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Mittelherkunft und Geldwäscherecht

BISON sperrt das Konto nach einem Kryptotransfer: Warum plötzlich das gesamte Vermögen feststeckt – und wie Anleger reagieren sollten

Veröffentlicht am 22.10.2026 –

Nach einer Bitcoin- oder Kryptowährungsübertragung hat BISON Ihr Konto gesperrt? Ursache können fehlende Absenderdaten, eine nicht verifizierte Wallet, Sicherheitsprüfungen oder ungeklärte Vermögensherkunft sein. Eine solche Sperre bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Kryptowährungen verloren sind oder ein strafrechtlicher Verdacht besteht.

Was Sie jetzt tun sollten: Sichern Sie die Transaktionskennung (TXID), sämtliche Kontomeldungen und Ihre Bestandsübersicht. Klären Sie schriftlich, ob nur der Kryptotransfer oder tatsächlich das gesamte BISON-Konto gesperrt ist. Übermitteln Sie weitere Dokumente erst, wenn feststeht, welche Prüfung offensteht.

Als Rechtsanwalt rate ich außerdem: Keine weiteren Kryptowährungen übertragen, um die Sperre vermeintlich zu umgehen. Das kann zusätzliche Schwierigkeiten verursachen.

Gestern noch handelbar, heute gesperrt: Was steckt dahinter?

Ein hypothetischer Fall: Ein Anleger überweist Bitcoin im Wert von 92.000 Euro von seiner privaten Hardware-Wallet zu BISON. Die Blockchain bestätigt den Eingang. Einen Tag später kann er weder handeln noch Geld auszahlen.

Der Kundensupport verweist auf eine Sicherheitsprüfung. Weitere Einzelheiten erhält der Anleger zunächst nicht.

Für die rechtliche Bewertung ist jetzt eine zentrale Unterscheidung erforderlich: Wurde lediglich die Einzahlung zurückgestellt, eine bestimmte Funktion gesperrt oder die gesamte Geschäftsbeziehung eingeschränkt?

Mein Rat: Fordern Sie eine schriftliche Bestandsaufstellung an. Notieren Sie die betroffenen Kryptowährungen, Mengen, Euro-Guthaben und den Zeitpunkt der ersten Einschränkung.

Erste Ursache: Der Wallet-Eigentumsnachweis fehlt

Bei Übertragungen von privaten Wallets kann BISON einen sogenannten Proof of Ownership verlangen.

Die europäische Verordnung (EU) 2023/1113 verpflichtet Kryptodienstleister unter bestimmten Voraussetzungen, Absender- und Empfängerinformationen zu erfassen. Bei Transfers über 1.000 Euro von oder zu selbstverwalteten Adressen können zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der Wallet-Kontrolle erforderlich sein.

BISON beschreibt dafür in seinen Travel-Rule-Informationen insbesondere digitale Signaturen, automatische Eigentumsnachweise und Satoshi-Tests.

Prüfen Sie unter „Orders“ und „Aktivität“, ob eine solche Verifizierung aussteht.

Wichtig: Private Schlüssel und Seed-Phrases dürfen niemals herausgegeben werden.

Zweite Ursache: Der Absender lässt sich nicht eindeutig zuordnen

Eine Einzahlung von einer externen Handelsplattform kann zusätzliche Fragen auslösen, wenn Absenderangaben fehlen oder nicht mit den hinterlegten Kundendaten übereinstimmen.

Bei XRP, XLM und HBAR kommt ein weiteres Problem hinzu: Fehlt ein erforderlicher Destination Tag beziehungsweise MEMO, kann die Blockchain-Transaktion erfolgreich sein, ohne automatisch dem BISON-Konto zugeordnet zu werden.

BISON erläutert diese Konstellationen in seinem Leitfaden für externe Krypto-Einzahlungen.

Ich empfehle, die technische Zuordnung zunächst vollständig zu prüfen. Ein fehlender Destination Tag ist etwas anderes als eine geldwäscherechtliche Kontosperre.

Dritte Ursache: Die Herkunft der Kryptowährungen ist ungeklärt

Problematischer wird es, wenn BISON nicht nur wissen möchte, von welcher Wallet die Coins stammen, sondern wie sie ursprünglich erworben wurden.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Verpflichtete Geschäftsbeziehungen risikoorientiert überwachen. Bei erhöhtem Risiko können nach § 15 GwG weitere Sorgfaltspflichten erforderlich werden.

Bei unserem hypothetischen Anleger stammen die Bitcoin möglicherweise aus Käufen von 2017. Der heutige Marktwert von 92.000 Euro sagt jedoch nichts darüber aus, wie der ursprüngliche Kauf finanziert wurde.

Hier empfehle ich eine Beweiskette aus Banküberweisungen, Kaufabrechnungen und Wallet-Transfers. Fehlen historische Dokumente, sollten vorhandene Belege systematisch rekonstruiert und Lücken ausdrücklich erklärt werden.

Eine Wallet-Signatur allein ersetzt diesen Mittelherkunftsnachweis nicht.

Darf BISON nach einem Transfer das gesamte Konto sperren?

Nicht jede Einschränkung ist automatisch rechtswidrig. Können bestimmte gesetzliche Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, sieht § 10 Abs. 9 GwG unter seinen Voraussetzungen erhebliche Folgen bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung vor. Für verstärkte Sorgfaltspflichten verweist § 15 Abs. 9 GwG auf entsprechende Rechtsfolgen.

Daraus folgt allerdings keine pauschale Berechtigung zu einer zeitlich unbegrenzten Kontosperre. Ob die Einschränkung gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten Umständen und den betroffenen vertraglichen Leistungen ab.

Bei der anwaltlichen Prüfung muss deshalb geklärt werden, welche Nachweise offenstehen, welcher Vertragspartner verantwortlich ist und welche Auszahlungs- oder Herausgabeansprüche bestehen.

Wenn BISON nicht reagiert: Wie lassen sich Ansprüche sichern?

Ich empfehle, den Vorgang zunächst über das offizielle Kontaktformular schriftlich zu klären.

Benennen Sie die TXID, den Übertragungsbetrag und die Einschränkungen. Fragen Sie ausdrücklich, ob technische, regulatorische oder vertragliche Hindernisse bestehen und welche Mitwirkung noch erforderlich ist.

Bleibt eine konkrete Antwort aus, kann eine formelle Beschwerde mit angemessener Fristsetzung sinnvoll sein. Die Frist ist dabei keine automatische gesetzliche Freischaltungsfrist.

Bei erheblichen Vermögenswerten oder einer angekündigten Kontokündigung sollten mögliche Herausgabeansprüche und gegebenenfalls gerichtliche Maßnahmen frühzeitig geprüft werden.

BISON-Konto nach Kryptotransfer gesperrt: Wann hilft ein Anwalt?

Eine Kontosperre nach einem Kryptotransfer sollte nicht mit wiederholten Überweisungsversuchen beantwortet werden. Entscheidend sind die genaue Ursache, eine saubere Beweisdokumentation und gegebenenfalls die rechtliche Durchsetzung bestehender Ansprüche.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Mein Schwerpunkt liegt auf Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen und geldwäscherechtlichen Herkunftsprüfungen.

Auf meinem seit 2021 betriebenen Fachportal mittelherkunftsnachweis.de können Sie mir Ihren Fall online oder per E-Mail für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung schildern.

Ich prüfe insbesondere, ob ein Wallet-Nachweis genügt, eine weitergehende Vermögenshistorie erforderlich ist oder bereits konkrete Ansprüche auf Freigabe Ihrer Kryptowährungen bestehen.