Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

BISON verlangt Belege für alte Bitcoin: Wie Sie Ihre Vermögensherkunft auch ohne Kaufnachweise erklären

Veröffentlicht am 22.10.2026 –

Wer bei BISON die Vermögensherkunft seiner Bitcoin nachweisen muss, braucht nicht zwingend jede historische Kaufabrechnung im Original. Auch alte Banküberweisungen, E-Mail-Bestätigungen, Blockchain-Daten und Unterlagen früherer Kryptobörsen können helfen, den Erwerb zu rekonstruieren. Entscheidend ist, dass daraus eine überprüfbare Vermögensgeschichte entsteht. Fehlen wichtige Belege, sollten diese Lücken ausdrücklich erklärt werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Mittelherkunftsnachweisen, Kryptowährungen und geldwäscherechtlichen Herkunftsprüfungen. Über mein Fachportal mittelherkunftsnachweis.de, das ich seit 2021 betreibe, biete ich eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung an.

Bitcoin seit 2015 im Wallet – plötzlich beginnt die Beweissuche

Ein hypothetisches Beispiel: Ein Anleger erwirbt 2015 mehrere Bitcoin für insgesamt 4.500 Euro. Elf Jahre später möchte er einen Teil seines Vermögens über BISON verkaufen. Inzwischen existiert seine ursprüngliche Kryptobörse nicht mehr. Die damaligen Zugangsdaten sind verloren.

Nun verlangt BISON Informationen zur Herkunft der Kryptowährungen. Der Anleger besitzt zwar seine Hardware-Wallet, aber keine vollständigen Kaufabrechnungen mehr. Die Coins sind erreichbar, ihre historische Anschaffung ist jedoch schwer zu belegen.

Das eigentliche Problem ist nicht der gestiegene Bitcoin-Wert. Es fehlt die dokumentierte Verbindung zwischen dem ursprünglichen Geld, dem damaligen Kauf und dem heutigen Kryptobestand.

Welche Dokumente sind für BISON besonders wichtig?

BISON nennt in seinem Hilfebereich zur Mittelherkunft Gehaltsnachweise, Steuererklärungen sowie Belege größerer Ein- und Auszahlungen. Bei Kryptotransfers können außerdem Nachweise anderer Handelsplattformen angefordert werden.

Ich empfehle, drei Beweisebenen zu unterscheiden: Erstens die Herkunft der ursprünglichen Geldmittel, zweitens den tatsächlichen Kauf der Bitcoin und drittens deren anschließende Übertragung bis zum heutigen Bestand.

Wer beispielsweise nur eine Wallet-Adresse vorlegt, beantwortet möglicherweise die falsche Frage. Wallet-Kontrolle ist kein Beweis für die ursprüngliche Vermögensherkunft.

Die verschwundene Kryptobörse: Wo beginnt die Rekonstruktion?

Ist die ursprüngliche Handelsplattform geschlossen, würde ich zunächst die Bankunterlagen prüfen. Alte Überweisungen können zeigen, wann und in welcher Höhe Geld an die damalige Börse geflossen ist.

Anschließend kommen E-Mail-Archive, gespeicherte Handelsbestätigungen und frühere Steuerunterlagen infrage. Blockchain-Explorer ermöglichen außerdem die zeitliche Nachverfolgung bekannter Transaktionskennungen.

Meine Empfehlung lautet, zunächst gesicherte Tatsachen zu sammeln und erst danach eine zusammenhängende Erklärung zu formulieren. Wer Erinnerungslücken vorschnell mit ungefähren Datumsangaben füllt, riskiert spätere Widersprüche.

Wie wird aus einzelnen Belegen eine nachvollziehbare Bitcoin-Historie?

Ein überzeugender Mittelherkunftsnachweis funktioniert wie eine rekonstruierte Buchführung. Er sollte zeigen, welche Geldbeträge wann eingesetzt wurden, welche Kryptowährungen erworben wurden und wie sich die Bestände anschließend entwickelt haben.

Für unseren beispielhaften Anleger wäre zunächst die Banküberweisung über 4.500 Euro relevant. Es folgen vorhandene Kaufbelege und die späteren Wallet-Transfers. Anschaffung, Übertragung und heutiger Bestand sollten rechnerisch möglichst miteinander übereinstimmen.

Ich empfehle eine übersichtliche Tabelle mit Datum, Betrag, Kryptowährungsmenge, beteiligter Plattform und zugehörigem Dokument. Nicht die Menge der eingereichten Dateien entscheidet, sondern ihre Aussagekraft.

Was tun, wenn sich einzelne Transaktionen nicht mehr beweisen lassen?

Eine historische Dokumentationslücke ist nicht automatisch ein Hinweis auf Geldwäsche. Sie sollte jedoch nachvollziehbar beschrieben werden: Welche Unterlagen fehlen? Warum sind sie nicht mehr verfügbar? Welche alternativen Nachweise existieren?

Besonders sorgfältig müssen Schenkungen, Erbschaften, Mining-Erträge oder frühere Tauschgeschäfte geprüft werden. Für solche Erwerbsformen gelten andere tatsächliche Nachweisanforderungen als für einen einfachen Bitcoin-Kauf gegen Euro.

Bei der anwaltlichen Prüfung kommt es darauf an, bewiesene Tatsachen, plausible Rekonstruktionen und offene Fragen sauber voneinander zu trennen. Eine erfundene Kaufabrechnung oder nachträglich manipulierte Transaktionsübersicht ist keine Lösung.

Darf BISON wegen unvollständiger Belege das Konto sperren?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) müssen Verpflichtete Geschäftsbeziehungen überwachen und erforderlichenfalls Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte berücksichtigen. Bei erhöhtem Risiko können nach § 15 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten entstehen.

Eine unzureichend geklärte Vermögensherkunft kann deshalb weitere Prüfungen oder Einschränkungen auslösen. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede Dokumentationslücke eine unbegrenzte Kontosperre rechtfertigt.

Ich empfehle, schriftlich zu erfragen, welche konkrete Herkunftsfrage ungeklärt bleibt. Bei blockierten Auszahlungen sollten außerdem die vertraglichen Ansprüche und etwaige gesetzliche Hindernisse geprüft werden.

BISON akzeptiert die Herkunftsnachweise nicht – was jetzt?

Wer bereits Dokumente eingereicht hat und dennoch keine Freigabe erhält, sollte nicht wahllos weitere Screenshots schicken. Zielführender ist eine gezielte Nachfrage, welcher Erwerbsvorgang oder Wallet-Transfer noch unzureichend erklärt wurde.

Ich empfehle außerdem, sämtliche Support-Nachrichten, eingereichten Dateien und Reaktionen zu archivieren. Eine überarbeitete Herkunftsdokumentation sollte erkennbare Beweislücken gezielt schließen.

Bei erheblichen Bitcoin-Beständen kann ein anwaltliches Schreiben sinnvoll sein, das die vorhandenen Nachweise rechtlich einordnet und konkrete Fragen zur weiteren Bearbeitung formuliert.

Alte Bitcoin nachweisen: Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?

Wer alte Bitcoin besitzt, aber historische Kaufbelege verloren hat, muss seine Vermögensherkunft nicht vorschnell als unbeweisbar betrachten. Entscheidend ist eine sorgfältige Rekonstruktion anhand noch verfügbarer Unterlagen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen für Bitcoin, andere Kryptowährungen, Bankguthaben und Edelmetalle sowie Herkunftsprüfungen gegenüber Banken und dem Finanzamt.

Über mein seit 2021 betriebenes Fachportal mittelherkunftsnachweis.de können Sie mir Ihren Sachverhalt online oder per E-Mail für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung schildern. Ich prüfe, welche historischen Nachweise verwendbar sind, wo Beweislücken bestehen und welche rechtlichen Schritte bei Schwierigkeiten mit BISON sinnvoll erscheinen.