Bank möchte Energieausweis: Warum Banken den Energieausweis verlangen und wie Sie reagieren sollten
Die Immobilienfinanzierung ist längst abgeschlossen. Das Haus wurde vor fünf Jahren gekauft, die Kreditraten laufen problemlos und seitdem gab es kaum Kontakt mit der Bank. Dann erscheint überraschend eine Nachricht im Onlinebanking: „Bitte übersenden Sie uns den aktuellen Energieausweis Ihrer Immobilie.“ Der Eigentümer fragt sich sofort: Warum interessiert sich meine Bank plötzlich für den Energieverbrauch meines Hauses?
Die Forderung muss nicht bedeuten, dass mit dem Kredit etwas nicht stimmt. Die energetischen Eigenschaften einer Immobilie gewinnen für Banken bei Bewertung, Risikoeinschätzung und Verwaltung von Immobilienfinanzierungen an Bedeutung. Gleichzeitig sollte aber nicht vorschnell angenommen werden, dass jeder Kreditnehmer allein aufgrund einer Bankanfrage gesetzlich verpflichtet ist, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen. Das Gebäudeenergiegesetz knüpft konkrete Pflichten insbesondere an bestimmte Situationen wie Errichtung, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Meine Kanzlei beschäftigt sich spezialisiert mit Bankanfragen, Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Vermögensherkunft. Wenn die Anforderung eines Energieausweises mit weiteren Fragen Ihrer Bank zu Finanzierung, Eigenkapital oder Geldherkunft verbunden wird, können Sie Ihren Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Warum möchte die Bank plötzlich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis enthält standardisierte Informationen über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Dazu zählen unter anderem Energiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.
Diese Daten können für eine Bank wirtschaftlich interessant sein. Ein energetisch sehr effizientes Gebäude kann langfristig andere Modernisierungskosten erwarten lassen als ein älteres Objekt mit hohem Energiebedarf.
Der Energieausweis wird damit zu einer Informationsquelle über die finanzierte Immobilie. Das erklärt jedoch noch nicht automatisch, warum gerade Ihre Bank gerade jetzt das Dokument verlangt. Genau danach sollte bei einer überraschenden Anfrage gefragt werden.
Ist der Energieausweis Teil der Immobilienbewertung?
Das kann jedenfalls mittelbar eine Rolle spielen. Banken müssen Immobilien, die ihnen als Kreditsicherheit dienen, bewerten und je nach Finanzierung bestimmte Bewertungsanforderungen berücksichtigen.
Für Beleihungswertermittlungen sieht die Beleihungswertermittlungsverordnung beispielsweise grundsätzlich ein Gutachten und eine Besichtigung des Bewertungsobjekts vor. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen vereinfachte Verfahren oder Möglichkeiten, auf eine Innenbesichtigung zu verzichten.
Der Energieausweis ersetzt eine Immobilienbewertung nicht. Er kann aber zusätzliche objektbezogene Informationen liefern, die in der Kreditakte bislang möglicherweise fehlen.
Unser Fall: Das Haus wurde inzwischen vollständig modernisiert
Bei unserem Eigentümer kommt eine Besonderheit hinzu. Seit dem Hauskauf wurden Fenster ausgetauscht, das Dach gedämmt und die alte Gasheizung durch ein neues Heizsystem ersetzt.
Die Bank verfügt dagegen teilweise noch über Unterlagen aus dem Zeitpunkt der ursprünglichen Finanzierung. Das damalige energetische Bild entspricht möglicherweise nicht mehr dem heutigen Zustand.
Eine aktuelle Dokumentation kann deshalb sogar bessere Werte ausweisen als ältere Unterlagen. Die Anfrage muss also keineswegs bedeuten, dass die Bank von einem Wertverlust ausgeht.
Muss ich für die Bank einen neuen Energieausweis erstellen lassen?
Hier sollte genau unterschieden werden. Das Gebäudeenergiegesetz regelt bestimmte Fälle, in denen ein Energieausweis auszustellen beziehungsweise vorzulegen ist. Dazu gehören insbesondere Neubauten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing.
Eine allgemeine Aussage wie „Jeder Hauseigentümer muss seiner finanzierenden Bank jederzeit einen aktuellen Energieausweis beschaffen“ lässt sich daraus nicht ableiten.
Deshalb würde ich zunächst prüfen: Gibt es bereits einen Energieausweis? Ist er noch verwendbar? Und worauf stützt die Bank ihre konkrete Anforderung?
Vielleicht liegt der Energieausweis längst in Ihren Unterlagen
Bevor ein neuer Ausweis beauftragt wird, sollten alte Kauf- und Immobilienunterlagen geprüft werden.
Bei einem Immobilienverkauf muss der Verkäufer beziehungsweise Makler dem potenziellen Käufer den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich machen und nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben.
Wer sein Haus erst vor einigen Jahren gekauft hat, besitzt deshalb möglicherweise bereits einen Energieausweis, ohne sich noch daran zu erinnern. Ein Blick in Kaufvertragsunterlagen, Maklermappe oder Objektordner kann Kosten und Aufwand sparen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was verlangt die Bank?
Nicht jeder Energieausweis funktioniert nach demselben Prinzip. Es gibt insbesondere Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise.
Beim Verbrauchsausweis spielen tatsächliche Verbrauchsdaten eine wesentliche Rolle. Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität stärker anhand der baulichen Eigenschaften und technischen Anlagen ermittelt.
Wenn die Bank lediglich „Energieausweis“ schreibt, sollte deshalb nicht automatisch die teuerste oder aufwendigste Variante beauftragt werden. Fragen Sie, welches konkrete Dokument akzeptiert wird.
Warum fragt die Bank nach der Energieeffizienzklasse?
Die Energieeffizienzklasse ermöglicht eine relativ schnelle Einordnung eines Wohngebäudes. Das Gebäudeenergiegesetz sieht entsprechende Klassen vor, die sich aus Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf ergeben.
Für die Bank kann diese Information beispielsweise dabei helfen, Immobilien innerhalb eines Kreditbestands nach energetischen Merkmalen einzuordnen.
Für Eigentümer bedeutet eine ungünstige Energieeffizienzklasse allerdings nicht automatisch, dass der bestehende Kredit plötzlich problematisch wird. Die Auswirkungen müssen immer im konkreten Zusammenhang betrachtet werden.
Schlechter Energieausweis – kann die Bank meinen Kredit ändern?
Allein aus einer ungünstigen Energieeffizienzklasse folgt nicht automatisch, dass Zinssatz, Laufzeit oder andere bereits vereinbarte Kreditbedingungen verändert werden dürfen.
Ein bestehender Darlehensvertrag richtet sich weiterhin nach seinen vertraglichen Vereinbarungen. Eine neue Information über das Objekt und eine Änderung des Kreditvertrags sind rechtlich zwei unterschiedliche Vorgänge.
Sollte die Bank aufgrund des Energieausweises tatsächlich konkrete Maßnahmen ankündigen, würde ich mir die vertragliche Grundlage dieser Forderung genau ansehen.
Darf die Bank zusätzliche Sanierungsunterlagen verlangen?
Das kann je nach Anlass der Prüfung vorkommen. Gerade wenn der Eigentümer erklärt, dass sich die energetische Qualität seit dem ursprünglichen Energieausweis erheblich verbessert hat, können Nachweise über Modernisierungsmaßnahmen interessant werden.
Denkbar sind beispielsweise Informationen über eine neue Heizungsanlage, Dämmung oder andere größere energetische Veränderungen.
Mein Rat lautet trotzdem: Nicht ungefragt die komplette Bauakte schicken. Zunächst sollte geklärt werden, welche konkrete Information die Bank benötigt.
Energieausweis bei Eigentumswohnung: Wer kümmert sich darum?
Bei einer Eigentumswohnung betrifft der Energieausweis in vielen Fällen nicht ausschließlich die einzelne Wohnung, sondern das Gebäude.
Deshalb kann die Hausverwaltung beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft eine wichtige Anlaufstelle sein, wenn der Eigentümer selbst keinen Energieausweis in seinen Unterlagen findet.
Bevor für eine einzelne Wohnung eigenständig ein neues Dokument beauftragt wird, sollte deshalb geprüft werden, ob für das gesamte Gebäude bereits ein geeigneter Ausweis existiert.
Was passiert, wenn die Bank einen abgelaufenen Energieausweis nicht akzeptiert?
Dann sollte man zunächst nicht über die Berechtigung der gesamten Anfrage diskutieren, sondern nach dem konkreten Bedarf fragen.
Benötigt die Bank zwingend aktuelle Energiedaten? Reicht möglicherweise eine vorhandene andere Dokumentation? Oder fordert sie tatsächlich einen neu ausgestellten Energieausweis?
Diese drei Situationen sind nicht dasselbe. Eine schriftliche Präzisierung kann verhindern, dass auf eigene Kosten ein Dokument beschafft wird, das am Ende gar nicht benötigt wird.
Warum fragt die Bank jetzt – obwohl sie beim Kauf nichts verlangt hat?
Bankinterne Prozesse verändern sich. Gleichzeitig können vorhandene Datenbestände aktualisiert und ältere Immobilienfinanzierungen nachträglich um zusätzliche Gebäudedaten ergänzt werden.
Deshalb ist es durchaus denkbar, dass ein Dokument heute verlangt wird, obwohl die Finanzierung vor Jahren ohne diese konkrete Anforderung abgeschlossen wurde.
Die zeitliche Verzögerung allein beweist deshalb weder ein Problem mit Ihrer Immobilie noch einen besonderen Verdacht der Bank.
Bank verlangt Energieausweis und möchte danach das Haus besichtigen
Dann sollte man zwei Vorgänge auseinanderhalten.
Der Energieausweis liefert standardisierte Informationen zur energetischen Qualität. Eine Objektbesichtigung kann dagegen dazu dienen, Zustand, Ausstattung und andere wertrelevante Eigenschaften des Gebäudes unmittelbar zu erfassen.
Bei bestimmten Beleihungswertermittlungen ist die Besichtigung ausdrücklich Bestandteil des Bewertungsprozesses; für bestimmte vereinfachte Fälle kennt die Verordnung Ausnahmen.
Was hat der Energieausweis mit der Mittelherkunft zu tun?
Unmittelbar sind das zwei völlig verschiedene Nachweise.
Der Energieausweis betrifft das Gebäude. Ein Mittelherkunftsnachweis betrifft das Geld. Trotzdem können beide Fragen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gleichzeitig auftreten.
Beispielsweise möchte die Bank einen Energieausweis für ihre Immobiliendaten und fragt zusätzlich, woher 120.000 Euro für eine Sondertilgung stammen. Dann sollte man die Themen sauber trennen und nicht versuchen, beide Anforderungen mit denselben Unterlagen zu beantworten.
Haus energetisch saniert – woher kam das Geld?
Genau an dieser Stelle kann die Vermögensherkunft plötzlich doch wichtig werden.
Angenommen, ein Eigentümer investiert 180.000 Euro in eine umfassende energetische Sanierung. Die Mittel stammen aus einer Erbschaft, einem Wertpapierverkauf oder Kryptowährungen.
Wenn die Bank anschließend die Herkunft dieser Gelder nachvollziehen möchte, handelt es sich um eine eigenständige Mittelherkunftsprüfung. Bei hohen Beträgen oder komplizierten Zahlungswegen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise die Belegkette strukturieren.
Diese sechs Schritte empfehle ich bei der Anfrage der Bank
1. Prüfen Sie zuerst, ob bereits ein Energieausweis vorhanden ist.
2. Fragen Sie die Bank, weshalb sie das Dokument benötigt.
3. Klären Sie, welche Art von Energieausweis akzeptiert wird.
4. Beauftragen Sie nicht vorschnell einen neuen Ausweis, wenn vorhandene Unterlagen möglicherweise genügen.
5. Trennen Sie Energieausweis, Immobilienbewertung und Mittelherkunft voneinander.
6. Droht die Bank mit konkreten Konsequenzen, sollte die vertragliche und rechtliche Grundlage der Forderung geprüft werden.
Wie endet unser Fall mit dem modernisierten Haus?
Der Eigentümer aus unserem Ausgangsfall findet zunächst einen älteren Energieausweis in seiner Kaufakte. Gleichzeitig liegen Unterlagen über die inzwischen vorgenommenen energetischen Modernisierungen vor.
Er fragt die Bank konkret, welche aktuellen Informationen tatsächlich benötigt werden. Erst nachdem diese Frage geklärt ist, entscheidet er, ob ein neuer Energieausweis erforderlich ist.
Damit vermeidet er einen typischen Fehler: Nicht sofort auf eigene Kosten neue Dokumente beschaffen, sondern erst verstehen, welche Anforderung die Bank tatsächlich stellt.
Bank möchte Energieausweis: Rechtsanwalt Martin Wehrmann bei zusätzlichen Bank- und Herkunftsfragen
Wenn Ihre Bank einen Energieausweis möchte, sollten Sie zunächst den Zweck der Anfrage klären. Ein Energieausweis kann Informationen zur energetischen Qualität einer finanzierten Immobilie liefern. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Bankforderung identisch zu behandeln ist.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist insbesondere mit Bankanfragen, Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft. Gerade bei Immobilien können zusätzlich Fragen zur Herkunft des Eigenkapitals, zu hohen Sondertilgungen, Erbschaften, Schenkungen oder anderen Vermögenswerten entstehen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit dem Mittelherkunftsnachweis und der Herkunft von Finanzmitteln. Wenn Ihre Bank neben dem Energieausweis auch finanzielle Nachweise verlangt und Sie einen Anwalt für Mittelherkunftsnachweis, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Sachverhalt dort online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann.