?

§ 15 GwG regelt verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhten Risiken. In solchen Fällen können Banken verpflichtet sein, zusätzliche Informationen über Kunden, Transaktionen und die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte einzuholen.

Das betrifft beispielsweise bestimmte besonders risikobehaftete Geschäftsbeziehungen oder auffällige Transaktionskonstellationen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen gesetzlichen Tatbestand und der konkreten Risikobewertung ab.

Wenn Ihre Bank sehr umfangreiche Unterlagen verlangt, empfehle ich, zunächst den genauen Prüfungsgegenstand einzugrenzen. Bei weitreichenden Anforderungen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob die verlangten Informationen für die Herkunftsprüfung relevant sind und welche Belege den Sachverhalt ausreichend erklären.

Muss ich als Bankkunde beim Mittelherkunftsnachweis mitwirken?

Ja. § 11 Abs. 6 GwG sieht Mitwirkungspflichten des Vertragspartners bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Kunden müssen insbesondere die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Diese Mitwirkungspflicht ist jedoch kein Freibrief für unbegrenzte Datenerhebungen. Welche Angaben erforderlich sind, richtet sich nach den jeweils einschlägigen Sorgfaltspflichten und den Umständen der Geschäftsbeziehung.

Mein Rat: Ignorieren Sie eine berechtigte Anfrage nicht. Reichen Sie aussagekräftige Nachweise fristgerecht ein. Wenn unklar bleibt, weshalb bestimmte sensible Unterlagen benötigt werden, bitten Sie um Konkretisierung und lassen Sie den Umfang gegebenenfalls rechtlich überprüfen.

Darf die Bank einen Mittelherkunftsnachweis ohne Geldwäscheverdacht verlangen?

Ja. Eine Bank darf im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten einen Herkunftsnachweis verlangen, ohne dass bereits ein konkreter Geldwäscheverdacht oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren besteht.

Hier liegt ein wichtiges Missverständnis: Eine gewöhnliche Herkunftsprüfung nach § 10 GwG ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG. Für eine Verdachtsmeldung gelten eigenständige gesetzliche Voraussetzungen.

Ich empfehle deshalb, auf eine Mittelherkunftsanfrage zunächst sachlich zu reagieren. Unterstellen Sie nicht automatisch, dass die Bank Sie einer Straftat beschuldigt. Prüfen Sie stattdessen, welche Informationen tatsächlich fehlen und wie sich die wirtschaftliche Herkunft Ihres Geldes belegen lässt.

Welche gesetzlichen Regeln gelten bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro?

Bei Bareinzahlungen auf bestehende Bankkonten gelten nach den BaFin-Vorgaben besondere Nachweisanforderungen, regelmäßig bei Beträgen über 10.000 Euro. Bei bestimmten Gelegenheitskunden liegt die einschlägige Schwelle niedriger.

Die Grenze ist jedoch keine allgemeine Freigrenze des Geldwäschegesetzes. Banken können abhängig vom Risiko auch bei kleineren Beträgen Nachweise verlangen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den geldwäscherechtlichen Pflichten und deren aufsichtsrechtlicher Konkretisierung.

Mein praktischer Tipp: Bewahren Sie bei größeren Bargeldabhebungen, privaten Verkäufen und sonstigen Bargeldzuflüssen die entsprechenden Belege auf. Teilen Sie Einzahlungen nicht künstlich auf, um Herkunftsprüfungen zu umgehen. Das kann zusätzliche Fragen auslösen.

Warum verlangen Banken bei Kryptowährungen besonders viele Nachweise?

Bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen können Banken Schwierigkeiten haben, die wirtschaftliche Herkunft allein anhand eines Zahlungseingangs zu beurteilen. Eine Überweisung von einer Kryptobörse zeigt zunächst nur, woher die unmittelbare Auszahlung stammt.

Deshalb kann eine Bank zusätzlich Informationen über den ursprünglichen Erwerb, frühere Wallet-Transfers und den Verkauf der Kryptowährungen benötigen. Auch hier sind insbesondere § 10 und bei erhöhten Risiken § 15 GwG relevant.

Meine Empfehlung: Dokumentieren Sie die gesamte nachvollziehbare Transaktionskette. Verbinden Sie Banküberweisungen, Kaufabrechnungen, Handelsübersichten, Wallet-Adressen und Auszahlungsbelege. Fehlen ältere Unterlagen, sollte eine anwaltliche Prüfung klären, welche Ersatznachweise geeignet sind.

Welche Rechte habe ich, wenn die Bank übertriebene Nachweise fordert?

Banken müssen ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede beliebige Forderung nach persönlichen Informationen automatisch erforderlich oder angemessen ist.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Gleichzeitig können gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen. Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, muss daher im jeweiligen Zusammenhang beurteilt werden.

Ich empfehle, die Bank schriftlich um eine Konkretisierung der verlangten Dokumente zu bitten. Bei besonders weitreichenden Forderungen sollte geprüft werden, ob gezieltere Belege ausreichen. Ein pauschaler Hinweis auf Datenschutz ersetzt allerdings nicht die gesetzlich erforderliche Mitwirkung.

Was passiert nach § 10 Abs. 9 GwG, wenn ich keine Nachweise vorlege?

Kann eine Bank bestimmte gesetzliche Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf sie nach § 10 Abs. 9 GwG unter den dort genannten Voraussetzungen die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder fortsetzen beziehungsweise eine Transaktion nicht durchführen.

Wichtig ist, dass diese Rechtsfolge an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist. Nicht jede fehlende Rechnung und nicht jede unvollständige Antwort führt automatisch dazu, dass das gesamte Konto gesperrt werden darf.

Mein Rat: Reagieren Sie frühzeitig, wenn Unterlagen fehlen. Erklären Sie, welche Nachweise bereits vorhanden sind, welche noch beschafft werden können und wo tatsächliche Dokumentationslücken bestehen. So kann die Bank den Sachverhalt prüfen, bevor sich der Konflikt verschärft.

Wann darf die Bank wegen Geldwäscheverdachts eine Überweisung stoppen?

Bei einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG gelten besondere Vorschriften. § 46 GwG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine betroffene Transaktion durchgeführt werden darf. Dabei können gesetzliche Wartepflichten eine Rolle spielen.

Daneben sind andere Gründe für eine verzögerte Zahlung oder eingeschränkte Kontonutzung möglich. Deshalb muss zwischen einer internen Compliance-Prüfung, einer geldwäscherechtlichen Transaktionsbeschränkung und einer behördlichen Maßnahme unterschieden werden.

Wenn Ihr Geld bereits blockiert ist, empfehle ich, sämtliche Schreiben, Zeitpunkte und Auswirkungen zu dokumentieren. Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise kann prüfen, welche Rechtsgrundlage in Betracht kommt und ob eine außergerichtliche Aufforderung oder gerichtlicher Rechtsschutz sinnvoll ist.

Muss mir die Bank sagen, warum sie mich überprüft?

Sie können Ihre Bank grundsätzlich um eine Erklärung bitten, welche Unterlagen für die Herkunftsprüfung benötigt werden. Eine klare Aufstellung der fehlenden Nachweise erleichtert beiden Seiten die Bearbeitung.

Allerdings darf die Bank nicht sämtliche Informationen offenlegen. Insbesondere § 47 GwG enthält Verbote zur Informationsweitergabe im Zusammenhang mit bestimmten Verdachtsmeldungen und Untersuchungen.

Mein Hinweis: Fordern Sie deshalb nicht pauschal die Offenlegung interner Verdachtsmeldungen. Fragen Sie vielmehr konkret, welche zulässigen Informationen und Dokumente für die weitere Bearbeitung benötigt werden und ob eine bestehende Zahlungseinschränkung aufgehoben werden kann.

Wie gehe ich vor, wenn meine Bank die gesetzlichen Vorschriften falsch anwendet?

Zunächst sollte geklärt werden, welche Maßnahme die Bank tatsächlich getroffen hat. Eine zusätzliche Dokumentenanforderung, die Ablehnung einer einzelnen Zahlung und die vollständige Einschränkung eines Girokontos müssen rechtlich unterschiedlich beurteilt werden.

Bei der anwaltlichen Prüfung sind insbesondere die Schreiben der Bank, die eingereichten Herkunftsnachweise, die bisherigen Antworten und die tatsächlichen Auswirkungen wichtig. Außerdem ist zu prüfen, welche geldwäscherechtlichen und vertraglichen Regelungen einschlägig sind.

Ich empfehle, keine unbegründeten Rechtsverletzungen zu behaupten, sondern konkrete Einwände vorzubringen. Bei einer anhaltenden Kontosperre können je nach Sachverhalt eine formelle Beschwerde, außergerichtliche Ansprüche oder gerichtliche Maßnahmen in Betracht kommen.

Was sollte ich jetzt tun, wenn meine Bank einen Herkunftsnachweis verlangt?

Beginnen Sie mit dem Schreiben Ihrer Bank. Notieren Sie die Frist, den betroffenen Betrag und die verlangten Unterlagen. Klären Sie anschließend, welche wirtschaftliche Quelle hinter dem Geld steht und wie der Zahlungsweg dokumentiert werden kann.

Stellen Sie eine kurze chronologische Erklärung zusammen und fügen Sie die wichtigsten Belege geordnet bei. Bei der geerbten Eigentumswohnung aus unserem Beispiel könnten dies der notarielle Kaufvertrag, Nachweise über den Eigentumserwerb und der dokumentierte Kaufpreiseingang sein.

Wenn Unterlagen fehlen, Anforderungen widersprüchlich erscheinen oder die Bank Ihr Konto bereits eingeschränkt hat, sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen. Ziel ist nicht, berechtigte Geldwäschekontrollen zu umgehen, sondern die erforderlichen Nachweise vollständig, nachvollziehbar und ohne unnötige Offenlegung vorzulegen.

Welcher Anwalt hilft bei Mittelherkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz?

Ein Mittelherkunftsnachweis ist mehr als eine Sammlung von Kontoauszügen. Entscheidend ist, ob die wirtschaftliche Herkunft des Vermögens nachvollziehbar erklärt wird und die eingereichten Unterlagen zur konkreten gesetzlichen Prüfpflicht passen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen für Banken, Kryptowährungen, Geld, Edelmetalle und Finanzamt sowie mit Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Bei der anwaltlichen Prüfung kommt es insbesondere auf die konkrete Rechtsgrundlage, den Umfang der verlangten Mitwirkung und die Beweislage an.

Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit Fragen der Mittelherkunft und Vermögensherkunft. Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweise oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise benötigen, können Sie mir Ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen.