Mittelherkunftsnachweis bei Phantom Wallet: So belegen Sie die Herkunft von Solana, Bitcoin und anderen Kryptowährungen
Ein Anleger beginnt 2021 mit Solana. Er kauft zunächst SOL für wenige Tausend Euro und nutzt später seine Phantom Wallet für Swaps, Staking und verschiedene Solana-Token. Einige Projekte werfen Gewinne ab, andere verschwinden nahezu vollständig. Nach mehreren Jahren tauscht er einen großen Teil seines Portfolios in USDC. Aus dem ursprünglichen Investment ist inzwischen ein Betrag von rund 130.000 Euro geworden. Nun sollen die Stablecoins zu einer Kryptobörse geschickt und anschließend auf das deutsche Bankkonto ausgezahlt werden. Dort beginnt die eigentliche Schwierigkeit: Der Dienstleister möchte die Herkunft der Kryptowährungen nachvollziehen.
Gerade bei Phantom Wallet kann ein Mittelherkunftsnachweis anspruchsvoll werden. Eine einzige öffentliche Wallet-Adresse kann innerhalb weniger Jahre Hunderte oder Tausende On-Chain-Vorgänge enthalten. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass jeder dieser Vorgänge eine neue Vermögensquelle darstellt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Herkunft und Vermögensherkunft. Auf mittelherkunftsnachweis.de können Sie mir Ihren Fall online oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung zu ihrem Herkunftsnachweis.
Verlangt Phantom Wallet überhaupt einen Mittelherkunftsnachweis?
Für die normale Nutzung der selbstverwalteten Phantom Wallet ist grundsätzlich keine klassische KYC-Prüfung wie bei einem zentralen Börsenkonto erforderlich. Phantom ist eine Self-Custody-Wallet, über die Nutzer ihre Kryptowährungen selbst verwalten.
Anders kann die Situation werden, sobald Fiatgeld ins Spiel kommt. Phantom integriert verschiedene externe Anbieter zum Kauf von Kryptowährungen. Nach aktuellen Angaben gehören beziehungsweise gehörten hierzu unter anderem Coinbase Pay, Robinhood Connect, Stripe, Transak, Blockchain.com und weitere On-Ramp-Dienstleister.
Wenn einer dieser Anbieter nach Source of Funds oder Vermögensherkunft fragt, handelt es sich deshalb regelmäßig um dessen Compliance-Prüfung und nicht um eine allgemeine „Freischaltung“ Ihrer Phantom Wallet.
Warum entsteht das Problem häufig erst beim Auszahlen?
Kryptowährungen können lange Zeit ausschließlich On-Chain bewegt werden. Erst beim Übergang zurück in Euro treffen die Coins häufig wieder auf einen regulierten Finanzdienstleister.
Phantom empfiehlt Nutzern außerhalb bestimmter US-Funktionen aktuell, Kryptowährungen für eine Auszahlung an eine geeignete Börse zu schicken, dort in Fiatgeld umzuwandeln und anschließend auf ein Bankkonto auszuzahlen.
Genau diese Börse kann dann fragen: Woher stammen die 130.000 Euro Gegenwert, die gerade aus einer privaten Phantom Wallet eingezahlt wurden? Später kann dieselbe Frage zusätzlich von der Empfängerbank gestellt werden.
Phantom Wallet unterstützt mehrere Blockchains
Phantom war lange besonders mit Solana verbunden. Mittlerweile ist die Wallet jedoch auf mehrere Blockchain-Netzwerke ausgerichtet und ermöglicht die Verwaltung unterschiedlicher Kryptoassets. Phantom beschreibt sein Produkt selbst ausdrücklich als Multi-Chain-Wallet.
Damit kann ein Herkunftsnachweis deutlich komplexer werden. Ein Anleger kann beispielsweise zunächst SOL besitzen, später Vermögen auf Ethereum oder andere unterstützte Netzwerke übertragen und daneben Bitcoin halten.
Für den Mittelherkunftsnachweis bei Phantom Wallet sollte deshalb zunächst festgestellt werden, auf welchen Blockchains sich überhaupt relevante Vermögensbewegungen abgespielt haben.
Der aktuelle Wallet-Wert erzählt nur das Ende der Geschichte
Unser Anleger sieht heute 130.000 Euro in verschiedenen Assets. Für einen Herkunftsnachweis ist dieser aktuelle Wert jedoch nur begrenzt aussagekräftig.
Vielleicht wurden ursprünglich lediglich 18.000 Euro investiert. Weitere Werte entstanden durch Kurssteigerungen, Staking-Erträge und erfolgreiche Token-Trades. Genau diese Komponenten sollten auseinandergehalten werden.
Eine gute Vermögensdarstellung lautet deshalb nicht einfach: „130.000 Euro aus Kryptowährungen.“ Sie erklärt vielmehr, wie aus dem ursprünglichen Kapital der heutige Kryptobestand entstanden ist.
Solana-Staking sollte gesondert betrachtet werden
Phantom ermöglicht es Nutzern, innerhalb des Solana-Ökosystems mit ihren Assets Erträge zu erzielen. Damit können zusätzlich zum ursprünglich erworbenen SOL weitere Vermögenswerte entstehen. Phantom selbst bewirbt inzwischen ebenfalls Möglichkeiten zum Erzielen passiver Rewards.
Für einen Herkunftsnachweis ist diese Unterscheidung wichtig. Ein ursprünglicher SOL-Kauf und später erhaltene Staking-Erträge sind wirtschaftlich nicht derselbe Vorgang.
Wer über Jahre gestakt hat, sollte deshalb prüfen, ob sich der ursprüngliche Bestand und die daraus entstandenen Rewards getrennt nachvollziehen lassen.
Meme-Coins können den Herkunftsnachweis komplizierter machen
Eine Besonderheit von Phantom ist der intensive On-Chain-Handel. Nutzer können zahlreiche neue und kleinere Token unmittelbar aus ihrer Wallet heraus handeln. Phantom hebt selbst die Möglichkeit hervor, Tausende neue und aktuelle Token zu kaufen und zu verkaufen.
Für die Mittelherkunft entsteht dadurch ein interessantes Problem: Aus einem Kauf von beispielsweise 2.000 Euro können über mehrere erfolgreiche Trades 30.000 Euro entstehen, ohne dass weiteres Fiatgeld eingezahlt wurde.
Hier sollte die Dokumentation nicht jeden Token isoliert als neue Geldquelle darstellen. Viel wichtiger ist es, die entscheidenden Handelsabschnitte und deren wirtschaftliche Entwicklung verständlich zusammenzufassen.
Warum USDC keine automatische Erklärung der Geldherkunft ist
Viele Nutzer tauschen ihr Kryptovermögen vor einer Auszahlung zunächst in USDC oder einen anderen Stablecoin. Phantom empfiehlt bei weniger verbreiteten Token vor dem Cash-out ebenfalls häufig einen vorherigen Swap in einen besser unterstützten Token oder Stablecoin.
Dadurch wird die Auszahlung technisch einfacher. Für den Herkunftsnachweis des Vermögens ändert sich aber nichts.
50.000 USDC sind nicht deshalb ausreichend erklärt, weil es sich um einen Stablecoin handelt. Der prüfende Dienstleister kann weiterhin wissen wollen, aus welchen Vermögenswerten diese USDC entstanden sind.
Eigene Wallet-Transfers sind keine neuen Einnahmen
Unser Anleger verwendete zeitweise neben Phantom eine Hardware-Wallet. Er schickte 300 SOL von Phantom auf diese Wallet und Monate später zurück.
Auf der Blockchain erscheinen zwei größere Transfers. Wirtschaftlich wurde dadurch aber kein neues Vermögen geschaffen. Es handelt sich um eine Bewegung zwischen eigenen Wallets.
Solche Transfers sollten bei einem Krypto-Herkunftsnachweis ausdrücklich als Eigentransaktionen gekennzeichnet werden. Bei umfangreichen Historien kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, echte Vermögenszuflüsse von bloßen technischen Bewegungen zu trennen.
dApps machen eine Phantom-Historie schnell unübersichtlich
Phantom ermöglicht die Verbindung mit zahlreichen dezentralen Anwendungen. Dazu zählen DeFi-Protokolle, NFT-Angebote, Trading-Plattformen, Bridges und weitere Web3-Anwendungen. Phantom bietet dafür sogar ein eigenes Verzeichnis integrierbarer Apps.
Eine einzige wirtschaftliche Handlung kann dabei mehrere Blockchain-Transaktionen erzeugen. Deshalb sollte ein Herkunftsnachweis nicht automatisch jede technische Interaktion einzeln erklären.
Ich empfehle stattdessen, die Historie nach wirtschaftlichen Ereignissen zu strukturieren: Kauf, Verkauf, Swap, Ertrag, eigener Transfer und Auszahlung.
Wie kann ich meine Phantom-Historie sinnvoll rekonstruieren?
Beginnen Sie nicht mit sämtlichen On-Chain-Daten. Schreiben Sie zuerst auf, welches Geld ursprünglich in Kryptowährungen geflossen ist.
Anschließend markieren Sie die größeren Entwicklungsschritte: erste Käufe, erhebliche Gewinne, Staking, wichtige Swaps, Transfers zwischen eigenen Wallets und die heutige Position.
Erst im dritten Schritt ordnen Sie Wallet-Adressen, Transaktionsdaten, Börsenabrechnungen und Bankbelege zu. Auf diese Weise entsteht eine verständliche Vermögensherkunft, statt lediglich eine technisch beeindruckende, aber kaum lesbare Transaktionsliste.
Welche Dokumente helfen bei Phantom Wallet besonders?
Wichtig können zunächst Kontoauszüge sein, auf denen der ursprüngliche Kryptokauf beziehungsweise die Zahlung an einen On-Ramp-Anbieter sichtbar wird.
Daneben kommen Bestätigungen früherer Käufe, Exchange-Exporte, Steuerunterlagen, eigene Wallet-Adressen und wichtige Blockchain-Transaktionen infrage. Bei Staking oder anderen Ertragsformen können zusätzliche Aufstellungen über erhaltene Rewards sinnvoll sein.
Bei einem hohen Kryptovermögen muss daraus eine schlüssige Gesamtdarstellung entstehen. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise und Vermögensherkunft kann insbesondere dann helfen, wenn verschiedene Quellen miteinander vermischt wurden.
Achten Sie beim Transfer zur Börse auf das richtige Netzwerk
Vor einer Auszahlung gibt es neben der Compliance noch ein technisches Risiko. Phantom weist ausdrücklich darauf hin, dass Token und Netzwerk beim Transfer an eine Börse übereinstimmen müssen. Wer beispielsweise USDC auf Solana versendet, benötigt eine entsprechend unterstützte Solana-Einzahlungsadresse.
Eine falsche Auswahl des Netzwerks kann dazu führen, dass Vermögenswerte nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben werden.
Für den Herkunftsnachweis empfiehlt es sich außerdem, die betreffende Auszahlungstransaktion zu dokumentieren. Damit lässt sich später die Verbindung zwischen der eigenen Phantom-Adresse und dem Eingang auf der Börse leichter herstellen.
Was sollte ich bei einer Bankanfrage erklären?
Nach dem Kryptoverkauf sieht Ihre Bank möglicherweise lediglich einen hohen Zahlungseingang von einer Börse. Die jahrelange Vorgeschichte innerhalb Ihrer Phantom Wallet kennt sie nicht.
Eine gute Erklärung sollte deshalb beim ursprünglichen Vermögen beginnen und anschließend den Weg bis zur Auszahlung zusammenfassen.
So kann beispielsweise dargestellt werden: Gehalt und Ersparnisse → Kauf von SOL → Aufbewahrung und Trading über Phantom → Staking und Wertentwicklung → Umwandlung in USDC → Transfer zur Börse → Verkauf → Auszahlung in Euro.
Geben Sie niemals Ihre Recovery Phrase als Herkunftsnachweis heraus
Phantom weist besonders deutlich darauf hin, dass der Support niemals zuerst Kontakt aufnimmt und niemals nach sensiblen Zugangsdaten fragen wird. Supportanfragen sollen über den offiziellen Hilfebereich erfolgen.
Ihre Secret Recovery Phrase oder privaten Schlüssel sind kein Mittelherkunftsnachweis. Ein seriöser Dienstleister benötigt diese Informationen nicht, um die Herkunft Ihrer Kryptowährungen zu kontrollieren.
Wer angeblich zur Freigabe einer Auszahlung oder zur „AML-Verifizierung Ihrer Phantom Wallet“ nach der Seed Phrase fragt, sollte als erhebliche Betrugsgefahr behandelt werden.
Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Phantom Wallet
Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Phantom Wallet ist besonders häufig eine Rekonstruktionsaufgabe. Solana-Transaktionen, Staking, Token-Swaps, Stablecoins, verschiedene Blockchains und externe Kauf- oder Verkaufsanbieter müssen dabei gegebenenfalls zu einer verständlichen Vermögensgeschichte zusammengeführt werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Mittelherkunft, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen, Geld und Edelmetalle sowie mit entsprechenden Fragestellungen gegenüber Kryptodienstleistern, Banken, Finanzamt und nach dem Geldwäschegesetz.
Wenn eine Börse, Bank oder ein in Phantom eingebundener Dienstleister von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis, Source-of-Funds-Nachweis oder Herkunftsnachweis Ihrer Kryptowährungen verlangt, können Sie mir den Sachverhalt auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Sie erhalten dort eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Als Anwalt und Spezialist für Mittelherkunftsnachweise kann ich anschließend prüfen, wie sich Ihre Phantom-Wallet-Historie und die tatsächliche Vermögensherkunft sinnvoll und nachvollziehbar aufbereiten lassen.