Bank möchte Vermögen wissen: Warum Banken nach Ihrem Vermögen fragen und wie Sie reagieren sollten
Ein Bankkunde erhält nach mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehung plötzlich einen digitalen Fragebogen. Gefragt wird nicht nur nach Beruf und Einkommen. Die Bank möchte wissen, wie hoch sein Gesamtvermögen ist, ob Immobilien vorhanden sind, welchen Wert seine Kapitalanlagen haben und woher das Vermögen ursprünglich stammt. Der Kunde besitzt ein abbezahltes Haus, zwei Depots und Beteiligungen an einem Familienunternehmen. Seine erste Reaktion: Was geht meine Bank mein Vermögen an?
Die Frage ist berechtigt, aber die Antwort hängt stark vom Anlass ab. Banken müssen Geschäftsbeziehungen risikoorientiert überwachen. Nach dem Geldwäschegesetz können dabei das Kundenprofil, die Höhe eingezahlter Vermögenswerte, Umfang und Regelmäßigkeit von Transaktionen und – soweit erforderlich – Informationen über die Herkunft von Vermögenswerten eine Rolle spielen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft gegenüber Banken. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit der Herkunft finanzieller Mittel. Wenn Ihre Bank Ihr Vermögen wissen möchte, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Bank fragt nach Vermögen: Nicht jede Anfrage bedeutet dasselbe
Zunächst sollte man herausfinden, in welchem Zusammenhang die Frage gestellt wird. Eine Bank kann sich aus völlig unterschiedlichen Gründen für Vermögensinformationen interessieren.
Bei einer Finanzierung geht es möglicherweise um Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Bei einer Anlageberatung können Vermögensverhältnisse für die Einordnung des Kunden relevant sein. Bei einer geldwäscherechtlichen Überprüfung kann dagegen die Plausibilität von Transaktionen oder der Vermögensherkunft im Vordergrund stehen.
Deshalb sollte die erste Frage lauten: Warum möchte die Bank mein Vermögen wissen?
Was versteht die Bank überhaupt unter Vermögen?
Hier entstehen bereits häufig Missverständnisse. „Vermögen“ bedeutet nicht zwangsläufig nur den Kontostand bei der anfragenden Bank.
Je nach Fragestellung können Immobilien, Bankguthaben, Wertpapierdepots, Unternehmensbeteiligungen, Edelmetalle, Kryptowährungen oder andere werthaltige Positionen relevant sein.
Gleichzeitig muss zwischen Vermögen und Einkommen unterschieden werden. Ein Jahreseinkommen von 120.000 Euro sagt noch nicht, ob jemand 20.000 Euro oder zwei Millionen Euro Vermögen besitzt.
Warum fragt meine Bank nach Vermögen, das bei einer anderen Bank liegt?
Das wirkt auf viele Kunden besonders befremdlich. Die Bank kennt ihre eigenen Konten und Depots schließlich bereits.
Gerade wenn es um das wirtschaftliche Gesamtbild eines Kunden geht, können aber auch außerhalb der Bank gehaltene Vermögenswerte relevant werden. Ein Kunde überweist beispielsweise regelmäßig sechsstellige Beträge, obwohl bei der Bank selbst nur ein relativ kleines Depot geführt wird.
Dann kann sich die Frage stellen, ob die Transaktionen mit dem bekannten Kundenprofil zusammenpassen. Das Geldwäschegesetz verlangt von Verpflichteten eine kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen und berücksichtigt dabei auch vorhandene Informationen über das Kundenprofil und, soweit erforderlich, die Herkunft der Vermögenswerte.
Unser Fall: 1,4 Millionen Euro Vermögen – aber nur 80.000 Euro Jahreseinkommen
Kommen wir zu unserem Bankkunden zurück. Sein aktuelles Jahreseinkommen beträgt rund 80.000 Euro. Gleichzeitig gibt er ein Gesamtvermögen von ungefähr 1,4 Millionen Euro an.
Auf den ersten Blick könnte jemand fragen, wie diese Zahlen zusammenpassen. Tatsächlich besitzt der Kunde sein Eigenheim bereits seit 25 Jahren. Ein großer Teil seines Wertpapierdepots stammt aus früheren Investments. Zusätzlich hält er eine Beteiligung an einem Familienunternehmen.
Die entscheidende Erkenntnis lautet: Heutiges Einkommen und heutiges Vermögen müssen nicht in einem einfachen Verhältnis zueinander stehen.
Vermögenshöhe und Vermögensherkunft sind unterschiedliche Fragen
Die Frage „Wie hoch ist Ihr Vermögen?“ lässt sich möglicherweise mit einer Zahl oder Größenordnung beantworten.
Die Frage „Woher stammt Ihr Vermögen?“ verlangt dagegen eine wirtschaftliche Geschichte. Genau hier beginnt die Vermögensherkunft.
Ein Vermögen von 800.000 Euro kann beispielsweise aus jahrzehntelanger Berufstätigkeit entstanden sein. Es kann aber ebenso auf einer Erbschaft, einem Unternehmensverkauf, Immobilienvermögen oder langfristigen Kapitalanlagen beruhen.
Warum fragt die Bank nach der ursprünglichen Vermögensquelle?
Bei bestimmten risikoorientierten Prüfungen genügt es nicht unbedingt zu wissen, dass Vermögen vorhanden ist.
Welche Betragsgrenzen für Herkunftsnachweise gelten, lesen Sie in unserem separaten Beitrag.
§ 10 GwG sieht bei der laufenden Überwachung ausdrücklich vor, dass Transaktionen zum Kundenprofil und – soweit erforderlich – zu den vorhandenen Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte passen sollen. Bei bestimmten erhöhten Risiken sieht § 15 GwG weitergehende Maßnahmen zur Bestimmung der Herkunft von Vermögenswerten beziehungsweise Informationen über Vermögen vor.
Die praktische Frage lautet deshalb häufig nicht nur: „Wie reich ist der Kunde?“, sondern auch: „Ist nachvollziehbar, wodurch dieses Vermögen entstanden ist?“
Muss ich mein Vermögen auf den Euro genau angeben?
Das hängt vom konkreten Fragebogen und Prüfungszweck ab. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kryptowährungen verändert sich der Wert ständig.
Eine Immobilie besitzt keinen täglich feststehenden Kontostand. Auch der Marktwert eines Wertpapierdepots schwankt. Bei einem nicht börsennotierten Unternehmen kann eine exakte aktuelle Bewertung noch schwieriger sein.
Deshalb sollte geprüft werden, ob die Bank einen konkreten Wert, eine realistische Schätzung oder lediglich eine Vermögensklasse verlangt. Scheingenauigkeit hilft niemandem.
Was ist bei Immobilienvermögen zu beachten?
Immobilien können einen erheblichen Teil des Gesamtvermögens ausmachen, obwohl daraus kaum liquide Mittel entstehen.
Ein Kunde besitzt beispielsweise ein schuldenfreies Mehrfamilienhaus im Wert von 900.000 Euro, verfügt aber nur über 40.000 Euro Bankguthaben. Sein Vermögen ist hoch, seine unmittelbar verfügbare Liquidität dagegen deutlich geringer.
Deshalb sollten Vermögen, Einkommen und Liquidität nicht miteinander vermischt werden. Diese Unterscheidung kann bei der Beantwortung einer Bankanfrage entscheidend sein.
Unternehmensbeteiligungen sind besonders erklärungsbedürftig
Noch schwieriger kann die Angabe bei Unternehmern werden.
Wer 40 Prozent einer GmbH hält, besitzt einen wirtschaftlichen Vermögenswert. Dessen tatsächlicher Wert lässt sich aber nicht einfach vom Geschäftskonto ablesen. Buchwert, Unternehmenswert und möglicher Verkaufspreis können erheblich voneinander abweichen.
Bei größeren Unternehmensvermögen sollte deshalb zunächst geklärt werden, welche Information die Bank tatsächlich benötigt, bevor umfangreiche Gesellschaftsunterlagen eingereicht werden.
Kryptowährungen gehören ebenfalls zum Vermögensbild
Auch digitale Vermögenswerte können bei entsprechenden Fragen relevant werden.
Ein Kunde kann beispielsweise nur 100.000 Euro auf Bankkonten halten, aber ein Kryptovermögen mit erheblich höherem Marktwert besitzen. Werden später größere Beträge von einer Kryptobörse auf das Bankkonto ausgezahlt, kann die bisherige Vermögensangabe plötzlich eine wichtige Rolle spielen.
Bei umfangreichen Kryptoportfolios kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweis und Kryptowährungen helfen, Vermögensbestand und spätere Auszahlungen nachvollziehbar miteinander zu verbinden.
Edelmetalle: Vermögen ohne Kontospur
Gold und andere Edelmetalle stellen eine weitere Besonderheit dar. Sie können über Jahrzehnte außerhalb des Bankensystems gehalten worden sein.
Wer beispielsweise vor 20 Jahren Gold gekauft hat, besitzt heute möglicherweise einen erheblich höheren Vermögenswert. Wird das Edelmetall verkauft und der Erlös auf ein Konto überwiesen, entsteht für die Bank eine sichtbare Transaktion – die Vorgeschichte war ihr dagegen unbekannt.
Gerade deshalb können Vermögensherkunft und Mittelherkunft bei Edelmetallen eng miteinander verbunden sein.
Muss ich Schulden ebenfalls berücksichtigen?
Wenn nach dem tatsächlichen Nettovermögen gefragt wird, können Verbindlichkeiten einen erheblichen Unterschied machen.
Ein Haus im Wert von 700.000 Euro bedeutet wirtschaftlich etwas anderes, wenn darauf noch ein Darlehen über 600.000 Euro lastet. Gleiches gilt für andere finanzierte Vermögenswerte.
Deshalb sollte genau auf die Formulierung des Bankfragebogens geachtet werden. Fragt die Bank nach Vermögenswerten, Nettovermögen oder zusätzlich nach Verbindlichkeiten?
Was ist mit Vermögen des Ehepartners?
Auch hier sollte man nicht vorschnell Angaben vermischen.
Nur weil zwei Menschen verheiratet sind, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Vermögenswerte beiden gemeinsam gehören. Immobilien, Depots und Unternehmensbeteiligungen können unterschiedlich zugeordnet sein.
Verlangt die Bank Informationen über Vermögen eines Ehepartners, sollte zunächst geklärt werden, warum diese Angaben für die konkrete Prüfung relevant sein sollen. Bei weitreichenden Fragen kann eine spezialisierte Kanzlei die Anforderung vor einer Antwort prüfen.
Warum aktualisiert die Bank solche Angaben nach vielen Jahren?
Manche Kunden wundern sich besonders darüber, dass ihre Bank erst nach zehn oder zwanzig Jahren detaillierte Vermögensfragen stellt.
Eine langjährige Geschäftsbeziehung bedeutet jedoch nicht, dass einmal erhobene Kundendaten für immer unverändert bleiben dürfen. Das Geldwäschegesetz verlangt bei der kontinuierlichen Überwachung, relevante Dokumente, Daten und Informationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos in angemessenen Abständen zu aktualisieren.
Eine erneute Anfrage muss deshalb nicht bedeuten, dass gerade eine konkrete Transaktion verdächtigt wird. Sie kann auch Teil einer Aktualisierung des Kundenprofils sein.
Was sollte ich bei einem Vermögensfragebogen nicht tun?
Ein häufiger Fehler besteht darin, spontan ungefähre Angaben zu machen und später völlig andere Zahlen zu nennen.
Wer zunächst ein Vermögen von 200.000 Euro angibt und wenige Wochen später 1,5 Millionen Euro erklärt, muss möglicherweise mit Rückfragen rechnen. Dafür kann es zwar eine völlig nachvollziehbare Erklärung geben – beispielsweise weil zunächst nur Bankguthaben gemeint waren –, dennoch entsteht unnötiger Erklärungsbedarf.
Deshalb empfehle ich: Fragebogen vollständig lesen, Vermögensbegriffe klären und erst dann konsistent antworten.
Wenn die Bank plötzlich Belege für das Vermögen fordert
Eine reine Vermögensangabe und ein Herkunftsnachweis sind nicht dasselbe.
Vielleicht akzeptiert die Bank zunächst die Information, dass ein Kunde 600.000 Euro besitzt. Später möchte sie jedoch nachvollziehen, wie dieses Vermögen entstanden ist. Dann können je nach Herkunft völlig unterschiedliche Unterlagen erforderlich werden.
Bei einer Erbschaft sind andere Nachweise sinnvoll als bei einem Unternehmensverkauf. Bei langjährigem Einkommen wiederum entsteht eine andere Dokumentationsstruktur als bei Kryptowährungen oder Edelmetallen.
Die Bank kennt mein Vermögen falsch – was tun?
Auch das kommt vor. Ein älteres Kundenprofil kann längst überholt sein.
Vielleicht wurde inzwischen eine Immobilie verkauft, ein Unternehmen veräußert oder ein erheblicher Teil des Vermögens verschenkt. Umgekehrt kann eine Erbschaft das Vermögen deutlich erhöht haben.
Dann sollte die neue Situation nachvollziehbar und konsistent angegeben werden. Falls gleichzeitig größere Transaktionen stattgefunden haben, sollte geprüft werden, ob daraus zusätzlich eine Mittelherkunftsprüfung entstehen könnte.
Diese sieben Schritte empfehle ich bei einer Vermögensanfrage
1. Klären Sie den Anlass der Anfrage. 2. Prüfen Sie genau, was die Bank unter „Vermögen“ versteht. 3. Trennen Sie Einkommen, Vermögen und verfügbare Liquidität.
4. Erfassen Sie wesentliche Vermögensklassen strukturiert. 5. Prüfen Sie Eigentumsverhältnisse und bestehende Verbindlichkeiten. 6. Vermeiden Sie widersprüchliche Schätzungen.
7. Verlangt die Bank zusätzlich Nachweise über die Vermögensherkunft, sollte bei größeren oder komplexen Vermögen ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise die Dokumentation prüfen.
Was tun, wenn die Bank immer detaillierter nachfragt?
Dann sollte nicht einfach mit immer größeren Dokumentenpaketen reagiert werden.
Stattdessen ist zu prüfen, welche Frage noch unbeantwortet ist. Fehlt der Bank die Höhe des Vermögens? Möchte sie die Entstehung des Vermögens verstehen? Oder geht es konkret um einen bestimmten Zahlungseingang?
Ein Spezialist für Vermögensherkunft und Herkunftsnachweise kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Anfrage von einem einfachen Kundenfragebogen zu einer umfangreichen Mittelherkunftsprüfung entwickelt.
Wie endet unser Fall mit den 1,4 Millionen Euro?
Der Kunde aus der Einleitung versucht nicht, sein gesamtes finanzielles Leben in einem einzigen Betrag zusammenzufassen.
Er trennt Immobilienvermögen, Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligung voneinander. Anschließend wird klar, welche Positionen nur für die Vermögenshöhe relevant sind und bei welchen Vermögenswerten zusätzlich die Entstehungsgeschichte erläutert werden muss.
Damit wird aus der zunächst unangenehmen Frage „Wie hoch ist Ihr Vermögen?“ eine strukturierte Darstellung, die Vermögensbestand und Vermögensherkunft sauber auseinanderhält.
Bank möchte Vermögen wissen: Rechtsanwalt Martin Wehrmann unterstützt
Wenn Ihre Bank Ihr Vermögen wissen möchte, sollten Sie zunächst feststellen, ob lediglich aktuelle Vermögensverhältnisse abgefragt werden oder bereits ein Mittelherkunftsnachweis beziehungsweise Herkunftsnachweis verlangt wird. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kryptowährungen, Edelmetallen, Erbschaften oder über Jahrzehnte aufgebautem Vermögen kann die zweite Frage erheblich komplexer sein als die erste.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Vermögensherkunft und finanziellen Herkunftsnachweisen. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Herkunftsfragen gegenüber Banken und dem Finanzamt sowie Sachverhalte mit Bankguthaben, Bargeld, Kryptowährungen, Edelmetallen, Immobilien, Unternehmensvermögen, Erbschaften und Schenkungen.
Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit dem Mittelherkunftsnachweis und der Herkunft von Finanzmitteln. Wenn Sie einen Anwalt für Mittelherkunft, einen Spezialisten für Vermögensherkunft oder eine Kanzlei für Herkunftsnachweise suchen, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann und können klären, wie Sie auf die Vermögensanfrage Ihrer Bank sinnvoll, nachvollziehbar und strukturiert reagieren.