Mittelherkunftsnachweis nach GwG: Wann die Herkunft von Vermögen geprüft wird und was Sie nachweisen sollten
Ein Mittelherkunftsnachweis nach GwG soll erklären, woher Geld oder andere Vermögenswerte stammen, wenn Banken oder andere nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Stellen die wirtschaftliche Herkunft näher prüfen müssen. Wichtig ist: Das Geldwäschegesetz verlangt nicht in jedem Fall automatisch dieselbe Art von Herkunftsnachweis. Der Umfang richtet sich nach dem konkreten Risiko, der Geschäftsbeziehung und der jeweiligen Transaktion.
Ein Beispiel: Ein Mandant erhält 260.000 Euro aus mehreren Quellen. 110.000 Euro stammen aus einem Unternehmensverkauf, 90.000 Euro aus einem früheren Wertpapierdepot und 60.000 Euro aus einer Schenkung seiner Eltern. Als er das Geld auf ein neues Konto überträgt, verlangt die Bank weitere Informationen zur Mittelherkunft. Der Mandant reicht lediglich den Vertrag über den Unternehmensverkauf ein. Die Bank fragt erneut nach. Der Grund ist einfach: Dieses Dokument erklärt nur einen Teil des Gesamtbetrages.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen, Herkunftsnachweisen und der Rekonstruktion von Vermögensherkunft nach dem Geldwäschegesetz. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen. Betroffene können dort ihren Fall online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.
Was bedeutet Mittelherkunftsnachweis nach GwG?
Das GwG verpflichtet bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Dazu gehören insbesondere Banken, Finanzdienstleister und weitere sogenannte Verpflichtete.
Bei der laufenden Überwachung einer Geschäftsbeziehung muss unter anderem geprüft werden, ob Transaktionen zu den vorhandenen Informationen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Kundenprofil passen. Soweit erforderlich, kann dabei auch die Herkunft der Vermögenswerte einbezogen werden.
Ein Mittelherkunftsnachweis ist deshalb kein isoliertes Sonderformular des GwG. Er ist vielmehr Teil der geldwäscherechtlichen Sorgfalts- und Überwachungspflichten.
Wann muss die Herkunft von Vermögenswerten genauer geprüft werden?
Besonders wichtig wird die Mittelherkunft bei erhöhtem Geldwäscherisiko. § 15 GwG sieht dann sogenannte verstärkte Sorgfaltspflichten vor.
Das Gesetz nennt unter anderem besonders komplexe oder ungewöhnlich große Transaktionen, ungewöhnliche Transaktionsmuster und Vorgänge ohne offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck als relevante Konstellationen.
Das bedeutet nicht, dass eine große oder ungewöhnliche Transaktion automatisch illegal wäre. Sie kann aber dazu führen, dass der wirtschaftliche Hintergrund genauer untersucht wird.
Was verlangt § 15 GwG konkret zur Mittelherkunft?
Bei bestimmten erhöhten Risiken müssen Verpflichtete angemessene Maßnahmen ergreifen, mit denen die Herkunft der im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder Transaktion eingesetzten Vermögenswerte bestimmt werden kann.
In bestimmten Hochrisikofällen müssen darüber hinaus Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und sogar über das Vermögen des Vertragspartners beziehungsweise des wirtschaftlich Berechtigten eingeholt werden.
Damit wird deutlich: Je nach Risikolage kann die Prüfung über die Frage „Von welchem Konto kam das Geld?“ deutlich hinausgehen.
Mittelherkunft und Vermögensherkunft sind nicht dasselbe
Diese Begriffe werden oft gleich verwendet, können aber unterschiedliche Prüfungstiefen beschreiben.
Eine verständliche Erklärung der Begriffe Mittelherkunft und Vermögensherkunft finden Sie hier.
Die Mittelherkunft betrifft häufig den Ursprung eines konkreten Geldbetrages oder Vermögenswertes. Die Vermögensherkunft kann weiter zurückgehen und danach fragen, wie sich das gesamte relevante Vermögen einer Person aufgebaut hat.
Bei unserem Mandanten könnte der Unternehmensverkauf beispielsweise die Mittelherkunft von 110.000 Euro erklären. Die Bank könnte bei einer tieferen Prüfung dennoch wissen wollen, wie andere Vermögensbestandteile entstanden sind.
Welche Informationen berücksichtigt das GwG außerdem?
Das Geldwäschegesetz schaut nicht ausschließlich auf die Herkunft des Geldes. Bei der Risikobewertung können auch Zweck des Kontos oder der Geschäftsbeziehung, die Höhe eingezahlter Vermögenswerte, Umfang der Transaktionen sowie Dauer und Regelmäßigkeit der Geschäftsbeziehung berücksichtigt werden.
Gerade deshalb ist ein Mittelherkunftsnachweis nicht bloß eine Sammlung von Kaufverträgen und Kontoauszügen.
Die Erklärung sollte auch zum wirtschaftlichen Gesamtbild passen. Herkunft, Höhe und Zweck einer Transaktion sollten sich möglichst nicht widersprechen.
Welche Dokumente eignen sich für einen GwG-Herkunftsnachweis?
Eine allgemeingültige Dokumentenliste existiert nicht. Die richtigen Unterlagen hängen davon ab, wie das Vermögen tatsächlich entstanden ist.
Bei einem Unternehmensverkauf können Vertrags- und Zahlungsunterlagen relevant sein. Bei einer Erbschaft oder Schenkung kommen andere Nachweise infrage. Bei Kapitalanlagen können Depot- und Verkaufsabrechnungen wichtig werden.
Mein Grundsatz lautet deshalb: Zuerst die Vermögensquelle bestimmen, dann die passenden Belege auswählen. Wer umgekehrt arbeitet, läuft Gefahr, viele Unterlagen einzureichen, ohne die eigentliche Herkunftsfrage zu beantworten.
Warum reicht der letzte Kontoauszug häufig nicht?
Ein Kontoauszug beantwortet vor allem den letzten Schritt des Zahlungsweges.
Wenn 80.000 Euro von Konto A auf Konto B überwiesen werden, lässt sich daraus erkennen, wo das Geld unmittelbar vorher lag. Daraus ergibt sich aber noch nicht zwangsläufig, wie es ursprünglich entstanden ist.
Bei einem Mittelherkunftsnachweis nach Geldwäschegesetz sollte deshalb immer geprüft werden, ob die angefragte Stelle nur den unmittelbaren Transfer oder die dahinterliegende wirtschaftliche Quelle verstehen möchte.
Wann kann ein Anwalt für Mittelherkunft sinnvoll sein?
Anwaltliche Unterstützung ist besonders dann sinnvoll, wenn mehrere Vermögensquellen zusammenkommen oder vorhandene Unterlagen von der Bank nicht akzeptiert werden.
Gleiches gilt, wenn alte Belege fehlen, internationale Zahlungswege beteiligt sind oder der Sachverhalt Kryptowährungen, Bargeld, Gold oder andere schwerer dokumentierbare Vermögenswerte betrifft.
Ein Anwalt für Mittelherkunftsnachweise nach GwG kann zunächst klären, welcher Teil der Vermögensgeschichte tatsächlich relevant ist und wie sich vorhandene Belege in eine nachvollziehbare Struktur bringen lassen.
Was gilt bei politisch exponierten Personen?
§ 15 GwG enthält besondere Regeln für politisch exponierte Personen, sogenannte PEP, sowie für bestimmte Familienmitglieder und nahestehende Personen.
In diesen Fällen muss unter anderem die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte mit angemessenen Maßnahmen bestimmt werden. Außerdem ist die Geschäftsbeziehung verstärkt zu überwachen.
Damit zeigt das Gesetz besonders deutlich, wie eng Risiko und Prüfungstiefe miteinander verbunden sind.
Was passiert bei Hochrisikostaaten?
Auch Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit bestimmten Hochrisiko-Drittstaaten können verstärkte Pflichten auslösen.
Dann verlangt § 15 GwG unter anderem zusätzliche Informationen über Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte sowie Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens.
Bei internationalen Vermögensstrukturen sollte deshalb nicht nur der Betrag betrachtet werden. Herkunftsland, Zahlungsweg und beteiligte Personen können ebenfalls eine Rolle spielen.
Wie werden ungewöhnliche Transaktionen nach GwG behandelt?
Besonders komplexe, ungewöhnlich große oder wirtschaftlich nicht ohne Weiteres verständliche Transaktionen müssen bei erhöhtem Risiko genauer untersucht werden.
Dabei geht es ausdrücklich um Hintergrund und Zweck der Transaktion. Gegebenenfalls muss außerdem geprüft werden, ob eine Meldepflicht nach § 43 GwG besteht.
Das erklärt, warum eine Bank manchmal nicht nur fragt „Woher kommt das Geld?“, sondern zusätzlich wissen möchte, warum die Transaktion überhaupt durchgeführt wird.
Was gilt, wenn der Herkunftsnachweis nicht erbracht werden kann?
Das GwG enthält klare Folgen, wenn ein Verpflichteter seine allgemeinen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen kann. Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 9 GwG darf eine Geschäftsbeziehung dann grundsätzlich nicht begründet oder fortgesetzt werden; auch eine Transaktion darf gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.
Das ist ein wichtiger Grund, Anfragen zur Mittelherkunft nicht zu ignorieren.
Wenn Unterlagen tatsächlich fehlen, sollte allerdings nicht improvisiert werden. Eine Kanzlei für Herkunftsnachweise kann prüfen, welche alternativen Belege vorhanden sind und welche Dokumentationslücken offen erläutert werden sollten.
Wie sollte ein Mittelherkunftsnachweis aufgebaut werden?
Ich empfehle eine einfache Struktur: Quelle – Betrag – Zeitpunkt – Geldweg – Nachweis.
Bei mehreren Vermögensquellen wird dieser Aufbau wiederholt. Danach werden die einzelnen Stränge zum heute relevanten Gesamtbetrag zusammengeführt.
Bei unserem Mandanten würden deshalb 110.000 Euro Unternehmensverkauf, 90.000 Euro Wertpapiervermögen und 60.000 Euro Schenkung zunächst separat erklärt. Erst anschließend entsteht daraus die gesamte Vermögensgeschichte von 260.000 Euro.
Mittelherkunftsnachweis bei Kryptowährungen nach GwG
Auch Kryptowerte können geldwäscherechtliche Herkunftsfragen auslösen. Besonders relevant sind Transfers zwischen Kryptobörsen und selbst gehosteten Wallets.
Bei komplexen Krypto-Historien können Wallet-Adressen, Börsenhistorien, Transaktions-IDs und ursprüngliche Fiat-Einzahlungen wichtig werden. Die technische Blockchain-Historie sollte dabei mit der wirtschaftlichen Entstehung des Vermögens verbunden werden.
Gerade bei älteren Krypto-Beständen kann ein Rechtsanwalt für Krypto-Mittelherkunftsnachweise helfen, viele einzelne Transaktionen in eine verständliche Herkunftskette zu übersetzen.
Welche Fehler sollte man beim GwG-Herkunftsnachweis vermeiden?
Vermeiden Sie vor allem wechselnde Erklärungen. Ein Geldbetrag sollte nicht zunächst als Ersparnis und später als Schenkung bezeichnet werden, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt.
Auch eine ungeordnete Dokumentenflut ist selten hilfreich. Ein Prüfer sollte nicht selbst rekonstruieren müssen, welche Zahlung mit welchem Vertrag zusammenhängt.
Mein Rat lautet: erst Sachverhalt rekonstruieren, anschließend Belege zuordnen und erst danach antworten. Bei bereits festgefahrenen Prüfungen kann ein spezialisierter Rechtsanwalt die bisherige Kommunikation überprüfen.
Mittelherkunftsnachweis nach GwG: Mein Fazit
Ein Mittelherkunftsnachweis nach GwG ist kein pauschales Standarddokument. Das Geldwäschegesetz arbeitet risikoorientiert. Je nach Transaktion und Risikoprofil können Verpflichtete unterschiedlich weitgehende Informationen über die Herkunft eingesetzter Vermögenswerte verlangen. Bei erhöhtem Risiko enthält § 15 GwG ausdrücklich verstärkte Pflichten zur Bestimmung beziehungsweise Ermittlung dieser Herkunft.
Für Betroffene bedeutet das: Nicht allein die Höhe eines Betrages entscheidet. Auch wirtschaftlicher Hintergrund, Transaktionsstruktur, beteiligte Personen und weitere Risikofaktoren können relevant sein.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich als Experte und Spezialist mit Mittelherkunftsnachweisen nach GwG, Herkunftsnachweisen und der Rekonstruktion von Vermögensherkunft bei Banken, Bargeld, Überweisungen, Kryptowährungen, Gold und anderen Edelmetallen sowie gegenüber dem Finanzamt. Auf mittelherkunftsnachweis.de befasse ich mich seit 2021 vertieft mit diesen Fragestellungen. Wenn von Ihnen ein Mittelherkunftsnachweis nach dem Geldwäschegesetz verlangt wird, Dokumente fehlen oder die Bank Ihre bisherigen Nachweise nicht akzeptiert, können Sie Ihren Fall dort online oder per E-Mail schildern und eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann erhalten.