Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Mittelherkunft und Geldwäscherecht

Mittelherkunftsnachweis bei Tangem Wallet: Wie Sie Krypto-Herkunft und Vermögensentwicklung sauber belegen

Veröffentlicht am 22.08.2026 –

Ein Anleger nutzt seit Jahren eine Tangem Wallet. Seine Bitcoin und andere Kryptowährungen liegen auf verschiedenen Adressen, ein Teil wurde direkt gekauft, ein weiterer Teil stammt aus früheren Tauschvorgängen. Nun möchte er einen größeren Betrag über die Verkaufsfunktion in der Tangem App in Euro umwandeln. Dabei wird er zu einem externen Anbieter weitergeleitet – und dort beginnt plötzlich eine umfassendere KYC-Prüfung. Zusätzlich werden Nachweise zur Mittelherkunft verlangt.

Für viele Nutzer wirkt das zunächst widersprüchlich. Tangem steht gerade für Self-Custody und dafür, dass niemand außer dem Nutzer selbst die privaten Schlüssel kontrolliert. Trotzdem können beim Kauf oder Verkauf über integrierte Drittanbieter umfangreiche Prüfungen zur Source of Funds, Vermögensherkunft und Krypto-Herkunft erforderlich werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Dokumentation von Krypto-Vermögen. Wenn im Zusammenhang mit Tangem eine solche Prüfung entsteht, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Verlangt Tangem selbst einen Mittelherkunftsnachweis?

Diese Frage sollte zuerst beantwortet werden. Tangem ist eine Non-Custodial- beziehungsweise Self-Custody-Wallet. Die Wallet selbst verwahrt Ihr Vermögen nicht wie eine zentrale Kryptobörse und kann die darin befindlichen Assets nach eigenen Angaben nicht einfrieren oder wiederherstellen.

Beim Verkauf von Kryptowährungen sieht es jedoch anders aus. Tangem ermöglicht den Verkauf über einen integrierten externen Off-Ramp-Dienst. Aktuell wird dafür insbesondere MoonPay eingesetzt.

Deshalb kommt die konkrete KYC- oder Mittelherkunftsprüfung regelmäßig vom jeweiligen Verkaufsdienstleister und nicht dadurch zustande, dass Tangem Ihre Wallet allgemein kontrollieren möchte.

Der Verkauf in der Tangem App führt zu einem Drittanbieter

Wer in der Tangem App auf „Verkaufen“ geht, wird zum integrierten Dienst weitergeleitet. Dort wird der Verkaufsbetrag eingegeben und anschließend eine Auszahlung auf Bankkonto oder Bankkarte vorbereitet.

Tangem weist selbst darauf hin, dass die KYC-Anforderungen vom jeweiligen Betrag abhängen können und Nutzer wahrscheinlich einen entsprechenden Verifizierungsprozess durchlaufen müssen.

Für Betroffene ist dieser Punkt zentral: Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Tangem Wallet muss deshalb nach den Anforderungen des tatsächlich prüfenden Finanzdienstleisters vorbereitet werden.

Unser Beispielfall: Die Coins stammen aus drei verschiedenen Jahren

Der Anleger aus unserem Beispiel hat seinen Bestand nicht auf einmal erworben. 2020 kaufte er Bitcoin für 8.000 Euro, 2022 kamen weitere Käufe hinzu und später wurden andere Coins teilweise in Bitcoin getauscht.

Heute beträgt der Gesamtwert vielleicht 140.000 Euro. Dieser aktuelle Wert erklärt aber nicht, wie das Vermögen entstanden ist.

Für einen nachvollziehbaren Herkunftsnachweis sollte deshalb zwischen ursprünglichen Einzahlungen, späteren Kryptokäufen, Tauschvorgängen und Kursentwicklung unterschieden werden. Die heutige Vermögenshöhe ist nicht automatisch der ursprünglich eingesetzte Geldbetrag.

Tangem hat derzeit keinen eigenen CSV-Export für die Transaktionshistorie

Das ist eine Besonderheit, die bei einem Herkunftsnachweis wichtig werden kann. Nach den aktuellen Tangem-Hinweisen gibt es in der App selbst derzeit keine direkte Funktion zum Export der kompletten Transaktionshistorie.

Stattdessen können Nutzer über die jeweilige Kryptowährung zum Blockchain Explorer wechseln. Manche Blockchain-Explorer ermöglichen anschließend den Export der Transaktionshistorie als CSV-Datei.

Wer seine Vermögensherkunft rekonstruieren möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Blockchains genutzt wurden und welche Explorer dort geeignete Exportmöglichkeiten bieten.

Warum der fehlende Wallet-Export kein unlösbares Problem ist

Dass Tangem keinen zentralen CSV-Export anbietet, bedeutet nicht, dass Transaktionen verschwunden sind.

Die öffentlich sichtbaren Blockchain-Daten enthalten weiterhin die wesentlichen technischen Bewegungen. Bei Bitcoin lassen sich beispielsweise Ein- und Ausgänge über öffentliche Adressen nachvollziehen. Bei Ethereum und EVM-Netzwerken können zusätzlich Token-Transfers und Smart-Contract-Interaktionen sichtbar sein.

Ein ähnliches Vorgehen bei der BlueWallet haben wir ausführlich in unserem Leitfaden beschrieben.

Die eigentliche Arbeit besteht anschließend darin, diese technischen Daten mit wirtschaftlichen Belegen zu verbinden. Genau das macht einen guten Krypto-Herkunftsnachweis aus.

xPub kann bei bestimmten Blockchains hilfreich sein

Tangem bietet für zahlreiche Blockchains die Möglichkeit, einen XPUB beziehungsweise Extended Public Key zu erzeugen.

Das ist insbesondere bei UTXO-basierten Netzwerken wie Bitcoin interessant, weil ein Wallet dort viele unterschiedliche Empfangsadressen verwenden kann. Über einen xPub lassen sich zusammengehörende öffentliche Adressen besser erfassen.

Auch für verschiedene EVM-kompatible Blockchains ist die Funktion verfügbar. Bei umfangreichen Wallet-Historien kann dies helfen, die eigene Vermögensstruktur nachvollziehbarer zu erfassen, ohne private Schlüssel offenzulegen.

Vergleichbare Dokumentationsmethoden für andere Self-Custody-Wallets finden Sie in unserem Zengo-Beitrag.

Die Tangem-Karte beweist nicht automatisch die Geldherkunft

Eine Tangem-Karte kann die Kontrolle über die für Transaktionen notwendigen privaten Schlüssel ermöglichen. Das ist technisch wichtig.

Für einen Mittelherkunftsnachweis reicht diese Kontrolle jedoch nicht aus. Sie beantwortet zunächst nur die Frage, wer heute über die Kryptowährungen verfügen kann.

Eine Bank oder ein Krypto-Dienstleister kann zusätzlich wissen wollen, wie die Coins ursprünglich erworben wurden. Dazu können alte Banküberweisungen, Kaufbestätigungen, Börsenhistorien oder andere wirtschaftliche Unterlagen erforderlich sein.

Tangem kann auch ohne Seed Phrase eingerichtet werden

Eine weitere Besonderheit der Tangem Wallet ist die Möglichkeit, sie ohne klassische Seed Phrase einzurichten. Bei dieser Variante wird der private Schlüssel direkt im Chip der Karte erzeugt.

Nach Tangems Angaben verlässt dieser Schlüssel den Chip nicht. Alternativ kann bei neueren Wallet-Generationen auch eine Seed-Phrase erzeugt oder aus einer anderen Wallet importiert werden.

Für den Mittelherkunftsnachweis ist das deshalb interessant, weil der Besitz einer Seed Phrase gerade kein notwendiges Beweismittel für die Vermögensherkunft ist. Die Herkunft von Coins wird über Transaktionen und wirtschaftliche Unterlagen dokumentiert, nicht über geheime Zugangsdaten.

Niemals die Seed Phrase als Herkunftsnachweis herausgeben

Dieser Punkt ist besonders wichtig. Eine Seed Phrase gibt vollständigen Zugriff auf die Wallet.

Tangem warnt selbst ausdrücklich davor, diese Wörter an Dritte weiterzugeben oder unsicher online zu speichern. Wer die Seed Phrase kennt, kann grundsätzlich auf die entsprechenden Vermögenswerte zugreifen.

Kein seriöser Anwalt für Mittelherkunftsnachweise, keine Bank und kein ordnungsgemäßer Compliance-Dienst benötigt Ihre Seed Phrase oder privaten Schlüssel als Herkunftsnachweis.

Was passiert bei einer alten importierten Wallet?

Angenommen, unser Anleger hat früher eine andere Wallet benutzt und deren Seed Phrase später in Tangem importiert.

Die heutige Tangem Wallet enthält dann möglicherweise Vermögenswerte mit einer Historie, die lange vor der Nutzung von Tangem begonnen hat.

In diesem Fall wäre es falsch, den Beginn der Vermögensgeschichte auf die Einrichtung der Tangem Wallet zu datieren. Für die Mittelherkunft muss weiter zurückgegangen werden: zur ursprünglichen Wallet, zum damaligen Kauf oder zum tatsächlichen ersten Vermögenszufluss.

Der Wallet-Explorer zeigt Bewegungen – aber nicht deren Rechtsgrund

Nehmen wir an, der Blockchain Explorer zeigt einen Eingang von 2 BTC auf einer Ihrer Adressen.

Technisch ist damit klar, wann und von welcher Adresse dieser Betrag übertragen wurde. Wirtschaftlich bleibt jedoch offen, ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung, einen Transfer von der eigenen Börse oder eine Bewegung zwischen zwei eigenen Wallets handelte.

Deshalb ist die wichtigste Aufgabe bei einem Herkunftsnachweis für Tangem Wallet, technische Wallet-Daten und wirtschaftliche Hintergründe miteinander zu verknüpfen.

Eigenübertragungen müssen klar gekennzeichnet werden

Viele langjährige Kryptonutzer übertragen ihre Coins regelmäßig zwischen eigenen Wallets.

Vielleicht lagen die Bitcoin zunächst bei einer Börse, dann auf einer Software-Wallet und später auf Tangem. In der Blockchain erscheinen dadurch mehrere größere Transaktionen.

Wirtschaftlich kann es sich trotzdem durchgehend um dasselbe Vermögen handeln. Solche Eigentransfers sollten ausdrücklich als solche dokumentiert werden. Ein Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweise bei Kryptowährungen kann helfen, echte Einnahmen von bloßen Vermögensverschiebungen zu unterscheiden.

Warum ein Verkauf über MoonPay weitere Fragen auslösen kann

Tangem verkauft die Kryptowährungen nach eigenen Angaben nicht selbst. Die Verkaufsfunktion wird aktuell über den integrierten Off-Ramp-Anbieter MoonPay bereitgestellt.

Dieser Dienstleister übernimmt die eigentliche Abwicklung und bestimmt auch die entsprechenden Gebühren und KYC-Anforderungen.

Damit kann es vorkommen, dass Sie jahrelang vollkommen selbstständig über Ihre Tangem Wallet verfügen und erst beim Verkauf erstmals umfangreiche Informationen zu Einkommen, Vermögensquelle oder früheren Kryptokäufen vorlegen müssen.

Was sollte vor einer größeren Auszahlung vorbereitet werden?

Ich empfehle, den Herkunftsnachweis nicht erst zu erstellen, wenn eine Transaktion bereits angehalten wurde.

Falls Belege zur Herkunft fehlen, zeigen wir Ihnen hier praktische Lösungsansätze.

Stellen Sie zunächst fest, welche Kryptowährungen verkauft werden sollen. Danach notieren Sie, wann und auf welchem Weg diese ursprünglich erworben wurden.

Ergänzen Sie anschließend größere Tauschvorgänge, Transfers zwischen eigenen Wallets und sonstige wesentliche Vermögensereignisse. So entsteht schon vor der eigentlichen Compliance-Anfrage eine belastbare Chronologie.

Kontoauszüge können die Brücke zum ursprünglichen Kryptokauf bilden

Die Blockchain beginnt bei Kryptowährungen. Die Vermögensgeschichte kann aber schon vorher angefangen haben.

Wenn Sie beispielsweise 2019 Bitcoin für 15.000 Euro gekauft haben, kann ein alter Bankkontoauszug zeigen, dass dieser Betrag an eine Kryptobörse oder einen Kaufanbieter übertragen wurde.

Die Börsen- oder Kaufhistorie dokumentiert anschließend den Erwerb der Coins. Die Blockchain zeigt deren späteren Transfer. Zusammengenommen entsteht eine nachvollziehbare Kette der Mittelherkunft.

Was passiert nach dem Verkauf auf dem Bankkonto?

Selbst eine erfolgreiche Prüfung beim Kryptoanbieter kann nur die erste Stufe sein.

Wenn anschließend beispielsweise 100.000 Euro auf ein deutsches Bankkonto ausgezahlt werden, kann die Bank wiederum Fragen zur Geldherkunft stellen.

Eine sorgfältig vorbereitete Dokumentation sollte deshalb nicht nur erklären, warum der Kryptoanbieter die Auszahlung durchführen darf. Sie sollte möglichst auch den späteren Mittelherkunftsnachweis gegenüber einer Bank unterstützen.

Welche Informationen würde ich zuerst zusammentragen?

Ich würde mit dem ursprünglichen Vermögenszufluss beginnen. Danach folgen die wichtigsten Kryptokäufe, relevante Wallet-Adressen und größere Transfers.

Bei einer Tangem Wallet kann anschließend der jeweilige Blockchain Explorer genutzt werden, um fehlende technische Transaktionsdaten zu ergänzen. Je nach Blockchain können auch CSV-Daten exportiert werden.

Erst zum Schluss würde ich sämtliche Informationen zu einer kurzen, verständlichen Darstellung zusammenführen. Bei großen Beträgen oder sehr langen Historien kann eine Kanzlei für Mittelherkunft und Vermögensherkunft diese Struktur vor der Einreichung prüfen.

Rechtsanwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Tangem Wallet

Ein Mittelherkunftsnachweis im Zusammenhang mit Tangem Wallet unterscheidet sich häufig von einer klassischen Börsenprüfung. Tangem ist auf Self-Custody ausgerichtet; der eigentliche Verkauf und die KYC-Prüfung laufen dagegen über externe Dienstleister. Gleichzeitig gibt es derzeit keinen zentralen Transaktionshistorien-Export direkt aus der Tangem App.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und Vermögensherkunft für Kryptowährungen, Geld und Edelmetalle sowie mit entsprechenden Fragen gegenüber Banken, Kryptodienstleistern, Finanzamt und nach dem Geldwäschegesetz.

Wenn ein Tangem-Verkaufspartner, eine Kryptobörse oder Ihre Bank von Ihnen einen Mittelherkunftsnachweis, Source-of-Funds-Nachweis, Krypto-Herkunftsnachweis oder Nachweis der Vermögensherkunft verlangt, können Sie mir Ihren Fall auf mittelherkunftsnachweis.de oder per E-Mail schildern. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Als Anwalt für Mittelherkunft kann ich prüfen, wie sich auch langjährige Tangem-, Wallet- und Blockchain-Historien strukturiert und nachvollziehbar aufbereiten lassen.