Mittelherkunftsnachweis Coinfinity: Bitcoin-Herkunft beim Kauf und Verkauf richtig belegen
Ein Unternehmer kaufte seine ersten Bitcoin nicht über Coinfinity, sondern bereits vor vielen Jahren auf mehreren anderen Plattformen. Später kamen Bitcoin aus privaten Verkäufen hinzu. Heute möchte er einen Teil seines Bestands über Coinfinity verkaufen. Aus den ursprünglich überschaubaren Käufen ist inzwischen ein sechsstelliger Bitcoin-Wert geworden. Vor dem Verkauf kommt die entscheidende Frage: Kann er belegen, woher die Bitcoin tatsächlich stammen?
Beim Mittelherkunftsnachweis bei Coinfinity ist die Richtung des Geschäfts besonders wichtig. Wer Bitcoin kaufen möchte, muss bei höheren Beträgen gegebenenfalls die Herkunft seiner Euro nachweisen. Wer Bitcoin verkauft, kann dagegen nachweisen müssen, wie die angebotenen Bitcoin in seinen Besitz gelangt sind. Coinfinity spricht selbst ausdrücklich von einem Mittelherkunftsnachweis für EUR und BTC.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Bitcoin, Kryptowährungen, Vermögensherkunft und Herkunftsnachweisen nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de beschäftige ich mich seit 2021 vertieft mit der Herkunft von Finanzmitteln und digitalen Vermögenswerten. Betroffene können ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung zum Mittelherkunftsnachweis bei Coinfinity erhalten.
Coinfinity prüft Mittelherkunft beim Bitcoin-Kauf und Bitcoin-Verkauf
Coinfinity definiert einen Mittelherkunftsnachweis als Dokument oder Sammlung von Dokumenten, aus denen erkennbar wird, wann und auf welche Weise Euro beziehungsweise Bitcoin in den Besitz des Kunden gelangt sind.
Das ist für die praktische Vorbereitung entscheidend. Es gibt nicht den einen universellen Herkunftsnachweis. Die passenden Unterlagen hängen davon ab, ob Geld oder Bitcoin erklärt werden müssen.
Coinfinity veröffentlicht dafür persönliche Handelslimits im Kundenkonto. Ab welchem Kauf- oder Verkaufsvolumen ein Nachweis erforderlich wird, kann nach Angaben des Unternehmens im Account unter „Limits & Gebühren“ eingesehen werden.
Bitcoin direkt bei Coinfinity gekauft? Das kann den späteren Verkauf vereinfachen
Eine Besonderheit sollten langjährige Coinfinity-Kunden kennen: Wurden die später zu verkaufenden Bitcoin ursprünglich direkt bei Coinfinity gekauft, werden dafür nach den veröffentlichten Informationen grundsätzlich keine zusätzlichen Herkunftsnachweise benötigt.
Das ist logisch. Der ursprüngliche Erwerb ist dem Anbieter bereits bekannt und kann der Kundenbeziehung zugeordnet werden.
Anders sieht es aus, wenn Bitcoin von einer anderen Börse, einer alten privaten Wallet oder einer sonstigen Quelle stammen. Dann kann bei Überschreiten des persönlichen Limits eine Rekonstruktion der Bitcoin-Herkunft erforderlich werden.
Bitcoin von einer anderen Börse: Coinfinity nennt sehr konkrete Anforderungen
Unser Unternehmer hat einen Teil seiner Bitcoin ursprünglich bei anderen Kryptobörsen erworben. Für solche Fälle beschreibt Coinfinity ziemlich detailliert, welche Informationen relevant sein können.
Dazu gehören die gekaufte Bitcoin-Menge, die Wallet-Adresse, das Kaufdatum und der vollständige Name des Kunden. Zusätzlich kann eine chronologische Übersicht über Trades und Transaktionen als Excel- oder PDF-Datei benötigt werden.
Damit wird deutlich: Ein einzelner Screenshot mit einem heutigen Bitcoin-Guthaben ist regelmäßig weniger aussagekräftig als eine zeitlich nachvollziehbare Historie des Erwerbs und der anschließenden Transfers.
Ursprüngliche Bitcoin-Käufe über 15.000 Euro können eine zweite Nachweisebene auslösen
Besonders interessant ist eine konkrete Vorgabe von Coinfinity für Bitcoin, die ursprünglich bei anderen Börsen oder Brokern gekauft wurden.
Bei ursprünglichen BTC-Käufen über 15.000 Euro verlangt Coinfinity nach seinen veröffentlichten Informationen zusätzlich Nachweise über die Herkunft der damals eingesetzten Euro-Beträge.
Damit kann ein Herkunftsnachweis zwei Ebenen bekommen: Zuerst wird gezeigt, wo die Bitcoin gekauft wurden. Danach wird erklärt, woher das Geld für diesen ursprünglichen Bitcoin-Kauf stammte. Bei alten oder mehrfach umgeschichteten Beständen kann ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise helfen, beide Ebenen sauber miteinander zu verbinden.
Bitcoin als Bezahlung erhalten: Rechnung kann zum Herkunftsnachweis werden
Nicht jeder Bitcoin wurde an einer Kryptobörse gekauft. Selbstständige und Unternehmen können Bitcoin auch als Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen erhalten haben.
Coinfinity nennt für diesen Fall Rechnungen über die gegen Bitcoin verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen als mögliche Nachweise. Zusätzlich sollen die verwendeten Wallet-Adressen dokumentiert werden.
Das ist ein völlig anderer Herkunftsweg als ein Börsenkauf. Der korrekte Sachverhalt lautet dann nicht „Bitcoin gekauft“, sondern beispielsweise: Beratungsleistung erbracht – Rechnung gestellt – Zahlung in Bitcoin erhalten – Bitcoin auf eigener Wallet verwahrt.
Mining-Bitcoin brauchen ihre eigene Geschichte
Auch Mining wird von Coinfinity ausdrücklich als mögliche Herkunft von Bitcoin berücksichtigt.
Hier nennt das Unternehmen unter anderem Rechnungen über die verwendete Mining-Hardware, eine Aufstellung der Stromkosten und die Dokumentation der Wallet-Adressen, auf denen die Mining-Erträge eingegangen sind.
Bei sehr alten Mining-Beständen kann die Rekonstruktion anspruchsvoll sein. Es existiert schließlich keine klassische Kaufabrechnung. Eine Kanzlei für Mittelherkunftsnachweise und Bitcoin kann dann technische Blockchain-Daten und wirtschaftliche Unterlagen gemeinsam auswerten.
Beim Bitcoin-Kauf muss die Herkunft der Euro erklärt werden
Wer dagegen einen größeren Betrag über Coinfinity in Bitcoin investieren möchte, befindet sich auf der anderen Seite der Prüfung.
Coinfinity nennt für Euro-Mittel beispielsweise drei aufeinanderfolgende Lohn- oder Gehaltsnachweise, Pensionsunterlagen, einen aktuellen Steuerbescheid sowie Verträge über bestimmte Vermögensverkäufe.
Auch Bilanz beziehungsweise Geschäftsbericht, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erbschaften und Schenkungen kommen als Herkunftsquellen in Betracht. Entscheidend ist immer: Der eingereichte Nachweis muss zur tatsächlichen Geschichte des Geldes passen.
Verkauf eines Autos oder von Sammlerstücken kann ebenfalls Mittelherkunft sein
Eine interessante Besonderheit der veröffentlichten Coinfinity-Liste ist, dass nicht nur klassische Bank- und Investmentgeschäfte genannt werden.
Auch Verträge über den Verkauf eines Autos oder von Sammlerstücken können beispielsweise eine Vermögensquelle dokumentieren. Ebenso wird der Verkauf einer Unternehmensbeteiligung genannt.
Wer also 40.000 Euro aus dem Verkauf eines Oldtimers erhält und anschließend Bitcoin kaufen möchte, sollte nicht pauschal „Ersparnisse“ angeben. Der tatsächliche Verkauf ist die wesentlich konkretere Mittelherkunft.
Schenkung und Erbschaft brauchen belastbare Unterlagen
Bei einer Schenkung oder Erbschaft können größere Geldbeträge vergleichsweise kurzfristig entstehen.
Coinfinity nennt hierfür unter anderem notarielle Nachweise über eine Erbschaft oder Schenkung. Bei Schenkungen kann außerdem eine entsprechende Meldung an das Finanzamt als Dokument in Betracht kommen.
Gerade bei größeren familiären Vermögensübertragungen sollte man den Vorgang nicht künstlich als eigenes Einkommen darstellen. Die tatsächliche Herkunft ist in diesem Fall die Erbschaft beziehungsweise Schenkung.
Nachweisbare und nicht nachweisbare Bitcoin nicht vermischen
Coinfinity gibt selbst einen sehr praktischen Hinweis: nachweisbare Mittel sollten von nicht nachgewiesenen Mitteln getrennt werden.
Das ist besonders bei alten Bitcoin-Wallets wichtig. Vielleicht wurden 0,8 BTC sauber über eine Börse gekauft, während bei weiteren historischen Beständen Unterlagen fehlen. Werden sämtliche Coins in einer unübersichtlichen Wallet-Struktur vermischt, wird die spätere Darstellung schwieriger.
Mein Tipp: Erstellen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme, bevor Sie einen großen Verkauf anstoßen. Bei erheblichen Beträgen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt für Mittelherkunft und Bitcoin prüfen, welche Teilbestände bereits ausreichend dokumentiert sind.
Coinfinity empfiehlt eine vorgelagerte Prüfung
Eine weitere Besonderheit ist der Zeitpunkt. Coinfinity erklärt ausdrücklich, Mittelherkunftsnachweise möglichst bereits vor einem größeren Kauf einzufordern.
Damit sollen Situationen vermieden werden, in denen ein umfangreiches Geschäft bereits vorbereitet wurde und erst danach festgestellt wird, dass der Herkunftsnachweis nicht ausreicht.
Diese Logik können Anleger auch selbst nutzen. Wer einen größeren Bitcoin-Kauf oder -Verkauf plant, sollte seine Dokumentation möglichst vorher zusammenstellen und nicht erst reagieren, wenn Zeitdruck entstanden ist.
Wie lange dauert die Prüfung bei Coinfinity?
Coinfinity beschreibt die Mittelherkunftsprüfung als kostenlosen Service. Die tatsächliche Dauer hängt jedoch von der Komplexität des Falls ab.
Nach Angaben des Unternehmens kann die Prüfung von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern. Gerade bei Crypto-to-Fiat-Prüfungen, also beim Verkauf von Bitcoin gegen Euro, kann die Bearbeitung länger dauern.
Unvollständige Daten führen möglicherweise zu Rückfragen. Eine übersichtliche chronologische Darstellung kann deshalb wesentlich hilfreicher sein als zahlreiche ungeordnete Anhänge.
Für besonders komplizierte Fälle gibt es eine externe Prüfung
Coinfinity nennt außerdem eine alternative Möglichkeit für Kunden, die eine externe Mittelherkunftsprüfung bevorzugen.
Hier arbeitet das Unternehmen nach eigenen Angaben mit einem spezialisierten externen Dienstleister zusammen. Eine solche Prüfung kann je nach Komplexität erheblich länger dauern und wird mit ungefähr einem bis sechs Monaten angegeben.
Das verdeutlicht, wie aufwendig alte Bitcoin-Historien werden können. Wer einen Verkauf plant, sollte einen komplexen Herkunftsnachweis für Bitcoin daher nicht erst wenige Tage vor dem gewünschten Geschäft vorbereiten.
Travel Rule: Externe Wallets müssen bei Coinfinity hinzugefügt werden
Neben der wirtschaftlichen Mittelherkunft existiert inzwischen eine zweite regulatorische Ebene.
Coinfinity muss die europäischen Vorgaben der Travel Rule umsetzen. Externe selbstverwahrte Wallets, die für Käufe oder Verkäufe genutzt werden sollen, müssen deshalb im Webportal beziehungsweise in der App hinzugefügt werden.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine Bestätigung der Wallet erforderlich. Diese Prüfung betrifft die Zuordnung der Wallet und sollte nicht mit der wirtschaftlichen Herkunft der darauf befindlichen Bitcoin verwechselt werden.
Ab 999 Euro kann bei externer Hardware-Wallet eine Bestätigung notwendig sein
Für Käufe direkt auf eine externe Hardware-Wallet nennt Coinfinity aktuell eine besonders konkrete Grenze.
Bei einem Einzelkauf über 999 Euro auf eine externe Hardware-Wallet ist eine zusätzliche Wallet-Bestätigung erforderlich. Entsprechendes gilt bei einem Sparplan über 999 Euro, wenn die Bitcoin direkt auf die externe Wallet übertragen werden.
Wer regelmäßig größere Beträge investiert, sollte diese technische Verifizierung deshalb bereits bei der Vorbereitung berücksichtigen. Eine Wallet-Bestätigung beantwortet jedoch weiterhin nicht die Frage nach der Mittelherkunft der eingesetzten Euro.
Coinfinity In-App Wallet kann die Wallet-Verifizierung vereinfachen
Coinfinity bietet mittlerweile eine eigene selbstverwahrte In-App Wallet an. Dabei besitzt der Nutzer selbst die privaten Schlüssel.
Bei direkten Käufen in diese Wallet ist nach den veröffentlichten Angaben keine manuelle Wallet-Signatur beziehungsweise kein Satoshi-Test erforderlich. Coinfinity beschreibt die Wallet ausdrücklich als self-hosted.
Für einen späteren Herkunftsnachweis kann ein direkter Kauf über denselben Anbieter außerdem praktisch sein, weil Erwerb und weitere Verwahrung leichter miteinander in Verbindung gebracht werden können.
XPUB kann bei regelmäßigen Käufen eine praktische Rolle spielen
Wer eine externe Wallet nutzt, kann bei Coinfinity entweder einzelne Bitcoin-Adressen hinzufügen oder unter bestimmten Voraussetzungen einen Extended Public Key, also XPUB beziehungsweise ZPUB, hinterlegen.
Der Vorteil liegt bei regelmäßigen Käufen auf der Hand: Bitcoin-Wallets verwenden aus Datenschutzgründen häufig neue Adressen. Mit einem XPUB können daraus automatisch neue Empfangsadressen abgeleitet werden.
Für langfristige Anleger ist das auch dokumentarisch interessant. Viele unterschiedliche Bitcoin-Adressen bedeuten nicht automatisch viele unterschiedliche Eigentümer oder Vermögensquellen.
So würde ich einen Coinfinity-Mittelherkunftsnachweis aufbauen
Beim Unternehmer aus unserem Ausgangsfall würde ich zuerst sämtliche zu verkaufenden Bitcoin nach ihrer Entstehung sortieren: Käufe bei anderen Börsen, erhaltene Bitcoin-Zahlungen und gegebenenfalls sonstige Quellen.
Danach werden die jeweiligen Belege zugeordnet. Für Börsenkäufe folgen Handelsdaten und ursprüngliche Fiat-Finanzierung, für erhaltene Bitcoin beispielsweise Rechnungen und Wallet-Eingänge.
Erst danach entsteht eine chronologische Gesamtübersicht. Das Grundmuster lautet: wirtschaftliche Quelle – Bitcoin-Erwerb – Wallet-Bewegungen – heutiger Bestand – geplanter Verkauf bei Coinfinity. Bei komplexen Historien kann eine Kanzlei für Herkunftsnachweise diese Struktur vor der Einreichung prüfen.
Mittelherkunftsnachweis Coinfinity: Mein wichtigster Rat
Bei Coinfinity sollte zuerst geklärt werden, welche Seite des Geschäfts geprüft wird. Beim Bitcoin-Kauf geht es typischerweise um die Herkunft der eingesetzten Euro. Beim Verkauf extern erworbener Bitcoin steht dagegen die Entstehung des BTC-Bestands im Mittelpunkt.
Versuchen Sie anschließend nicht, zehn Jahre Bitcoin-Historie in einem Satz zu erklären. Teilen Sie verschiedene Erwerbsquellen auf und verbinden Sie jede Quelle mit den passenden Dokumenten.
So entsteht aus einer komplizierten Blockchain-Historie ein verständlicher Mittelherkunftsnachweis für Coinfinity. Besonders hilfreich sind vollständige Transaktionslisten, nachvollziehbare Wallet-Adressen und eine chronologische Darstellung der wesentlichen Bewegungen.
Anwalt für Mittelherkunftsnachweis bei Coinfinity
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und beschäftige mich mit meiner Kanzlei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht spezialisiert mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen, Bitcoin, Kryptowährungen und Vermögensherkunft. Dazu gehören neben digitalen Vermögenswerten auch Bankguthaben, Edelmetalle sowie Fragen der Mittelherkunft gegenüber Banken und dem Finanzamt.
Auf mittelherkunftsnachweis.de widme ich mich seit 2021 vertieft dem Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin, Kryptowährungen und sonstige Finanzmittel. Gerade bei Coinfinity können alte Bitcoin-Käufe, Mining-Bestände, Bitcoin aus Waren oder Dienstleistungen, externe Wallets und die ursprüngliche Herkunft größerer Euro-Investitionen eine sorgfältige Rekonstruktion notwendig machen.
Wer bei Coinfinity einen Mittelherkunftsnachweis vorlegen soll, einen größeren Bitcoin-Kauf oder -Verkauf vorbereitet oder nicht mehr vollständig belegen kann, wie ein älterer Bitcoin-Bestand entstanden ist, kann seinen Fall über mittelherkunftsnachweis.de online oder per E-Mail schildern. Dort ist eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Martin Wehrmann als spezialisiertem Ansprechpartner für Mittelherkunftsnachweise, Bitcoin, Kryptowährungen und Vermögensherkunft möglich.