BISON verlangt Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin aus 2017: Privatkauf mit Bargeld ohne Kaufvertrag
Wer Bitcoin bereits 2017 gekauft hat, besitzt heute möglicherweise ein erhebliches Vermögen. Doch sobald diese Kryptowährungen auf eine regulierte Handelsplattform übertragen oder verkauft werden sollen, entstehen häufig Fragen zur ursprünglichen Herkunft.
Ein Anleger schildert folgenden Fall: Anfang 2017 kaufte er Bitcoin im Wert von ungefähr 10.000 Euro von einem Bekannten. Die Bezahlung erfolgte in bar. Einen damaligen Kaufvertrag besitzt er nicht mehr. Auch der Verkäufer ist über die verbliebenen Kontaktdaten nicht erreichbar.
Das Bargeld stammte nach seinen Angaben aus einer Schenkung seines Vaters. Dieser hatte ihm 2015, kurz vor seinem Tod, 25.000 Euro in bar übergeben. Schriftliche Nachweise darüber sind offenbar nicht mehr vorhanden.
Nun verlangt die Kryptoplattform BISON umfangreiche Informationen darüber, wann, wie und von wem die Bitcoin erworben wurden.
Kann man Bitcoin aus einem privaten Barkauf ohne Kaufvertrag nachweisen? Wie dokumentiert man eine alte Bargeldschenkung eines inzwischen verstorbenen Elternteils? Und was passiert, wenn BISON die Unterlagen nicht akzeptiert?
Die wichtigste Antwort vorweg: Fehlende historische Kaufbelege bedeuten nicht automatisch, dass die Bitcoin unrechtmäßig erworben wurden. Ein Mittelherkunftsnachweis kann auch durch Blockchain-Daten, alte Wallet-Unterlagen, indirekte Dokumente und eine nachvollziehbare schriftliche Erklärung aufgebaut werden. Eine Garantie für die Anerkennung durch BISON besteht allerdings nicht.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über mein Fachportal mittelherkunftsnachweis.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen.
Warum verlangt BISON einen Mittelherkunftsnachweis für alte Bitcoin?
Anbieter von Kryptodienstleistungen unterliegen gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Sie müssen Kunden identifizieren, bestimmte Transaktionen überwachen und bei Bedarf Informationen zur Herkunft von Vermögenswerten einholen.
Bei Bitcoin aus dem Jahr 2017 können insbesondere private Barkäufe Fragen auslösen. Anders als beim Kauf über eine regulierte Handelsplattform existieren häufig keine standardisierten Rechnungen oder Kontoabbuchungen.
BISON möchte deshalb nachvollziehen können, woher die Bitcoin stammen und wie sie in den Besitz des Kunden gelangten.
Eine solche Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass ein strafrechtlicher Verdacht besteht.
Ist ein privater Bitcoin-Kauf gegen Bargeld überhaupt legal?
Grundsätzlich war und ist ein privater Verkauf von Bitcoin gegen Bargeld nicht allein wegen der Zahlungsart verboten.
Auch 2017 konnten Privatpersonen Kryptowährungen unmittelbar untereinander übertragen. Ein schriftlicher Kaufvertrag war nicht in jedem Fall Voraussetzung für einen wirksamen Erwerb.
Allerdings erschwert eine reine Barzahlung die spätere Beweisführung. Es fehlt dann insbesondere der Bankbeleg, der den Kaufpreis mit einer bestimmten Bitcoin-Transaktion verbindet.
Rechtliche Zulässigkeit und praktische Nachweisbarkeit sind deshalb zwei unterschiedliche Fragen.
Welche Herkunft muss ich gegenüber BISON eigentlich erklären?
Im geschilderten Fall besteht die Herkunftskette aus mehreren Vorgängen:
Zunächst übergab der Vater seinem Sohn im Jahr 2015 nach dessen Angaben 25.000 Euro Bargeld. Aus einem Teil dieses Geldes bezahlte der Sohn Anfang 2017 ungefähr 10.000 Euro für Bitcoin.
Der Bekannte übertrug anschließend die Kryptowährungen auf eine Wallet des Käufers. Jahre später sollen diese Bitcoin über BISON verwaltet oder verkauft werden.
Für einen vollständigen Mittelherkunftsnachweis müssen diese Stationen möglichst verständlich miteinander verbunden werden.
Dabei sollte zwischen der Herkunft des Bargeldes und dem tatsächlichen Erwerb der Bitcoin unterschieden werden.
Wie kann ich den Bitcoin-Kauf von 2017 ohne Kaufvertrag nachweisen?
Ein verlorener Kaufvertrag ist problematisch, aber nicht zwingend das Ende der Nachweismöglichkeiten.
Bei Bitcoin können insbesondere historische Blockchain-Transaktionen helfen. Wenn die damalige Empfangsadresse bekannt ist, lässt sich möglicherweise feststellen, wann und in welcher Höhe Bitcoin eingegangen sind.
Zusätzlich können alte Wallet-Dateien, Transaktionsnotizen, Nachrichten oder E-Mails Hinweise auf den Privatkauf liefern.
Eine Blockchain-Transaktion beweist allerdings nicht automatisch, wer der Verkäufer war oder dass tatsächlich Bargeld übergeben wurde.
Deshalb sollten technische Nachweise durch eine nachvollziehbare persönliche Erklärung ergänzt werden.
Was kann eine Blockchain-Analyse aus dem Jahr 2017 zeigen?
Die Bitcoin-Blockchain speichert Transaktionen dauerhaft. Anhand einer Transaktions-ID lassen sich unter anderem Datum, beteiligte Adressen und übertragene Bitcoin-Mengen nachvollziehen.
Wenn die ursprüngliche Empfangstransaktion noch identifiziert werden kann, entsteht ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Herkunftsdokumentation.
Auch spätere Transfers zwischen eigenen Wallets können untersucht werden. So lässt sich möglicherweise eine Verbindung zwischen den 2017 erworbenen Bitcoin und den heute bei BISON eingegangenen Beständen herstellen.
Die Identität des damaligen Verkäufers ergibt sich daraus jedoch nicht ohne Weiteres.
Was tun, wenn der damalige Bitcoin-Verkäufer nicht mehr erreichbar ist?
Zunächst sollten die noch vorhandenen Kontaktdaten und Kommunikationsverläufe gesichert werden. Dazu gehören beispielsweise alte Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Nachrichten über die Kaufvereinbarung.
Es kann sinnvoll sein, weitere zumutbare Kontaktversuche zu dokumentieren. Eine Verpflichtung, den ehemaligen Bekannten um jeden Preis ausfindig zu machen, besteht jedoch nicht automatisch.
Gegenüber BISON sollte offen erklärt werden, dass der Verkäufer derzeit nicht erreichbar ist.
Wichtig ist, keine nachträgliche Bestätigung in seinem Namen zu erstellen oder eine Identität zu behaupten, die sich nicht verlässlich belegen lässt.
Wie weise ich die Bargeldschenkung meines verstorbenen Vaters nach?
Eine Bargeldschenkung aus dem Jahr 2015 lässt sich heute möglicherweise nicht mehr durch eine unterschriebene Erklärung des Schenkers belegen.
Dennoch können indirekte Unterlagen helfen. Denkbar sind alte Kontoauszüge des Vaters, Nachlassunterlagen, frühere Nachrichten oder Aussagen von Familienmitgliedern, die von der Schenkung wussten.
Auch die Sterbeurkunde kann den zeitlichen Zusammenhang erklären. Sie beweist allerdings nicht die Bargeldübergabe selbst.
Falls keine zusätzlichen Dokumente existieren, sollte der Anleger den Vorgang nach bestem Wissen schriftlich schildern und die fehlenden Nachweise ausdrücklich benennen.
Wie sollte die schriftliche Erklärung gegenüber BISON aussehen?
Eine sachliche Erklärung sollte beide Vorgänge getrennt darstellen: die Schenkung im Jahr 2015 und den Bitcoin-Kauf Anfang 2017.
Darin sollten die bekannten Beträge, ungefähren Daten, beteiligten Personen und der damalige Ablauf beschrieben werden.
Eine mögliche Formulierung lautet:
„Im Jahr 2015 erhielt ich von meinem inzwischen verstorbenen Vater 25.000 Euro Bargeld als Schenkung. Anfang 2017 verwendete ich hiervon ungefähr 10.000 Euro zum privaten Erwerb von Bitcoin von einem Bekannten. Die Übertragung erfolgte auf meine damalige Bitcoin-Wallet. Der ursprüngliche Kaufvertrag liegt mir nicht mehr vor. Den Verkäufer konnte ich über die verbliebenen Kontaktdaten bislang nicht erreichen.“
Diese Darstellung sollte nur verwendet werden, soweit sie tatsächlich zutrifft. Bekannte Wallet-Adressen und Transaktionen können ergänzend angegeben werden.
Kann BISON trotz einer solchen Erklärung weitere Unterlagen verlangen?
Ja. BISON muss die gesetzlichen Sorgfaltspflichten eigenständig erfüllen und darf bei unklarer Herkunft zusätzliche Informationen verlangen.
Eine persönliche Erklärung ist ein mögliches Beweismittel, ersetzt aber nicht automatisch sämtliche objektiven Nachweise.
Deshalb sollte möglichst konkret nachgefragt werden, welche Fragen weiterhin offen sind und welche alternativen Dokumente akzeptiert werden könnten.
Eine strukturierte Herkunftsdokumentation kann die Prüfung erleichtern. Einen Anspruch auf automatische Freigabe allein aufgrund einer Eigenerklärung gibt es nicht.
Ist die Schenkung von 25.000 Euro schenkungsteuerpflichtig?
Bei einer Schenkung vom Vater an sein Kind gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro. Dabei können weitere Schenkungen desselben Elternteils innerhalb von zehn Jahren relevant sein.
Eine einzelne Schenkung von 25.000 Euro liegt daher regelmäßig innerhalb dieses Freibetrags, sofern keine besonderen Umstände hinzukommen.
Davon zu unterscheiden ist eine mögliche Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG. Ob heute noch Handlungsbedarf besteht, hängt von den damaligen Verhältnissen und den gesetzlichen Fristen ab.
Die schenkungsteuerliche Einordnung beantwortet außerdem nicht die Frage, ob BISON die Mittelherkunft ausreichend dokumentiert sieht.
Muss ich beim Verkauf der Bitcoin aus 2017 Steuern zahlen?
Für privat gehaltene Bitcoin gilt grundsätzlich § 23 EStG. Ein Verkauf außerhalb der einjährigen Haltefrist ist regelmäßig nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.
Wurden die Bitcoin Anfang 2017 erworben und seitdem ohne zwischenzeitliche steuerlich relevante Veräußerung gehalten, spricht vieles für eine abgelaufene Haltefrist.
Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Transaktionsgeschichte. Ein späterer Umtausch in andere Kryptowährungen oder eine zwischenzeitliche Veräußerung kann die steuerliche Beurteilung verändern.
Der fehlende Kaufvertrag macht den Verkauf nicht automatisch steuerpflichtig. Die Haltedauer sollte aber anhand der verfügbaren Blockchain-Daten dokumentiert werden.
Kann BISON mein Konto sperren oder die Geschäftsbeziehung beenden?
Wenn ein Kryptodienstleister gesetzlich erforderliche Prüfungen nicht abschließen kann, können Einschränkungen oder die Beendigung einer Geschäftsbeziehung in Betracht kommen.
Welche Maßnahmen zulässig sind, hängt von den konkreten Umständen und den geltenden Vertragsbedingungen ab.
Eine fehlende Kaufurkunde führt nicht automatisch dazu, dass die Bitcoin verloren sind.
Falls BISON eine Sperre oder Kündigung ankündigt, sollte geprüft werden, welche Verfügungen noch möglich sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Welche Schritte empfehle ich jetzt?
Für den geschilderten Bitcoin-Bestand würde ich folgendermaßen vorgehen:
- Wallet-Historie sichern: Ursprüngliche Empfangsadressen und Transaktions-IDs ermitteln.
- Privatkauf rekonstruieren: Bekannte Angaben zum Verkäufer und Kaufzeitpunkt festhalten.
- Kontaktversuche dokumentieren: Verbliebene Nachrichten und erfolglose Kontaktaufnahmen sichern.
- Bargeldschenkung erklären: Den Vorgang aus dem Jahr 2015 schriftlich darstellen.
- Indirekte Belege suchen: Nachlassunterlagen und mögliche Zeugenaussagen prüfen.
- Transaktionskette erstellen: Die Bitcoin vom Erwerb bis zum heutigen Bestand verfolgen.
- BISON gezielt antworten: Vorhandene Nachweise geordnet einreichen und offene Fragen konkretisieren.
Dabei sollten niemals private Schlüssel oder Seed-Phrases an Dritte weitergegeben werden. Für die Prüfung genügen grundsätzlich öffentliche Blockchain-Daten und geeignete Unterlagen.
Wie bewerte ich diesen Fall rechtlich?
Der Anleger beschreibt einen grundsätzlich nachvollziehbaren historischen Erwerb: Bargeldschenkung durch den Vater im Jahr 2015, privater Bitcoin-Kauf Anfang 2017 und anschließende langfristige Aufbewahrung.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass zwei wichtige Belege fehlen: die Bestätigung der Bargeldschenkung und der Kaufvertrag über die Bitcoin.
Meine erste rechtliche Einschätzung: Eine Herkunftsdokumentation ist dennoch nicht ausgeschlossen. Besonders wichtig sind die ursprüngliche Bitcoin-Transaktion, die spätere Wallet-Historie und eine widerspruchsfreie Erklärung der damaligen Ereignisse.
Ob diese Nachweise für BISON ausreichen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Aufforderung und der vorhandenen Unterlagen beurteilen.
Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Unterstützung beim BISON-Mittelherkunftsnachweis
Historische Bitcoin-Käufe aus den Jahren 2016 und 2017 führen heute häufig zu umfangreichen Herkunftsfragen. Besonders anspruchsvoll sind private Bargeschäfte, bei denen Kaufverträge fehlen oder frühere Geschäftspartner nicht mehr erreichbar sind.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich mit Mittelherkunftsnachweisen für Kryptowährungen, Banken und Handelsplattformen.
Über mein seit 2021 betriebenes Fachportal mittelherkunftsnachweis.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfragen.
Schildern Sie möglichst die Anforderungen von BISON, den ursprünglichen Erwerb und die vorhandenen Blockchain-Nachweise. So lässt sich prüfen, welche ergänzenden Dokumente sinnvoll sind und ob eine anwaltliche Unterstützung gegenüber der Plattform in Betracht kommt.